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07-10-2019, 18:16
Ausgangssituation:
Die Mutter ist vor einem Jahr in einem Nebenstadt gezogen und das Einwohnermeldeamt hat trotz gemeinsames Sorgerecht ohne meine Unterschrift das Kind ummelden lassen. Nach telefonischer Auskunft hieß es damals, dass das Einwohnermeldeamt das nicht machen darf.
Aktuell:
Da die Mutter andeutet sich vom Partner getrennt zu haben und umgezogen zu sein, bin ich heute zum Einwohnermeldeamt und hab nach eine aktuelle Auskunft schriftlich erhalten, indem herausgeht, dass sie das Kind "noch nicht" umgemeldet hat. Gleichzeitig habe ich die "Aktion" des Einwohnermeldeamt vom letzten Jahr kritisiert und gebeten, künftige Ummeldungen ohne mein Einverständnis zu unterlassen. Der Bearbeiter hat diese "sperre" in seinem System vermerkt, aber konnte mir keine Bestätigung mitgeben.
Info: Ich bin in der Lage mich selbst vor Gericht zu vertreten (war bis zum Oberlandesgericht) und vor Verwaltungsgericht wegen Jugendamtsakten, die fast Komplet bekommen habe.
Ziel:
Ich möchte etwas handfestes erreichen, damit das Einwohnermeldeamt künftig nicht mehr ohne mein Einverständnis das Kind ummelden lässt.
Welche Ideen habt Ihr?
Meine erste Entwurf-Idee wäre: 1. Einwohnermeldeamt aufzufordern zu erklären warum vor einem Jahr meine Unterschrift nicht verlangt wurde 2. Eine Unterlassungserklärung fordern um bei "Verstoß" klagen zu können.
Wäre für Ideen, Tipps und Anregungen dankbar. Danke
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Ganz ehrlich? Ich hab das auch schon durch. Eines Tages flüchtete mein Sohn zu mir. Das EWM wollte partout die Einverständniserklärung der Mutter. Als er einige Monate später zurückgeködert wurde, kinnte sogar sein Stiefvater den Wohnsitz ummelden. Antwort des Amtes: Wäre alles im rechtlichen Rahmen.
Willst du das tatsächlich auskämpfen, müsstest du so gerichtserfahren du bist wissen, hilft nur ein Antrag auf ABR. Aber warum überhaupt ein Fass aufmachen, solange sie mit eurem Kind nicht nach Timbuktu gezogen ist. Konzentriere dich auf das Wesentliche, Streitereien solltest du tunlichst nicht provozieren, vor allem, wenn es nur um so einen formellen Krams geht, den jeder Richter im Zweifel sofort absegnen würde. Gewöhne dich daran, dass das GS nur darin besteht, regelmäßig Unterschriften für neue Ausweisdokumente erteilen zu dürfen.
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Danke für deine Antwort. Mit ist vollkommen bewusst, dass Streitigkeiten für mein Ziel (Wechselmodell) kontraproduktiv sind. In meinem Fall ist das WM nur gescheichert wegen angeblicher Streit mit der Mutter. Ansonsten wären alle andere Voraussetzungen erfüllt für ein WM (laut OLG).
Ich sehe mich aber nicht vor Familiengericht und auch nicht im Streit mit der Mutter, wenn ich NUR gegen Einwohnermeldeamt vorgehe. Ich habe die Ressourcen und sehe mich eigentlich vor Verwaltungsgericht bzw. Zivilgericht, wenn Einwohnermeldeamt seine Amtspflichten verletzt, oder?
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Willkommen im Club, Die Mutter meines Sohnes hat auch meine Unterschrift gefälscht und ist mit meinem Sohn von Belgien nach Deutschland gezogen.
Die Antwort der deutschen Staatsanwaltschaft war nur, dass Dokumentenfälschung Nebensache wäre und ich solle mich auf das Kind konzentrieren.
Damit hatte alles angefangen, also dürfen Mütter offiziell Dokumente fälschen, werden nicht bestraft, sondern noch vom Gericht belohnt und kriegen Unterhalt.
Das EWMA ist nicht verpflichtet die Unterschriften zu prüfen, habe schriftliche Beweise.
Dazukommend meinte meine Anwältin, dass es in Deutschland erlaubt wäre, dass Mutter mit Kind trotz gemeinsames Sorge-recht im Umkreis von 150 Km umzuziehen ohne Erlaubnis des Vaters.
Man sieht wieder, dass Mama mit Kind sich alles erlauben darf, unterstützt wird bis sich die Balken biegen, Deutschland sogar eine Internationale Kindesentführung nicht nur umspielt, sondern sogar unterstützt und kindesentzogener Vater nur zahlen darf bis nichts mehr da ist.
