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Hallo Mitstreiter,
im Folgenden möchte ich gerne meinen Fall beschreiben. Ziel soll ein Erfahrungsaustausch und Hilfe für alle anderen da draußen sein – auch erhoffe ich mir für die Zukunft nützliche Hinweise von Euch. Ich habe in der Vergangenheit bedingt durch schlechte anwaltliche Beratung und Unwissenheit sowie Blauäugigkeit meinerseits zahlreiche strategische Fehler gemacht, was das Thema Unterhalt angeht. Ich versuche mich möglichst kurz und faktenbezogen zu halten, auch wenn das inzwischen relativ schwierig ist. Fangen wir mal von vorne an…
Anfang 2017: Trennung nach ein paar Jahren Ehe, aus der eine heute vierjährige Tochter hervorging - Nettogehalt damals 2500 Euro. Ich bin aus der gemeinsamen Mietwohnung ausgezogen, danach berufliche Beförderung in eine leitende Position – Nettogehalt dann zunächst ca. 3200 Euro nebst Dienstwagen zur privaten Nutzung + Prämien. Gutgläubig wie ich bin, habe ich während der ersten Monate sämtliche Kosten der Madame übernommen, in der Hoffnung, dass sie dann die Füße still hält. Wir reden hier von ca. 1700 Euro. Irgendwann habe ich dann die Zahlungen eingestellt, da hier kein Danke oder irgendetwas in der Richtung kam. Als Belohnung habe ich zeitnah die Unterhaltsklage im Briefkasten vorgefunden.
Tituliert wurden per gerichtlich protokollierter Vereinbarung zunächst 315 Euro KU + Mehrbedarf 330 Euro (Kita) + TU in Höhe von 850 Euro. Exe hat sodann angekündigt demnächst wieder mehr zu verdienen (1400 netto – Teilzeit), worauf der TU dann auf 350 Euro reduziert wurde.
Anfang 2018 habe ich dann die Scheidung eingereicht.
Erster Scheidungstermin dann schon im November 2018. Die Gegenseite hat noch kurz vor Fristablauf nachehelichen Unterhalt in den Verbund mit aufgenommen. Die Richterin stellte fest, dass die Exe serwohl wegen der Kinderbetreuung berechtigt ist, und zwar unbefristet. Ich könnte ja dann wenn die Tochter so 12 – 13 ist nochmal was dagegen unternehmen... Ende 2018 hatte ich dann keine Lust mehr auf leitende Position. Ich habe meinen Job gekündigt und einen anderen Job entsprechend meiner Qualifikation angenommen. Netto nur noch 1600 Euro nebst Dienstwagen zur privaten Nutzung. Die Gegenseite hat das dann auch gleich geschnallt und unterstellt mir Absicht – das Gericht möchte die Einkommensminderung sehr gerne nicht durchgehen lassen und möchte wohl fiktieren. Der gegnerische Anwalt wollte neu rechnen – seither immer wieder Terminverschiebungen aus diversen Gründen. Durch Umzug in eine billigere Wohnung, konnte ich den Unterhalt noch irgendwie stemmen, bis mir finanziell schlussendlich die Luft ausgegangen ist. Im April reichte es nur noch für 250 Euro. Ein paar Tage später flatterte schon die Vorpfändung bei meinem Arbeitgeber rein, der dann diesen Monat nach Pfändungstabelle unter Berücksichtigung 1 Unterhaltspflichtigen 350 Euro von meinem Gehalt einbehalten hat. Jetzt steht mir finanziell das Wasser bis zum Hals – im Prinzip kann ich für Mai keinerlei Unterhalt mehr überweisen – vielleicht noch ein paar Kröten?
Die Pfeife von Anwalt meldet sich nicht mehr – sendet wohl auch keine versprochenen Schreiben mehr raus. Vlt liegt es daran, dass ich die Zahlungen eingestellt habe? Oder ist ihm das einfach zu viel Theater für die paar Euro?
Wie könnte es Eurer Meinung nach weiter gehen? Mit dem Mai-Gehalt ist dann sicher auch der PfüB da. Selbstbehalt wird wohl so um die 1000 Euro festgelegt werden? Durch den Dienstwagen, der mit 500 Euro zu Buche schlägt, kann mich die Exe dann bis auf einen Auszahlungsbetrag von 500 Euro runter pfänden. Damit kann ich meine Miete aber nicht mal mehr bezahlen…
Viele Grüße!
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Willkommen im Forum, deine Schilderung ist klar und fast vollständig.
