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Schulwahl
#1
neues Jahr neues Glück. Passend zum neuen Jahr hat sich meine Ex gemeldet mit dem Thema Schule. Eines meiner Kinder steht der Übertritt bevor. Da die Kommunikation zur Ex sehr belastet ist, wird das schwierig sein da einen sinnvollen Dialog zu führen. Gibt es hierzu Erfahrungen oder Tipps? Ich möchte das unser Kind in der Heimatstadt in die Schule geht und nicht ein Gymnasium besucht wenn das eine knappe Angelegenheit ist. Ich vermutet die KM will das es in die nächst größere Stadt geht. Was unser Kind möchte ist Ihr Egal. Sie will eher das unser Kind einen Abschluss hat den sie selbst nie erreicht hat und das sie sich um nicht kümmern muss. D.h. den ganzen Tag weggepackt ist. Wie ist da die Chance dies umzusetzen? Macht es überhaupt Sinn das mit gestalten "zu wollen" oder soll man gleich sagen mir egal.
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#2
Moin.

Letztendlich kann ich nur von meinem Fall berichten.

Exe hatte die Tochter dahingehend manipuliert, das Gymnasium zu wählen was am besten auf ihrem Weg zur Arbeit lag, damit sie - ganz die Hubschraubermama - das Kind täglich bringen und holen konnte.. und das bis zur 8. Klasse.

Ich selbst hätte meine Tochter aufgrund der pädagogischen Ausrichtung eher auf einem anderen städtischen Gymnasium gesehen. 

Angemeldet hat sie sie ohne mein Einverständnis und ohne meine Unterschrift.. vielleicht hat sie sich als verwitwet oder so ausgegeben, keine Ahnung ..
Ich wurde jedenfalls auch seitens der Schule nicht gefragt. Klar hätte ich gegenüber der Schule ein Fass aufmachen können.. aber wozu ?

Das Kind auf eine Schule zwingen, auf das es nicht will ? Mami hatte ja genug Gelegenheiten ihren Willen aufs Kind so zu übertragen, dass es nachher wie der ureigenste
Kindeswillen aussieht - und das Kind glaubt es  selber auch noch..

Im Ergebnis musst Du selbst entscheiden, was Dir die Auseinandersetzung mit der Mami ( vielleicht sogar auch mit dem Kind ) wert ist. Ich kämpfe nur noch Kriege,
die ich auch gewinnen kann.. - und das sind die wenigsten.

Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
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#3
Die Schulwahl unterfällt dem Entscheidungsraum des Sorgerechts. Leider ist das Sorgerecht aber nur eine Aufforderung an die Eltern, sich zu einigen. Es gibt dir keine Blockademöglichkeit bei Uneinigkeit. Die musst du über einen Richter erzwingen. Wie sinnlos das ist, kannst du dir denken.

Weigert sich also die Mutter, sich mit dir zu einigen und meldet das Kind eigenmächtig auf der ihrgenehmen Schule an, kannst du de facto überhaupt nichts dagegen machen. Mach aber auch nicht gute Mine zum bösen Spiel und akzeptiere die Entscheidung leise. Dass du anderer Meinung bist, solltest du ruhig verlautbaren lassen.
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#4
Danke für die schnellen Einschätzungen. Nach meinen Erfahrungen ist das auch meine Einschätzung das es wenig bringen wird etwas dagegen zu unternehmen wenn die Ex das Kind irgendwo anmeldet. Über kurz oder lang wird die KM das durchsetzen was sie will. Die Frage ist eben nur ob man scharf dagegen vorgeht oder eben nur widerspricht.  Mein Konflikt besteht eher darin warum ich dann was unterschreiben soll was ich nicht befürworte? Ich habe mich schon bei Hortanmeldungen schwergetan weil das eben nicht dem entspricht was ich meinen Kindern wünsche. Warum soll ich dann einer Schulanmeldung zustimmen hinter der ich nicht stehe.
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#5
Hallo,
zwei meiner Kinder gingen auf eine Waldorfschule.
Die Mutter hat zunächst den älteren an einem Gymnasium angemeldet. Ich habe denen geschrieben, dass ich nicht einverstanden bin. Die Schule hat mich erst abgewimmelt. dann reagiert und die Anmeldung storniert.
Die KM hat dann seehr widerwillig einem moderierten Gespräch zugestimmt, auf dem ich schließlich meine Zustimmung gegeben habe. Es gab durchaus Argumente für einen Schulwechsel.
Bei meinem jüngsten Kind das gleiche Spiel, diesmal Wechsel nach der vierten Klasse. Ich wieder die Schule angeschrieben, Anmeldung storniert. Diesmal gab es für mich keine stichhaltigen Argumente für einen Schulwechsel und es ging vor Gericht. Dort ein erhobener Zeigefinger der Richterin in Richtung der KM. Sie habe das Kind beeinflusst, statt erst mit mir zu sprechen. Natürlich wurde der Mutter die Entscheidungsgewalt hier allein zugesprochen. Das Kind hat zwar ausgesagt, dass es sich beide Schulen vorstellen könnte, entschieden wurde aber zugunsten des Schulwechsels. "weil das Kind die bisherige Schule später schon alleine deshalb ablehnen könnte, weil ihm der Wechsel auf den es bereits vorbereitet wurde verwehrt wurde"

Ich bin trotzdem zufrieden, vor Gericht damit gewesen zu sein. Das Ergebnis war zwar vorher klar, aber ich habe es probiert. Und ich hatte ganz gute Argumente, nicht nur die Kontinuität.

Grüße marcus

p__ schrieb:Es gibt dir keine Blockademöglichkeit bei Uneinigkeit. Die musst du über einen Richter erzwingen. Wie sinnlos das ist, kannst du dir denken.
Blockademöglichkeit gibt es schon. Die Mutter muss es vor Gericht erzwingen.
Sinnlos ist es aber schon, also wenn man nur auf das Ergebnis schaut.

Grüße marcus
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#6
(02-01-2020, 17:29)Marcus schrieb: Ich bin trotzdem zufrieden, vor Gericht damit gewesen zu sein. Das Ergebnis war zwar vorher klar, aber ich habe es probiert. Und ich hatte ganz gute Argumente, nicht nur die Kontinuität.


Sowas mach manN auch wirklich nur wenn manN zuviel Geld,Zeit und sonst wirklich keine anderen Nervereien hat und sich langweilt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#7
Mein Sohn musste unbedingt aufs Gym, weil sein bester Freund da auch hin wollte. Mama ließ sich weichkochen trotz offizieller Realschulempfehlung. Nachdem ich die Klassenlehrerin anrief, die jedoch meinte, man solle dem Kind die Chance aufs Gym zu gehen nicht verwehren, gab ich mich den Gegebenheiten hin. Schließlich hätte sie sich vor Gericht hinter die Mama gestellt. 

Folge: 2 Jahre Überforderung pur - jetzt geht er auf die Realschule und bringt endlich gute Noten mit nach Hause und fühlt sich deutlich entspannter.
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#8
Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass wir als Trennungsväter noch Entscheidungsbefugnis in der Entwicklung unserer Kinder hätten. Dies wird durch GSR und die diesbezügliche Gesetzeslage formal suggeriert, aber es ist und bleibt: ein Gerücht! Wer als Trennungsvater noch "Mitspracherecht" möchte, muss sich mit der Kindbesitzerin gut stellen. Wer Glück hat, ist mit einem ahnungslosen Exemplar gesegnet, das noch nicht von der Macht gekostet hat, welche ihm das Geschlecht in diesem unseren "Patriarchat" verleiht...

(02-01-2020, 14:30)Ein Vater schrieb: Mein Konflikt besteht eher darin warum ich dann was unterschreiben soll was ich nicht befürworte?
Ich unterschreibe nichts mehr und warte auf die Ladung zur Sorgerechtsverhandlung, auf dass der Spuk ende. Allerdings ist bei mir der Kontaktabbruch inzwischen auch total. Zu der KM, wie zum Kind im Prinzip auch (es meldet sich einfach nicht mehr, obwohl die Tür immer offen steht). Keine informationen, keine Teilnahme am Leben des Kindes, ergo keine väterliche Verantwortung mehr, nur noch fragwürdige Zahlpflicht für einen aus der Art geschlagenen Erbgutträger. Und der zündende Funke war im vergangenen August eine Uneinigkeit mit seiner Mutter bezüglich eines Schulwechsels.

Es ist ein schmaler Grat, entlang derem wir die fragwürdigen Lebensentscheidungen unserer Exen über die Zukunft unserer Kinder mittragen oder nicht. Mir wurde es einfach zu dämlich. Das erspart mir jetzt natürlich nicht die Bitterkeit über gesellschaftliche Gegebenheiten...

