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Ja das ist klar.
Die Ex, meine Tochter und das JA wollen das meine Tochter zu mir kommt.
Wenn ich abspringe, kommt sie ins Heim.
Es war nicht meine Idee das sie zu mir zieht und wenn sie zu mir kommt, nur unter meinen Bedingungen.
Ich möchte vorher alles schriftlich haben und die JA Tante soll sich darum kümmern, wenn nicht ist es halt so.
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27-11-2018, 11:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-11-2018, 11:32 von Bitas.)
So, meine Tochter ist im Heim, für wie lange ist offen.
Hier die Vereinbarungen von der Mutter, die ich so „noch“ nicht akzeptieren werde, Verbesserungen sind notwendig.
Vermittler ist das JA, ich habe mit der Mutter keinen Kontakt.
Mir fehlen teilweise die genauen Daten.
Hiermit erkläre ich mein schriftliches Einverständnis das:
Meine Tochter Lora ab März 2019 bei ihrem Vater einzieht.
Ich die Zustimmung gebe, das der Vater das alleinige Sorgerecht für Lora erhält.
Das Kindergeld für Lora an den Vater gezahlt wird.
Die bestehenden Unterhaltstitel für Lena und Lora aufgehoben werden.
Es keine festen Umgangszeiten für Lena und Lora gibt.
Unterschrift
Bringt das überhaupt was, oder ist das alles für die Tonne, ich meine rechtlich gesehen.
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Das bringt insoweit etwas, dass deine Haltung unmissverständlich verschriftlicht ist. Aber es ist kein Gerichtsantrag, beispielsweise das alleinige Sorgerecht ist auf dieser Weise nicht zu bekommen. Mit anderen Worten, rechtlich bewirkt es nichts, aber jedem wird damit klar, was deine Haltung ist, was auch seine Vorteile hat.
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Danke.
Ja, ich muss natürlich einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht stellen.
Wichtig ist mir, das die Titel ausgehändigt werden und zwar an dem Tag wo meine Tochter bei mir einzieht.
Auch möchte ich anteilig das Kindergeld für März und nur anteilig Unterhalt für den Monat zahlen.
Ich habe echt Bammel, was meine Tochter betrifft.....keine Ahnung ob ich sie, miit meiner psychischen Erkrankung, Händeln kann, aber ich werde es ernsthaft versuchen.
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Weitere Fragen
Wie sieht es mit Unterhalt aus, wenn meine Tochter im Heim bleiben würde?
Ich zahle für meine, bei der Mutter lebenden Tochter nach DT, danach würden mir 1100€ bleiben.
Wie viel müßte ich an das JA zahlen, für die Tochter im Heim oder anders ausgedrückt, wie hoch ist mein selbstbehalt als Rentner, 880€?
Würde meine Ex auch zur Kasse gebeten, sie arbeitet 80%, für die Tochter im Heim?
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Kein Kindesunterhalt im Heim, aber Heranziehung der Eltern zu den Kosten gemäss §§ 10 Abs. 2, 92 Abs. 2 sowie 94 Abs. 1 und 2 SGB VIII.
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OK....also würde die Mutter auch zur Kasse gebeten.
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Ja, beide Eltern werden herangezogen.
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24-01-2019, 01:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-01-2019, 01:48 von Bitas.)
Update:
Hallo @alle,
Ich habe gestern erfahren das meine Tochter lieber im Heim bleiben möchte, also wohl doch nicht zu mir ziehen wird.
Sie hat sich selbst verletzt und so haben die Betreuer rausgefunden das es ihr Wunsch ist im Heim zu bleiben. Sie hat Angst, wenn sie zu mir zieht, das die gute Beziehungen zwischen ihr und mir genauso kaputt geht, wie die Bezeichnung zu ihrer Mutter und sie dann komplett ohne Familie dasteht.
Das ist die Kurzfassung.
Ich zahle füe meine große Tochter (14) 301€ monatlich, der Unterhalt für meine Tochter (12) im Heim habe ich auf Anweisung des JA eingestellt. Beteiligung an den Heimunterbrinungskosten scheinen nicht gefordert zu werden.
Meine Titel laufen immer noch auf 115%. Ich habe schriftlich vom JA, das 301€ pro Kind zu zahlen sind, wegen Mangelfall.
Ich habe momentan 1360€ Rente + 130€ Wohngeld, müsste also für die große Tochter 379€ zahlen, nicht 301€.