Der nicht so schöne Punkt ist das, was bei Männern meistens so läuft: Nach -zig Fehlentscheidungen und langer Auszehrungsphase mit immer weiteren Schritten abwärts ist schliesslich Handlungsspielraum Null erreicht. Eine lange Kette von Fehlern. Das ist dann der Punkt, wo sie Hilfe bei anderen Betroffenen suchen. Tja, wie immer mehrere Jahre zu spät.
Dieser Satz beantwortet leider auch auch schon viele deiner Fragen. Handlungsspielräume hast eigentlich keine mehr. Im Moment sehe ich noch folgende Möglichkeiten:
1. Möglicherweise ist dein Fall dazu geeignet, um als Aufstocker das Geld wieder zu bekommen, das dich der Unterhalt kostet. Zu diesem Stichwort findest du viel im Forum.
2. Du bist pleite. Der Gerichtsweg wird dich nicht weiterbringen. Dass du einfach auf einen Job gewechselt hast, bei dem du nur noch die Hälfte verdienst wird dir kaum ein Richter durchgehen lassen. Vor allem keine Richterin, die bereits beim Ehegattenunterhalt ziemlich klar gegen das bestehende Recht verstossen hat. Spätestens nach diesem Beschluss hättest du blockieren müssen, das war der letzte Aufruf an dich dazu. Was der Grund für diesen Beschluss war, kann ich nur vermuten. Extreme Unfähigkeit deines Anwalts, rechtsbeugende Richterin, Unwille vors OLG zu ziehen, keine Ahnung.
Jedenfalls musst du aufgrund der Tatsache, dass du pleite bist dein Leben massiv umstellen. Da du ohne Dienstwagen mehr Geld behalten kannst, muss dieser Firmenwagen weg. Sogar gekündigt hast du mit ALG 1 mehr Geld.
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@p hat alles gesagt.
Darf ich dich mal Fragen was die Verfahren so gekostet hat ?
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Vielen Dank schon mal für die Antworten!
@Arminius
Ich müsste mal die Rechnungen raussuchen, um das genau zu sagen. Aus dem Gedächtnis heraus gestaltet sich das in etwa so:
- Unterhaltsklage 3500 für meinen Anwalt + 3500 für gegnerischen Anwalt (verdonnert zu 85% Kostenübernahme)
- Scheidung auch nochmal 3500 + Gerichtsvorschuss glaube ich 600
- Parallel geführtes Umgangsverfahren 1800, welches ich aber mit einem fähigeren Anwalt durchgeführt habe. Das ging zu meiner Zufriedenheit aus - ich berichte dazu noch einmal ausführlich separat, wenn ich genug Zeit habe
@p
Hier gerne noch ein paar Details zu meiner Situation, die vlt von entscheidender Bedeutung sein könnten:
Bei der letzten mündlichen Anhörung, hat die Richterin oben Geschriebenes von sich gegeben. Ich habe allerdings kein schriftliches Protokoll erhalten - daher wurde auch noch nichts beschlossen - die Richterin hat lediglich klar gestellt, in welche Richtung die Reise mit ihr gehen wird. Die Entscheidung wurde vertagt, da ja der Jobwechsel dazwischen kam und hier erst die neuen Verhältnisse klar gestellt und bewertet werden müssten. Dazu weitere Auskünfte erteilt werden müssten etc. pp. Daraufhin habe ich den Arbeitsvertrag eingereicht, der der Gegenseite bekannt ist. Nächster Akt war das Schreiben der Gegenseite, in dem auf leichtfertige Kündigung verwiesen wurde. Daraufhin habe ich einen Antrag auf VKH nebst sämtlicher Nachweise bei meinem Anwalt abgegeben - inkl. handschriftlichem Attest eines Psychologen, der bestätigt, dass der Jobwechsel aus gesundheitlichen Gründen notwendig war (laut meiner Recherche aber bei weitem nicht ausreichend...). Das Schreiben dazu hat mein Anwalt mir auch nach langem hin und her aufgesetzt - dieses wurde aber wohl trotz meiner Aufforderung nie an das Gericht weitergeleitet, da das Gericht kurz darauf mit zweiwöchiger Frist, die von der Gegenseite geforderten Nachweise (aktuelle Gehaltsabrechnungen etc.) anmahnt. Die Frist ist Ende April abgelaufen und ich habe nichts mehr unternommen. Soweit zum Stand der Dinge.
Jetzt noch ein paar allgemeine Fakten:
- Ich bin pleite und mit dieser Situation voll und ganz zufrieden
- Ich bin happy mit dem Gedanken, dass ich demnächst unter Umständen noch viel mehr Schulden haben werde
- Ich habe Freunde, die mich bei Bedarf unterstützen, weil sie mich cool finden
- Mein Wohnsitz ist eine kleine Wohnung mit Bett, Sofa, Tisch und Stühlen + Zahnbürste, Handtüchern, Besteck, Tellern sowie einem vollen Aschenbecher und haufenweise dreckigem Geschirr auf der Spüle - ich bin so gut wie nie dort. Hauptsächlich halte ich mich in der Nähe bei Freunden auf, weil wir Abends immer saufen und ich dann bei denen penne.