VM Cool
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#9
(02-01-2020, 18:21)kay schrieb:
(02-01-2020, 17:29)Marcus schrieb: Ich bin trotzdem zufrieden, vor Gericht damit gewesen zu sein. Das Ergebnis war zwar vorher klar, aber ich habe es probiert. Und ich hatte ganz gute Argumente, nicht nur die Kontinuität.


Sowas mach manN auch wirklich nur wenn manN zuviel Geld,Zeit und sonst wirklich keine anderen Nervereien hat und sich langweilt.

ich finde das nicht und sehe es wie Marcus, das Ergebnis war auch bei mir klar aber irgendwann wenn die Kinder Erwachsen sind, dann wird man, manche nur wenn sie Glück haben, seinen Kindern etwas erklären können. Das ist wichtig für die dann folgende Beziehung.
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#10
Ich Unterschreibe gar nichts, was mir nicht passt!
Die Kinder haben mehrfach die Schule gewechselt, Von Bayern nach Niedersachsen, von Niedersachsen nach Bayern, in Bayern noch 2 mal....keine Sau wollte meine Unterschrift, ich wurde bewusst übergangen.
Ich mache das jetzt als Alleinerziehender genauso, Bank, Arzt, Schule usw. es gibt NUll infos von mir zur Mutter und es klappt, einzig das JA will mir erzählen das ich die INfos, wenn auch nur per Mail, weitergeben muss.....die Tante kommt im Januar wieder, wenn sie nicht schnallt das die Mutter für mich Tod ist, kann sie gleich wieder gehen.
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#11
kay schrieb:
Zitat:Sowas mach manN auch wirklich nur wenn manN zuviel Geld,Zeit und sonst wirklich keine anderen Nervereien hat und sich langweilt.
Na ja, oder wenn man wirklich überzeugt ist, dass die Schule auf der das Kind ist, die bestmögliche ist. Bei meinem Mittleren war ich nicht vor Gericht, da gab es auch keine Chance. Beim jüngsten Kind gab es durchaus Erfolgsaussichten. Ich habe das aber auch gemacht, um hinterher sagen zu können, dass ich es probiert habe und um der Mutter zu signalisieren, dass sie mich eben nicht übergehen kann. Im Moment scheint sich die Kommunikation auch leicht zu verbessern.
Nicht vergessen darf man auch: nicht ich bin vor Gericht, sondern sie. Ich wollte, dass es bleibt wie es ist, weil ich unsere gemeinsame damalige Schulwahl weiterhin gut fand. Die Mutter wollte etwas ändern. In so einem Fall sollte sie zuerst mit mir sprechen, das hat die Richterin auch deutlich gemacht.

Grüße marcus
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#12
(03-01-2020, 10:42)Marcus schrieb: In so einem Fall sollte sie zuerst mit mir sprechen, das hat die Richterin auch deutlich gemacht.
(02-01-2020, 17:29)Marcus schrieb: Natürlich wurde der Mutter die Entscheidungsgewalt hier allein zugesprochen.
Wie schafft ihr das, trotzdem weiter mit diesen Lebensformen zu verkehren?

VM Cool
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#13
Die Mutter muss nicht mal vor Gericht. Dass die Schule auf die Einrede des anderen Elternteils reagiert, war Glück. Das Sorgerecht entfaltet keine Blockadewirkung bei der Schulanmeldung. Das geht nach Schulrecht. Demnach reicht eine Unterschrift, der Vater kann die nicht ungültig machen und muss klagen. Noch gegen die Schule, sondern weil Uneinigkeit bei der Ausübung des Sorgerechts besteht. Manche Schulen bekommen trotzdem kalte Füsse, wenn der Vater protestiert, manche ignorieren das (zu Recht).
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#14
p__ schrieb:Die Mutter muss nicht mal vor Gericht. Dass die Schule auf die Einrede des anderen Elternteils reagiert, war Glück. Das Sorgerecht entfaltet keine Blockadewirkung bei der Schulanmeldung. Das geht nach Schulrecht. Demnach reicht eine Unterschrift, der Vater kann die nicht ungültig machen und muss klagen. Noch gegen die Schule, sondern weil Uneinigkeit bei der Ausübung des Sorgerechts besteht. Manche Schulen bekommen trotzdem kalte Füsse, wenn der Vater protestiert, manche ignorieren das (zu Recht).
Hallo,meine Recherchen haben da ein etwas anders Bild ergeben. Schulrecht ist ja Ländersache, vielleicht liegt's daran, aber Schulwahl ist unstrittig keine Sache des täglichen Lebens und unterliegt damit der Zustimmung beider Elternteile.
Die Schulen in SH dürfen Schüler mit nur einer Unterschrift aufnehmen. Das ist sinnvoll, wenn der Vater nicht greifbar ist und/oder kein Interesse zeigt. Ich habe es nicht geprüft, habe aber gelesen, dass die Mutter auch etwas entsprechendes ankreuzen muss. Wenn der Vater sich aber meldet und nicht einverstanden ist, darf die Schule nicht beschulen. Zumindest war das in meinem Fall so, weil die Beschulung durch die bisherige Schule ja sichergestellt war. Beim normalen Übergang nach der Fünften sieht das evtl. anders aus, da muss ja die Schule gewechselt werden.

