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18-04-2019, 10:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-04-2019, 10:26 von RunningMan.)
Servus Zusammen
Eben ist mir der erneute Ermittlungsbogen zur Einkommensauskunft ins Haus geflattert.
Da ich ab mitte Mai wieder Erwerbstätig sein werde.
Da ich aber dann weniger Lohn als jetzt Übergangsgeld erhalte und die Titel 2018 aus dem Übergangsgeld berechnet und erstellt wurden habe ich ergänzendes ALG2 beantragt (Bescheid liegt noch nicht vor)
Jetzt will die Beiständin aber den neuen Arbeitsvertrag , die Lohnabrechnung für Mai und Juni sowie den Alg2 Bescheid.Bis 31.5.
Wozu den Alg 2 Bescheid . oder erhöht das Alg2 das Unterhaltsrelevante Einkommen.
Grüsse G.E
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weil sie es verlangen können
ist dir nicht egal wozu genau? MAI = LOHN ab 15.5 + ALG2bis 14.5, für Berechnung braucht man beide Zahlen
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Bis Mitte Mai erhalte ich doch gar kein ALG2 da mein Übergangsgeld zu hoch ist.
Ab Mitte Mai werde ich dann zum Aufstocker.
Wozu als der ALG 2 Bescheid, den ich ja noch nicht mal habe.
Grüssung
G.E
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dann schreib es auch so zurück
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Die Lohnabrechnungen einsenden. Der Arbeitsvertrag geht sie nichts an. Die Sache mit dem ALG2 Bescheid kurz erläutern. Ende.
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Klar will die den Arbeitsvertag, um so schnell und mühelos da anklopfen zu können. Im Pfändungsfall. Wollen kann die erst mal viel.
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Servus Zusammen
Also nur die nächste Lohnabrechnung und Steuerbescheid 2018. alles andere wie ALG2 Bescheid, Arbeitsvertrag usw schenk ich mir.
Jetzt habe ich unerwartet einen Aufhebungsvertrag meiner alten Fa. erhalten und obwohl ich schon seit 2 Jahren im Krankenstand bin und nicht gearbeitet habe werden mir 40 Tage Urlaub abgegolten.
Das JA weis nichts davon. Bringts was das zu verschweigen?
ALG2 ist natürlich erstmal hinfällig
Grüsse G.E
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22-06-2019, 08:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-06-2019, 08:38 von RunningMan.)
Ich hab da noch ne Frage.
Ich hatte letztes Jahr kein Steuerpflichtiges Einkommen ausser Kapitalerträge durch die Auszahlung eines Bausparvertrages.
Bei der Steuerklärung habe ich die Kapitalertragsteuer von ca 30.- € zurückerhalten und einen Verlustvortrag con ca 500.-€
Beim Schwärzen des Steuererbescheides habe ich weisse Farbe verwendet so dass neben der Steuernummer; Kontonummer usw auch der Erstattungsbetrag und eine Null beim Kapitalertrag von ca 200.- verschwunden sind.
Ist dies Strafbar? oder soll ich lieber behaupten dass mangels Steuerpflichtigen Einkommens keine Erklärung abgegeben wurde.
Grüsse Runningman
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Servus beinand,
Bezüglich Steuerbescheid hab ich jetzt einfach behauptet dass es keinen gibt.
Gehaltszettel der beiden letzten Monate hab ich vorgelegt, Arbeitgeber Krankenkasse Kontonr usw geschwärzt.
Und darauf hingewiesen dass ab July das Einkommen wegen der dann beginnenden Betriebl.Altersvorsorge noch sinkt.
Antwort kam gestern, Mit der Aufforderung noch den neuen Arbeitsvertrag vorzulegen ohne Schwärzungen.
Muss ich bzw. soll ich?
mfg Runningman
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nein.
Das, was geschwärzt wurde geht das Jugendamt nichts an.
Das Jugendamt soll dir die Rechtsgrundlage nennen, nach der du verpflichtet sein sollst Krankenkasse, Konto-Nummer und Arbeitgeber zu benennen (den Arbeitgeber kriegen sie sowieso über die Rentenversicherung heraus, die sind bloß zu faul zur Anfrage). Wenn sie dir keine Rechtsgrundlge nennen können, gibts nix. Die werden was faseln von SGB XXXXX, aber da steht das nicht drin. Lass dich nicht veräppeln.
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(16-07-2019, 19:31)RunningMan schrieb: Mit der Aufforderung noch den neuen Arbeitsvertrag vorzulegen ohne Schwärzungen.
Unfug!
Wie Austriake schon ausgeführt hat, gehen die geschwärzten Sachen das JA nichts an.
Beim Arbeitsvertrag habe ich es auf eine vergleichbare Aufforderung des JAs mal so gemacht, daß ich ALLES außer dem Wort "Arbeitsvertrag" und dem Beginndatum und meiner Unterschrift mit Unterschriftsdatum geschwärzt habe.
Der Inhalt des Arbeitsvertrags geht das JA einen Dreck an!
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27-10-2019, 14:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-10-2019, 14:34 von RunningMan.
Bearbeitungsgrund: ergänzung
)
Die Berechnung des Jugendamtes liegt jetzt vor.
Gefordert werden July bis Sept 2x 290.-
Ab Okt 1x102.- und 1x 100% Stufe 3 . Da das mittlere Kind ab Okt 644.- Ausbidungsvergütung erhält.
Das Älteste ist über 18 besucht noch die Schule lebt aber in einer Jugendhilfeeinrichtung.
Es wird bei der Berechnung des Brutto vom Betrag mit Arbeitgeberanteil zur Betriebsrente ausgegangen, der Beitrag zur Betriebsrente nicht abgzogen.
Die Berufsbedingten Aufwendungen werden nicht anerkannt und nur mit 5% berechnet.
es wären aber 16,5 km einfach also 184.- ( Auch ist zwar der Arbeitsort bekannt aber nicht die Adresse wegen Schwärzungen)
Beides mit der Begründung Mangelfall.
Beim Jüngsten wurde nicht das Kindergeld für ein drittes Kind berücksichtigt.
Kann mir mal Jemand beim nachrechnen helfen.
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Hallo,
google mal nach "Unterhaltsrechtliche Leitlinien".
Ich meine die gibt es für jedes Bundesland. da steht drin wie z.B. die berufsbedingten km zu bewerten sind.
Hat meine Sachbearbeiterin auch lange nicht verstanden, obwohl das dort beschriebene Beispiel fast genau meine Zahlen hatte.
Von der prozentualen Pauschale habe ich aber auch schon gehört, kann man sicher auch in den leitlinien nachlesen.
Grüße Marcus
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01-11-2019, 13:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 13:24 von RunningMan.)
Servus
Hab ich gemacht. ind den Leitlinien Süd steht.
10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet.
Ich blicke da aber nicht durch insbensondere bei der Berechnung im Mangelfall und mit der bertriieblichen Altersvorsorge und der Entgeldumwandlung
Grüsse Gerhard
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Betriebliche Altersvorsorge wird im Mangelfall nicht anerkannt, habe hier so einen Fall in der Verwandschaft. Die wollten den vom Arbeitgebener einbehaltenen Betrag für die AV dann als fiktives Einkommen abzgl. Steueranteil draufschlagen. Hat der Pflichtige gesagt, okay, kündige ich das Teil eben und dann habe ich zwar mehr Netto, aber unter dem Strich weniger als das fiktive Einkommen. Da haben sie ihm dann 1/3 der Bezüge aus der AV gelassen.
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Die berufsbedingten Aufwendungen, bei dir also die Fahrtkosten, da würde ich hart bleiben. 16.5km sind sind übermässig viel, da wird auch kein Umzug verlangt werden können. Wenn das Jugendamt die Fahrtkosten nicht anerkennen will, solltest du es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Ohne Fahrt kein Verdienst. Es mag zwar ein Mangelfall eintreten, aber nur leicht. Zu zahlst immer noch weit mehr wie der Staat, wenn Unterhaltsvorschuss fliesst. Eine wirkliche Bedürftigkeit der Kinder tritt also nicht einmal ein.
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01-11-2019, 15:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-11-2019, 15:53 von RunningMan.)
Hallo
zur Betriebsrente habe ich folgendes gefunden
Auch in einer verschärften Mangellage - der Regelunterhalt minderjähriger Kinder kann nicht geleistet werden - ist der Unterhaltsschuldner berechtigt, über seine primäre Altersvorsorge hinaus zusätzliche (sekundäre) Altersvorsorge in Form einer betrieblichen Direktversicherung zu betreiben.
Kammergericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 16 UF 189/07
Meine Persönliche Rechnung die ich dem Ja Anbieten möchte wäre
Netto 1790.- ( = ohne hinzurechnung AG Anteil Betriebsrente)
- 184.- berufsbedingte Aufwendungen
- 97.- Kredit (wird bereits seit mehreren Jahren anerkannt)
= 1509.- Unterhaltsrelevantes Netto
- 93.- Kind 2 mit einkommen von 544.- (644.- minus 100.-)
- 337.- Kind 3
---------------
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(01-11-2019, 15:41)RunningMan schrieb: Kammergericht, Urteil vom 31. Juli 2008 - 16 UF 189/07
Entschuldigung, aber von 2008, das ist völlig überholt.
Zitat:Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Altersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind andernfalls nicht aufgebracht werden kann.
BGH, Urteil vom 30. 1. 2013 – XII ZR 158/10; OLG Brandenburg
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