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"In Norwegen werden Scheidungsanträge beim Fylkesmannen, dem zuständigen Standesbeamten, eingereicht. Nach norwegischem Familienrecht müssen sich alle Paare (sowohl Ehepaare als auch nichteheliche Lebensgemeinschaften) mit gemeinsamen Kindern unter 16 Jahren beraten lassen und einen Familienmediator oder eine Familienmediatorin aufsuchen. Bei Ehepaaren wird der Scheidungsantrag erst nach erfolgter Familienmediation vom zuständigen Standesbeamten weiter bearbeitet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften dagegen müssen eine Familienmediation nachweisen, bevor sie Sozialleistungen beim Staat beantragen können (genauere Beschreibung und weitere Details siehe James et.al. 2010)." Quelle - das Detail mit den nichtehelichen Eltern war mir neu. In Deutschland Anspruchsübergang und Durchsetzung, in Norwegen Mediation bei Sozialleistungen. Das Prinzip "Mediation" reicht auch ins Finanzielle.
Weitere Details:
"Eine Familienmediation muss auch durchgeführt werden, bevor ein Elternteil ein Sorgerechtsverfahren vor Gericht einleiten kann. In diese Kategorie fallen ungefähr ein Drittel aller Mediationen."
"Scheidungen, bei denen Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, werden vor Gericht geregelt. 2007 war dies bei 73 von 10280 Scheidungen der Fall (Zahlen angefordert vom statistischen Amt in Norwegen, 13. März 2009)." - offenbar ist auch Missbrauch mit dem Missbrauch kein Thema, wenn so geringe Fallzahlen vor Gericht landen.
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tja, der missbrauch mit dem missbrauch hat sich in deutschland ja auch nur deswegen so hemmungslos verbreitet, weil man hierzulande mit derartigen vorwürfen seine position niemals verschlechtern wohl aber sehr deutlich verbessern kann!
missbrauchsvorwürfe sind das moderne pendant zur mittelalterlichen hexenjagd. der vorwurf alleine reicht schon um den angeklagten dauerhaft gesellschaftlich zu ächten. ok, auf dem scheiterhaufen verbrannt wird man nicht mehr, das ist immerhin ein fortschritt. wer aber beispielsweise heute mit dem vorwurf des kindesmißbrauchs in das gefängnis eingewiesen wird, muß auch heute noch um sein leben fürchten. insofern ist völlig unverständlich, dass nachgewiesen verleumderische vorwürfe zu keinerlei konsequenzen in deutschland führen.
also irgendwie scheinen die norweger die ganze sache souveräner zu handhaben. vielleicht deswegen, weil sie die juristen weitgehend außen vor lassen. denn dieser berufsstand profitiert ja vor allem dann, wenn sachen kompliziert und langandauernd sind. an kurzen effektiven lösungen haben juristen - ähnlich wie nach tagessätzen bezahlte consultants - naturgemäß wenig interesse.
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at p, at alle anderen
Wer hat Kontakte in Norwegen oder kennt Leute, die Kontakte haben. Ich würde gerne die Situation in N genauer studieren und eventuell auch mit Zahlenmaterial belegen können.
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Als ich mich 2010 getrennt hatte (kids 2 und 8 Jahre) hat mein Ex nicht einmal KU bezahlt! Hier in DE. Ich war viel zu stolz und viel zu fokussiert darauf, es alleine zu schaffen - als vor Gericht zu ziehen...
Irgendwann machte mich ein guter Freund darauf aufmerksam, dass es für die kids ist das Geld! Da wurde mir klar, dass ich den Ex nicht aus der Verantwortung lasswn kann. Übrigens hat er vom Tag 1 der Trennung unsere Söhne mindestens so häufig gesehen, wie im norwegischen Modell!
2012 ging ich doch vor das famger und bekomme seither 160%DDT - er hat damit jedoch keine Einbußen! Es geht ihm finanziell sehr gut.
Teile davon lege ich weg - für den Start ins Studium....
Was ich sagen möchte? Sehr viele Frauen hier haben keinen Stolz, keinen Ehrgeiz und keine EIGENEN Ziele.
Sie hängen sich in völliger (häufig gewollter!) Abhängigkeit an den Mann und verstecken sich hinter ihren Kindern!
Als Frau kann ich immer wieder nur den Kopf schütteln - und frage mich, warum die eigene Unabhängigkeit so unwichtig sein kann.
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Wer kennt einen Journalisten (am besten mit Trennungserfahrung) , der die Situation in Norwegen recherchieren könnte`? Oder wie würdet ihr vorgehen, wenn ihr selbst in Erfahrung bringen wolltet, wie die Situation ist? Also es geht nicht um Webseiten von der Regierung, sondern um gute Bespiele von gerechten Trennungen und nachehelichen Regelungen. Wie würdet ihr die in Erfahrung bringen?
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07-06-2019, 12:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-06-2019, 12:17 von Simon ii.)
Ich würde mir ein paar wichtige Begriffe, die vermutlich so ähnlich auch in Norwegen bekannt sind (z.B. Vater, Kind, Trennung, Scheidung) auf norwegisch übersetzen und diese dann als Suchworte einsetzen.
Dann siehst Du, was es geben könnte.
Mit der Google-Übersetzungssoftware kannst Du Dir diese Seiten dann soweit übersetzen lassen, daß Du ungefähr verstehen kannst, worum es auf dieser Seite geht.
