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Trennungsunterhalt oder Nachehelicher Unterhalt, wie hoch?
#26
Ich kann nur aus meinem Fall zitieren (ich habe nur eine einzige Scheidung hinter mir...):

Trennungsunterhalt ist zu leisten, so lange die Ehe formal fortbesteht, also bis zum Tag der Rechtskraft der Scheidung. Der Pflicht zur Arbeit entzieht sich Exe gewieft mit gelben Zetteln....

Meine Ex blieb im (viel zu grossen) gemeinsamen Haus weiter wohnen, auf 240 qm mit dem jüngsten Sohn. Die 157 qm der Erdgeschoßwohnung bewohnt ihre Mutter. Dafür hat man ihr dann den Wohnvorteil gegengerechnet, sowohl beim Trennungs- wie beim nachehelichen Unterhalt. ihr wurde der Unterhalt beide Male um 1.000.- € monatlich gekürzt.

Ich habe ihr vorher gesagt, dass sie sich das Haus nicht wird leisten können. Bei der allerersten Verhandlung vor dem Familiengericht hat ihr der Richter erklärt, dass der ausgezogene Ehemann keinen Cent an den Nebenkosten mehr tragen muss. Strom, Wasser, Telefon, Kabelanschluss - und vor allem die Heizkosten. Aber nein, Madame musste das Haus behalten.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#27
Da herrscht oft Begriffsverwirrung.

Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der an die Ex bis zur rechtlichen Scheidung bezahlt wird. Egal ob die Scheidung in einem Jahr (also nach der Mindestdauer der Trennungszeit) oder erst nach fünf Jahren ausgesprochen wird, weil es hakt oder Einer ständig verzögert. Nach der rechtlichen Scheidung kommt dann der Ehegattenunterhalt, wenn überhaupt weiter Unterhalt bezahlt wird.

Unter diesem Etikett "Trennungsunterhalt" verbergen sich ganz unterschiedliche Anforderungen. Ab Trennungszeitpunkt und dann 12 Monate lang richtet sich Trennungsunterhalt in der Regel streng nach den ehelichen Verhältnissen, er soll also die Situation der Ehe fortschreiben. Hat die Ex in der Ehe zu Hause kinderlos Däumchen gedreht, kann sie das in der Regel noch 12 Monate länger und kriegt Trennungsunterhalt.

Nach den 12 Monaten und noch ohne rechtliche Scheidung heisst es zwar immer noch "Trennungsunterhalt", aber die Anforderungen ändern sich stetig. Die Unterhaltsbegehrende kann sich immer weniger auf die eheliche Situation berufen und muss sich stattdessen an das Prinzip der Eigenverantwortung halten. Das bedeutet, sie muss ihr Geld selber verdienen, in den üblichen Grenzen die auch für Ehegattenunterhalt gelten, zum Beispiel keine Erwerbspflicht bei der Betreuung kleiner Kinder.

Das Etikett bleibt also gleich und nennt sich Trennungsunterhalt, aber der Inhalt verändert sich zu dem, was der Ehegattenunterhalt an Anforderungen hat. Zahlt aber der Pflichtige einfach weiter ohne sich zu beklagen, dann zahlt er halt weiter, selber schuld. Es ist Sache des Pflichtigen, sich nach 12 Monaten Trennungsunterhalt zu regen und die Zahlungen zu ändern, Erwerbstätigkeit der Unterhaltsbegehrenden zu verlangen. Ist man sich da nicht einig, geht es wie üblich vor Gericht.

Das war es verkürzt und ohne Details.
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#28
Genau so ist es. Und wenn die " Gewohnheiten, Verhältnisse " monatlich 3000 - 4000 Euro waren, muss der Zahlungspflichtige auch nur DAS aufrecht erhalten, auch wenn er das 10fache verdient !

Und das gilt nur für die ersten 12 Monate im Trennungszeitraum ! Danach muss der Bedürftige seinen Bedarf selber regeln !

