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Sonderbedarf / Mehrbedarf für 16-jährige Tochter
#1
Hallo zusammen mal wieder …

Meine 16-jährige Tochter hat ja mal wieder einen festen Freund und soll nach Willen der KM ab jetzt die Pille nehmen … Wie zu erwarten bekam ich mal wieder eine WhatsApp,
inwieweit ich mich an den Kosten dafür beteiligen würde mit dem dezenten Hinweis Mehrbedarf / Sonderbedarf …

Hab mich noch nicht geäußert, ich zahle ja wie hier bereits mehrfach erwähnt zwangsweise allein ihre private KV und bin auch angesichts der Umgangsverweigerungen von Mutter und Tochter auch nicht dazu bereit..  Eure Meinung ? Muss ich oder nicht  ? In der FAQ steht nichts dazu ..


Gruß aus dem sonnigen Norden

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#2
Notwendige Medikamente zahlt die Versicherung. Vergnügungs- und Lifestylepillen zahlt sie nicht. Die sind auch kein Mehrbedarf und aus dem laufenden Unterhalt zu betreiten.
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#3
p__ schrieb:Notwendige Medikamente zahlt die Versicherung. Vergnügungs- und Lifestylepillen zahlt sie nicht. Die sind auch kein Mehrbedarf und aus dem laufenden Unterhalt zu betreiten.

Sehe ich genauso. Ist ihr Privatvergnügen sonst würde es die Kasse zahlen. Ich würde darauf gar nicht eingehen.
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#4
Moin Arja.

(15-10-2019, 13:12)ArJa schrieb: Wie zu erwarten bekam ich mal wieder eine WhatsApp...
Nachdem ich auch nur noch Rechnungen für Arzt, Fahrrad, etc. per whatsapp bekommen habe, ist Exe inzwischen blockiert. Wer Geld von mir will, schickt mir 'nen Brief. Und wer mich wie Schei** behandelt, zahlt sein Privatvergnügen folgerichtig immer aus seiner eigenen Tasche. Es gibt einen gewaltigen Unterschied zwischen Vater und Zahlesel. Ich bin nicht der Vater von Kindern, die nur einen Zahlesel haben dürfen. Geld reicht nicht für Töchterleins Pille? Mein Problem wär's nicht - rauf dir nicht die Haare...  Rolleyes

VM Cool
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#5
Wie man es vorlebt,
Soll Töchterchen viele Kinder am Besten von verschiedenen Vätern bekommen und wie Mama sich ein schönes Leben machen.
Kein Kontakt, kein Geld, basta.
Mein Sohn, er will natürlich zu mir, kriegt auch nur von mir was in der Hand ohne, das Mutti was weis und alles bleibt bei mir.
Schon zur Vorwarnung die Nachrrichten aufbewahren, denn es kann sein, dass sie es später auf andere Weise versucht an dein Geld zu kommen.
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#6
Die gesetzliche KV zahlt die Anti Baby Pille bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Daran hält sich auch die PKV je
nach Tarif.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#7
Mit Sachargumenten braucht man da garnicht kommen. Soll eben Disco-Freddy und Hantel-Hakan Kondome kaufen.
Wenn Du fair bist, legst Du deinen Schreiben noch ein 5er Pack Gummis bei.
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#8
Ggf. gibt es andere Leute, die das lesen und sachlichen Argumenten zugänglich sind.
Wenn ein Jugendlicher in Ausbildung oder sonstiger minderjähriger Herumtreiber die Tochter zur Mutter macht, könnte Arja ja wieder ins Boot kommen.
Ich habe mal ein Urteil gelesen, da durfte Opa weiter Unterhalt bezahlen, weil ein minderjähriger Minderleister seine Tochter zur werdenen Mutter gemacht hatte. Finde es allerdings gerade nicht mehr.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#9
(16-10-2019, 13:55)Sixteen Tons schrieb: Die gesetzliche KV zahlt die Anti Baby Pille bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Daran hält sich auch die PKV je
nach Tarif.

