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Doppelte Zahlung bei Immobilien
#1
Hallo liebes Forum,

nur mal angenommen, ein Ehemann hat ein Haus.

Im Zuge des Zugewinns stellt man fest, dass das Haus nun 500.000 € Wertzuwachs hat.
Der Mann möchte das Haus behalten und bezahlt seiner Frau 250.000 € aus.
Damit ist der Zugewinn ja nun erledigt.

Bei dem Haus handelt es sich aber um eine vermietete Immobilie, welche jeden Monat 3.000 € erwirtschaftet.
Die Ehefrau ist Hausfrau und hat keinen Job.
Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?

Der Mann würde in diesem Fall doppelt bezahlen, kann das sein?
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#2
Moin,

(30-09-2019, 12:20)PeterMaier100 schrieb: Der Mann möchte das Haus behalten und bezahlt seiner Frau 250.000 € aus.

Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?

Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten. 
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]

[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]
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#3
(30-09-2019, 12:46)sturkopp schrieb: Sie kann keinen Unterhaltsanspruch ableiten. 
§1602 [font=Verdana,](1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten[/font]


[font=Verdana,]Mit 250.00,-€ im Nacken ist sie wohl eher nicht bedürftig.[/font]

Danke Dir, mir geht es eher um das "theoretische" Modell.
Weil es kann ja sein, nach 5 Jahren hat sie kein Geld mehr und kommt dann an.
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#4
Sämtliche deiner Überlegungen sind zum Scheitern verurteilt. Auch die aus dem anderen Thread.
Alles was du meinst gerichtsfest mit Notaren und Anwälten festgezurrt zu haben, wird dir vor Gericht als
sittenwidrig um die Ohren geschlagen. Laut unserem GG steht die Mutter unter dem Schutz der Gesellschaft. Schutz bedeutet hier Zuführung von Unterhalt. Und dies natürlich von dem Mann.

Sobald dir nachgewiesen wird, dass du dies getan hast, um um den Zugewinn und Unterhaltszahlungen zu kommen, dies geht auch fiktiv, werden sich monatlich immense Schulden aufbauen.

Ziel wäre es daher sofort einige Immobilien zu Geld zu machen. Der Zeitpunkt aufgrund der Immoblase ist nun mehr als günstig.

Das einzige was dir wirklich bleibt, ist alles zu Geld zu machen, dieses zu sichern, und dann die Sache vor die Wand zu klatschen oder weiter in der Ehe auszuharren und darauf hoffen, dass es nicht schlimmer wird. Sex gibt es an jeder Ecke und dies nicht nur käuflich. Darauf hoffen, dass dies einem die Ehefrau gibt, macht  dich zum absoluten Beta und damit verliert sie noch mehr Respekt vor dir.
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#5
(30-09-2019, 16:19)Einszweidrei schrieb: Sämtliche deiner Überlegungen sind zum Scheitern verurteilt. Auch die aus dem anderen Thread.
Alles was du meinst gerichtsfest mit Notaren und Anwälten festgezurrt zu haben, wird dir vor Gericht als sittenwidrig um die Ohren geschlagen. Laut unserem GG steht die Mutter unter dem Schutz der Gesellschaft. Schutz bedeutet hier Zuführung von Unterhalt. Und dies natürlich von dem Mann.

Sorry, dem kann ich nicht folgen.
Aufgrund dieser Argumentation wäre jeder einschränkende Ehevertrag sittenwidrig und nicht rechtsgültig. Ich denke nicht, dass das der Fall ist.
Zudem ist es nicht so, dass sie nichts bekommen soll. Sie bekommt Immobilien, eine gewisse Grundversorgung ist also gewährleistet.

(30-09-2019, 16:19)Einszweidrei schrieb: Sobald dir nachgewiesen wird, dass du dies getan hast, um um den Zugewinn und Unterhaltszahlungen zu kommen, dies geht auch fiktiv, werden sich monatlich immense Schulden aufbauen.