Ausgenommen hiervon ist natürlich der Kindesunterhalt.
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#29
Ich Danke euch.....mal schauen was er aus den Infos macht.
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#30
Update
Die Tochter ist jetzt seit 01.10 bei ihm, die Mutter hat bisher keinen Kindesunterhalt bezahlt.
Mein Bruder ist meinem Rat Unterhaltsvorschuss und Beistand zu beantragen bis dahin noch nicht gefolgt, hat aber das JA aufgefordert die Mutter zum zahlen zu bewegen.

Jetzt kommts....er hat vorgestern einen Brief vom JA erhalten, das die Mutter nicht zahlen kann, weil sie sonst unter den Mindestselbstbehalt von 1080€, er könne aber Kindergeld beantragen
Es tut ihnen leid das sie keine günstigere Mittelung geben können...blablabla.....die fordern die Mutter nicht mal auf, sich eine Vollzeitstelle zu suchen.

Die MUtter ist bisher offizell Gesund, geht nur halbtags Arbeiten (Hotelfachfrau) und arbeitet noch hier und da Ehrenamtlich.
Das ist doch echt der Hammer....dieses Saupack hält echt Zusammen....es geht um den Kindesunterhalt....ich würde mit dem Antwortschreiben vom JA, zum Bürgermeister gehen.

Er hat jetzt sofort Unterhaltsvorschuss beantrag und denkt an eine Beistandschaft.

Das Systhem ist so was von asozial....was bin ich froh das ich da raus bin, Komplett.
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#31
Wieso sich aufregen? Unterhaltsvorschuss beantragen, Beistandschaft einrichten, sich zuruecklehnen und die Helferindustrie machen lassen. Ist doch egal wer bezahlt, hauptsache die Kohle kommt rueber.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#32
Oder einfach vor Gericht "mindestunterhalt" Fordern, weil es ja einem "zusteht". Smile
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#33
Mindestunterhalt sind ca. 380€, Unterhaltsvorschuss 270€....110€ haben oder nicht haben sind 220€.
Eventuell kommen die jetzt in Wallungen, weil er UVS beantragt hat.
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#34
Naja, ich bekomme NULL, ZERO, NADA. Insofern waeren 270 schon klasse. ABER klagen wuerde ich nicht wenn ich den Anwalt selbst bezahlen muss. Wir alle wissen welche Grosszuegigkeit und Nachsicht Frauen bei Gericht erwartet.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#35
Kann das sein das eine Kerngesunde Frau den Mindestunterhalt nicht zahlen muss?
Wie soll das ein Richter das Begründen, wenn die MUtter bei Vollzeit locker zahlen könnte?
Wenn mein Bruder einen Beistend beim JA hat, müssen die doch Klagen und kostet nichts, oder gilt das auch nur für Frauen?
Mütter haben auch eine gesteigerte Kindesuntergaltspflicht......verdammter Dre..sladen Deutschland
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#36
Ist bekannt... brutale Härte gegenüber pflichtigen Vätern, seltsame Beisshemmung gegenüber Müttern. Nicht aufregen. Unterhaltsvorschuss beantragen, fertig.
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#37
Ich würde Klagen.....das soll mir ein Richter ins Gesicht sagen warum die Mutter nicht Vollzeit arbeiten muss.
MUSS das JA in einem solchen Fall (kein Mindestunterhalt) tätig werden, wenn die Beistand sind...oder können die die Beistandschaft ablehnen?
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#38
Und jedem von uns Vätern wird lang und breit erklärt, dass das Gesetz kein Ansehen für Alter, Weltanschauung oder Geschlecht hat und Männer und Frauen vor dem Gesetz gleich sind (was schon im Wortlaut vieler Paragraphen und sogar Art. 6 GG widerlegt ist). Und am Ende lässt so eine Trulla im JA unterhaltspflichtige Väter reihenweise pfählen, während sie unterhaltspflichtige Mütter mit einem verständnisvollen Bedauern davonkommen lässt. Ist es wirklich rückständig von mir, diese Frauen zu verachten und ihnen ihre "Rechte" absprechen zu wollen? Inzwischen scheue ich mich nicht mehr, im Familienkreis frei von der Leber die Abschaffung der Frauenrechte zu suggerieren. Und ich weiß nicht ob es daran liegt, dass sich die Frauen in der Familie für ihre abnormalen Geschlechtsgenossinnen schämen oder dass meine Äußerungen als Tobsucht eines schwerverletzten Trennungsopfers gewertet werden, aber ich höre keine Widerworte mehr. Ich spüre nicht mal mehr nonverbalen Widerstand - als ob langsam in die Frauengehirne um mich herum einsickert, dass wir als Gesellschaft besser dran wären, wenn sie einfach wieder alles den Männern überließen, weil sie ihre "erkämpften" Rechte am Ende gar nicht verdienen. Sleepy

