Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
Kurzfassung:
- Sie, Ausländerin, Nicht-EU (aufgewachsen im Ort mit ghettoähnlichen Zuständen)
- Geheiratet im XX letzten Jahres.
- Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse
- Ich Deutscher, selbständig von zu Hause & Elterngeld bekommend.
- Geburt des Kindes XX 2019.
- Regelmäßige Streitereien seit diesem Jahr.
- Wir hatten ein starkes Streitgespräch (Gründe etc. gerne per PN) - sie fühlte sich bedroht, flüchtete auf die Straße, mit Kind. Rief Polizei.
- Polizei gab mir zehn Tage Kontaktverbot und Platzverweis.
Die Frage ist jetzt natürlich wie es weitergeht?
Sie hatte mir sowieso schon vor dem Streit am Morgen erwähnt: Entweder zieht sie mit dem Kind in die Heimat zurück oder sie will mit dem Kind ausziehen oder wenn ich mir eine Wohnung suche: gegebenenfalls natürlich in der Wohnung bleiben.
Die Gefahr steht natürlich immer im Raum, dass sie ein sechsmonatiges Kontaktverbot und Wohnungszuweisung erwirkt.
Wir leben im Umkreis XX Grosstadt, so einfach eine Wohnung für sie oder mich zu finden wird da auch nicht so einfach sein, wir haben beide keinerlei Verwandte oder Freunde in der Gegend.
Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Was würdet ihr mir da in der Situation raten? Recherche ergab erst mal, dass ich auf keinen Fall ausziehen soll, und auch auf keinen Fall erlauben soll, dass sie mit den mit der Tochter auszieht und natürlich auch keine Pässe für die kleine mache - damit Sie nicht ins Ausland abhauen kann.
An meine persönlichen finanziellen Dinge (EC Karte, Unterlagen, usw.) kann ich wegen Platzverweis nicht.
Ich persönlich würde ihr anbieten, dass sie zumindest für sich in eine Ferienwohnung oder Gästezimmer vorrüber zieht, welche ich dann für sie bezahlen würde, zumindest vorübergehend.
Sie hatte bis vor dieser Eskalation einen Nebenjob innegehabt, ich bin selbst selbstständig arbeite von zu Hause in dem Büro und bekomme Elterngeld.
Auch mit großem Vermögen von meiner Seite aus, wäre natürlich es nicht möglich, hier auf Hartz IV oder Ähnliches zu machen..
Aktuell befinde ich mich bei den XXX XXX km entfernt, natürlich von meiner Seite noch kein Anwalt oder Jugendamt noch nicht eingeschaltet oder kontaktiert.
Sie hat in den letzten Tagen auch nur einen Kontaktversuch mit mir gemacht, und nach einer Bestellung für Kindernahrung gefragt. Kein Kontakt sonstiges, auch natürlich nicht von mir - und auch keine Dritten eingeschaltet, wie es im Zettel vom Standgericht steht.
Ich persönlich sehe im Prinzip im Moment nur zwei Lösungen:
- Ich suche mir langfristig eine kleine Wohnung für mich in der Nähe, und sie bleibt mit dem Kind in der größeren Wohnung (Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, usw..),
oder
- ich lasse es zu, dass sie mit dem Kind in ihre Heimat zurück fliegt. Natürlich mit großer Voraussicht das Kind nie mehr bis zur Pubertät irgendwie zu sehen. Keine Wohnung, kein FrauenUnterhalt, nur Unterhalt fürs Kind, "Irgendwann mal Scheidung" > Kind wächst im Dritte-Welt-Land Ort auf. Wirklich. Ich war da. ...
Ich gehe auch stark davon aus, dass diese Eskalation seit Wochen und Monaten orchestriert ist, und auf einen Ausrutscher nur gewartet wurde. Entsprechende feminazi Ratschläge hat sie sich sicher schon lange davor, wenn nicht jetzt, eingeholt.
Weitere Fragen:
wenn sie in ein Frauenhaus geht, würde ihr da geholfen werden eine Wohnung für sie zu finden?
Was könnte ich ihr ansonsten anbieten, um auf der einen Seite die Situation für mich und die Tochter gut zu stellen?
