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Unterhaltsberechnung und Titel
#1
Noch eine Frage.

Die letzten 2 Jahre nur Krankengeld
Seit  Mai 19 Einkommen 1748,- Netto dämnächst wegen Betriebl.Altersvorsorge (Gehaltsumwandlung) noch 1697.-
Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld wird bezahlt aber Höhe noch unbekannt.

Insgesammt 3 Kinder.   15 und 17 bei der KM
                                    18 noch in Allgemeinbildender Schule aber in Jugendhilfeeinrichtung

Für die beiden Jüngeren bestehen Titel über jeweils 248.-€
Für die Ältere hat die Jugendhilfe berechnet dass ich nicht Leistungsfähig bin (wird aber Jährlich neu geprüft)



Mein Sohn 17 beginnt im Sept. eine Lehre und erhält im ersten Lehrjahr 750.-€ Brutto (lt Rechner 601.-Netto)

Derzeit betehen für die beiden Jüngeren je ein Titel begrenzt bis zum 18 Geburtstag über 248.-€

Wiviel Unterhalt schulde ich?
Soll ich die herausgabe der Titel bei der Beistandschaft verlangen und eine Neuberechnung fordern und wenn ja wann?

Grüsse Runningman
Noch vergessen

Arbeitsweg einfach 17,5 km
OLG München
Riester 15.-
Kredit der bisher anerkannt wurde 97.-
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#2
Wohnt der 17jährige während der Lehre weiter bei Ex?
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#3
Ja, tut er
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#4
Kindesunterhalt Stufe 1 Düsseldorfer Tabelle. Bedarf je 374 EUR. Oder ein bisschen weniger (das jüngere Kind dann 371 EUR), wenn der Grosse noch kindergeldberechtigt ist. Die 601 EUR Einkommen sind um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 100 EUR zu kürzen. Bleiben 501 EUR. Davon wird die Hälfte auf deinen Unterhalt angerechnet. Macht für dieses Kind noch 124 EUR Bedarf. Insgesamt für beide Kinder 498 EUR, wenn ich mich nicht verrechnet habe.

Selbstbehalt 1080 EUR. Verteilmasse also je nach anerkannten Abzügen zwischen 617 und 505 EUR, eventuell noch weniger wenn berufsbedingte Aufwendungen (Arbeitweg) anerkannt werden. Aber ich denke, die werden dich auf jeden Fall für leistungsfähig für Mindestunterhalt rechnen. Dass z.B. ein Kredit anerkannt wird, wäre ungewöhnlich wenn dadurch ein Mangelfall entsteht. Dass du das vorher geschafft hast, war Glück.

Wenn du vorher 2 x 248 = 496 EUR bezahlt hast, sinds nach jetziger Rechnung 498, nur anders verteilt.
Gegenüber dem Volljährigen bist du nicht leistungsfähig. Da beträgt der Selbstbehalt 1300 EUR. Bewegung kommt in die Sache, wenn der 17jährige volljährig wird.
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#5
Dann könnte ich die Titel auch so weiter laufen lassen bis zum 18ten des Mittleren?

Wenn sich das Ja dann nicht rechtzeitig meldet bliebe es ja bei den 248.- für die Jüngste. Angel
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#6
Wenn keiner was will, lass die Titel weiterlaufen. Überweise immer den Gesamtbetrag mit dem Text "Unterhaltssumme Kind 1 und Kind 2". Die Einzelbeträge sind schliesslich nicht mehr korrekt, nur die Summe. Das ist nicht nur ein formales Problem, aber wenn niemand etwas Anderes verlangt kannst du das belassen, der bestehende Titel wird bedient, damit keine Schulden.
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