Also wäre es doch am besten, wenn ich gleich einen komplett neuen Titel für meine große Tochter erstellen lasse, dann aber begrenzt auf ??Jahre, weil meine Rente auch nur bis Dezember 19 bewilligt ist und ob verlängert wird steht in den Sternen. Wenn nicht kommt wieder ALG1.
Was meinst ihr dazu?
Gruß
Bitas
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Die Angst der Tochter ist nicht unbegründet.
Ohne Aufforderung hätte ich es nicht so eilig, neue Titel zu erstellen.
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Ja, die Angst ist nachvollziehbar.
Ich hätte aber nicht so lange gewartet, wenn es mit uns nicht klappt, sie wieder ins Heim zu bringen. Ich meine, bevor unsere Beziehung zerstört ist.
Ich habe mir das so vorgestellt, wir probieren zusammen klar zu kommen und fals es nicht geht, geht sie halt wieder zurück, ohne Stress....aber das war halt nur eine Vorstellung.
Die selbst verursachte Verletzung macht mir am meisten Sorgen.
Auf die Titel komme ich dann zurück, wenn die Ex oder das JA merkt das ich zu wenig bezahle.
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Selbstverletzendes Verhalten, ambivalente Beziehung zum Vater, gestörte Beziehung zur Mutter.
Das sind nur die Spitze des Eisbergs, das sind deutliche Anzeichen für Borderline.
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Ja, so ist es leider und das belastet mich schwer.
Sie wird im Heim genau beobachtet und man versichert mir fortlaufend, das sie bisher keine Anzeichen von psychischer Störungen hat. Ab nächste Woche geht sie, freiwillig, wöchentlich zu einer Psychologin.
Als ich gelesen habe das sie sich selbst verletzt hat, habe ich fast das Bewusstsein verloren, das tut mir so unendlich leid für sie.
Sie hat sich bisher einmal bei der Mutter selbst verletzt und einmal im Heim, ein Arzt war nicht notwendig.
Niemand, auch nach mehrfacher Nachfrage, sagt mir um welche Art der Verletzung es sich handelt.
Ich habe der zuständigen SB vom JA heute eine ziemlich aggressive Mail gesendet, ich verliere langsam die Geduld.
Hier gibt es einige Member die sich gut mit Borderline auskennen, kann ich ihr irgendwie helfen?
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Falls es Borderline ist, nein. Versuchst du zu helfen bzw. stabilisierend zu sein, kann es ganz schnell von weis auf schwarz schwenken, ergo auch die Angst das die Beziehung dann kaputt ist.
Borderline ist nicht heilbar, aber therapierbar. Aber auch schwer zu diagnostizieren. Das Alter und die Umstände/das Verhalten sind aber wie gesagt eindeutige Indikatoren dafür.
Ob dissoziative Aspekte dazu kommen, ist halt nicht geklärt. Aber Depressionen scheint es ja dann zumindest auch zu geben.
Schwierige Situation das ganze. Zumindest hast du volles Auskunftsrecht, und das haben die beteiligten Institutionen nicht nur zu respektieren, sondern auch zu fördern.
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Sie ist erst 12 Jahre
Das hier ist die gängige Meinung:
Orientiert man sich an dem aktuellen Stand der Wissenschaft, kann man die Borderline-Diagnose ab dem 16. Lebensjahr stellen. Wenn entsprechende Symptome schon vorher vorliegen, und mindestens ein Jahr andauern, dann auch schon vorher. In der Kindheit kann "Borderline" als Diagnose grundsätzlich nicht vergeben werden.
http://www.borderlinetrialog.de/diagnostik
Ich denke sie muss aufmerksam beobachtet werden, sie hat sich schon immer abgelehnt gefühlt, hauptsächlich von ihrer Mutter. Jetzt hat die Mutter sie abgeschoben.
Ich denke/hoffe, in einem Kinderheim haben die genügend Erfahrungen mit ADHS, Borderline usw.
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Sagte ja, schwer zu diagnostizieren. Aber die zur heutigen Zeit bekannten Gründe liegen einerseits an einer genetischen Prädisposition, und an frühkindlichen Erlebnissen wie Emotionaler Gewalt, Vernachlässigung, Vertrauensbruch zu Bezugspersonen, Gewalt, Missbrauch, etc. Das alles ist aber auch kein garant, sondern lediglich Indizien.
Klar ist eine Diagnose so früh nicht möglich, weil die Persönlichkeit da noch nicht ausgereift ist.
Aber du kannst nicht erwarten, das in einem Kinderheim da Erfahrung vorhanden ist, die sind Sozialpädagogen, Eventuell Erzieher, aber keine Psychiater.