- PC & Login Passwörter habe ich schon alle gesperrt
- EC Karte hat sie - kann jedoch ohne sich nicht was zu essen kaufen - da sie kein Konto mit Bargeld hat
Beiträge: 294
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2019
Den Kontaktversuch von Deiner durchgeknallten Ex kannst Du beweisen?
Wenn Ja,- perfekt: Schreib gerade dem Jugendamt, dass die Alte sich umbringen will und einen erweiterten Suizid auch wegen dem Kind angekündigt hat und Du dir grosse Sorgen machst....
Beiträge: 21.219
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
(30-06-2019, 12:27)tony30 schrieb: Sie, Ausländerin, Nicht-EU (aufgewachsen im Ort mit ghettoähnlichen Zuständen)
- Geheiratet im XX letzten Jahres.
- Mangelnde deutsche Sprachkenntnisse
Wieso bloss holt man sich so eine Person ins Ehebett? Kräftig mit dem Kopf gegen eine Betonwand zu rennen wäre billiger, Ergebnis dasselbe. Lies erst mal https://www.trennungsfaq.com/ehe.html#auslandsfrau
Halte du den Platzverweist unbeding peinlich genau ein. Kein Kontakt, Abstand. Das Beste für dich wäre, wenn sie anschliessend möglichst schnell in ihr Heimatland zurückgeht. Das würde ich mir sogar etwas kosten lassen. Aber nicht sofort anbieten, das erhöht die Gier. Ja, das Kind ist dann auch weg, aber das ist wahrscheinlich auch dann weg, wenn sie bleibt. Wichtig auch, die Trennungszeit sofort nachweisbar zu beginnen, damit eine rechtliche Scheidung stattfinden kann. Keine formale Fortdauer der Ehe zulassen!
Wenn nach dem Platzverweis zurück kommst, lass dich überraschen, was von deinen Unterlagen noch da ist. Rechne damit, dass sie auch schon fleissig kopiert hat, sollte alles da sein. Gehe erstmal nur zur Sicherheit mit einem Dritten hin. Wie alle Männer in Deutschland hast du völlig unterschätzt, was sie kann, welche Hilfe sie hierzulande hat, was du anrichtest mit deinem Import.
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
30-06-2019, 15:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-06-2019, 15:19 von tony30.)
Danke p für die Einschätzung.
Was sagt deine Erfahrung zu:
- Wir haben eine Wohnung seit Ende 2018, beide als Mieter eingetragen, ich zahle die Miete seit Einzug.
- Bei der Konstellation sollte sie "6 Monate Kontaktverbot" beantragen?
Ich kann die Wohnung dann nicht kündigen von meiner Seite oder?
Hast du eine Idee welchen "Dritten" ich mitnehmen kann? Ich habe keine Bekannten, Freunde, Familie oder auch Arbeitskollegen in der Gegend...
Beiträge: 21.219
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Das sind ernste Probleme, die deine Position sehr schwächen. Der Platzverweis war die Einleitung, nun kann sie unter Zuhilfename von Kind, Mietvertrag mit zwei Mietern und weiteren Gewaltvorwürfen die Zuweisung der Ehewohnung verlangen und vermutlich bekommen. Wahrscheinlich braucht sie das Gewaltschutzgesetz nicht einmal dafür. Kann sie natürlich trotzdem auch noch obendrauf hauen, um die Wohnung erst mal ganz sicher zu bekommen und dich aus dem Weg zu haben. Die Miete zu zahlen hast du natürlich auch, als Teil des Trennungsunterhalts. Du bist sowieso mithaftbar, der Vermieter kann sich die Miete einfach von dir holen. Du hast dann alles andere im Innenverhältnis mit deiner Ehefrau zu regeln.
Da du einen Mietvertrag mit zwei Mietern akzeptiert hast, kannst du jetzt natürlich nicht allein kündigen. Ihr müsst euch erst einig werden. Kurzfristig wird sie aber im gemachten Bett bleiben wollen, vor dir bezahlt, sofern sie gut beraten ist. Die Fragen nach der Miete werden immer gestellt, sind aber leicht zu beantworten und wenig relevant für den Gesamtvorgang, der nun seinen Lauf nimmt. Details findest du überall, z.B. hier https://www.finanztip.de/mietvertrag-scheidung/
Es wird Zeit, zu einem Anwalt zu gehen. Die Scheidung ist nach so was unausweichlich und darf auch nicht aufgeschoben werden. Scheidung = Anwaltspflicht. Bereits ein verhandeltes Trennungsunterhaltsverlangen schreibt einen Anwalt vor.