Das war ja nicht das Motiv. Das Motiv liegt primär im Vermögensaufbau und der legalen Steuervermeidung.
Wenn es "nur" um Unterhalt usw. gehen würde, wäre das der falsche Weg.
Und wie gesagt: Sie soll nicht mit leeren Händen dastehen, immerhin ist sie die Mutter meiner Kinder.
Egal wie sie als Ehefrau ist.

(30-09-2019, 16:19)Einszweidrei schrieb: Ziel wäre es daher sofort einige Immobilien zu Geld zu machen. Der Zeitpunkt aufgrund der Immoblase ist nun mehr als günstig.Das einzige was dir wirklich bleibt, ist alles zu Geld zu machen, dieses zu sichern, und dann die Sache vor die Wand zu klatschen

Das würde mir jetzt aktuell nichts bringen, da die Immobilien noch belastet sind.
Das ist in 15 Jahren lukrativ, aber eine einmalige Summe bringt auch nicht so viel.
Die Mieteinnahmen machen die Objekte lukrativ, nicht ein einmaliger Verkauf.

(30-09-2019, 16:19)Einszweidrei schrieb: oder weiter in der Ehe auszuharren und darauf hoffen, dass es nicht schlimmer wird.
Sex gibt es an jeder Ecke und dies nicht nur käuflich. Darauf hoffen, dass dies einem die Ehefrau gibt, macht  dich zum absoluten Beta und damit verliert sie noch mehr Respekt vor dir.

Wird nicht passieren, ich habe hier viel geändert und spiele ihre Spiele auch nicht unendlich mit.
Ich bin aber bereit, noch eine gewisse Zeit zu "leiden", und zwar schlichtweg wegen der Kinder.
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#6
(30-09-2019, 12:20)PeterMaier100 schrieb: Die Ehefrau ist Hausfrau und hat keinen Job.
Kann diese nun von den 3.000 € anteilig Unterhaltsansprüche ableiten?

Der Mann würde in diesem Fall doppelt bezahlen, kann das sein?

Zugewinn und Unterhalt sind zwei getrennte Ansprüche. 

Ersteres ist die Aufteilung des in der Ehe gemeinsam erwirtschafteten Vermögens.

Zweiteres ist auf Deine (gegenwärtigen bzw. zukünftigen) Einnahmen gerichtet. Und diesbezüglich zählen Mieteinnahmen genauso wie Zinserträge oder Arbeitseinkommen.

Somit ist die Antwort: Ja, das kann sein.
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#7
Hast Du mal darüber nachgedacht der Ex den Zugewinn als monatliche Rente zu zahlen oder die mietfrei zu stellen bspw. dauerhaftes Wohnrecht.

Ob eine Hausfrau in der Lage ist das Geld zusammen zu halten oder gut anzulegen möchte ich mal in Frag stellen.

Der Einmalbetrag wird vermutlich irgendwann weg sein und dann fühlt die sich gezockt, weil Du dann angeblich viel zu billig aus der Nummer raus gekommen bist - egal wieviel Du zahlst.

Meine Erfahrung ist, dass mit Frauen leider keine Dauerabmachungen möglich sind. Das war dann hinterher ganz anders gemeint und die will dann mehr haben. Selbst wenn Du es schriftlich fixierst, stand die dann unter Druck oder hat es nicht verstanden oder es war anders gemeint oder oder oder

Frauen denken auch ganz anders. Da geht es oftmals darum was die brauchen um dauerhaft "normal" weiter zu leben. Was für Deine "normal" ist, wirst Du am besten wissen.

Ich kann Dir nur empfehlen die Auszahlungen dahingehend anzupassen also zeitlich zu strecken statt eine Einmalsumme auf den Tisch zu legen.
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#8
(30-09-2019, 19:50)Alles-durch schrieb: Ich kann Dir nur empfehlen die Auszahlungen dahingehend anzupassen also zeitlich zu strecken statt eine Einmalsumme auf den Tisch zu legen.

Sehr schlauer Vorschlag. Würdest Du jemanden 250.000 zinsloses Darlehen ohne Sicherheit geben? Genau das würde aber seine Ex tun, wenn sie sich auf den Deal einlässt.

Es steht nun einmal nicht in seiner Macht, auf welche Weise er den Vermögensausgleich macht. Mit dem Scheidungsurteil wird der zur vollstreckbaren Forderung.
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#9
(30-09-2019, 19:50)Alles-durch schrieb: Hast Du mal darüber nachgedacht der Ex den Zugewinn als monatliche Rente zu zahlen oder die mietfrei zu stellen bspw. dauerhaftes Wohnrecht.
Ob eine Hausfrau in der Lage ist das Geld zusammen zu halten oder gut anzulegen möchte ich mal in Frag stellen.
Der Einmalbetrag wird vermutlich irgendwann weg sein und dann fühlt die sich gezockt, weil Du dann angeblich viel zu billig aus der Nummer raus gekommen bist - egal wieviel Du zahlst.
Meine Erfahrung ist, dass mit Frauen leider keine Dauerabmachungen möglich sind. Das war dann hinterher ganz anders gemeint und die will dann mehr haben. Selbst wenn Du es schriftlich fixierst, stand die dann unter Druck oder hat es nicht verstanden oder es war anders gemeint oder oder oder
Frauen denken auch ganz anders. Da geht es oftmals darum was die brauchen um dauerhaft "normal" weiter zu leben.  Was für Deine "normal" ist, wirst Du am besten wissen.
Ich kann Dir nur empfehlen die Auszahlungen dahingehend anzupassen also zeitlich zu strecken statt eine Einmalsumme auf den Tisch zu legen.

Da hast Du vollkommen recht, wenn sie mitspielt, werde ich das so machen.
Das Gute derzeit ist, dass ich gerade sehr viele Schulden habe. Ich bezahle meine Schulden auch bewusst nicht sondern nur das Objekt, welches sie bekommen soll.
Im Fall der Fälle hat sie also ein bezahltes Objekt und ich den Rest mit Schulden. Ich denke, damit habe ich eine gute Verhandlungsbasis.


(30-09-2019, 16:19)Einszweidrei schrieb: Sämtliche deiner Überlegungen sind zum Scheitern verurteilt. Auch die aus dem anderen Thread.
Alles was du meinst gerichtsfest mit Notaren und Anwälten festgezurrt zu haben, wird dir vor Gericht als
sittenwidrig um die Ohren geschlagen. Laut unserem GG steht die Mutter unter dem Schutz der Gesellschaft. Schutz bedeutet hier Zuführung von Unterhalt. Und dies natürlich von dem Mann.


Eine kleine Ergänzung noch:
Ich habe mich hier intensiv anwaltlich von Spezialisten beraten lassen.
Das gibt mir insofern Sicherheit, dass ich im Fall der Fälle die Anwälte auf Schadensersatz verklagen könnte.
Ein Beweis ist hierbei sehr einfach zu führen.

Also ein weiteres "Sicherheitspolster".

(30-09-2019, 20:31)Theo schrieb: Sehr schlauer Vorschlag. Würdest Du jemanden 250.000 zinsloses Darlehen ohne Sicherheit geben? Genau das würde aber seine Ex tun, wenn sie sich auf den Deal einlässt.

Es steht nun einmal nicht in seiner Macht, auf welche Weise er den Vermögensausgleich macht. Mit dem Scheidungsurteil wird der zur vollstreckbaren Forderung.

Richtig, aber ich kann es zumindest versuchen.
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#10
Die Mieteinnahmen und damit Dein Einkommen mindert sich über Instandhaltungen / Reparaturen. Du hast hier also legale Steuerungsmöglichkeiten bspw. größere Reparaturen später machen oder vorziehen bzw. vorher bezahlen.

Beim Finanzamt gilt das Abflussprinzip. Entscheidend ist, ob und wann das Geld geflossen ist -- Ob und wann die Reparatur durchgeführt wird ist unerheblich.
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#11
(30-09-2019, 21:23)Alles-durch schrieb: Die Mieteinnahmen und damit Dein Einkommen mindert sich über Instandhaltungen / Reparaturen. Du hast hier also legale Steuerungsmöglichkeiten bspw. größere Reparaturen später machen oder vorziehen bzw. vorher bezahlen.