Dann würde ich bei interessant erscheinenden Seiten mit den Leuten Kontakt aufnehmen. In Schweden sprechen praktisch alle Schweden englisch und viele auch deutsch (oft sogar sehr gut). Meine Vermutung ist, daß das auch für Norwegen gilt.
Simon II
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08-06-2019, 11:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-06-2019, 11:26 von Othmar.)
Norwegen könnte der Goldstandard für Trennungs- und Scheidungsverhandlungen werden. Nach allem, was ich bis jetzt gehört habe, ist folgendes in Norwegen praktizierte Praxis:
- Frauen haben keinen generellen Anspruch auf Unterhalt! Wie das ist, wenn Kinder im Spiel sind, weiss ich nicht.
- Eine Scheidung wird erst ausgesprochen, wenn eine Mediation in Bezug auf Sorgerecht, Umgang , Unterhalt für die Kinder? erfolgt ist!
- So wie ich mal gehört habe, kann es zu einer Meditation mit open end kommen, wenn sich die Eheleute wegen den Kindern nich einigen können. Nicht ein white knight oder eine feministische Richterin sekundiert der Mutter, sondern die Eheleute müssen solange verhandlen, bis sie eine einvernehmliche Lösung gefunden haben. Vorher gibt es keine Scheidung!
- In Norwegen landen - so wie ich gehört habe - etwa ein Drittel der Kinder - als Ergebnis der Verhandlungen bei einem Mediator und daher einvernehmlich! - nach einer Scheidung beim Vater!
Leute, wenn dies tatsächliCH in Norwegen die gelebte Praxis ist - und leider habe ich bis jetzt kaum Praxisbeispiele für die oben aufgeführten Regelungen gefunden - dann ist NORWEGEN EIN BEISPIEL FÜR GANZ EUROPA!!! DANN KANN JEDER VÄTERVEREIN VERLANGEN; DASS ES SO AUCH IN SEINEM LAND GEMACHT WIRD.
Als es in den 90-er Jahren um die Drogenfreigabe in Europa ging, lief es umgekehrt. Da war Schweden, welches die Drogen seit den 70-er Jahren komplett liberalisiert hatte, für ganz Europa das Negativbeispiel. Kein europäisches Land wollte schwedisches Drogenelend im eigenen Land haben.
Daher noch einmal die Bitte, hört euch um und findet - wenn möglich konkrete Beispiele (mit oder ohne Namen) von erfolgten Scheidungen und Trennungen von Norwegern und Norwegerinnnen, also von echten Norwegern und Norwegerinnen.
Hier noch etwas aus einem deutschen Rechtsportal. Auch da wäre ich frohüber jeden, der diese Regelungen interpretieren könnte. Danke.
Zitieren: Brückel in Rechtsportal Familienrecht, Dok-Nr. int213_1
Stand: 2019
Copyright: © Deubner Verlag GmbH & Co. KG
(Ausland / Hauptmenü )
Norwegen: Sonstiges:
(Int/213.1)
Autor: Brückel
(>Ehesachen)
3./4. Lebenspartnerschaft/ Kindschaft
1. Unterhalt:
a. Kindesunterhalt:
(a) Rechtsgrundlage: Gesetz Nr.7 vom 8.4.1981 über Kinder und Eltern (KG). Dort §§ 66 ff.
(b) Regelungen:
(ba) Laufender Unterhalt: Ein Anspruch besteht grds. nur bei Minderjährigkeit, danach nach Ermessen während der
Ausbildung (§ 68 KG).
(bb) Rückstände? Bis 3 Jahre (§ 72 KG).
(bc) Abänderung? §§ 73 ff KG.
b. Ehegattenunterhalt:
(a) Rechtsgrundlage: Gesetz Nr.47 vom 4.7.1991 über die Ehe (EheG).
(b) Familienunterhalt: § 38 EheG.
© Ab Trennung oder Scheidung:
(ca) Grundsätze: Der Anspruch aus § 38 EheG endet mit dem Abbruch des Zusammenlebens (§ 79 I EheG). Danach kann bei ehebezogener Bedürftigkeit (§ 79 II) oder aus "besonderen Gründen" (§ 79 III) vom anderen ein "Beitrag" verlangt werden.
Das Recht auf Ehegattenpension bleibt ggf. nach Scheidung erhalten (§ 86 ff EheG).
(cb) Dauer: Der Beitrag wird grds. für 3 Jahre festgesetzt, insbesondere bei langer Ehe auch unbefristet (§ 81 I EheG). Der Anspruch erlischt bei Wiederheirat von G (§ 82 EheG).
(cc) Rückstände: Der Beitrag kann bis zu 3 Jahren vor der Geltendmachung verlangt werden (§ 81 II EheG).
(cd) Abänderung: "Falls besondere Gründe dafür vorliegen" (§ 84 S.1 EheG). Auch rückwirkend, "wenn wichtige Gründe dafür sprechen" (§ 84 S.2 EheG).
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12-06-2019, 09:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-06-2019, 09:19 von Einszweidrei.)
Hier wird halt der deutsche "Sonderweg" praktiziert.
Ein einheitliches EU Recht wird nur dort praktiziert wo Mütter oder der Staat bevorteilt werden. Ansonsten nicht.
Sprich mit "guten" Argumenten wird dieses Problem vermutlich niemals gelöst werden...
Ich habe schon damals während meiner "heißen" Phase viele Argumente von P bzw. Norwegen übernommen und vorgebracht.
Interessiert hat es "bedingt" nur auf OLG Ebene.
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