15-07-2019, 13:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-07-2019, 13:34 von Ein Vater.
Bearbeitungsgrund: Urteil hinzugefügt
)
Hallo Zusammen,
habe jetzt ein wenig im Internet und auch hier nach der Übernahme der Betreuungskosten geschaut. Ich finde hier und auch im Internet, für mich, widersprüchliches.
Meine Ex bekommt von mir Unterhalt. Ich zahle natürlich auch für meine Kinder Unterhalt. Jetzt will sie auch noch die Kosten von Hort von mir bezahlt haben zzgl. zum Kindesunterhalt.
Das würde dann bedeuten :
Sie bekommt Kindsunterhalt laut Tabelle.
Sie bekommt Betreuungsunterhalt laut Scheidungsvereinbarung.
Sie bucht einen Hort damit die Kinder verräumt sind, den ich bezahle.
Sie geht zum arbeiten und steckt das auch noch ein.
Ist das so richtig ?
Habe das gefunden:
urteil-betreuungskosten-koennen-nicht-als-mehrbedarf-auf-unterhalt-angerechnet-werden
habe jetzt ein wenig im Internet und auch hier nach der Übernahme der Betreuungskosten geschaut. Ich finde hier und auch im Internet, für mich, widersprüchliches.
Meine Ex bekommt von mir Unterhalt. Ich zahle natürlich auch für meine Kinder Unterhalt. Jetzt will sie auch noch die Kosten von Hort von mir bezahlt haben zzgl. zum Kindesunterhalt.
Das würde dann bedeuten :
Sie bekommt Kindsunterhalt laut Tabelle.
Sie bekommt Betreuungsunterhalt laut Scheidungsvereinbarung.
Sie bucht einen Hort damit die Kinder verräumt sind, den ich bezahle.
Sie geht zum arbeiten und steckt das auch noch ein.
Ist das so richtig ?
Habe das gefunden:
urteil-betreuungskosten-koennen-nicht-als-mehrbedarf-auf-unterhalt-angerechnet-werden