Frauen ihres Schlages ändern oft ihre Meinung und machen komische Angebote. Hoffnung und Absturz. Da wird dann auch mal auf lieb und nett gemacht. Aber Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht. Erstens sind solche Damen in keinster Weise verlässlich. Heute so, morgen so. Heute gesagt, morgen vergessen. Verlass dich niemals auf reine Absprachen. Lass dich nicht von Lächeln übertölpeln, die Rolle des für dumm verkauften Liebeskaspers hast du lange genug gespielt. Winke ja nicht gleich mit Geld. Das wird als Weichheit interpretiert, wo Geld ist, da ist noch mehr zu holen.
Beiträge: 310
Themen: 22
Registriert seit: Dec 2016
Wie machst du es denn mit der Arbeit, wenn du von zu Hause arbeitest und nicht rein darfst?
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
Was mache ich besser?
Ne Ferienwohnung suchen in der Nähe, das wichtigste sichern , und dann parallel was an Fester Wohnung?
Oder Ihr das bleiben in der Wohnung erlauben?
Oder ihr den Gang in die Ferienwohnung nahe legen und in der Wohnung bleiben - bis sie in die Heimat zurück ist? Das würde ich favorisieren - dann kann ich stressfrei im Büro arbeiten.
@Heinrich: Ich hab ein Laptop, damit kann ich ca 50-60% erledigen.
Beiträge: 294
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2019
Du hast es vielleicht noch nicht ganz verstanden: Du kannst deiner Ex garnichts mehr erlauben oder verbieten.
Du kannst jetzt nur noch Schadensbegrenzung bei DIR betreiben und erstmal auf dem Campingplatz oder in einer möglichst billigen Wohnung untertauchen. Dazu erstmal abwarten was da noch von Deiner Ex kommt. Wenn Du mit Ihr kommunizierst, dann am Besten nur über beweisbare Kanäle wie Whatsapp, damit man Dir nicht noch die nächste Anzeige wegen Drohung reindrückt. Rede strategisch mit Ihr, sage Ihr was Sie hören will.
Wenn Sie es richtig macht ( aus Ihrer Sicht bzw. der Helferindustrie ) dann ist der nächste Gang zu einer Beratungsstelle oder ins Frauenhaus, wo Sie die richtige Beratung bekommt um dich plattzumachen. Dort wird Sie auch eine Anwältin vermittelt bekommen, die Ihr raten wird dass die gesamte Kommunikation nur über Sie laufen soll.
Oder Sie kommt wieder ( auch zum Schein möglich? ) bei Dir angedackelt, weil Sie entweder Geld braucht oder es nochmal mit Dir probieren will.
Aus welchem Kulturkreis kommt Deine Ex?
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
01-07-2019, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2019, 12:04 von tony30.)
Danke, ich verstehe. Werde mir also den günstigsten und schnellsten Weg einer permanenten billigen Unterkunft suchen, ggf über Gästezimmer > billigste WG.
Beten und hoffen, dass Sie in die Heimat (Ex UDSSR Staat), zurück kehren will.
Kommunikation nur noch auf Englisch.
Und mit "Polizeischutz" am besten Dinge (Camera! Computer, Unterlagen...) aus der Wohnung holen.
Sie kommt aus ner Großstatt der Ehemaligen UDSSR - ist aber 20 jahre im Ghettodorf aufgewachsen - ne Zumutung mein Baby dahin gehen zu lassen.
Das Thema Frauenhaus ist mir bewusst. Die ganzen Feminazi-Konsequenzen auch.
Ich muss theoretisch nur den Antrag für den Reisepass für das Baby "unterschreiben", dann könnte sie mit ihr "abhauen". Worauf es auslaufen wird, werde ich dann berichten.
