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Das hat alles nie ein Ende und wenn es so wie von Dir beschrieben war, haette der Rueckfuehrungsantrag ueber Belgien stattfinden koennen. Ev. war es aber doch komplizierter oder Du wurdest falsch beraten. Auf jeden Fall ist das Thema jetzt durch, Kind ist in Deutschland und daher fuer alles weitere Deutschland zustaendig.
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So, Update zwischendurch, bekam Schreiben meines Anwaltes, dass der Anwalt der Mutter sie nicht mehr vertritt mit vorläufigen Verfahrenswert von 500€ und bitet um Streitwertfestsetzung. So wie ich das verstehe können mir hier keine Kosten zu lasten gelegt werden.
Bei Nachfrage bleibt der Termin stehen und die vorige Anwältin wird die Mutter vertreten.
Fakt ist, nach heutigem Gespräch bei meiner Anwältin, wird das Verfahren stattfinden und meine Unschuld bzw. Beweise, dass meine Katze seit langem Tot ist belegt. Einen drauf setzen kann ich noch, dass die angeblichen Beweisbilder von meinem Grundstück aus und vor 3 Jahren gemacht worden sind.
Hier werde ich noch drauflegen, dass seitens der Mutter die Trennung nach der Geburt schon geplant war.
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(06-11-2019, 15:17)Oli schrieb: Hier werde ich noch drauflegen, dass seitens der Mutter die Trennung nach der Geburt schon geplant war.
Das wird der Richter als eure Privatsache wegwischen. Ich würde das gar nicht erst in den Antrag schreiben.
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So, weiter im Text,
Nach 4 Monaten und etlicher Umladungen,
gerade aus dem Gerichtssaal und wie zu erwarten wurden wir gezwungen die Anzeigen zurückzunehmen.
Da man mir nicht nachweisen kann, dass eine Katze bei mir lebt, was auch nicht so ist, und ich die Richterin darauf aufmerksam gemacht habe, dass sie mir weder zu befehlen hat wie, wo ich lebe und auch eine Sanktion nicht erhoben werden kann da ich im Ausland lebe, das Geschehen auch im Ausland stattgefunden haben soll, wurde die Situation eng.
Jugendamt und Umgangspfleger zogen sich wieder alle unmöglichen Theorien aus der Nase, woher mein Sohn denn die Allergien hätte.
Klar darauf hingewiesen, schon mehrmals vorher, dass womöglich die Mutter ihr eigenes KInd eine Allergie auslösen lässt wurde Blümchenartig umredet.
Meine Anzeige wegen dem ausgefallenem Geburtstages meines Sohnes bei mir und der verlangten Entschädigungen, wurde sofort von der Richterin abgewiesen, da sie meinte ein Kind mit Gips wäre nicht transportfähig.
So hatte ich schon verstanden, dass ich nicht weiter machen brauch.
Fazit war, dass im Sinne unseres Sohnes, wie die Anzeigen zurückziehen sollen, sonst würde es nur beweisen, dass wir unser Kind nicht im Blick hätten.
Wie gesagt, Richter, Jugendamt und Umgangspfleger reden alles schön, umtanzen konkrete Vorwürfe und am Ende bin ich auch noch der Schuldige der sein Kind nicht im Blick hat.
Da bin ich mal gespannt, welches die nächten Anzeigen beinhalten.
Das ist deutsche Gerechtigkeit.
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Voellig normaler Alltag vor deutschen Familiengerichten. Der Vater ist IMMER schuld und die Mutter das arme, ausgebeutete, ueberforderte, unterdrueckte und misshandelte Opfer.
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