- Der Dispo auf meinem Konto ist kurz vor Anschlag, 3373 Miese von möglichen 3500
- Meinen aktuellen Job werde ich auf keinen Fall kündigen, da er mir sehr sehr viel Spaß macht (kleiner Betrieb - extrem flache Hierarchien)
- Der Dienstwagen ist für die Ausübung des Jobs notwendig
Das Ziel ist ganz klar definiert!! Die Exe müsste doch mit max 300 Euro pro Monat auskommen?
Was könnte der nächste, womöglich richtige Schritt sein?
Ich könnte meinem "Anwalt" das Mandat entziehen und selber den VKH-Antrag nochmal ans Gericht senden und um einen Pflichtverteidiger (kann fast nicht schlechter sein, oder?) bitten? Soll ich noch irgendwelche Nachweise selber ans Gericht senden? Macht es Sinn, ein paar Kröten zu überweisen oder nichts mehr, wenn ich nicht kann und sie schon mein Gehalt pfändet? Eine Steilvorlage für §170 möchte ich erstmal vermeiden - ist gepfändeter Unterhalt gleichzusetzen mit "freiwillig" überwiesenem Unterhalt? Bezieht sich der vom Vollstreckungsrichter festgesetzte Selbstbehalt überhaupt auf das Nettogehalt oder kommt hier der tatsächliche Auszahlungsbetrag zum tragen?
Fragen ohne Ende - ich hoffe mir kann jemand helfen...
Bis dahin - viele Grüße
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§170 greift nicht, weil du zahlst. Da geht niemand in den Knast...
Firmenwagen nicht zur privaten Nutzung. Da muss doch sicher was mit dem Chef gehen? Du musst schließlich bloß arbeitstechnisch damit rumfahren.
Wenn du nichts weiter unternimmst, wird munter weiter gepfändet. Hast du dein Konto schon in ein P-Konto umwandeln lassen?
Pflichtverteidiger gibt es nicht im Familienrecht. Du kannst dir einen anderen Anwalt suchen. Brauchen wirst du auf jeden Fall einen, weil bei Unterhaltssachen Anwaltspflicht herrscht.
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(02-05-2019, 11:48)HeinrichH schrieb: Firmenwagen nicht zur privaten Nutzung. Da muss doch sicher was mit dem Chef gehen? Du musst schließlich bloß arbeitstechnisch damit rumfahren.
Damit machen sich meistens Angestellter und Chef gegenüber der Ex angreifbar. Die muß ihren Ex bloss einmal nach Feierabend mit dem Auto durch den Ort brausen sehen, schon gibt's ne Anzeige beim Finanzamt. Und die dann anstehende Prüfung beim AG wird nicht so lustig.
ALGII-Aufstocken mit Firmenwagen geht aber. Funktioniert bei mir jedenfalls nach fast 8 Jahren immer noch.
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Mandat entziehen bei Verfahrenskostenhilfe ist ein Riesenproblem. Ein Anwaltswechsel hat da hohe bis unmöglich hohe Hürden. Da es ein zivilrechtliches Verfahren ist, gibt es keinen Verteidiger und keinen Pflichtverteidiger. Das gibts nur im Strafrecht. Trittst du ohne Anwalt im Unterhaltsrecht auf, kannst du keine Anträge stellen und in einem bereits laufenden Verfahren wirst du ein Versäunisurteil kassieren. Einen neuen Anwalt musst du selber bezahlen.
Unfähige Anwälte sind ein häufiges Problem, vor allem wenn er nur VKH kassieren kann. Kannst du dokumentieren, dass er gegen deine Interessen gehandelt hat, dann melde das der Anwaltskammer und beginne ein Schadenersatzverfahren. Der Schadenersatz sind die Kosten für einen anderen Anwalt.
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(02-05-2019, 11:35)dd-man schrieb: Ich könnte meinem "Anwalt" das Mandat entziehen und selber den VKH-Antrag nochmal ans Gericht senden und um einen Pflichtverteidiger (kann fast nicht schlechter sein, oder?) bitten?
Nein, den Pflichtverteidiger gibts im STRAFVERFAHREN ! Das ist ZIVIL !
Soll ich noch irgendwelche Nachweise selber ans Gericht senden? Macht es Sinn, ein paar Kröten zu überweisen oder nichts mehr, wenn ich nicht kann und sie schon mein Gehalt pfändet?
Nein, macht keinen Sinn !