Beim Finanzamt gilt das Abflussprinzip. Entscheidend ist, ob und wann das Geld geflossen ist -- Ob und wann die Reparatur durchgeführt wird ist unerheblich.

Vielen Dank für den Hinweis, das kommt auf meine Checkliste.
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#12
@Theo
es war so gemeint, dass der Ex geeignete Angebote gemacht werden bei denen der Zugewinn den Unterhaltsbedarf mindert. Bspw. über ein Wohnrecht. Das mindert dann den Bedarf, weil die Ex keine Miete zahlen muss. Oder wenn sie eine Wohnung statt der 250.000 bekommt hat sie selbst Einkommen aus Miete.

Umgekehrt läuft es ja genauso. Wenn PeterMaier100 seine Immobilien verkaufen würde, dann hätte er auch keine Mieteinnahmen, was den Unterhalt reduzieren würde.
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#13
Ich würde die Immo jetzt auch verkaufen. Die Preise sind sehr hoch im Moment.
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#14
Ohne jemanden hier im Forum zu nahe treten zu wollen, aber einfach die Empfehlung zu geben Immobilien zu verkaufen, ist etwas kurz gesprungen. Wer Vermögen hat, der weiß, dass wir in einer Vermögenspreisblase leben.

D.h. das tägliche Leben ist deflationiert, während die Anlagewerte inflationiert sind. Was sollte er also mit dem Geld aus dem Verkauf machen?

Aktien, Staatsanleihen, Lebensversicherung, Sparkonto, Gold......? Alles in einer Preisblase und niemand weiß, was morgen verboten, besteuert oder verändert wird. Es gibt keine langfristige Anlagesicherheit mehr.

Die einzige Empfehlung die man Dir aus der ferne und ohne Kenntnis Deiner Immobilien geben kann, lieber PeterMaier100, ist dass Du mit fremdvermieteten Immobilien nicht zu stark geleveragend seien solltest. Auch wenn die Zinsen niedrig sind, weiß niemand in was für einer Welt wir in 5 Jahren leben.

Nur eins ist sicher! Bevor man in Deutschland jemand verhungern läßt, läßt man den lieber mietfrei wohnen.

Denk also nochmal darüber nach, ob Du die Trennung nutzen willst, um Dich zu entschulden oder weiter zu verschulden. Irgendwann wird jemand auf die Idee kommen, zu sagen: "Mit unseren negativ verzinsten Sparkonten haben wir Deinen Immobiliekredit subventioniert. Gib uns das Geld wieder zurück."

....und ganz ehrlich. Du musst auch nichts vererben oder vermögend sterben. Du hast Deinen Kindern eine schöne Kindheit und den Brutkasten bezahlt, den Du auch zukünftig alimentieren musst.
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#15
Die Frage ist falsch gestellt:

In einem ersten Schritt gilt die Frage: kann man sich einem Zugewinnausgleich verweigern? Hier die typische Antwort: Nein

Die nächste Frage lautet dann: kann die Ex nach Jahren, in denen sie ihr eigenes Vermögen verpasst hat, weiterhin Unterhalt fordern?
Hier die typische Antwort: es kommt drauf an

Gibt es Gründe für einen Unterhalt? Oder ist die Unterhaltskette mehr als ein Jahr lang gerissen.
Betreuungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt
Ehegattenunterhalt

Da kannst du mal recherchieren.

Wenn Sie keine Kinder mehr betreut dann dürften nach einigen Jahren sämtliche „Unterhaltsketten“ gerissen sein.
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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#16
(30-09-2019, 21:33)Alles-durch schrieb: @Theo
es war so gemeint, dass der Ex geeignete Angebote gemacht werden bei denen der Zugewinn den Unterhaltsbedarf mindert. Bspw. über ein Wohnrecht. Das mindert dann den Bedarf, weil die Ex keine Miete zahlen muss. Oder wenn sie eine Wohnung statt der 250.000 bekommt hat sie selbst Einkommen aus Miete.
Umgekehrt läuft es ja genauso. Wenn PeterMaier100 seine Immobilien verkaufen würde, dann hätte er auch keine Mieteinnahmen, was den Unterhalt reduzieren würde.

