24-07-2019, 23:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-07-2019, 23:46 von Zahlesel_RUS.)
kennt jemand diese Option?
Zitat:Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht zwar vor, dass der Unterhaltsanspruch verfallen kann, wenn "der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt". Dieser Verwirkungsparagraf gilt jedoch nur für geschiedene Eheleute, wie die Gerichtssprecherin erklärte.https://www.haz.de/Mehr/Familie/Aktuelle...rschaft-zu
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch