05-05-2019, 16:32
Hei,
keine Ahnung ob dieses Unterforum das richtige für meine Frage ist...
Kann die in der BRD juristisch gedeckte Verweigerung der Austellung eines (neuen weil abgelaufenem) Reisepasses auf einanderes EU bzw. Schengen Land rechtsgüldig übertragen werden wen der Unterhaltsschuldner in einem anderen EU bzw. Schengenland lebt dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.
Oder so- Der in Lissabon lebende Portugiese Jorge schuldet seinem mit eienr Deutschen gezeugtem Kind in der BRD Kindesunterhalt. Die Justiz der BRD unterstellt Unterhaltspflichtverletzung (§ 170) und verfügt Passentzug bzw. die Verweigerung der Austellung eines neuen nach dessen Ablauf. Genauso wie das in bezüglichen Fällen bei in der BRD wohnenden Deliquenten praktiziert wird.
Ist es möglich das in Endkonsequenz die portug. Behörden ihrem Staatsbürger Jorge keinen Pass austellen bzw sogar entziehen weil dies EU weit bzw. für den Schengenraum Länderübergreifend so geregelt ist?
keine Ahnung ob dieses Unterforum das richtige für meine Frage ist...
Kann die in der BRD juristisch gedeckte Verweigerung der Austellung eines (neuen weil abgelaufenem) Reisepasses auf einanderes EU bzw. Schengen Land rechtsgüldig übertragen werden wen der Unterhaltsschuldner in einem anderen EU bzw. Schengenland lebt dessen Staatsbürgerschaft er besitzt.
Oder so- Der in Lissabon lebende Portugiese Jorge schuldet seinem mit eienr Deutschen gezeugtem Kind in der BRD Kindesunterhalt. Die Justiz der BRD unterstellt Unterhaltspflichtverletzung (§ 170) und verfügt Passentzug bzw. die Verweigerung der Austellung eines neuen nach dessen Ablauf. Genauso wie das in bezüglichen Fällen bei in der BRD wohnenden Deliquenten praktiziert wird.
Ist es möglich das in Endkonsequenz die portug. Behörden ihrem Staatsbürger Jorge keinen Pass austellen bzw sogar entziehen weil dies EU weit bzw. für den Schengenraum Länderübergreifend so geregelt ist?