Ich schätze hier jeden Tipp und versuche im Gegensatz zu anderen alles umzusetzen was geht. und Schadensbegrenzung betreiben und auch möglichst schnell "das wichtigste" zum Arbeiten und Leben aus der Wohnung holen.
Scheiss Zeit. 50/50 Chance. Ging daneben. Jetzt stehen etwender "5 Jahre Goldenes Leben in Germany" oder "Abflug in die Heimat an".. Ich hoffe, sie geht zurück. Sie hatte es mal vor dem Streit erwähnt.
*Englisch > Whatsapp
Beiträge: 21.219
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wie bist du denn an die geraten? Hat sie Bindungen, viel Familie an ihrem Herkunftsort? Was könnte sie motivieren, wieder zu gehen?
5 jahre werden es nicht werden, wenn du richtig handelst. Erst mal die rechtliche Scheidung so früh wie möglich durchführen, also 12 Monate nach dem nachweisbaren Beginn der Trennungszeit. Je kürzer die Ehe, desto weniger Folgekosten - Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhalt. Da die Ehe kurz geblieben ist und wenn du zügig handelst, kommst du da günstig raus, sofern du dich nicht bequatschen lässt. Der Unterhalt für sie bis Kindesalter 3 bleibt unbestritten, den wirst du leisten müssen, ans Kind sowieso. Anschliessend wird es interessant und für sie vielleicht etwas ungemütlicher.
50% Chance hast du bei einer Importbraut aus dem Ghetto nie. Die Trennungen gehen übrigens in solchen Fällen oft von den Männern aus. Die halten es mit der Zeit nicht mehr mit ihnen aus, wenn die Akquisezeit vorbei ist. Oder es gibt Dauerprobleme wegen Mittelabfluss Richtung Clan in der alten Heimat. Der Fischzug muss sich ja lohnen.
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
Lassen wir nicht darüber öffentlich sprechen, wie ich an sie "geraten bin", wer weiss, wer mitliest.
Zur Rückkehrwlligkeit:
Sie hat 277383 Bindungen an die Heimat und zahllose Gründe wieder zurück zu kehren - das ist kein Problem. Wirklich. Opa, Oma, Mutter, Vatter, Russenverhältnissen halt. Opa, Oma, Papa, Mutter alle haben eigene Eigentumswohnung (wenn man das so nennen kann..)
Dt. Sprache fällt ihr nach 1,5 Jahren so unglaublich schwer - dass sie auch nach Jahren hier keinen normalen Bürojob bekommen würde, ähnlich der Vor-Mir-Zeit.
Stellensuche hatten wir mal 2 Monate gemacht - erfolglos, ausser Kasse und Kloputzen war da nichts für Sie zu finden - sie kann einfach kein Deutsch lernen (wollen?). Das sollte sie auch "motivieren" zurück zu gehen. Vor unser Bekanntschaft war sie recht hoch angestellt in der Hauptstadt (hat Bildungsgrad, hatte gut bezahlte Stelle mit viel Schwarzgeld, Verantwortung, usw. . Halt keine Muay Thai Frau aus "SOA" vom Feld)
Ich persönlich würde ihr noch ein Ehevertrag (Trennungsvertrag) zu machen empfehlen - kann sie natürlich ablehnen - aber es wäre für BEIDE Seiten stressfreier - wenn sie nicht schon Horden an Falschinformationen von den Feminazis bekommen hat. Dass die Schwarzkittel das Kippen können - ist mir bewusst. Erst recht mit Kind.
Ich sitze hier meine Platzverbotsfrist ab - dann schreibe ich ihr kurz "Heimat oder hierbleiben?" > und kehre dann wieder von Verwandten zur Grosstadt zurück um mein wichtigster Besitz erstmal in ein Gästezimmer zu sichern. Dann gehts weiter natürlich wie du empfohlen hast zum Anwalt, um den Scheidungsantrag zu stellen (ich sorge mich, dass die Aktien steigen und ich das dann ausbezahlen muss - obwohl ich von Anfang Ehe bis jetzt xxxx an Geld verloren habe durch Käufe und sonstiges - alles mühelos belegbar). Irgendwelche Geld-Casino-Verloren-Gefunden-Geschichte sind nicht mein Ding.
Auszug wegen Trennungszeit versuche ich so schnell es geht zu machen! Keine Sorge.
Beiträge: 294
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2019
Das klingt nach nem Plan. Wenn Sie abhaut und Du verhindern möchtest dass Sie irgendwann wieder auf der Matte in D steht, so gibt es da auch ganz interessante Möglichkeiten. Aber erstmal zur Ruhe kommen, die Punkte speditiv abarbeiten und der Rest ergibt sich dann von ganz Alleine.
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
(01-07-2019, 13:34)Alberto schrieb: Das klingt nach nem Plan. Wenn Sie abhaut und Du verhindern möchtest dass Sie irgendwann wieder auf der Matte in D steht, so gibt es da auch ganz interessante Möglichkeiten. Aber erstmal zur Ruhe kommen, die Punkte speditiv abarbeiten und der Rest ergibt sich dann von ganz Alleine.
Stimmt, da hab ich garnicht dran gedacht (wie so vieles): die kann ja "30 Tage im Ghetto leben" und dann nah DE zurück reisen und den Terz wieder machen :/ Ich bekomm die ja auch selbst nicht aus dem Wohnungsvertrag raus, ohne die Wohnung nicht zu zahlen (Schufa, usw..), sie war ja mit eingetragen.
Beiträge: 80
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2019
01-07-2019, 15:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2019, 15:04 von 6Lover.)
(01-07-2019, 12:34)tony30 schrieb: Lassen wir nicht darüber öffentlich sprechen, wie ich an sie "geraten bin", wer weiss, wer mitliest.
Stellensuche hatten wir mal 2 Monate gemacht - erfolglos, ausser Kasse und Kloputzen war da nichts für Sie zu finden - sie kann einfach kein Deutsch lernen (wollen?). Das sollte sie auch "motivieren" zurück zu gehen. Vor unser Bekanntschaft war sie recht hoch angestellt in der Hauptstadt (hat Bildungsgrad, hatte gut bezahlte Stelle mit viel Schwarzgeld, Verantwortung, usw. . Halt keine Muay Thai Frau aus "SOA" vom Feld)
So kurz verheiratet, Kind da und Probleme, mir fehlen die Worte
Warum hast Du denn überhaupt geheiratet, hast Du dich nicht vorher informiert ?
Aber:,..... als Mutter eines deutschen oder sogar schwanger und Mutter eines werdenden deutschen Kindes
bekommt Sie immer mit Rechtsanspruch Einreise Visum und Aufenthaltstitel bis das Kind 18 Jahre ist.
Sie kann jederzeit mit dem Kind wiederkommen bis es 18 ist, hier leben, geht zum Jobcenter und das finanzielle Problem ist für Sie gelöst.
Kindesunterhalt wirst Du die nächsten 18 + Jahre zahlen
"Vor unser Bekanntschaft war sie recht hoch angestellt in der Hauptstadt (hat Bildungsgrad, hatte gut bezahlte Stelle mit viel Schwarzgeld, Verantwortung, usw. ."
Ha Ha Jetzt sitzt Sie zur Miete bei Dir zuhause mit Kind und Almosen das Du ihr gibst.
Vollkommen Normal das Sie durch die Decke geht, jetzt bleibt ihr Kasse und Kloputzen als Einkommnensmöglichkeit
Hast Du darüber nicht vorher nachgedacht, Deutschland ist nicht immer das Paradies.
(01-07-2019, 12:34)tony30 schrieb: Lassen wir nicht darüber öffentlich sprechen, wie ich an sie "geraten bin", wer weiss, wer mitliest.
Stellensuche hatten wir mal 2 Monate gemacht - erfolglos, ausser Kasse und Kloputzen war da nichts für Sie zu finden - sie kann einfach kein Deutsch lernen (wollen?). Das sollte sie auch "motivieren" zurück zu gehen. Vor unser Bekanntschaft war sie recht hoch angestellt in der Hauptstadt (hat Bildungsgrad, hatte gut bezahlte Stelle mit viel Schwarzgeld, Verantwortung, usw. . Halt keine Muay Thai Frau aus "SOA" vom Feld)
So kurz verheiratet, Kind da und Probleme, mir fehlen die Worte
Warum hast Du denn überhaupt geheiratet, hast Du dich nicht vorher informiert ?