Mercedes_AMG
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Ich kann Dir nur raten, dich entsprechend zurückzuhalten und dich emotional abzugrenzen. Auch mit eigener therapeutischer, nicht zwangsläufiger psychatrischer Hilfe. Psychisch auffällige Kinder und deren Bezugspersonen bilden durchaus Verhaltensweisen heraus, die sich wunderbar ergänzen können.
Im Fall der Tochter führen Selbstverletzungen regelmässig zu einem Eintritt in die Psychiatrie, mit Allen bekannten Nebenerscheinungen.
Auch bei Dir können derartige Aktionen mit Mitarbeitern vom Jugendamt ganz schnell zu ziemlich unangenehmen Konsequenzen führen.
Von denen bekommst Du dann den Psychostempel, als agressiver Bedroher etc.
Auf Leute wie Dich hat sich in der DACH-Region ein gesamtes Gebilde der Bedrohungsmanagement/Präventiv-Justiz spezialisiert.
Ein guter Kollege ist in diesem Sumpf auch gerade drin, es steht bei ihm sehr viel auf dem Spiel.
Ich würde mir auch #124 nochmal dringend durchlesen und das wirklich beherzigen.
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@Surajin,
Ich denke in einem Heim landen viele Kinder mit psychischen Störungen, weil die Eltern überfordert sind.
Die Mitarbeiter können diese Krankheiten erkennen aber natürlich nicht behandeln.
Die Psychologin von Heim bekommt alle Infos, die du bereits aufgelistet hast. Ich denke wenn meine Tochter weiterhin auffällig ist, warten die nicht lange mit einer Einlieferung in eine Psychiatrie.
@Bodenseebursche,
Deinen Text verstehe ich leider nicht richtig.
Hast du Lust mir das anders oder genauer zu erklären.
„Auch mit eigener therapeutischer, nicht zwangsläufiger psychatrischer Hilfe. Psychisch auffällige Kinder und deren Bezugspersonen bilden durchaus Verhaltensweisen heraus, die sich wunderbar ergänzen können.
Im Fall der Tochter führen Selbstverletzungen regelmässig zu einem Eintritt in die Psychiatrie, mit Allen bekannten Nebenerscheinungen.
Auch bei Dir können derartige Aktionen mit Mitarbeitern vom Jugendamt ganz schnell zu ziemlich unangenehmen Konsequenzen führen.“
Ich habe der JA Trulla nur geschrieben das ich eine Antwort auf meine frage erwarte und das ies hre Pflicht ist usw. Ich habe sie nicht bedroht.
Sie hat sich entschuldigt und wir haben festgelegt, das alle meine Fragen, Freitags von der Heimführung beantwortet werden.
Ich habe denen meine Diagnose mitgeteilt, die ist sehr nah an Borderline und das sollte meiner Meinung nach die Psychologin wissen.
Ich werde auf keinen Fall den Kontakt zu meiner Tochter einstellen, das möchte ich nicht und das würde ich auch nicht schaffen.
Wir haben aus ihr gemacht, was sie jetzt ist.....ich lasse sie nicht fallen!
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So krank und pervers ist das System.
Meine Tochter ist jetzt im Kinderheim.
Ich zahle nichts zu.
Ich habe somit 300€ jeden Monat mehr.
Und jetzt kommt’s.
Wenn meine Tochter bei mir schläft, bekomme ich Tagesgeld vom Jugendamt, wie viel weiß ich aber nicht.
Mir soll’s recht sein aber verstehen muss man das nicht.
Väter werden zerstört, wenn’s um die Ex geht aber wenn der Steuerzahler 5000€ berappen muss, bekommt der Vater aufeinmal Geld.
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Wieder mal ein Update:
Meine Tochter lebt seit 01.06. bei mir,ich habe sie aus dem Kinderheim geholt, heute Melde ich sie um.
Meine Ex und ich betreuen jeweils ein Kind (12 und 14), unser Einkommen dürfte in etwa gleich sein.
Ich habe vor einigen Minuten mit dem JA Beistand telefoniert wegen der Titel.
Diese SB möchte mir wohl nur den Titel der Tochter aushändigen, die bei mir lebt.
Habe ich ein Recht auf "beide" Titel und wenn ja, wie muss ich vorgehen oder wie hoch sind meine Chancen?
Danke für Tipps und Ratschläge
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(04-06-2019, 10:44)Bitas schrieb: Habe ich ein Recht auf "beide" Titel
Nein. Das andere Kind lebt ja nicht bei dir. Da ändert sich nichts. Nur beim Kind, das jetzt bei dir lebt.
