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Aufenthaltsermittlung, was ist zu beachten?
#1
Hallo in die Runde,

da ich nach laengerer Zeit im Ausland 3 Jahre mal wieder die Familien besuchen will, wollte ich mich mal kurz informieren, wie eine Aufenthaltsermittlung ablaeuft und was ich dabei beachten sollte.

Zur Situation: Als ich ausgereist bin habe ich dem Gericht und der Mutter des Kindes meine damalige Adresse in dem asiatischen Land gegeben, jedoch nie Post erhalten. Nach 1 Jahr bin ich dann mehrfach in dem Land umgezogen. Die gesamte Geschichte findet sich hier.

Da ich nur ca. 200 Euro jeden Monat an Unterhalt bezahle, gehe ich davon aus, dass man mich in Deutschland sucht. Ich gehe aber davon aus, dass eine Aufenthaltermittlung zwar stoerend (Zeitverschwendung da man mich immer ueber google finden koennte) es aber nicht wirklich schlimm ist.

Sollte ich vor der Ermittlung Handy und gewissen Bankkarten verschwinden lassen Wink... welche Adresse sollte ich denen angeben, eine in AsiaLand oder lieber eine Adresse in Deutschland wo man Post fuer eine gewisse Zeit zustellen koennte?
Diese und andere praktische Tipps waeren hilfreich.

Gruesse aus dem zur Zeit sonnigen Asialand  Smile
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#2
Lass doch erst mal feststellen, ob überhaupt ein Suchvermerk vorliegt. Wenn ja, wirst du festgehalten und deine Wohnanschrift ermittelt. Du gucken zum Beispiel nach, welche Papiere du dabei hast und prüfen das ggf. sofort nach.
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#3
Da du mehr zahlst als der gesetzliche Unterhaltsvorschuss (und somit gar keine Straftat nach §170 StGB vorliegen KANN), halte ich eine Auschreibung im SIS (Schengen-Informations-System) eher für unwahrscheinlich. Wenn sonst keine Schuldtitel vorliegen, zum Beispiel Restschulden aus der Zwangsversteigerung eines Hauses, wird nichts im SIS stehen. Die Auskunft, ob du zur Aufenthaltsfeststellung ausgeschrieben bist, kann dir jeder Rechtsanwalt einholen.
Wenn Du dann einreist in die EU, keine Dokumente am Mann haben, aus denen deine jetzige Adresse hervorgeht. Das ist am Sichersten. Es schadet auch nichts, eine andere Adresse auswendig hersagen zu können. Wenn Du auf einem Flughafen z.B. festgehalten wirst, dann wird keiner der anwesenden Polizisten in dein Herkunftsland fliegen um die angegebene Adresse zu überprüfen - die werden das so ähnlich machen, wie du das auch machen würdest. Googeln, Polizei im Herkunftsland anfragen. Wenn Du z.B. eine Adresse auswendig hersagen kannst, und ein Polizeibeamter an diesem Ort kann am Telefon bestätigen, dass dein Name dort bekannt ist (weil du vielleicht bis vor drei Monaten noch dort gewohnt hast), dann ist die Prozedur erledigt und du kannst deine Reise fortsetzen. Habe ich mal gemacht - den Namen und die Adresse eines gleichnamigen Verwandten in den USA angegeben. Die Grenzschützer haben eine e-mail hingeschickt, der Beamte in Fort Wayne/Indiana hat bestätigt, dass unter der angegebenen Adresse ein Austriake bekannt ist. Das wars, und ich war wieder draussen aus dem Büro der Bundespolizei.

Aber wie eingangs gesagt - ich glaube nicht, dass du im SIS ausgechrieben bist. Falls doch, würde ich gar nicht Deutschland direkt anfliegen, sondern Amsterdam oder Wien z.B. und per Auto oder Bahn in die Heimat.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#4
Hi,

danke an euch beiden.

Richtig hatte gelesen, dass man einen Anwalt damit beauftragen koennte zu schauen ob ein Suchvermerk besteht. Dies wuerde jedoch lediglichkosten verursachen. Den Tip mit Einreise in Amsterdam hatte ich hier auch schon gelesen. Leider gibt es von meinem Standort keinen Direktflug nach Amsterdam, so dass die Reise anstatt ca. 11 - 20 Stunden dauert. Da ich mit meinem kleinen Kind und meiner Frau verreisen moechte, will ich ihnen dies nicht antun. Ich denke mal, wenn es so ist, dass eine Aufenthaltsermittlung gemacht wird dann ist es so.

Hatte vor, keine Dokumente mitzunehmen, Reisepass (einreisen ist ja laut MItteilungen hier mit dem Perso moeglich) und Bankkarten mit Handy meiner Frau zu geben zur Aufbewahrung oder duerfen die Beamten auch an ihre Sache ran?


LG
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#5
Geht doch einfach getrennt bzw. etwas zeitversetzt durch die Einreisekontrolle?
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