Aber:,..... als Mutter eines deutschen oder sogar schwanger und Mutter eines werdenden deutschen Kindes
bekommt Sie immer mit Rechtsanspruch Einreise Visum und Aufenthaltstitel bis das Kind 18 Jahre ist.
Sie kann jederzeit mit dem Kind wiederkommen bis es 18 ist, hier leben, geht zum Jobcenter und das finanzielle Problem ist für Sie gelöst.
Kindesunterhalt wirst Du die nächsten 18 + Jahre zahlen
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Vorher guter Job mit Verantwortung, jetzt sitzt Sie zur Miete bei Dir zuhause mit Kind und Almosen das Du ihr gibst. [/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]V[/font][/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]ollkommen Normal das Sie durch die Decke geht, [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif] jetzt bleibt ihr Kasse und Kloputzen als Einkommnensmöglichkeit[/font][/font][/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Welche Frau will das denn tun? [/font][/font][/font]Hast Du darüber nicht vorher nachgedacht, Deutschland ist nicht immer das Paradies.
Beiträge: 645
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2015
@ Malta, warum bist du hier im Forum.....weil du so viel, vorher, nachgedacht hast?
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
Malta, passt schon so. Mit der Einstellung gerne bei Facebook diverse Papa Foren weiter machen und White Knight spielen wäre besser als hier. Oder mal Red Pill lesen. Oder die Bibel. Das steht doch eigentlich im FAQ, dass wir zumindest hier den Alpha mal 5 grade lassen sollen..
Aber dennoch danke: "bekommt Sie immer mit Rechtsanspruch Einreise Visum und Aufenthaltstitel bis das Kind 18 Jahre ist." Danke! Das war noch auf meiner Rechercheliste
Beiträge: 3.390
Themen: 117
Registriert seit: Mar 2012
Ich kann Dir nur eins sicher sagen, sobald sie Kontakt zu den Feminazis und professionellen Vaeterentsorgern vom Frauenhaus oder einer Frauenberatungsstelle hat, ist es aus fuer Dich. Dann wirst Du professinell entsorgt und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Finanziell das beste fuer Dich waere sicherlich wenn sie in ihr Heimatland zurueckgeht und da bleibt. Wie andere aber schon geschrieben haben, sie kann wegen des deutschen Kindes JEDERZEIT wieder nach Deutschland kommen und sich da in die soziale Haengematte fallen lassen. Mit allen Konsequenzen fuer Dich.
Meiner Menung nach waere es am geschicktesten wenn Du Dich mit ihr einigst und ihr die Rueckkehr versuesst und irgendwie zusiehst, das sie da bleibt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Beiträge: 21.219
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Wenn sie später mal wieder zurückkommt ist immerhin Ehegattenunterhalt trotzdem durch. Bruch der Unterhaltskette. Für sie ist das sogar negativ. In der "sozialen Hängematte" zählt der Kindesunterhalt als Einkommen der Kindes. Und da wird sie ohne SPrachkenntnisse auch nie herauskommen. Bleibt sie jedoch in ihrem Herkunftsland, hat sie damit ein fürstliches Einkommen obendrauf. Sie fährt besser, wenn sie zurückgeht. Wenn sie Verstand hat, macht sie das.
Beiträge: 294
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2019
@tony30
Das Du der Vater des Kindes bist, da besteht auf Deiner Seite 100% Sicherheit?
Ich habe im Bekanntenkreis schon wirklich ALLES erleben müssen, deswegen frage ich nach.....
Beiträge: 3.324
Themen: 38
Registriert seit: Dec 2010
Nur für den Fall, dass die Vaterschaft unklar sein sollte: wer auf die Ausländerbehörde marschiert und sich selbst anzeigt wegen Scheinehe zur Erlangung eines Aufenthaltstitels, der bekommt zwar eine verbraten - aber in Relation zu jahrelanger Unterhaltspflicht spottbillig.
Wenn natürlich das Kind aus einer Scheinehe hervorgeht, dann wars wohl keine Scheinehe.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Beiträge: 136
Themen: 7
Registriert seit: Jun 2019
(01-07-2019, 16:39)Alberto schrieb: @tony30
Das Du der Vater des Kindes bist, da besteht auf Deiner Seite 100% Sicherheit?