Grüße marcus
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#15
Der Beschluss, der eine Blockadewirkung des Vaters bei der Schulwahl trotz gemeinsamem Sorgerecht verneint passierte in Bayern. Da steht eben drin, das die Schulwahl dem Sorgerecht unterfällt, aber kein Recht zur Blockade darstellt. So stehts auch im Gesetz, §1626 BGB: "Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an."

Es ist dein Recht, mitzureden und dich zu einigen.

Hier nochmal der hier bereits oft gepostete Beschluss:

Verwaltungsgericht München Urteil vom 22.09.03, Az M 3 K 03.2260

"Gemäß § 2 Abs.1 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern - VSO - ist ein Kind, das vollzeitschulpflichtig wird, von den Erziehungsberechtigten zum Anmeldetermin an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel es seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einer privaten Volksschule anzumelden. Diese gesetzliche Bestimmung hat nicht zum Ziel, die Schulanmeldung durch beide Erziehungsberechtigte als Voraussetzung ihrer Wirksamkeit anzuordnen. Es wird damit lediglich der Zweck verfolgt, jeden der Erziehungsberechtigten dazu anzuhalten, ein schulpflichtiges Kind ordnungsgemäß zum Schulbesuch anzumelden. Mit dieser Zielrichtung erlegt § 2 Abs. 1 VSO den Erziehungsberechtigten eine Verpflichtung auf und vermittelt ihnen etwa nicht ein Abwehrrecht gegenüber den Schulbehörden, wie es der Kläger anzunehmen scheint. Im Ergebnis ist also dann, wenn nur ein Erziehungsberechtigter das Kind anmeldet, weder der gesetzlichen Vorschrift des § 2 Abs. 1 VSO zuwider gehandelt, noch liegt eine denkbare Rechtsverletzung desjenigen Erziehungsberechtigten vor, der die Anmeldung zur zuständigen Schule nicht selbst vorgenommen hat."

Fazit: Eine Anmeldung durch ein Elternteil allein ist auch bei gemeinsamer elterlicher Sorge möglich. Die Unterschrift des zweiten Erziehungsberechtigten ist entbehrlich. Das gilt nicht nur für Grundschulen, sondern für schulpflichtige Kinder aller Schularten.
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#16
Hallo,
wie gesagt: Schulrecht ist Länderrecht. Im Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz habe ich nichts vergleichbares gefunden.
Dafür aber:
"(5) Eltern im Sinne dieses Gesetzes sind
1.die nach Bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten; sind danach zwei Elternteile sorgeberechtigt, wird vermutet, dass jeder Elternteil auch für den anderen handelt,"

Meldet sich also ein Vater und ist anderer Meinung, wird diese Vermutung damit doch widerlegt.

Grüße marcus
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#17
Tja, nur wie? Bedeutet es, dass du "per Anruf" blockieren kannst oder dass du nur das Recht hast, bei Uneinigkeit gemäss §1628 BGB zu klagen? Die Beschlüsse sagen letzteres.
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#18
Die Praxis zeigt zumindest in den beiden Fällen in denen meine Kinder betroffen waren, dass ein entsprechendes Schreiben eine Blockadewirkung hatte.
In den Schreiben stand allerdings auch, dass die Beschulung durch die alte Schule sichergestellt war. Evtl. sieht es anders aus, wenn ein Kind nach der Grundschule die Schule wechseln muss, dann gibt es ja keine Beschulung nach den Sommerferien, wenn die Eltern sich nicht einigen.

Grüße marcus
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#19
Wenn die Schule blockiert, ist das Problem ja gelöst. Ich sehe nur keine Verpflichtung der Schule, zu blockieren.
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