Eine Steilvorlage für §170 möchte ich erstmal vermeiden - ist gepfändeter Unterhalt gleichzusetzen mit "freiwillig" überwiesenem Unterhalt?
In meinen Augen hast Du das schon erfüllt...Zitat: "Ich habe meinen Job gekündigt und einen anderen Job entsprechend meiner Qualifikation angenommen. "...[...]...inkl. handschriftlichem Attest eines Psychologen, der bestätigt, dass der Jobwechsel aus gesundheitlichen Gründen notwendig war. AUFHEBEN ! Könnte HELFEN...Die Staatsanwaltschaft ist in der "Beweispflicht"...
Also machst Du keine Aussage im Falle einer "Einladung" der Unterhaltshunter.
Bezieht sich der vom Vollstreckungsrichter festgesetzte Selbstbehalt überhaupt auf das Nettogehalt oder kommt hier der tatsächliche Auszahlungsbetrag zum tragen?
850 d zpo reine Willkür...Darf aber den Sozialhilfesatz nicht unterschreiten.
Das Muster ist von Anfang an klar Geld ausnehmen und dann wegschmeissen...
Ich denke hier gibt es noch qualifiziertere Antworten...
Lg
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Die Sache mit der Privatnutzung des Firmenwagens wird so geklärt, dass in deinem Arbeitsvertrag steht dass eine private Nutzung verboten ist, bzw. nur nach schriftlicher Erlaubnis gegen Kostenersatz. So kommt man auch möglicherweise um die 1% Regelung herum.
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-rec...56342.html
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OK, die Sache ist also noch wesentlich verzwickter, als befürchtet. Umso mehr Vorsicht ist also geboten, was mein weiteres Vorgehen angeht. Ich warte mal bis heute Abend, ob noch was an Kommentaren rein kommt. Dann melde ich mich wieder und fasse nochmal zusammen.
by the way: Eben hat mein Staranwalt doch tatsächlich reagiert und ich durfte einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei für den 08. Mai mit seiner Hoheit ausmachen. Parallel hat sich noch über einen Kontakt über 3 Ecken eine Chance auf eine RAtin "spezialisiert auf Straf- und Familienrecht" (interessante Kombi ;-) ), die mir unter Umständen durch den Kontakt wohlgesonnen ist, aufgetan.
Hat jemand Interesse an dem letzten Schreiben meines Anwalts, welches vermutlich nie an das Gericht ging?
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@dd-man - sollte irgendwann neuer RA benötigt werden in D-Raum, hätte ich dir einen über PN empfehlen; Pitbull-Typ, efficient und effektiv.
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(02-05-2019, 14:03)dd-man schrieb: Hat jemand Interesse an dem letzten Schreiben meines Anwalts, welches vermutlich nie an das Gericht ging?
Schreiben, die nie ans Gericht gingen, sind nicht existent.
Man kann allerdings den Anwalt mal zusammenfalten, wenn durch Fristversäumnisse Vermögensschäden bei dir eintreten - sprich, wenn du zu ungerechtfertigt hohem Unterhalt verurteilt wirst, weil der Anwalt irgendwas nicht fristgerecht bei Gericht eingereicht hat.
Zudem gibt es da noch den § 356 StGB, Parteiverrat.
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Ich interessiert wie du auf so hohen Mehrbedarf der Kitakosten kommst. Ist ja nochmal so viel wie Unterhalt.
Werden die Gebühren nicht nach Einkommen geteilt?
Kenne es nur so, dass die Dame bei Antragstellung sagt, sie sei Alleinerziehend. Daraufhin wird nur ihr Einkommen zur Berechnung genommen und davon zahlst Du dann anteilig die Betreuungskosten.
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Danke Euch...ich fasse mal die wichtigsten Punkte zusammen:
§ 170 StGB:
@Arminius - Ich denke nicht, dass hier bereits Voraussetzungen gegeben sind allein durch die Einkommensminderung. Das Gehalt ist immer noch hoch genug, um im Zweifelsfall genug Kohle vom Lohn zu pfänden, um den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten locker zu decken. Außerdem verdient die Gute ja auch 1400,- netto. Klar, anzeigen nach Lust und Laune kann sie natürlich jeder Zeit. Der für den Monat Mai geplante Unterhalt befindet sich ja aktuell unter Arrest durch die Vorpfändung. Dafür kann ich aber nichts - sie hat es schließlich vorgepfändet.
Aufheben? - Selbstanzeige, richtig? Das habe ich auch schon in Erwägung gezogen. Als Grundlage dafür könnte ich wunderbar das Schreiben der Gegenseite nehmen, in dem mir Absicht unterstellt wird. Die ganze Geschichte bringt mir aber doch nur etwas, wenn ich einen Freispruch erwirken kann. Nach meiner Recherche werden die Verfahren aber zumeist nur eingestellt. Hat jemand Erfahrungswerte dazu?
Firmenwagen:
Vielen Dank für den Input dazu. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Option A ist die Umstellung auf rein geschäftliche Nutzung per Vertragsänderung und den konsequenten Verzicht auf Privatfahrten. Option B wäre z.B. Umstellung auf Dacia o.Ä. mit möglichst niedrigem Neu-Listpreis. Option C?
Mehrbedarf:
@HeinrichH - Da hast du soweit Recht. Der Mehrbedarf wurde damals aufgrund der Kosten der Kinderkrippe von 330 Euro festgelegt. Zum Zeitpunkt der Verhandlung hat die Alte aber nur paar Euro verdient. Es wurde allerdings in der Vereinbarung festgelegt, dass nach einer Anzahl von Monaten der TU reduziert wird, da sie ab Monat X wieder 1400 verdient. Hier hat mein Anwalt mal wieder gepennt!!! Mehrbedarf wird anhand der beiden Gehälter quotiert - d.h. man hätte in den Titel gleich mit aufnehmen müssen, dass ab Monat X der Mehrbedarf nur noch anteilig fällig ist! Den Punkt werde ich aber im weiteren Verlauf noch angehen.
Titel generell:
Der Titel wurde ab Mitte 2018 von der Gegenseite freiwillig abgeändert, da jetzt keine Krippe mehr angesagt ist, sondern Kita. Die kostet nur noch 200 Steine. Viel zu spät übrigens - wäre ab Januar 2018 schon so gewesen. Jetzt die Frage: Der ursprüngliche Titel ist als vollstreckbare Ausführung inzwischen angefordert und zugestellt worden. Die freiwillige Abänderung dazu eben nicht. Auf welcher Grundlage kann denn jetzt überhaupt wie viel vollstreckt werden? Wir suchen Fehler der Gegenseite...
Lohnpfändung:
@Arminius - Reine Willkür bzw. bis zum Sozialhilfesatz? Ja, ok klar. Die Frage ist aber eine andere.
Bezieht sich der vom Vollstreckungsgericht festgelegte Mindestbehalt denn auf den Nettolohn oder auf den Auszahlungsbetrag? In einem Muster eines Bekannten steht der Wortlaut: "Ihm dürfen nur noch bleiben bei AUSZAHLUNG: XXX Euro". Das beziehe ich dann mal auf den Auszahlungsbetrag, ODER? Wer hat dazu fundiertes Wissen?
Anwaltswechsel:
Am Montag habe ich einen Termin bekommen bei besagter empfohlener RAtin. Mal schaun ob sie Lust auf meinen Fall hat - bezahlbar ist und mir auf meine Fragen die "richtigen" Antworten gibt. Danach dann der Termin beim Staranwalt. Hier werde ich ihm dann schriftlich das Mandat entziehen und ihm noch auf den Tisch kacken. Die ausstehenden Beträge darf er dann gerne von meinem Lohn pfänden. Wenn das mit der RAtin allerdings nichts wird, dann muss ichs wohl mit ihm weiter durchziehen.
Soweit mal fürs erste...
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Dingendsten Handlungsbedarf hast du beim Firmenwagen. Du wirst die Pfändung auf absehbare Zeit nicht los und dein Leben wird sich nur noch um den pfändungsfreien Betrag drehen. Der ist bei Unterhalt sowieso schon hungerniedrig und wird durch diesen idiotischen Firmenwagen noch niedriger. Der Punkt war absehbar; die Zeit die Änderungen jetzt kosten, spielt gegen dich, je länge es dauert desto mehr Minus bei dir. Option C ist ein Jobwechsel auf eine Stelle ganz ohne Firmenwagen, ansonsten ist nur Option A sinnvoll. Fahr lieber privat Dacia, wenn du ein Auto benötigst.
Wenn Kontenpfändung, dann bezieht sich die Pfändungsgrenze auf den unpfändbaren Restbetrag, der auf deinem Konto verbleiben darf und den du dann abheben kannst. Wenn Lohnpfändung, ist es das Geld, was dir der Arbeitgeber noch auszahlen darf. Den Rest hat er an den Gläubiger abzuführen.
Sei vorsichtig, dass du schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwirfst. Du willst jetzt noch Geld in einen Anwalt stecken. Das wichtigste Verfahren wäre aber die Abänderung des Erwachsenenunterhalts. Dafür sind die Erfolgaussichten schlecht. Oder das Juristengesockse lässt dich einfach verhungern, das ist die Standardstrategie, das tun sie ja bereits. Wenns runtergehen soll, hocken die Roben mit ihrem fetten Hintern auf weichen Polstern und schieben die Termine einfach. Es muss ja in unserem glorreichen Unterhaltsrecht alles durchs Gericht, den ganzen Mist haben die Roben restlos an sich gezogen.
Die Alternative wäre, die Spiele nicht mehr mitzuspielen. "Interner Wechsel" auf eine Stelle mit Mindestlohn, mit dem Forderungskram nur noch Grillfeuerchen anzünden, für den Kindesunterhalt ggf. Aufstocker werden. Das wäre der Weg gewesen, der spätestens bei der Trennung in die richtige Richtung geführt hätte. Der Wumms am Anfang hätte alle Forderungen im Keim erstickt und der ganze Rattenschwanz an Müll jetzt wäre gar nicht erst aufgetreten. Man legt eine gepflegte Pleite hin, die dafür sorgt dass die Ex und andere Zecken ausgenullt auf dem Boden der Realität auftreffen, später kommt man früher und schneller wieder hoch wie im langem Siechtum, während dem man mit langsam erlahmender Energie und wachsender Auszehrung Medusenunterhaltskopf um Kopf abschlägt, um zu beobachten wie sogleich neue Köpfe hervorwachsen.
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03-05-2019, 14:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-05-2019, 14:52 von Arminius.)
(03-05-2019, 13:01)dd-man schrieb: § 170 StGB:
@Arminius - Ich denke nicht, dass hier bereits Voraussetzungen gegeben sind allein durch die Einkommensminderung.
Du bist noch in der "Glaubensphase"...Unsereins hat schon alles durch...Strafanzeigen, Pfändungen, Abänderungsklagen...u.s.w...Und glaub mir alle die länger hier sind wissen was abläuft.
Früher hätte ich die alle hier für Spinner gehalten...
Es interressiert nicht ob die "Vorraussetzungen" gegeben sind sondern es kommte auf den Staatsanwalt und den Richter an. Wird das Hauptverfahren eröffnet werden Sie auch versuchen an "weiteres" Geld heranzukommen...und nur wenn Du zur Kategorie C gehörst und sagst dann klären wir das in der Berufung bzw. am OLG...hast Du eine Chance.
Und das musst Du erstmal im Gerichtssaal bringen wenn Sie versuchen dir den § 153a Abs. 2 StPO schmackhaft zu machen...bei mir hat man zum Schluss versucht ein paar Euro zu bekommen...
@p...hat alles weitere dazu gesagt.
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(03-05-2019, 13:56)p__ schrieb: Dingendsten Handlungsbedarf hast du beim Firmenwagen. Du wirst die Pfändung auf absehbare Zeit nicht los und dein Leben wird sich nur noch um den pfändlungsfreien Betrag drehen. Der ist bei Unterhalt sowieso schon hungerniedrig und wird durch diesen idiotischen Firmenwagen noch niedriger. Der Punkt war absehbar; die Zeit die Änderungen jetzt kosten, spielt gegen dich, je länge es dauert desto mehr Minus bei dir. Option C ist ein Jobwechsel auf eine Stelle ganz ohne Firmenwagen, ansonsten ist nur Option A sinnvoll. Fahr lieber privat Dacia, wenn du ein Auto benötigst.
Wenn Kontenpfändung, dann bezieht sich die Pfändungsgrenze auf den unpfändbaren Restbetrag, der auf deinem Konto verbleiben darf und den du dann abheben kannst. Wenn Lohnpfändung, ist es das Geld, was dir der Arbeitgeber noch auszahlen darf. Den Rest hat er an den Gläubiger abzuführen.
Folgende Rechnung:
A: Brutto 3000 + Geldwerter Vorteil Firmenporsche für 600 -> Auszahlbetrag 1671 Euro
B: Brutto 3000 ohne Porsche -> Auszahlbetrag 1959 Euro
-> Der Firmenporsche kostet mich zunächst inkl Sprit und Unterhaltung komplett: 288 Euro - top!!
-> Bei einer korrekten Unterhaltsberechnung schlägt jetzt aber der Firmenporsche mit irgendwas zwischen 288 Euro und 600 Euro zuzüglich zum Auszahlbetrag zu buche - wahrscheinlich das durch die 1%-Regelung "fiktive" Nettogehalt, also Auszahlbetrag + 600: flop, aber evtl völlig egal...
-> Bei einer NORMALEN Pfändung wird hier ebenso das "fiktive" Nettogehalt als Grundlage herangezogen - also 2271: flop
-> WENN du Recht hast p, und bei der Unterhaltspfändung nach § 850d ZPO der festgesetzte Freibetrag = der an den Mitarbeiter nur noch auszuzahlende Betrag ist, dann würde mir der Firmenporsche aber laut obiger Rechnung noch gut rein laufen! Dann würde die Alte also pro Monat bei angenommenen 1000 Euro Freibetrag -> 671 Euro bekommen - ohne Firmenwagen und bei gleichem brutto wären es 959 Euro.
(03-05-2019, 13:56)p__ schrieb: Sei vorsichtig, dass du schlechtem Geld kein gutes Geld hinterherwirfst. Du willst jetzt noch Geld in einen Anwalt stecken. Das wichtigste Verfahren wäre aber die Abänderung des Erwachsenenunterhalts. Dafür sind die Erfolgaussichten schlecht. Oder das Juristengesockse lässt dich einfach verhungern, das ist die Standardstrategie, das tun sie ja bereits. Wenns runtergehen soll, hocken die Roben mit ihrem fetten Hintern auf weichen Polstern und schieben die Termine einfach. Es muss ja in unserem glorreichen Unterhaltsrecht alles durchs Gericht, den ganzen Mist haben die Roben restlos an sich gezogen.
Ja! Ich bin da auch extrem vorsichtig inzwischen. Es geht in meinem Fall aber DEFINITIV vors OLG etc. - und da kann ich mit dieser Luftpumpe nichts anfangen. Der macht nur noch mehr kaputt. Ich kann nur jedem raten, der ein hohes Gehalt hat, sich vor der Trennung in Ruhe und wohlüberlegt einen guten Anwalt auszusuchen. Ausführliche Recherche inkl. Informationsgesprächen - stellen von Fangfragen - mehrere Vergleiche und Kontakt zu Referenzen sind Pflicht!
(03-05-2019, 13:56)p__ schrieb: Die Alternative wäre, die Spiele nicht mehr mitzuspielen. "Interner Wechsel" auf eine Stelle mit Mindestlohn, mit dem Forderungskram nur noch Grillfeuerchen anzünden, für den Kindesunterhalt ggf. Austocker werden. Das wäre der Weg gewesen, der spätestens bei der Trennung in die richtige Richtung geführt hätte. Der Wumms am Anfang hätte alle Forderungen im Keim erstickt und der ganze Rattenschwanz an Müll jetzt wäre gar nicht erst aufgetreten. Man legt eine gepflegte Pleite hin, die dafür sorgt dass die Ex und andere Zecken ausgenullt auf dem Boden der Realität auftreffen, später kommt man früher und schneller wieder hoch wie im langem Sichtum, während dem man mit langsam erlahmender Energie und wachsender Auszehrung Medusenunterhaltskopf um Kopf abschlägt, um zu beobachten wie sogleich neue Köpfe hervorwachsen.
Hätte hätte ... Ich hoffe Andere sind schlauer als ich und informieren sich vor der Trennung. Aber mal ehrlich - hätte mir das einer so gesagt - ich hätte ihn für verrückt erklärt und wäre dann trotzdem in die Falle getreten!!!
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ein Tipp am Rande:
wenn dein Arbeitgeber dir als Firmenwagen keinen PKW, sondern einen LKW (fensterloser Kombi) überlässt, ist dieser nicht steuerpflichtig, da keine Privatnutzung erfolgt. Du benutzt das Auto vielmehr als Transportmittel für dein Werkzeug (als Handwerker) oder ähnlich.
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(03-05-2019, 15:25)dd-man schrieb: Aber mal ehrlich - hätte mir das einer so gesagt - ich hätte ihn für verrückt erklärt und wäre dann trotzdem in die Falle getreten!!!
Und damit hättest du so gehandelt wie 95% aller Männer zu diesem Zeitpunkt. Ich werfe dir auch nichts vor, sondern will dir nur in der Rückschau erklären, wo der erste gravierende Fehler passiert ist - es war das fatale Vertrauen in ein Recht, das Grenzen kennt und die Lebensfähigkeit nach einer Trennung zulässt.
Der Firmenwagen ist nicht nur dann tödlich, wenn dadurch dein Pfändungsfreibetrag nach unten geht. Jeder geldwerte Vorteil wird dir bei jeder Unterhaltsberechnung als Einkommen zugerechnet und erhöht den Unterhalt. Die Richten sind darin sehr frei und nicht an steuerrechtliche Gepflogenheiten gebunden. In welche Richtung sie diese Freiheit nutzen, kannst du dir denken.
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(03-05-2019, 16:53)p__ schrieb: Und damit hättest du so gehandelt wie 95% aller Männer zu diesem Zeitpunkt. Ich werfe dir auch nichts vor, sondern will dir nur in der Rückschau erklären, wo der erste gravierende Fehler passiert ist - es war das fatale Vertrauen in ein Recht, das Grenzen kennt und die Lebensfähigkeit nach einer Trennung zulässt.