Wie läuft es denn mit dem? Wird sicher nicht einfach.
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Mist.....dann habe ich der SB gedroht ohne Rechtsgrundlage....ich war mir absolut sicher das sie beide Titel rausgeben muss!
Wenn ich nicht beide Titel bekomme, habe ich dann das Recht auch einen Titel zu bewirken, für die Tochter die bei mir ist?
Meine Tochter war 4 Wochen in der Psychatrie zur Diagnose.....Mittelgradige depressive Episode und Entwicklung einer instabilen Persönlichkeitsstörung: Borderline Typ.
Sie wird nächste Woche 13 Jahre, ich werde alles daran setzen das sie keine Borderlinerin wird.
Ich kann und werde sie nicht fallenlassen, zumindest momentan nicht.....
Ich weiß welche Meinung ihr über Borderliner habt aber noch ist sie keine!
Wir beide sind uns sehr ähnlich und versuchen das beste aus der Sitation zu machen.
Es läuft recht gut und sie hat in den letzten 3 Monaten, seit dem ich wieder von den Philippinen zurück bin, sehr gute Fortschritte gemacht. Momentan, kein Ritzen mehr, keine Panikattacke, in der Schule gehts aufwärts, sie kann wieder alleine im Bett einschlafen, keine Essstörung, sie geht 3 mal die Woche Boxen, sie möchte Nachhilfe in Mathe, sie hält sich an Regeln usw.
Ich habe eine Familienhilfe, die einen sehr guten Eindruck macht und mir sicherlich noch behilflich sein wird.
Ich bin seit einigen Monaten in einem Borderline Forum....es gibt nicht "den" Borderliner, alle sind verschieden.
Sie hat jetzt die Chance mit mir zu leben, wenn sie die nicht nutzen kann, muss sie zurück ins Heim und das wird sie versuchen zu vermeiden, denn dort hat sie sich nicht wohl gefühlt.
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Klar, für das Kind kannst du Kindesunterhalt fordern. Wenn keiner gezahlt wird, kriegst du Unterhaltsvorschuss. Richte eine Beistandschaft ein. Mach nichts selbst, kein Anwalt, keine eigenen Forderungen.
Familienhilfe ist schon mal gut, versuche auch, gute therapeutische Begleitung zu finden. Du wirst das nicht allein schaffen. Borderline ist zwar hier im Forum aus sehr guten Gründen ein Schockwort, aber wie weit und in welcher Ausprägung ist noch ein Stück weit formbar. Es lohnt sich jedenfalls noch, in Verbesserungen zu investieren.
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04-06-2019, 12:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-06-2019, 12:09 von Bitas.)
Warum bin ich so schlecht informiert :-(....ich lese hier schon einige Jahre.
Ich habe ab Juni den Unterhalt für meine ältere Tochter nicht mehr bezahlt, weilich sicher war, jeder kümmert sich um ein Kind.
Das war also schon mal falsch!?
Das heißt also, ich muss die 301€ weiter zahlen?
Ich muss eine Beistandschaft beim JA einrichten und Unterhalt für meine Tochter einfordern die bei mir lebt?
Was soll der Schwachsinn?
Kann meine Ex und ich jeweils Unterhaltsvorschuss beantragen?
Bitte @_P, prösel mir das noch mal auf.....ich verstehe in dem bekloppen Land gerade gar nichts mehr :-) Nochmals einige Infos
Ich habe einen Zwangsvollstreckungsverzicht für beide Kinder bis 301€, befristet bis 31.12.2019, weil bis dahin meine EMRente läuft.
EMRente Netto bekomme ich 1536€, darauf basiert der ZVV.
Im Mai 19 habe ich meine Betriebsrente genehmigt bekommen, Rückzahlung ab 01.01.17, 11500€, monatlich ab Juli 19 bis 31.12.19, ca. 440€.
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Es sind doch zwei Kinder? Eins lebt seit dem 1.6. bei dir (Kind A), eins bei der Mutter (Kind B). Stimmt das nun?
Für Kind A kannst du jetzt Unterhalt von der Mutter verlangen. Für Kind B kann die Mutter Unterhalt von dir verlangen, was sie offenbar auch getan hat. Den Unterhalt geltend machen und gegegenbenfalls Unterhaltsvorschuss auszahlen tut das Jugendamt. Im Auftag des Elternteils, bei dem ein Kind lebt. Was ist unklar?
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