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Unterhaltspflichtverletzung Hauptverhandlung. Was muss ich beachten?
#1
Question 
Hallo zusammen,

habe heute eine Einladung zur Hauptverhandlung bekommen.
Vorher gab es noch einen Schreiben mit der Bitte um Stellungnahme, das habe ich auch gemacht und alles erläutert.
Ich habe vorgeschlagen den Prozess zu schließen, da wir das Wechselmodell leben.
Angezeigt habe ich mich selbst im Juli 2018 um den JC Arbeit zu ersparen.

Soll ich bei der Verhandlung alles zustimmen und immer nicken? Wink

Übrigens ich kann wegen der Dienstreise an dem Tag gar nicht erscheinen.
Kann ich ohne Probleme den Termin verschieben? Ich will die Reise nicht verpassen.

Danke und Gruß
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#2
Wenn du geladen bist, musst du kommen, Terminverschiebungswünsche solltest du jetzt sofort kundtun.
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#3
ok, sage morgen meinem Chef bescheid damit er irgendein Schreiben ausstellt und schreibe einen Brief an das Gericht, der auch morgen im Gerichtsbriefkasten landet
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#4
Und du solltest das belegen können, Einladung, Flugreise, Bestätigungen des AG.
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#5
...kleiner Tip...lass es sein !...Belege gar nichts !...Was steht in der Anklageschrift als Beweismittel ?...Hast Du Akteneinsicht beantragt ?...
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#6
Aktensicht habe ich nicht beantragt, ich habe keinen Bock Geld und Zeit zu verschwenden, genau wie einen Anwalt aus meiner Tasche zu füttern, habe ich keine Lust Smile


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#7
(22-05-2019, 02:54)Zahlesel_RUS schrieb: Aktensicht habe ich nicht beantragt, ich habe keinen Bock Geld und Zeit zu verschwenden, genau wie einen Anwalt aus meiner Tasche zu

Geh zum Rechtsanwalt der soll sich Beiordnen lassen als Pflichtverteidiger ! Siehe dazu ausführungen hier !. Meiner Meinung nach wird die Anklageschrift nicht zugelassen. Es fehlt an allem !...

Ich gehe davon aus das der Beschluss vom 27.12.2017 ziviler Natur ist...Trotzdem war das keine "gute" Idee !...
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#8
Danke, wie gesagt, ich bezahle keinen RA mehr. Falks mir die Entscheidung des LG nich passt, kann ich ohne RA in die Berufung gehen?
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#9
(22-05-2019, 08:22)Zahlesel_RUS schrieb: Danke, wie gesagt, ich bezahle keinen RA mehr. Falks mir die Entscheidung des LG nich passt, kann ich ohne RA in die Berufung gehen?

Du bringst hier einiges durcheinander !  Falls mir die Entscheidung des AG nich passt, kann ich ohne RA in die Berufung (LG) oder Revison (OLG) gehen?

Ja könntest Du ! Beantrage einen Pflichtverteidiger !...Benatragen kostet KEIN Geld und wenn er Beigeordnet wird wird er von der Staatskasse bezahlt. Begründung: Als Bsp. keine Berechnung des zu leistenden Unterhalts...u.s.w.

Du vertehst den Sinn einer Anklage § 170 StGB nicht und ich kenne die Akte nicht.

Mach keinen Mist.

Lg
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#10
(22-05-2019, 02:54)Zahlesel_RUS schrieb: Aktensicht habe ich nicht beantragt, ich habe keinen Bock Geld und Zeit zu verschwenden, genau wie einen Anwalt aus meiner Tasche zu füttern, habe ich keine Lust Smile

Dann geh hin und lass dich verurteilen. Geht am Schnellsten, kostet am Wenigsten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#11
Mir graust es gerade. Ist das Selbstüberschätzung, Realitätsverlust oder bist Du einfach nur beneidenswert krass drauf? Leider treffen die ersten beiden Punkte immer zu 99% zu.

Ich behaupte mal, dass Strafrecht auch Dir nicht in die Wiege gelegt wurde. Viel Spaß in der Verhandlung. Bei dem Vorwissen + ohne Strafrechtler + ohne Wissen, wie eine solche Verhandlung gerade läuft = Verurteilung. Morgen wirst Du Dich melden. Ergebnis: 3 Monate, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Bitte zahlen! Wenn nicht, siehe vorne.... Sozialstunden beim Eisenbahnerverein gehen auch.

Ich habe die Soße zweimal hinter mir. Die Alten hier, kennen die Geschichte noch (verschwommen). Solche Verfahren sollte man sehr sehr ernst nehmen. Aber wir werden sicher von Dir lesen.
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#12
(22-05-2019, 08:53)Nappo schrieb: Aber wir werden sicher von Dir lesen.

Möglicherweise, solche Verfahren sind öffentlich. Damit z. B. der Redakteur vom lokalen Käseblatt darüber berichten kann.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#13
"Spätestens mit der Zustellung der Anklageschrift wird das Gericht Sie auffordern, nun einen Pflichtverteidiger zu benennen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung nach § 140 StPO vorliegen. "

bei mir stand in den Briefen nirgendwo über einen Pflichtverteidiger.
Warum soll Pflichtverteidiger für mich nichts kosten?
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#14
Nimm Dir einen Anwalt ! Hier geht es nicht um Zahlung von Unterhalt. Schau mal was Du an Schulden hast ! Selbst wenn Du nur als Bsp. § 153a kassierst kann das "zivilrechtlich" folgen haben...


Hattest Du ein Schreiben vom JC das die dich ggf. Anzeigen werden...?
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#15
"Hattest Du ein Schreiben vom JC das die dich ggf. Anzeigen werden...? "
Ja, aber ich habe mich selbst angezeigt.
Der Jobcenter habe ich mit den Untersuchungen von Finanzen der Ex beschäftigt(Sozialbetrug)
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#16
(22-05-2019, 09:15)Zahlesel_RUS schrieb: bei mir stand in den Briefen nirgendwo über einen Pflichtverteidiger.
Warum soll Pflichtverteidiger für mich nichts kosten?

BEI MIR STAND DAS IN ALLEN DREI VERFAHREN AUCH ! BEANTRAGE EINEN PFLICHTVERTEIDIGER !...Strafrecht ist nicht dein Ding...

Bitte mach es...selbst wenn das abgelehnt wird.
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#17
Hochmut kommt vor dem Fall....das war schon immer so und wird auch so bleiben.
Ich bin gespannt auf die Fortsetzung.
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#18
Okay, überredet. Ich habe meinen Anwalt mit dem ich schon wegen Vergewaltigungsanschuldigungen zu tun hatte, angeschrieben.
Hoffentlich Kostet das Ganze nicht wie letztes mal 800 EUR
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#19
Ganz aktueller Artikel, lesenswert! Scroll mal runter zum Punkt Pflichtverteidiger. Kostet dich auch nix.
https://das-maennermagazin.com/blog/unte...g-170-stgb
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#20
Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.

Mal ein kleiner Vorgeschmack:

- Mir wurde mal ein Pflichtverteidiger abgelehnt, weil ich angeblich kein Rechtslaie mehr sei. Die Begründung fußte lediglich auf damaligen Schriftverkehr von mir. Auch deshalb, weil damals blöd und an Gerechtigkeit glaubend meinte, mich wortreich meldenj zu müssen. Aus Fehlern sollte man lernen.

- Die 800 € sind kein Vergleich zu dem, was Dir blüht. Gut investiertes Geld in Anbetracht der Tatsache des selbst Anzeigens. Somit auch selbst verschuldet.

- Als ich nach dem 1. Verfahren in Berufung gehen wollte, unterstellte mir der Amtsrichter, ich hätte einem Rechtsmittelbverzicht zugestimmt. Wusste nicht einmal damals, was das ist und hatte dies auch nie getan. Aber wer glaubt schon einem bösen Mann der Unterhalt nicht zahlen "will" ?

In diesen Verfahren muss der Angeklagte mit jeder Dreckigkeit rechnen, die die Menschheit jemals erfunden hat. Da wird eine Show abgezogen, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun hat.

Möglicherweise bleibt Dir das jetzt erspart, wenn ein Anwalt mit kommt. Sofern er Ahnung in dieser Sache hat...
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#21
(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.

Ja...er versteht es auch nicht ! Sollte im Schreiben stehen das die (JC) ggf. eine Strafanzeige stellen wollten/en...kann er mit einem blauen Auge davonkommen.

Von sich aus (mit Job!) und was weiss ich noch eine Strafanzeige zu stellen" ...[...]...und du solltest das belegen können, Einladung, Flugreise, Bestätigungen des AG"...ohne Worte !

Wen ich StA wäre würde ich den Arbeitgeber gleich mit Einladen...
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#22
1.JC hat mit der Anzeige bedroht
2.Der Chef ist im Bilde, was mit mir passiert und ist voll auf meiner Seite

Ich habe den Anruf von RA bekommen, seine Sekretärin meinte Pflichtverteidiger gibt in diesem Fallvon deren Seite nicht nur Strafverteidiger, da es kein großes Verbrechen ist.

Wie hoch ist Streitwert oder Anwaltskosten.
Un der Termin würde der RA verschieben, da er andere Termine an dem Tag hat
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#23
(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: Sich selbst anzeigen. Tse... Ja, ich weiß, dieser Tipp geistert noch herum.
wo ist der Unterschied, ob ich mich selbst anzeige, die Ex, JC oder JA?
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#24
Unser Kamerad Dino hat dazu was auf Männermagazin veröffentlicht wohl ganz passend für dich ZahligelWink
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#25
(22-05-2019, 12:27)Nappo schrieb: In diesen Verfahren muss der Angeklagte mit jeder Dreckigkeit rechnen, die die Menschheit jemals erfunden hat. 

kannst du bitte erläutern, wie hoch waren deine Schulden und was beim Gericht rausgekommen ist?

(22-05-2019, 11:40)HeinrichH schrieb: Ganz aktueller Artikel, lesenswert! Scroll mal runter zum Punkt Pflichtverteidiger. Kostet dich auch nix.
https://das-maennermagazin.com/blog/unte...g-170-stgb

danke, Punkte 9 und 10 nehme ich mit

Zitat:Dafür kann man einen Pflichtverteidiger beantragen (Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175), weil auch im Unterhaltsrecht aufgrund schwieriger Sachlagen Anwaltszwang nach §§ 114 I, 111 Nr. 8 FamFG besteht. Diesem Anwalt muss man aber genau auf die Finger sehen.
wie macht man das? geht es gerichtlich?
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