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Tipps zur Unterhaltsberechnung (Scheidung und Ex geht sicher zum Amt)
#1
Hi,

wie im separatem Thread angekündigt habe ich ein paar Fragen zur Berechnung des Unterhalts. Und hoffe, dass man mich hier ein wenig unterstützen kann.
Es geht hierbei um das was "kann ich jetzt tun, worauf muss ich achten" und nicht um, was ich in Zukunft machen soll.

Noch wohne ich zu Hause im gemeinsamem Mietobjekt und habe noch etwas Zeit um mich zu sortieren. Sobald ich ausziehe wird die Holde zum Amt gehen (müssen). Ausserdem wird sie ihren alleinigen Kredit nicht bedienen können und deshalb wohl in die Inso gehen.

WICHTIG Grundstimmung ist. Mindestunterhalt soll an alle Kinder gezahlt werden aber kein Trennungsunterhalt.

Aktuell bin ich in SK III und habe auf meinem Lohnzettel ca 3000,- ausgezahlter Betrag abzüglich Auto (3200,- ohne Auto).
Man muss dazu sagen, dass ich 1% versteuere aber eigentlich fast nichts privat fahre. Die Firma hat die Vorgabe immer 1% zu versteuern und ich konnte kein  Fahrtenbuch führen. Friss oder stirb also. 
1) Wird das Auto angerechnet oder wie bei einem aktuellen Kredit abgezogen? Denn es bestand ja bereits während der Ehe.
1.1) Evtl. stelle ich in Zukunft auf ein privates Auto und 0,30 Abrechnung um. Das wird einem auch nicht angerechnet?
2) Ich gehöre zu einer Abteilung die eig. 100 km von mir entfernt ansässig ist. Kann ich das geltend machen falls das Auto nicht abgezogen wird?

Mein 1. Kind wohnt ca 600 km von hier und meine noch Frau wollte irgendwan nicht mehr dass ich ihn sehe. Ich tat es deshalb auch 5 Jahr nicht, daran war aber auch seine Mutter schuld.
3) Wie sind die Chancen für die Zukunft zu sagen, ich möchte ihn sehen und die Kosten dafür anzurechnen?

4) Der laufende gemeinsame Kredit von 440,- wird von mir weiter bedient und ich werde ihn zur UH Berechnung einfach abziehen (=bereinigen)?

5) Das gemeinsame Mietobjekt kostet 700 Kalt. Wenn ich das weiterhin bediene, dann dürfe ich den Betrag von der Berechnung abziehen (=bereinigen)?
5.1) Evtl. mache ich das bis mein Titel steht und danach muss ich schauen ob ichs mir leisten kann?!?
6) An die Hartz Profies. Wie sieht es aus sicht meiner Frau aus. Wenn ich ausziehe und nicht die Miete alleinig noch zur Hälfte bezahlen kann, kann sie dann die Miete für 6 Monate vom Amt bekommen? Klar ist das Haus zu groß aber sie will eine Untermieterin finden. Dafür ist sicher genug Platz und das könnte den Fehlbetrag zum Geld vom Amt evtl. auffüllen. Ich frage nur nach euerer Erfahrung um zu sehen ob es für mich überhaupt Sinn macht mich irgendwie dafür einzusetzen damit das Haus den Kindern bleibt. Wenn sie da sowieso raus muss da > 57m² dann müssen die Kinder wohl damit leben lernen.

Jetzt noch mein wichtigster Punkt

7) Wie gehe ich mit dem Problem um, jetzt SK3 zu haben und ab 1.1.2020 SK4 oder SK1. Das sind 300 Euro unterschied. Welche Fallen gibt es? Ich möchte keinen Titel auf den aktuellen Netto, wenn ich bis zum bitteren Ende in SK 1 verweilen werde.
Ich habe irgendwo gelesen, dass vom SK1 Netto gerechnet wird. Ist das so? Befristete Titel soll es ja nicht mehr geben.

Also nochmal Es geht darum meine 3000,- oder 3200,- auf unter 1900,- bringen und mehr nicht. An die Wand fahren kann ich Alles auch später.
Kind 1 14 Jahre (ohne Ehe, wohnt 600 km entfernt) Zahle Unterhalt seit 2009
Kind 2 6 Jahre (aus akt. Ehe)
Kind 1 1 Jahr (aus akt. Ehe)

Vielen dank schonmal
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#2
1. Ein Firmenwagen ist immer ein geldwerter Vorteil, der dein unterhaltsrelevantes Einkommen erhöht.
1.1. Privatwagen ist Privatsache.
2. Vielleicht. Als "arbeitsbedingte Kosten". Kein Umgang mit Kind 1 -> keine Berücksichtigung.
3. Der Effekt wird auch im besten Fall gering sein: Vielleicht eine Stufe runter in der Düsseldorfer Tabelle bei den Kindern. Bis du beim TrennungsUH was geltend machen kannst, ist der schon vorbei.
4. Ja.
5. Erstmal zahlst du weiter, ihr steht vermutlich beide im Mietvertrag und seid somit Gesamtschuldner. Du musst raus aus dem Mietvertrag. Ansonsten gibts möglicherweise eine Ausgleichspflicht im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten, das ergibt sich aus § -> 426 Abs.2 S.1 BGB.
5.1. verstehe ich nicht
6. Da sind so viele Faktoren mit drin, dass ich das nicht beantworten kann.
7. Als Grundlage für alle Berechnungen nach dem 31.12.2019 gibst du ab jetzt immer das Netto von Steuerklasse 1 an.

Bei Vier Berechtigten bist du Tabellestufe 3. 422 + 345 + 288 = 1055 EUR Kindesunterhalt Zahlbetrag. Mit privater Altsversorge und ein bisschen nachweisbaren berufsbedingten Kosten bist du längst auf unter 1900 runter.
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#3
zu 7.. wenn die mir jetzt einen Titel reindrücken, dann zählt das sk1 netto? Kann ich das bis 1.1.2020 befristen?
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#4
(19-06-2019, 14:32)p__ schrieb: Bei Vier Berechtigten bist du Tabellestufe 3.  422 + 345 + 288 = 1055 EUR Kindesunterhalt Zahlbetrag. Mit privater Altsversorge und ein bisschen nachweisbaren berufsbedingten Kosten bist du längst auf unter 1900 runter.

Er möchte ja v o r Abzug des KU unter 1.900 sein, damit er nur den Minimalunterhalt zahlen muss.


MasterOfDesaster, das bekommst Du nicht hin.
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#5
Dann sind aber die Voraussetzungen falsch. Der Selbstbehalt für Unterhalt zwischen Eheleuten liegt bei 1200 EUR. Es müssen also keine 1900 übrig bleiben, sondern sogar beim Mindestunterhalt beträgt der KU 379 + 309 + 254 = 942 EUR. Damit sind es nicht 1900 EUR, sondern 2142 EUR. Wahrscheinlich aber mehr, ich sehe nicht wie er in die niedrigste Stufe runterkommt.

Aber auch das ist nicht zu erreichen.
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#6
Auch wenn ich die Miete weiter bezahlen muss? Kann ich das nicht anrechnen?
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#7
Wenn ich das recht verstehe, sucht er eine Möglichkeit, nur den Minimalunterhalt für die Kinder zu zahlen und mit der Ex würde er vereinbaren, dass sie nicht s für sich fordert, so dass ihm mehr als die 1200 bleiben.

@MasteřOfDesaster: Sobald das Amt involviert ist, hast Du mit Deiner Ex keinen Verhandlungsspielraum mehr. Das Amt wird alle Ansprüche von ihr gegen Dich geltend machen, ob sie das will oder nicht.
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#8
Ok, aber die Miete kann ich zum bereinigen nutzen?
Und den Unterhalt bis 31.12.2019 begrenzen damit danach neu gerechnet wird. Ich hab sorge dass sk3 geeechnet wird. Das sind 300 mehr als ich haben werde.
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#9
Nein, die Miete wird nicht vor der Berechnung des KU abgezogen.
Du kannst sie erst bei der Berechnung des Trennungsunterhalts geltend machen
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#10
Der Vermieter wird sich an dir schadlos halten. Du zahlst also erst mal ab Tag 1 alles allein. Dann kannst du versuchen, im Innenverältnis etwas wiederzubekommen. Einen Betrag in der Form, dass er deinen Trennungsunterhalt mindert. Das musst du vielleicht gerichtlich durchsetzen, was Monate dauert, während denen du alles weiter allein zahlst. Es kann gut sein, dass das Geld auf der langen Strecke verloren geht. Die Arbeitsagentur kommt dazu und wird auch Geld von dir wollen, die Ex wird ausziehen und du bleibst auf dem Kosten für die bisherige Miete hocken, irgendwas.
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#11
Also besser gleich Zahlung einstellen. Geld für 3 mieten zurücklegen und abwarten?

Wenn kein Geld da ist um 2 mieten und uh für 3 Kinder zu zahlen, dann wäre jetzt sowieso schon alles an die wand gefahren. Richtig?
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#12
Du springst gerade gedanklich wie wild herum.

Bleiben wir doch beim konkreten Fall:

1. Ihr lebt noch gemeinsam unter einem Dach. In dem Fall wird der Trennungsunterhalt grob wie folgt berechnet:

Dein bereinigte Netto minus KU: N mod
Ihr bereinigte Netto (falls vorhanden) : Nf
Man addiert Nmod und Nf und zieht davon alle weiteren Fixkosten ab, also Kredite, Versicherungen, Miete, Nebenkosten

Was übrig bleibt, wird im Verhältnis 3/7 zu 4/7 aufgeteilt. Die Berechnung kann noch etwas verfeinert werden, aber grob ist es das

Wenn Du ausziehst, sieht die Sache insofern anders aus, dass natürlich Dein SB ihr gegenüber von 1200 gewahrt bleiben muss.
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#13
Ok, kann mir noch irgendwer sagen ob man den ku bis 31.12. auf der aktuellen Netto Basis sk3 und dann neu mit sk4 ab 1.1. titulieren lassen kann? Das macht locker eine Stufe aus.
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#14
Ich würde auf jeden Fall auf der Basis der neuen Stkl titulieren.
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#15
Ja, bis 31.12. auf Basis von Steuerklasse 3, dann Steuerklasse 1.
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#16
Dann könnte mit ein wenig Glück Stufe 1 möglich sein. Wünscht mir ?
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#17
Befristung in dem Titel für die Absenkung der Steuerklasse ist wichtig. Sonst läuft man einer erneuten Abänderung hinterher. So ist es mir ergangen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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