Ich denke auch, dass die PKV die Kosten übernehmen würde. Doch wenn ein Selbstbehalt mit dieser vereinbart wurde, zahlt der Papa letztendlich doch wieder aus eigener Tasche.
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#10
(16-10-2019, 16:16)IPAD3000 schrieb: Doch wenn ein Selbstbehalt mit dieser vereinbart wurde, zahlt der Papa letztendlich doch wieder aus eigener Tasche.
Mutmaßungen. Handelt es sich bei der Anti-Babypille für die Unterhaltsempfängerin um Mehrbedarf/Sonderbedarf oder nicht?! Allein das zählt.

VM Cool
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#11
(16-10-2019, 17:02)Vater Morgana schrieb:
(16-10-2019, 16:16)IPAD3000 schrieb: Doch wenn ein Selbstbehalt mit dieser vereinbart wurde, zahlt der Papa letztendlich doch wieder aus eigener Tasche.
Mutmaßungen. Handelt es sich bei der Anti-Babypille für die Unterhaltsempfängerin um Mehrbedarf/Sonderbedarf oder nicht?! Allein das zählt.

VM Cool

Die Definition für Mehr/Sonderbedarf ist eindeutig:
Es muss sich um unvorhersehbaren Bedarf handeln. In diesem Fall sicherlich nicht zu bejahen. Schließlich war sicherlich damit zu rechnen, dass das Töchterlein sich auch gern mal ohne Kondom vergnügen möchte, spätestens nach Verfestigung einer Beziehung.
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#12
(16-10-2019, 18:56)IPAD3000 schrieb:
(16-10-2019, 17:02)Vater Morgana schrieb:
(16-10-2019, 16:16)IPAD3000 schrieb: Doch wenn ein Selbstbehalt mit dieser vereinbart wurde, zahlt der Papa letztendlich doch wieder aus eigener Tasche.
Mutmaßungen. Handelt es sich bei der Anti-Babypille für die Unterhaltsempfängerin um Mehrbedarf/Sonderbedarf oder nicht?! Allein das zählt.

VM Cool

Die Definition für Mehr/Sonderbedarf ist eindeutig:
Es muss sich um unvorhersehbaren Bedarf handeln. In diesem Fall sicherlich nicht zu bejahen. Schließlich war sicherlich damit zu rechnen, dass das Töchterlein sich auch gern mal ohne Kondom vergnügen möchte, spätestens nach Verfestigung einer Beziehung.
Dein Humor gefällt mir. Ein humorloser Geselle würde anmerken, dass der gemeine deutsche Familienrichter das sicherlich anders zu sehen weiß. Du willst doch nicht etwa behaupten, dass der Zeitpunkt der Beziehungsverfestigung vorhersehbar wäre, oder doch? Schließlich hätte "man" "vernünftigerweise" und im Einklang mit dem Verfassungsgeber davon ausgehen können, dass eine junge Frau erst mit Eintritt in den Ehestand zum Geschlechtsverkehr befähigt würde. Ein vorzeitige regelmäßige sexuelle Betätigung der Tochter trat in diesem Einzelfall mitunter nur aufgrund entwicklungspsychologisch nachteiliger Begleitumstände auf, die im Wesentlichen auf die unbegründete und mutwillige Abwesenheit des Kindsvaters zurückzuführen sind. Die Kosten für das Verhütungsmittel sind daher Mehrbedarf und vom Unterhaltspflichtigen nach dem Verursacherprinzip in voller Höhe zu tragen. Der Antrag auf VKH war zurückzuweisen, weil es heute stark geregnet hat... Noch Fragen, Herr K.? Gut. Die Sitzung ist geschlossen.

VM Cool
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#13
Zitat:Die Sitzung ist geschlossen.

Dankeschön!
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#14
Moin..