So siehts aus. Ich bin mittlerweile auf einem gewissen Level, auf dem ich die vergangenen Fehler ziemlich vollständig verstanden habe. Immerhin was. Allerdings - Wissen, welches ich mir nie aneignen wollte, muss ich mir jetzt in mühevoller Kleinarbeit aneignen. Stundenlang Internet, Fachliteratur etc. Lieber hätte ich die Zeit genutzt, um über Land- und Gartenbau oder was weiß ich zu lesen ;-) Ich traue keinem mehr in dieser Sache! Versuche so viel wie möglich selber zu erledigen und prüfe jeden Schritt mindestens 8 Mal.
(03-05-2019, 16:53)p__ schrieb: Der Firmenwagen ist nicht nur dann tödlich, wenn dadurch dein Pfändungsfreibetrag nach unten geht. Jeder geldwerte Vorteil wird dir bei jeder Unterhaltsberechnung als Einkommen zugerechnet und erhöht den Unterhalt. Die Richten sind darin sehr frei und nicht an steuerrechtliche Gepflogenheiten gebunden. In welche Richtung sie diese Freiheit nutzen, kannst du dir denken.
Lies dir bitte nochmal mein oben geschriebenes zum Thema Dienstporsche ganz genau durch.
Ich könnte sehr gut damit leben, wenn der Exe ein Unterhalt von mehreren Tausend Euro pro Monat zugesprochen werden würde - aber nur 200-500 Euro pro Monat pfändbar wären. Das wäre ein Zustand, der mich sehr glücklich machen würde. Denn sie soll wirklich dafür arbeiten müssen, um an die 200-500 Euro zu kommen. Und sie soll Gebühren vorstrecken müssen. Ihre Anwältin macht nämlich nen guten Job - und die soll richtig gut bezahlt werden dafür!!! Und wenn ich meine pflegebedürftigen Verwandten pflegen muss - dann muss ich kurzfristig unbezahlten Urlaub nehmen. Und wenn mir dann nach langer Krankheitsgeschichte irgendwann alles mal viel zu viel wird, dann muss ich temporär Teilzeit beantragen, wenn mein Doc mir das vorschreibt.
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(03-05-2019, 17:24)dd-man schrieb: Und sie soll Gebühren vorstrecken müssen. Ihre Anwältin macht nämlich nen guten Job - und die soll richtig gut bezahlt werden dafür!!!
Bevor Du grosszügig bist. Hat Sie evtl einen Beschluss f. die Zwangsvollstreckungen der nicht begrenzt wurde. Vielleicht sogar inkl. beiordnung Rechtsanwalt ?
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(03-05-2019, 17:44)Arminius schrieb: (03-05-2019, 17:24)dd-man schrieb: Und sie soll Gebühren vorstrecken müssen. Ihre Anwältin macht nämlich nen guten Job - und die soll richtig gut bezahlt werden dafür!!!
Bevor Du grosszügig bist. Hat Sie evtl einen Beschluss f. die Zwangsvollstreckungen der nicht begrenzt wurde. Vielleicht sogar inkl. beiordnung Rechtsanwalt ?
Aktuell ist ja noch kein Beschluss da - es ist daher völlig ungewiss, was genau kommt. Ich vermute aber mal, da der Unterhalt für Monat 5 vollständig nicht bezahlt wurde, wird so etwas wie "...auf sämtliche Rückstände und zukünftige Forderungen laut Anlage...ohne zeitliche Begrenzung..." eintrudeln. Damit rechne ich mal.
Beiordnung Rechtsanwalt spielt keine Rolle, da die Gegenseite sehr vermögend ist und alles grundsätzlich über die "Stamm-RAttin" abgewickelt wird. Die macht aber keinerlei Gefälligkeitsdienste und ist genauso Geld geil.
An Tag X diesen Monats läuft die 4-Wochen-Frist der Vorpfändung zeitnah aus. Mal schauen ob die Gegenseite auf Zack ist und rechtzeitig eine neue Vorpfändung zustellt. Eventuell kommt ja auch der Beschluss noch einen Tag vor Fristablauf - das wäre die zu erwartende schlechte Nachricht, die sich nahtlos in die Kette der schlechten Nachrichten der Vergangenheit einfügen würde ;-))
Es gilt also jetzt, die kommenden Gehälter (rückwirkend) noch möglichst pfändungssicher zu gestalten. Die mir bekannten Lösungsansätze sind: Unbezahlter Urlaub, Teilzeit, Lohnabtretung. Es ist natürlich zu vermeiden einen Zusammenhang mit der aktuellen Pfändungsattacke herzustellen - und genau darin liegt der Hund begraben!
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