Leider kann ich nur sagen, dass es traurig ist, wie Deutschland immer noch faule arbeitsscheue Mütter so unterstützt werden und machen können was sie wollen.
Bleibt nur ein Trost, unseren Kindern später mal alles vorzulegen und denen zu zeigen wie man vergeblichst um sie gekämpft hat.
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Das ist ein altes Problem und rührt von einer absichtlich kaputten Sorgerechtskonstruktion her. Das Sorgerecht ist nur das Recht sich mit dem anderen Elternteil sich einigen und entfaltet erst einmal keine Blockadewirkung, wenn das nicht passiert.
Wenn es das tut, dann muss das im jeweiligen anderen Rechtgebiet geregelt sein. So ist zum Beispiel die alleinige Schulanmeldung auch kein Problem, weil dort nichts geregelt ist. Bei den Einwohnermeledeämtern gibts nur in Bayern eine Regelung zum Verfahren bezüglich Sorgerecht, die aber oft nicht beachtet wird. Doch durch eine ertrotzte Ummeldung wird eine Ummeldung nicht ungültig und du kannst die auch nicht rückgängig machen. Es liegt dann an dir, im jeweiligen Fall dagegen vorzugehen und das bedeutet eine Klage auf alleiniges ABR. Mehr als einen Vermerk zu Ummeldungen wirst du ansonsten nicht erreichen, das ist schon viel.
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das familienrechtliche ist für mich an dieser Stelle sekundär, weil ich hier sehr gut aufgestellt bin.
Hat jemand Erfahrungswerte oder Ideen, wie man schlicht gegen Einwohnermeldeamt vorgehen kann, wenn es formale Fehler begeht? Es könnten doch im übertragenen Sinne auch andere Amtspflichtverletzungen stattfinden, die nichts mit Familiensachen zutun haben. Wo/wie beschwert man sich und vor allem wie kommt man zu einer Klage?
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07-10-2019, 21:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-10-2019, 21:38 von IPAD3000.)
Wunder dich nicht, wenn das Verfahren trotzdessen an das FG gegeben wird, egal bei welchem Zivilgericht du deinen Antrag stellst. Sobald ein Richter wittert, dass es auch nur meilenweit entfernt nach sorgerechtlichen Streitigkeiten riecht, wird er die Akte weitergeben. So mir auch schon mehrfach passiert.
(07-10-2019, 21:28)vegas schrieb: das familienrechtliche ist für mich an dieser Stelle sekundär, weil ich hier sehr gut aufgestellt bin.
Hat jemand Erfahrungswerte oder Ideen, wie man schlicht gegen Einwohnermeldeamt vorgehen kann, wenn es formale Fehler begeht? Es könnten doch im übertragenen Sinne auch andere Amtspflichtverletzungen stattfinden, die nichts mit Familiensachen zutun haben. Wo/wie beschwert man sich und vor allem wie kommt man zu einer Klage?
Hierfür gibt es die berühmte Dienstaufsichtsbeschwerde. Diese wird dann gerne an den angegriffenen Beamten weitergereicht, mit dem Auftrag, dessen Ablehnung selbst zu formulieren.
Nimm es einfach hin. Lass Zeit ins Land ziehen und konzentriere dich auf das wesentliche.
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mit Dienstaufsichtsbeschwerden habe ich Erfahrung (die 3 "F"s). Eine hat bei mir gefruchtet, so dass sich der Landgerichtspräsident bei mir entschuldigt hat. Hat in der Sache aber nicht geholfen wegen Artikel 97.
Aber was ist mit Unterlassungsklage? ...mal einfach gedacht
Wenn das Amt nachweislich seine Pflichten verletzt, könnte ich doch auf Unterlassung klagen?
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(07-10-2019, 19:51)Oli schrieb: Bleibt nur ein Trost, unseren Kindern später mal alles vorzulegen und denen zu zeigen wie man vergeblichst um sie gekämpft hat.
Für diesen Zweck jahrzehntelang Akten aufzubewahren ist nett, aber überflüssig. Niemand wird sie je wieder lesen wollen.
Schreib dem Kind einen Brief zur Erklärung, das reicht. Wahrscheinlich wird noch nicht mal dieser Brief gelesen oder gar richtig verstanden.
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Bewahre alles auf, in Dokumenten und auch Digital, spätestens wenn die Kinder anfangen zu arbeiten und man ihnen schon von Anfang an Lohn abzieht für den Unterhalt seiner faulen Mutter wird das Thema bestimmt wieder interessant.
Ich habe auch keine Probleme damit meinem Sohn später zu zeigen, was für eine [Unterschreitung des Mindestniveaus] seine Mutter ist, wie sie mich permanent für Dinge beschuldigt, welche ich nie gemacht habe und auch, dass sie diejenige ist, welche ohne Vorwarnung mit ihm abgehauen ist, er dadurch eine Kindheit in Armut verbringen muss und zu allerletzt auch, dass er besser Deutschland verlässt, ein Land wo Männer keine Rechte haben.
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Im Vergleich zu Schweden oder Spanien haben Maenner in Deutschland allerdings noch viele Rechte. Schlimmer geht immer!
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Wow. Die Mutter unserer Tochter musste schon bei zwei Umzügen, sowohl meine Unterschrift, gesondertes Formular plus gemeinsame Sorgeerklärung vorlegen.
Ist ja so wie immer. Verstehen sich die Eltern, wird kontrolliert. Sind sie sich nicht so grün, geht alles einfach durch.
Ich würde bei sowas vielleicht sogar generell eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Meldeamt einreichen. Sowas macht die dann bei einem anderen Vater hoffentlich nicht mehr so leichtsinnig.
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(07-10-2019, 22:10)vegas schrieb: Wenn das Amt nachweislich seine Pflichten verletzt, könnte ich doch auf Unterlassung klagen?
ich vermute, das wird im Verlauf abgewiesen oder bereits am Anfang mangels Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen. Das Meldeamt hat auf deine Aufforderung hin den Vermerk eingetragen und somit der Aufforderung bereits abgeholfen. Mehr ist auch nicht möglich, das Melderecht ist kein Recht das einen Umzug blockieren kann.
Also ich bin zwar neu, lese aber schon ne ganze Weile mit....
Dein Ziel ist utopisch und egal welche Strategie du anwendest, dein Standpunkt ist zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich falsch: denn es gibt in Deutschland für jedes Gesetz nochmal eine Extra Vorschrift.....Also falls du dich nicht lächerlich machen willst solltest du ganz schnell aufhören an irgendwelche Beschwerden zu denken, denn das Einwohnermeldeamt handelt völlig korrekt wenn Sie die Ummeldung jetzt durchführen werden, wenn du woanders als deine Kinder gemeldet bist...
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
(BMGVwV) Vom 28. Oktober 2015.... Hier heisst es zu § 17 Abs. 3 konkret:
(Personen zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr üben die Meldepflicht persönlich aus. Personensorgeberechtigte können auch dann keine Berichtigung des Melderegisters verlangen, wenn diese Minderjährigen entgegen dem Willen der Personensorgeberechtigten aus deren Wohnung ausgezogen sind.--> für dich irrelevant, hab es nur der Vollständigkeit halber mit reingepackt)
Im Übrigen bedarf es bei einer Anmeldung einer minderjährigen Person bei einem gemeinsamen Sorgerecht der Eltern auch dann nicht der Unterschriften beider Elternteile auf dem Meldeschein, wenn die Eltern getrennt leben. Die Meldebehörde ist nicht verpflichtet zu prüfen, welchem Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht obliegt. Bei der Erfüllung der Meldepflicht nach Absatz 3 sind personensorgerechtliche Erwägungen unbeachtlich. Gesondert hiervon zu beachten ist § 22 BMG.
§22 BMG kommt nur zum tragen wenn man zusammen gewohnt hat und einer versucht die Kinder aus der gemeinsamen Wohnung, woanders abzumelden....
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08-10-2019, 19:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-10-2019, 19:55 von Zahlesel_RUS.)
@vegas
stell einen neuen Antrag auf erweiterten Umgang jeden zweiten FR bis MO früh plus jeden Mittwoch mit Übernachtung.
Dort soll auch Umzug/Ummeldung ohne dein Erlaubnis als Verhinderung des Umgangs mit der Strafe deklariert 25.000 EUR werden
Dann hast alles was du brauchst.
Lies meine WM Threads. Hoffentlich wohnst du in der unmittelbaren Nähe, Teilzeit oder Gleitzeit wäre zu deinem Vorteil
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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ich habe bereits einen OLG Beschluss mit FR bis MO + DO Nachmittag sowie 25000 EUR Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung.
Hatte davor das Wechselmodell, deswegen aktuell Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.
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WM nach mündlichen Vereinbarung und dann die Ex wollte nicht mehr, da keine Kohle einfließt?
okay und das ganze ohne Psychologe?
Nur der konnte Beweisen, das die Mutter mit den ganzen Streitigkeiten dem Kind schadet.
Schreibe Einwohnermeldeamt schriftlich an(Einschreiben) mit der Frist von 14 Tagen für die Rückmeldung.
Wo du dein Recht äußert, dass dein Kind ohne dein Erlaubnis nicht umgemeldet werden darf!
Mit der Antwort(Egal was da steht, Hauptsache sie haben dein Schreiben erhalten und durchgelesen) kannst du im unerlaubten Ummeldefall den VVICHSERN richtig weh tun
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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