VM  Cool
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#39
at VM,

oh was für ein posting. Allein für diesen post hat sich der Ausflug heute ins Tfaq gelohnt.
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#40
(22-11-2019, 19:21)Bitas schrieb: MUSS das JA in einem solchen Fall (kein Mindestunterhalt) tätig werden, wenn die Beistand sind...oder können die die Beistandschaft ablehnen?

Die können nicht ablehnen! Ich frage mich echt, wieso er gegen den Rat zögert, die Beistandschaft einzurichten. Auch so ein Rätsel, Mütter haben da Null Hemmungen und folgen Ratschägen eher. Das ist wie ein kostenloser Anwalt für ihn.

Die Beistandschaft wird auf üblichem Wege Unterhalt einfordern. Nicht nur in Höhe des Unterhaltsvorschusses, sondern gemäss Düsseldorfer Tabelle. Auch aufgrund fiktivem Einkommen. Wenn sie nicht völlig der Beisshemmung gegen Mütter unterliegen.

Der Stress ist völlig unnötig. Unterschrift, fertig.
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#41
Ich denke er wird das jetzt machen, er wollte erst mal abwarten ob die Mutter zahlt....die Tochter ist seit 01.10 bei ihm.
Ich bin echt mal gespannt ob die (Beistnd) der Mutter Beine machen.....es ist ja auch sehr wichtig für den zukünftigen Trennungsunterhalt den mein Bruder bestimmt zahlen muss.
Ich berichte weiter
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#42
Mein Bruder hat mit dem JA gesprochen. Die Tante sagte ihm das die Mutter nicht leistungsfähig sei ne es nichts zu holen gibt.....warum er (Bruder) so ein Querulant ist Blabla....

Ich habe ihm jetzt gesagt, das er schriftlich einen Antrag auf Beistandschaft stellen soll.....ob die Mutter leistungsfähig ist oder nicht soll ein Richter entscheiden.
Elendiges Saupack....
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#43
Das ist doch alles Gerede. Hat er die Beistandschaft nun endlich eingerichtet? Die fragen die Muttter und deren Unterlagen gehen auch an den Vater.
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#44
Die lehnen mündlich die Beistandschaft ab, die weigern sich.
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#45
Das scheint ein Witz zu sein. Mal in https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/B...G020302377 sehen. Die können sich nicht weigern, wenn er antragsberechtigt ist.
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#46
Wenn er Unterhaltsvorschuss beantragt, werden die schon die Beistandschaft einrichten wollen. Ist aber schon der Hammer die Geschichte.
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#47
Unterhaltsvorschuss hat er bereits Beantrag aber bei der armen Mutter ist nichts zu holen.
51 Jahre, kern Gesund, Hotelfachfrau (800E) + ehrenamtlich Arbeiten, sie ist ja nicht Faul....
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#48
Die Aussicht, dass etwas zu holen ist keine Bedingung für eine Beistandschaft.
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#49
@P....was willst du mit dem Satz sagen?
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#50
Dass das Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft akzeptieren muss! Der Antrag kann von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Das ist die einzige echte Bedingung. Es gibt keine Bedingungen bezüglich des nichtbetreuenden Elternteils. Insbesondere gibt es keine Bedingungen, dass dieser nichtbetreuende Elternteil leistungsfähig sein muss. Kurz, die Aussicht, dass etwas zu holen ist keine Bedingung für eine Beistandschaft.
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