25-08-2019, 23:32
Allgemeine Schulausbildung = Priviligiertes Kind - soweit hab ich das verstanden.
Allgemeine Schulausbildung mit Abi als Volljährige beendet = nicht mehr priviligiert
Frage: Was für einen unterhaltsrechtlichen Status hat das Kind zwischen dem Erhalt des Abi-Zeugnisses und des im Oktober feststehenden Studiumbeginns, also in den dazwischen liegenden Ferien, vorausgesetzt es geht nicht in der Zeit jobben, chilt lieber die Nächte durch.
Die Frage ist interessant, da ich hier mehrere Monate mit meinem Rechtsverständnis „in der Luft hänge“. Bekanntermaßen ist die erhöhte Erwerbsobligenheit und sind fiktive Einkommen mit Beendigung der Privilegierung Geschichte. Somit könnte ich der seit Anfang des Jahres gleichfalls Bar-Unterhaltspflichtigen Mama ihre Teilzeitarbeit (ohne nachvollziehbaren Grund) fiktiv auf Vollzeit hochrechnen, da auch sie mit Volljährigkeit des Kindes der erhöhten Erwerbsobligenheit unterliegen würde, sollte das Kind in den Monaten bis zum Studium weiter privilegiert sein. Auch wäre denkbar, ihre Familienunterhaltsansprüche prüfen zu lassen, schließlich verdient ihr neuer Ehemann ein vielfaches, wäre ihr über SB zu 2/3 Unterhaltspflichtig.
Es geht hier um ungefähr ein ungeklärtes Vierteljahr, auch Geld, welches ich der Mama nicht zu erlassen bereit bin. Schließlich glaubt das Kind weiterhin an das Märchen, Mamas müssten nicht zahlen, wären eine Gattung der besonderen Art.
Wer weiß wie das allgemein gehandhabt wird?
Allgemeine Schulausbildung mit Abi als Volljährige beendet = nicht mehr priviligiert
Frage: Was für einen unterhaltsrechtlichen Status hat das Kind zwischen dem Erhalt des Abi-Zeugnisses und des im Oktober feststehenden Studiumbeginns, also in den dazwischen liegenden Ferien, vorausgesetzt es geht nicht in der Zeit jobben, chilt lieber die Nächte durch.
Die Frage ist interessant, da ich hier mehrere Monate mit meinem Rechtsverständnis „in der Luft hänge“. Bekanntermaßen ist die erhöhte Erwerbsobligenheit und sind fiktive Einkommen mit Beendigung der Privilegierung Geschichte. Somit könnte ich der seit Anfang des Jahres gleichfalls Bar-Unterhaltspflichtigen Mama ihre Teilzeitarbeit (ohne nachvollziehbaren Grund) fiktiv auf Vollzeit hochrechnen, da auch sie mit Volljährigkeit des Kindes der erhöhten Erwerbsobligenheit unterliegen würde, sollte das Kind in den Monaten bis zum Studium weiter privilegiert sein. Auch wäre denkbar, ihre Familienunterhaltsansprüche prüfen zu lassen, schließlich verdient ihr neuer Ehemann ein vielfaches, wäre ihr über SB zu 2/3 Unterhaltspflichtig.
Es geht hier um ungefähr ein ungeklärtes Vierteljahr, auch Geld, welches ich der Mama nicht zu erlassen bereit bin. Schließlich glaubt das Kind weiterhin an das Märchen, Mamas müssten nicht zahlen, wären eine Gattung der besonderen Art.
Wer weiß wie das allgemein gehandhabt wird?