Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Feb 2017
Hallo Zusammen,
das Jugendamt will per AG folgendes durchsetzen:
....zu erteilen und hierzu vorzulegen:
die kompletten Einkommenssteuerbescheide und Erklärungen (komplett ohne Schwärzungen)
Lohnabrechnungen
Fallen die Unterlagen nicht unter die DSGVO ?
Z. B. das Logo einer Firma auf einer Gehaltsabrechnung ist durch durch die DSGVO geschützt und
Das Jugendamt schreibt übrigens nix mehr von Kopie....."sondern zu erteilen und vorzulegen......"
Gibt es irgend eine Chance den Antrag zu Fall zu bringen?
Gibt es eine Verjährung der Ansprüche (2013 bis 2017) ?
Euer Charlie
Beiträge: 21.228
Themen: 872
Registriert seit: Aug 2008
Einkommenssteuerbescheide musst du vorlegen, aber darauf gibt es durchaus Informationen, zu deren Schwärzung du das Recht hast. Zum Beispiel im Rahmen einer steuerlichen Zusammenveranlagung mit veranlagte, aber unterhaltsrechtlich unbeteiligte Ehepartner. Geschwärzt werden darf alles, was über Angaben hinausgeht, auf die sich die Verpflichtung des Pflichtigen zur Vorlage von Belegen erstrecken. Und das wäre auch der Arbeitgebernamen.
Mit der Datenschutzgrundverordnung hat das nichts zu tun und da hat sich auch nichts geändert. Der Umfang der Auskunft richtet sich nach §1605 BGB. Dort ist von der Höhe der Einkünfte die Rede. Darüber ist Auskunft zu erteilen und diese Auskunft mit Nachweisen zu belegen. Dafür sind auch Bescheinigungen des Arbeitgebers vorzulegen, die Nennung des Arbeitgebers steht da aber nicht. Schwärzen kannst du auch Bankverbindungen.
Leider kann das Jugendamt sofort und kostenlos vor Gericht klagen, während du einen Anwalt brauchst. Es gibt auch keine Vorprüfung wie bei einer Klage mit Verfahrenskostenhilfe, bei der sich bereits viel erledigt. Hier erdrückt eine fette hässliche Staatsmacht den Bürger mit Waffen, die dem Bürger verboten sind. Das Problem sind also nicht unbedingt aus Aukünfte, sondern die Kostenfolgen für dich aufgrund einer Erpressung wegen der sich selbst genehmigten Übermacht der Kinderbussgeldstelle vulgo Jugendamt.
Was sagen sie denn, wenn du fragst mit welcher Begründung das Jugendamt die Nennung des Arbeitgebers begehrt?
Beiträge: 1.114
Themen: 101
Registriert seit: Feb 2012
Bist du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, so hast du nur Auskunft über die letzten 12 Monate zu erteilen. Da über diese meist noch kein Steuerbescheid vorliegt, ist der zuletzt ergangene vorzulegen.
Bist du Selbstständig sind die Unterlagen der letzten drei Jahre obligatorisch.
Hast du innerhalb der letzten zwei Jahre bereits Auskünfte erteilt, so musst du nur erneut Auskunft erteilen, wenn sich offensichtlich dein Einkommen maßgeblich verändert hätte.
Von dem Auskunftsbegehren würde ich also die nicht auskunftspflichtigen Jahre weglassen. Das JA hätte diese halt früher einfordern müssen und auch können. Oder haben die und du bist dem nicht nachgekommen?
Beiträge: 69
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2017
Wie in den
faq beschrieben, sich von einem Notar bescheinigen zu lassen, gemäß der vorgelegten Unterlagen im Zeitraum x ein Einkünfte y erzielt zu haben.
Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Feb 2017
Perfekt ! Danke für die Auskunft.
Gut ich könnte den Notarweg wählen und von einem Notar die Auskünfte bescheinigen lassen.
Müsste ich dann auch gegen die Verfügung vorgehen?
Forderung Jugendamt: Einkommensteuererklärungen und Einkommenssteuerbescheide vorzulegen
Ich könnte diese ESTG Bescheide vom Notar bestätigen lassen. Dann müsste ich aber gegen die Verfügung vorgehen! Oder nicht?
Oder soll ich einfach die Verfügung ohne Anwalt über mich ergehen lassen?
Dann einfach Später per Notar Bestätigung das Einkommen nennen und nicht die Original Bescheide vorlegen?
Beiträge: 3.324
Themen: 38
Registriert seit: Dec 2010
Eine Verfügung des Jugendamts hat keine Gesetzeskraft. Wünschen können die Damen viel - bekommen müsses sie es aber nicht.
An deiner Stelle würd eich den Weg über den Notar wählen, einfach um der Behörde zu zeigen, dass Mann durchaus wehrhaft ist und nicht vor dieser Behörde zittert.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
Beiträge: 310
Themen: 22
Registriert seit: Dec 2016
Was wollen die denn mit den Einkommensteuererklärungen? Im Bescheid steht doch alles?
Reicht Bescheid, plus ein Schreiben mit Belegen für abzugsfähige Posten (zusätzl. Altersvorsorge, etc..) nicht zur Berechnung aus?
Beiträge: 294
Themen: 19
Registriert seit: Jun 2019
Natürlich reicht das aus. Die wollen die Unterlagen haben, um möglichst viele Daten zu kriegen.
Um die dann gegen einen verwenden zu können.
Beiträge: 69
Themen: 5
Registriert seit: Aug 2017
(05-08-2019, 12:23)HeinrichH schrieb: Was wollen die denn mit den Einkommensteuererklärungen? Im Bescheid steht doch alles?
Reicht Bescheid, plus ein Schreiben mit Belegen für abzugsfähige Posten (zusätzl. Altersvorsorge, etc..) nicht zur Berechnung aus?
Wenn Einkünfte nach V&V vorhanden sind, können aus der Steuererklärung die AfA-Beträge abgelesen werden und sofern in den zugehörigen Unterhaltsrichtlinien des OLG-Bezirkes so bestimmt, dem zu berücksichtigenden Einkommen wieder zugeschlagen werden (Unterhaltsmaximierungsprinzip)
Beiträge: 21
Themen: 9
Registriert seit: Feb 2017
Vielen Dank für die Antworft. Muss man den Original Einkommenssteuerbescheid vorlegen? Was nutzt es zum Notar zu gehen? Kann man beim Notar nur die Beträge bestätigen lassen? Und dann nur die Notarbescheinigung abgeben?