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Titulierten Mindestunterhalt auf 0 bzw. Reduzieren
#1
Hallo Gemeinde,

hat es irgendjemand hier mal geschafft den einmal erstellten Titel (Mindestunterhalt) auf 0 Euro bzw. zu reduzieren ?...Arbeitslosigkeit, Krankheit u.s.w
Die Abänderungsklage existiert doch nur noch proforma als Alibi...

Nur mal so interessehalber...

Lg
A.
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#2
Ich hab es zumindest zum Teil geschafft.

Mit der Behauptung einer Arbeitsunfähigkeit nebst diversen Gutachten ging ich ins Rennen. Das Gericht hat natürlich selbst einen Gutachter bestellt, dieser meinte, ich wäre völlig gesund, schließlich nähme ich je keine Antidepressiva ein. Bis zum Gutachten vergingen ich glaube zwei Jahre oder so?

Nun gut, mit der Begründung, ich durfte mich auf meine Krankschreibungen selbstverständlich verlassen, wurden mir die Bar-Unterhaltspflichten auf Null taxiert. Mit Datum des Gutachtens flammten nach Meinung des Gerichts meine alten Verpflichtungen wieder auf. Ob dies nun zulässig war, klärt aktuell das OLG, denn die Beweisführung war hier noch nicht zuende, noch ein Gutachten stand an, jetzt am OLG ein drittes.

Nach meiner Auffassung darf und durfte ich solange meinen ärztlichen Krankschreibungen vertrauen, bis das Beweisaufnahmeverfahren irgendwann mal abgeschlossen sein wird. Ob das OLG dies mitmachen wird ... es steht in den Sternen.
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#3
Ich bin ja gerade dabei, das klären zu lassen. Bin selber mal gespannt, befürchte aber schlimmstes............
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#4
Einfach wirds nicht. Aber wie gesagt, bevor die Beweisaufnahme nichts anderes ergibt, solltest du Krankschreibungen sammeln und vorlegen, denn erst wenn das Gegenteil festgestellt werden sollte, kannst du wieder zu Unterhalt verdonnert werden. So zumindest die Rechtsauffassung des bei mir zuständigen FG.
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#5
(14-11-2019, 22:55)IPAD3000 schrieb:  ich wäre völlig gesund, schließlich nähme ich je keine Antidepressiva ein. 
Aha. Wer keine Medis nimmt, ist also gesund. Interessant, Medikamenteneinnahme als Diagnosekriterium! Wow! Steht bestimmt so im ICD-10...  Big Grin Ich freue mich schon auf die Lachanfälle in meinem Verfahren...

VM Cool
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#6
Tja, die Juristen sind natürlich froh, ein Gutachten in ihrem Sinne. Doch den Zahn ziehe ich denen noch.
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#7
Ich bin auf 0......ich habe eine meiner Töchter aus dem Heim geholt, jeder versorgt jetzt ein Kind.
Die Titel wurden ausgehändigt, super gefühl.
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#8
Die Fälle, in denen es auf Null runter geht, sind irregulär, es ist nie nachvollziehbar oder reproduzierbar. Alle Kriterien sind grossartig mit Worten zu definieren, aber der Inhalt wird rein subjektiv beurteilt. Beurteilung von Möglichkeiten durch Beamtenrichter....

Natürlich sinds meist gesundheitliche Gründe. Körperliche Einschränkungen werden sehr selten akzpetiert, wenn dann psychische Krankheiten. Der stärkste Faktor ist, welcher Furz gerade dem Richter quer sitzt. Und was vom Pflichtigen noch zu erwarten ist. Jemand, der sich bisher ehrlich bemüht hat wird immer nur weiter unter Druck gesetzt.

Wesentlich leichter ist es, den Unterhalt selbst auf Null zu setzen. Als ich die Forderungen an mich ganz am Anfang meiner Unterhaltspflichtigenkarriere heruntergesetzt habe und dann nur noch Zeit gekostet habe, hat es mich bis heute gewundert, wie lustlos die Geldeintreiber geworden sind. Am Anfang war noch Druck dahinter, längst wird aber hinter den Kulissen abgewunken, nicht mal Pfändungsversuche gab es.
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#9
(15-11-2019, 10:26)p__ schrieb: Jemand, der sich bisher ehrlich bemüht hat wird immer nur weiter unter Druck gesetzt. 
Wesentlich leichter ist es, den Unterhalt selbst auf Null zu setzen. 

Kann ich (leider) nur Unterschreiben...

Dachte eigentlich eher an sowas wie: " Ich bin neu hier und kann sagen als ich Arbeitslos gewesen bin wurde meiner Abänderungsklage sofort stattgegeben."

...und nicht Gutachten, Heim...Fiktiv...muss noch klären...OLG ...u.s.w...also nicht die 1% hier.

Ja ich weiss.... Big Grin
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#10
Neuer Sachstand in meinem Verfahren am OLG durch Sachverständigengutachten:

Der Antragssteller war seit ... ununterbrochen arbeitsunfähig.
Das Gutachten des XY ist nicht zu akzeptieren, offensichtlich war dieser durch mein Verhalten im Gutachtertermin angepisst (sinngemäß)

Jetzt fehlt nur noch der Beschluss, der kann eigentlich nur noch dazu führen, meinem Antrag auf Titelvernichtung ab Anfang 2014 stattzugeben. Ich bin frohen Mutes, werde berichten. Vielleicht kommt der Beschluss als Weihnachtsgeschenk untern Tannenbaum ?

Drückt mir fest die Daumen!
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#11
Das wäre echt ne Leistung, wenn du es schaffst :-) Feier aber ja nicht vorher.... oft genug gibts dann doch noch irgendwas, das deinen Antrag scheitern lässt.
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#12
Ich weiß, mir sehr wohl bewusst. Das hab ich erstinstanzlich bereits erfahren dürfen. Nur stehen OLG-Urteile unter besonderer Beobachtung, haben Referenzcharakter. Da müsstenn sich die drei Affen vom OLG schon ganz schön weit aus dem Fenster lehnen, wenn die mir noch eins reinwürgen. Die Gegenseite läuft sicher Amok. Aber nach drei Gutachten und 6 Jahren darf auch mal Schluss sein.
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#13
Vielleicht kommt sogar ein zitiergeeignter Beschluss raus. Das wäre die Sahnehaube.
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#14
(28-11-2019, 00:22)IPAD3000 schrieb: Die Gegenseite läuft sicher Amok. 

Das höre ich immer wieder gerne...So werden Urteile gemacht. Wollte auch ein Urteil vom OLG leider haben die es nicht darauf ankommen lassen (allerdings im Strafrecht!)...
Die mögen keinen Widerstand. Leider ist das nur möglich wenn Du schon im A**** bist und nichts mehr zu Verlieren hast. Wenn Gerichtskosten nur noch als durchlaufender Posten gebucht werden.

Jedenfalls dir viel Glück!
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#15
(14-11-2019, 22:55)IPAD3000 schrieb: ..., dieser meinte, ich wäre völlig gesund, schließlich nähme ich je keine Antidepressiva ein.
Ich werde das berücksichtigen und da meine Vita überhaupt keine Hoffnung mehr ausstrahlt, versuche ich mich auch mal an so einem Verfahren.
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#16
(28-11-2019, 00:23)p__ schrieb: Vielleicht kommt sogar ein zitiergeeignter Beschluss raus. Das wäre die Sahnehaube.

Könnte glatt sein. Der Tenor wäre: „Bis zum Abschluss des gerichtlichen Beweisverfahrens darf ein Unterhaltsschuldner sich auf seine ärztlichen Krankschreibungen verlassen“

 ... was in meinem Fall nun einen Zeitraum von 6 Jahren umfasst.
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