Hab mich da ebenfalls mal eingelesen.. Tatsache ist wohl, dass die gesetzliche KV Verhütungsmittel also Kontrazeptiva neuerdings ( Änderung im SGB V ab 03/19 ) bis zur Vollendung des 22. LJ übernimmt, bis zum 18. LJ sogar ohne Zuzahlung. Man möchte wohl Schwangerschaften von Minderjährigen möglichst verhindern ..

Wie das bei mir läuft ( Beihilfe + Privatversicherung ... ) kann ich noch nicht sagen, die Anfrage an die Beihilfestelle bzw. PKV läuft … ich hatte ja bereits einige Diskussionen hier, weil ich mein Kind ab dem 18. LJ nicht mehr in meiner Privatversicherung haben möchte...

Da allerdings  die Beihilfeberechtigung als Studentin bis zum 25. LJ läuft ( und nach Auskunft meiner PKV auch ab 18 der bisherige relativ niedrige PKV Beitrag trotz Volljährigkeit weiter gilt ), habe ich die Befürchtung, auch nach dem 18sten weiter mit den PKV Beiträgen herangezogen zu werden... ich muss sehen, ob ich dann irgendwie die Exe daran beteiligen kann ..

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#15
Der einzige Weg, die Ex dran zu beteiligen ist jetzt wie in Zukunft ein möglichst hoher Verdienst der Ex und den kannst du nicht erzwingen. Mehr- und Sonderbedarf sind jetzt schon (also bei Minderjährigen) entsprechend den Einkommensanteile der Eltern aufzuteilen. Wenn Mutti 2000 EUR netto verdient und du 3000 EUR, dann zahlt sie 40% und du 60% des Mehrbedarfs.

Nur als Beispiel. Die tatsächliche Rechnung ist komplizierter.
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#16
(17-10-2019, 11:17)p__ schrieb: Mehr- und Sonderbedarf sind jetzt schon (also bei Minderjährigen) entsprechend den Einkommensanteile der Eltern aufzuteilen. Wenn Mutti 2000 EUR netto verdient und du 3000 EUR, dann zahlt sie 40% und du 60% des Mehrbedarfs.
Für Mehrbedarf wird also nach Haftungsquote aufgeteilt? Wieder etwas potenziell nützliches gelernt. Ist das eine gesetzliche Regelung oder gängige Rechtsprechung? Danke.  Smile

VM Cool
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#17
Auch wenns nicht mehr hilft:

Ich hatte meiner Ex damals gleich nach der Scheidung einen Brief geschickt, unser Sohn wäre von mir ab nächsten Monat von der PKV abgemeldet worden. Der Blöff funktionierte dank ihrer Unwissenheit, sie nahm das Kind in ihre Familienversicherung mit rein.
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#18
(17-10-2019, 14:44)Vater Morgana schrieb: Ist das eine gesetzliche Regelung oder gängige Rechtsprechung? Danke.  Smile

Es gilt dann § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB ohne Satz 2.
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#19
Moin zusammen und erstmals ein gutes und möglichst ärgerfreies Jahr 2020 für Euch alle ...

Ich will nur kurz einmal das endgültige Ergebnis zur Kostenübernahme Verhütungsmittel berichten...

Analog der Verfahrensweisen der GKV hat meine Beihilfe die Kosten der Pille übernommen, meine Privatversicherung nicht...
Gut, es geht hier nur um Peanuts, angesichts des Verhaltens meiner Tochter mir gegenüber allerdings auch ums Prinzip.
Die 3- Monatspackung Anti Baby Pille kostet 20 €, davon hat die Beihilfe 80 % übernommen, die verbleibenden 4 € machen den Kohl nicht fett.

Alledings verweigert meine Tochter ja seit mehreren Monaten den Kontakt zu mir; wenn sie weiterhin mit ihrem Freund rump.pp.n will, soll
sie es selbst bezahlen; ich werde mich nicht mehr drum kümmern...

Ansonsten gilt fürs neue Jahr Männers: Habt Spass, bleibt oder werdet gesund und passt auf Euch auf.

Viele Grüße aus dem Nordwesten

ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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