Ich habe im Bekanntenkreis schon wirklich ALLES erleben müssen, deswegen frage ich nach.....
Ja - auf die Woche der Zeugung genau (Nach der KM Einreise..), aufs Aussehen genau, die Tochter hat auch ähnliche Züge. Also da müsste schon nen Klon von mir es gewesen sein. Das kann höchstens der Postbote gewesen sein... Hab aber noch nie jemand von UPS/Hermes gesehen. Und vor der Einreise lebte sie bei der Mutter. Höchstens im Hotelzimmer im Heimatland bevor sie zu mir flog von nem anderen. Oder im Flugzeugklo...
Aber ich verstehe - man weiss es natürlich nie 100% ohne Test. Aber die Wschl. sehe ich wirklich niedrig, ähnlich im Schwimmbadwasser schwanger zu werden.
(01-07-2019, 15:25)kay schrieb: Ich kann Dir nur eins sicher sagen, sobald sie Kontakt zu den Feminazis und professionellen Vaeterentsorgern vom Frauenhaus oder einer Frauenberatungsstelle hat, ist es aus fuer Dich. Dann wirst Du professinell entsorgt und ausgenommen wie eine Weihnachtsgans. Finanziell das beste fuer Dich waere sicherlich wenn sie in ihr Heimatland zurueckgeht und da bleibt. .
Meiner Meinung nach waere es am geschicktesten wenn Du Dich mit ihr einigst und ihr die Rueckkehr versuesst und irgendwie zusiehst, das sie da bleibt.
+1. Wird gemacht. Dem Stimme ich zu. Keine Sorge. Mit "Gratisflugticket" und kostenlosem Eigentum nachsenden.
Beiträge: 80
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2019
01-07-2019, 19:36
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2019, 19:51 von 6Lover.)
@Tony30
- Es gibt Frauen, Kind da, zusammenleben klappt nicht, passiert vielen genauso mit einer Deutschen.
Da kannst Du als Mann nichts machen, ist halt so, mach Dir keine Vorwürfe.
Heirat hätte ich nicht gemacht, Einreisevisum und Aufenthaltstitel wäre schon in der Schwangerschaft
kein Problem über das gemeinsame Kind gewesen.
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]. Habe auch Ausländerin, Nicht-EU [/font]gemeinsames deutsches Kind jetzt 5 Jahre alt, [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Au[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]fe[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]nthaltstitel über [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]deutsches Kind[/font][/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]wohnte in der Heimat auch in ghettoähnlichen Zuständen[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Ist bei mir, geht arbeiten und bringt Geld nach Hause in die gemeinsame Kasse.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Dein Problem kann mit jeder anderen Frau auch passieren egal ob Deurtsche / EU oder Nicht EU[/font]
Die nächsten 18 + Jahre wirst Du ihr Kindesunterhalt überweisen müssen,
egal ob Sie im Heimatland in Deutschland oder EU wohnt.
Rückkehr versuessen ist absoluter Blödsinn, nach so kurzer Ehe hat Sie keine Ansprüche
es ist vollkommen egal ob Sie geschieden in Deutschland bleibt oder in die Heimat zurückkehrt,
ihr habt ein gemeinsames deutsches Kind und Du musst an Sie Kindesunterhalt bis 18+ zahlen,
egal in welchem Land der Welt Sie sich aufhält
Beiträge: 87
Themen: 4
Registriert seit: May 2017
Müssen tut er gar nichts. Erzähl doch net so nen Stuss bitte.
Beiträge: 199
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2018
Wenn sie Familie in RU hat, die deutsche Sprache nicht beherrscht, hier kaum Kontakt zu anderen Russinnen hat, wird sie sich auf jeden Fall sehr wünschen zurück in ihre Heimat zu gehen.