Vielen Dank, ist eine sehr gute Argumentation.
Damit kann ich pokern, wenn sie sich für die monatliche Variante entscheidet hat sie zudem den Vorteil, dass die Immobilien für die Kinder gerettet sind.
Also dauerhaftes Einkommen plus gesichertes Erbe.

Wenn Sie einmalig Geld bekommt ist halt die Frage, wie lange sie damit auskommt.





(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: Ohne jemanden hier im Forum zu nahe treten zu wollen, aber einfach die Empfehlung zu geben Immobilien zu verkaufen, ist etwas kurz gesprungen. Wer Vermögen hat, der weiß, dass wir in einer Vermögenspreisblase leben.
D.h. das tägliche Leben ist deflationiert, während die Anlagewerte inflationiert sind. Was sollte er also mit dem Geld aus dem Verkauf machen?

Das ist genau mein Problem.
Ich habe dann einmalig Geld, aber was nützt mir das? Meine Kalkulation war immer der Ertrag aus den monatlichen Mieteinnahmen, das sollte bis Lebensalter 120 Jahre reichen. Dann bekommen die Objekte die Kinder.

(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: Die einzige Empfehlung die man Dir aus der ferne und ohne Kenntnis Deiner Immobilien geben kann, lieber PeterMaier100, ist dass Du mit fremdvermieteten Immobilien nicht zu stark geleveragend seien solltest. Auch wenn die Zinsen niedrig sind, weiß niemand in was für einer Welt wir in 5 Jahren leben.

Richtig, das ist kalkuliert.
Ich könnte einen Zins in Höhe von über 10% verkrafte, darüber wird es dann problematisch.

(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: Denk also nochmal darüber nach, ob Du die Trennung nutzen willst, um Dich zu entschulden oder weiter zu verschulden. Irgendwann wird jemand auf die Idee kommen, zu sagen: "Mit unseren negativ verzinsten Sparkonten haben wir Deinen Immobiliekredit subventioniert. Gib uns das Geld wieder zurück."

Hier ist der Fall für mich klar: Soviele Objekte kaufen wie möglich.
Schulden spielen für mich in diesem Zusammenhang keine Rolle, da die Investitionen sich selber tragen.
Und wenn alles platzt dann ist es so, dann lohnt es sich wenigstes.

(01-10-2019, 10:36)Alles-durch schrieb: ....und ganz ehrlich. Du musst auch nichts vererben oder vermögend sterben. Du hast Deinen Kindern eine schöne Kindheit und den Brutkasten bezahlt, den Du auch zukünftig alimentieren musst.

Das ist richtig, aber ein Zusatzspekt.
Wenn ich es schaffe, dass die Kinder davon profitieren ist es super.
Wenn nicht, schade. Aber kein Beinbruch.





(01-10-2019, 13:16)CheGuevara schrieb: Die Frage ist falsch gestellt:
In einem ersten Schritt gilt die Frage: kann man sich einem Zugewinnausgleich verweigern? Hier die typische Antwort: Nein
Die nächste Frage lautet dann: kann die Ex nach Jahren, in denen sie ihr eigenes Vermögen verpasst hat, weiterhin Unterhalt fordern?
Hier die typische Antwort: es kommt drauf an
Gibt es Gründe für einen Unterhalt? Oder ist die Unterhaltskette mehr als ein Jahr lang gerissen.
Betreuungsunterhalt
Aufstockungsunterhalt
Ehegattenunterhalt
Da kannst du mal recherchieren.
Wenn Sie keine Kinder mehr betreut dann dürften nach einigen Jahren sämtliche „Unterhaltsketten“ gerissen sein.

Stimmt, danke Dir.
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