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Hallo zusammen,
ich habe meine Tochter im Zusammenhang mit der Aufforderung mir ihr Zeugnis zu schicken sie gebeten mir ihre Ausbildungsziel/-Weg zu nennen.
Das Zeugnis kam zusammen mit einer Zusage für eine Fachoberschule wenn sie denn einen Pratikumsplatz bei der Polizei bekommt.
Sonst nichts nur diese beiden Zettel.
Meine Frage wurde finde ich nicht ansatzweise damit beantwortet. Sie lehnt warum auch immer jede Kommunikation ab.
Ich würde schon gerne von der fast 19 jährigen erfahren was ihr Berufsziel ist.
Was kann ich tun?
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29-07-2019, 21:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-07-2019, 21:30 von Theo.)
Nun, das ist ja zunächst einmal eine konkrete Aussage, nämlich dass sie sich an der Fachoberschule eingeschrieben hat. Diese Schulen führen nach zwei Jahren zur fachgebundenen Hochschulreife.
Ob bzw. was sie im Anschluss daran studieren möchte, muss sie jetzt noch nicht sagen. Von daher kannst Du gar nichts machen.
Ehrlich gesagt wusste ich zwei Jahre vor dem Abi auch noch nicht, was ich danach studieren werde.
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Hi, hier mal ein kleines Update und eine Frage dazu an die Erfahren von euch.
Die Fachoberschule mit dem Ziel des Fachabitur hat meine Tochter(bald 20) abgebrochen. Wann kann ich nicht genau sagen. Auf die letzte Aufforderung mir ihr aktuelles Zeugnis zu schicken wurde ich mit einem Schreiben vom Jugendamt beglückt das der Unterhalt zum 1.9.2020 vorläufig endet und das die Ausbildungsvergütung Bedarfsdeckend ist( ohne mein Einkommen zu überprüfen. Scheinbar bin ich denen zu renitent gewesen) .
Die Frage die sich mir stellt macht es Sinn den Ausbildungsvertrag anzufordern? Mit dem Wissen was sie machen möchte kann ich schon ein wenig abschätzen ob das ganze Bestand hat. Weil der Unterhalt kann ja eventuell wieder aufleben. Meine Tochter verweigert weiterhin jeden Kontakt und kommuniziert wenn nur über das Jugendamt.
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17-08-2020, 08:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-08-2020, 08:59 von Austriake.)
Na ja,
wenn schon das Jugendamt von sich aus kommt und das Ende der Unterhaltspflicht verkündet-
es ist davon auszugehen, dass deine Tochter ein Einkommen von 800.- € netto oder mehr erzielt, somit bedarfsdeckend und keines Kinderunterhalts mehr bedarf. Da sie volljährig ist, kann sie Ausbildungsverträge eigenverantwortlich abschliessen und muss dich vorher nicht mehr fragen, da sie auch keinen weiteren Kindesunterhalt mehr begehrt.
Wenn deine Tochter auch diese Ausbildung schmeissen sollte und wieder wegen Unterhalt um die Ecke biegt, dann wird es deutlich anstrengender - für sie. Zunächst muss sie dich UND IHRE MUTTER zur umfassenden Einkommens- und Vermögensauskunft auffordern, damit die jeweiligen Haftungsanteile ermittelt werden können. So lange deine Tochter dir gegenüber die Einkommensverhältnisse ihrer Mutter nicht, nicht vollständig oder unrichtig vorlegt, machst du gar nichts. Aber Achtung: beweisen, dass die Auskunft der Kindsmutter falsch ist, mußt du! gem. einem Urteil des OLG Hamm.
Warte jetzt einfach mal ab, stell die Unterhaltszahlungen ein wie vom Jugendamt mitgeteilt und verstopfe alle möglichen und potentiellen Kommunikationskanäle zur Tochter. Stell dich tot. Wer nur dein Geld will und sonst nichts von dir wissen will, der ist keine Minute Aufmerksamkeit wert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
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Ohne Frage nach Unterhalt auch keine Auskunft. Beiderseitig. Sie muss dir gar nichts sagen. Sei froh und Danke dem Schichsal dafür, der Kontakt mit volljährigen Zicken, die von der Ex geprägt wurden ist fast nie erfreulich, sondern im Gegenteil schmerzvoll. Sorge dafür, dass sie nichts erbt und freue dich, dass du deine Ruhe hast.