Das würde ich im Interesse von allen Beteiligten nutzen, um mit ihr einen Deal zu machen:
Sie kündigt den Mietvertrag, überlässt dir die Wohnung und bekommt dafür Euro 2000 plus Flugticket, plus Unterhaltsvertrag vom Anwalt aufgesetzt, dass du ihr monatlich Euro 400, 500, .... zahlst. Mit dem Geld kann sie in ihrer Heimat die Miete für die Familie bezahlen und hat dann noch was übrig für sich. Ausserdem schreibst du in den Vertrag rein, dass du die Tochter zweimal im Jahr in RU besuchen kommen darfst. Dass sieht danach aus, dass dir an dem Kind was liegt. Du musst ihr das Geld bar vor die Nase halten, und ihr klar machen, dass es sonst gar nichts gibt.
Und hey, zur MaltaDiskussion: Ich finde es war noch nie so leicht, einem der bis vor Kurzem ahnungslos war, hier mit ein paar Voten seine Situation klar zu machen. Das ist doch erstaunlich schnell gegangen.
Beiträge: 80
Themen: 5
Registriert seit: Jul 2019
01-07-2019, 22:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-07-2019, 22:59 von 6Lover.)
(01-07-2019, 20:28)ExistenzImSack schrieb: Müssen tut er gar nichts. Erzähl doch net so nen Stuss bitte.
Da muss ich Dir widersprechen, aus vielen Teilen der Welt kann Kindesunterhaltsanspruch bei Dir in Deutschland durchgesetzt werden und natürlich auch umgekehrt.
Solange er in Deutschland / der EU wohnt und arbeitet greift International das
Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 zur Geltendmachung von Ansprüchen bei Kindern oder [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]UN Übereinkommen vom 20.06.1956 Rechtshilfeübereinkommen zur Verfolgung von Unterhaltsanspr[/font][font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]üchen im Ausland[/font]
- Vereinigtes Königreich: Im Falle eines harten Brexit (sog. no deal) gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 im Verhältnis zum Vereinigten Königreich. Die Erklärungen des Vereinigten Königreichs vom 28. Dezember 2018 mit ergänzender Verbalnote sowie vom 28. März 2019 sind auf der Website der Haager Konferenz abrufbar.
- Ab 14. Juni 2019 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für Kasachstan.
- Ab 19. Oktober 2018 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für Honduras.
- Ab 1. Juni 2018 gilt das Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 für Weißrussland.
- Die Geltendmachung von Unterhaltsvorschüssen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder anderen Sozialleistungen durch eine staatliche Stelle ist im Verhältnis zur Schweiz ab dem 1. Januar 2018 möglich.
(01-07-2019, 22:44)Othmar schrieb: Wenn sie Familie in RU hat, die deutsche Sprache nicht beherrscht, hier kaum Kontakt zu anderen Russinnen hat, wird sie sich auf jeden Fall sehr wünschen zurück in ihre Heimat zu gehen.
Das würde ich im Interesse von allen Beteiligten nutzen, um mit ihr einen Deal zu machen:
Sie kündigt den Mietvertrag, überlässt dir die Wohnung und bekommt dafür Euro 2000 plus Flugticket, plus Unterhaltsvertrag vom Anwalt aufgesetzt, dass du ihr monatlich Euro 400, 500, .... zahlst. Mit dem Geld kann sie in ihrer Heimat die Miete für die Familie bezahlen und hat dann noch was übrig für sich. Ausserdem schreibst du in den Vertrag rein, dass du die Tochter zweimal im Jahr in RU besuchen kommen darfst. Dass sieht danach aus, dass dir an dem Kind was liegt. Du musst ihr das Geld bar vor die Nase halten, und ihr klar machen, dass es sonst gar nichts gibt.
Und hey, zur MaltaDiskussion: Ich finde es war noch nie so leicht, einem der bis vor Kurzem ahnungslos war, hier mit ein paar Voten seine Situation klar zu machen. Das ist doch erstaunlich schnell gegangen.
Bei allem Respekt
Garnichts zahlen, lass Sie ziehen aus der kurzen Ehe hat Sie keine Ansprüche
1. One Way Ticket kannst ihr bezahlen
2. Gesetzlich zustehender Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle nach RU monatlich 18 + Jahre überweisen
und das wars.
Kindesunterhalt ist International vollstreckbar, Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 und UN Übereinkommen vom 20.06.1956 zur Verfolgung von Unterhaltsansprüchen im Ausland.
|