Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Im Alter verrecken bald Gesetz
#1
http://www.tagesschau.de/inland/bundesta...e-105.html

Ich find es schon bemerkenswert. Eltern pflegen ihre Kinder bis sie groß sind, das kostet im Schnitt ein Einfamilienhaus pro Kind und sehr viel Zeit. 

Nun war es bisher so, dass im Falle der Pflegebedürftigkeit der Eltern die Kinder im Gegenzug für die Kosten des Altenheims zumindest zum Teil herangezogen werden konnten. Nach dem Motto: „Du hast mich groß gezogen, so helfe ich dir im Alter“

Demnächst sieht es so aus:
- Kinder bekommen Geld und Pflege, wie Erziehung weiterhin
- Eltern bekommen nichts, rein garnichts mehr zurück, wenn sie selbst wieder in die Hosen machen

Was damit erreicht werden soll, ist doch wohl klar:

Die altgewordenen Eltern hängen zukünftig gänzlich am Tropf der Sozialhilfe, sofern sie nicht über eine stattliche Rente verfügen. Bei Heimkosten von mehreren tausend Euros müsste diese verdammt stattlich ausfallen, um damit den eigenen Heimplatz samt Pflege selbst finanzieren zu können, ohne auf das Existenzminimum hinuntergezogen zu werden. 

Aufhorchen: Unterhalt Kind-> Eltern wird gerade eingestampft. 
Der Unterhalt Eltern -> Kind bleibt weiter in Stein gemeißelt. Für getrennte Elternteile in Düsseldorf festzementiert.

Ist das überhaupt Verfassungsgemäß? 

Heißt es nicht, Angehörige sind einander gegenseitig zu Unterhalt verpflichtet? Ja, wo denn dann noch - gegenseitig? 

Fair geht anders. Aber nachdem Kinder manch einen arm gemacht haben, will man nun, dass diese auch im Alter verrecken. Zumindest, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt. Heißt das, bin ich nicht pflegebedürftig, trotzdem arm, dann darf ich Unterhalt von meinen Kindern fordern, nur nicht, sollten meine Knochen mich nicht mehr auf den Beinen halten, die Inkontinenz gnadenlos zuschlagen, meine Demenz Oberhand gewinnen? Ich verstehe nicht mehr, was unsere Politiker für einen Mist verzapfen. Warum sollen Kinder, welche von mir ein großteil ihres Lebens profitiert haben, zukünftig nicht was zurückgeben müssen?
Zitieren
#2
Bisher: Heranziehung der Kinder nach BGB 1615 ab einem Freibetrag von 1.800 Euro (21.600 jährlich).
Zukünftig: Ab 100.000 Euro = 8333 Euro monatlich

Merkwürdig, dass eben die erstgenannten 1.800 Euro genauso in der Düsseldorfer Tabelle fixiert sind. Nun wird eben dieser Freibetrag glatt vervierfacht! Per Gesetz!

Demnach müsste ich doch erwarten können, dass unsere 1.080 Euro Freibetrag nun gleichfalls auf rund 6.000 Euro angehoben werden. Alles andere kann doch nicht verfassungsgemäß sein.

Wir erleben gerade eine Unterhaltspflichtveränderung, die über die Hintertür Pflegebedürftigkeit eingeführt wird. Wann wird man denn im Alter auf seine Kinder zugehen, entsprechenden Unterhalt einfordern müssen? Eben, wenn man nicht mehr selbst in der Lage ist, sein Leben zu managen. Eben oftmals wenn man die Pflege benötigt, welche man seinen Kindern im ersten Drittel ihres Lebens in Bares und Zeitaufwand zur Verfügung stellte. In der Hoffnung, im Alter was zurückzubekommen.

Ich prognostiziere mal, dass nachdem dieses Gesetz durch ist, die Düsseldorfer Tabelle eben die 1.800 Euro still und heimlich auf die 8.333 Euro anpassen wird, ohne dass dort noch was von Pflege steht.
Zitieren
#3
Ganz ehrlich, was interessiert es mich, was irgendwelche Zurückgebliebenen unter einer Glaskuppel in Berlin oder anderswo für richtig halten? Die waren auf dem Schulhof schon unausstehlich und rächen sich jetzt mit manifestem Schwachsinn. Damit möchte ich mir nicht mal den Allerwertesten abwischen. 

Hatte nen harten Tag, sorry.

VM Cool
Zitieren
#4
Ironischerweise sind es die Politiker derselben Partei, die auf der einen Seite unser geltendes Familierecht verbrochen haben (und immer waren es WEIBLICHE sozialdemokratische MinisterInnen) und jetzt zum Angriff auf den Generationenvertrag blasen.

Ich hatte gehofft, meinen Kindern im Alter in gleicher Münze heimzahlen zu können. Wird wohl nichts....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#5
Zitat:Hatte nen harten Tag, sorry.

Alles gut, immer schön tieeeef ein- und ausatmen  Angel
Zitieren
#6
(08-11-2019, 08:47)Austriake schrieb: Ich hatte gehofft, meinen Kindern im Alter in gleicher Münze heimzahlen zu können. Wird wohl nichts....

Nein, lieber Austriake...die werden damit Beschäftigt sein sämtliche Ansprüche die es dann gibt Abzuwehren...oder glaubst Du wirklich die Rechtsverdreher werden diese lukrative Einnahmequelle schließen wenn am Horizont nicht etwas Neues gibt...

Ich vermute mal die Gegenwehr war zu Hoch...auch von Leuten die kein VKH bekommen...
Zitieren
#7
... du meinst, die Rückholquote ging gegen Null? Na dann haben wir ja eine Steilvorlage, wie wir es denen gleichmachen können. Auf jeden Fall sehe ich meinen Selbstbehalt jetzt ebenfalls beim Vierfachen. Ob mein Anwalt meine Argumente mit in die Schriftsätze aufnehmen wird?

Die sollten das komplette Unterhaltsrecht in die Tonne treten, jeder ist für sich selbst verantwortlich, egal ob verwandtschaftliche Beziehungen bestehen, egal ob man zusammenwohnt, egal egal egal. Dann wäre all das akzeptabel, was da gerade beschlossen wurde.
Zitieren
#8
(08-11-2019, 09:34)IPAD3000 schrieb:  Auf jeden Fall sehe ich meinen Selbstbehalt jetzt ebenfalls beim Vierfachen. Ob mein Anwalt meine Argumente mit in die Schriftsätze aufnehmen wird?

Big Grin Heart Big Grin Heart Big Grin ...endlich mal normale Menschen.
Zitieren
#9
(08-11-2019, 02:33)IPAD3000 schrieb: Demnach müsste ich doch erwarten können, dass unsere 1.080 Euro Freibetrag nun gleichfalls auf rund 6.000 Euro angehoben werden. Alles andere kann doch nicht verfassungsgemäß sein.

Tja, wer stößt die Verfassungsbeschwerde an? Nicht vergessen, vorher den Rechtsweg durch alle Instanzen...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren
#10
Wenn §1601 BGB auf die absteigende Linie halbiert wird, könnte man ihn doch gleich ganz abschaffen.
Zitieren
#11
Er wird ja gar nicht halbiert. Aber die Gegenrichtung darf künftig nur noch im Reisverschlußprinzip befahren werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste