06-01-2020, 10:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-01-2020, 10:34 von JahJahChildren.)
Hallo liebe Leute und ein frohes neues Jahr,
15 Jahre hat es nun gedauert. Bei Trennung war Töchterchen keine 9 Monate. Habe damals versucht, die Tochter bei mir zu halten. Ergebnislos mit Folge des ABR Verlusts.
Umgang hatte ich in all den Jahren täglich mit Übernachtungen an jedem Wochenende. Ferien 80-100%. KU ist bis heute statisch tituliert bei €199. Habe aber "immer" angepasst und zahlte noch Anfang diesen Monats €378 plus diverse extras.
Nun hat Töchterchen den Mut gefasst und einen Schlussstrich gezogen. Sie rief Samstag ihre Mutter an und teilte ihr mit, dass sie bei mir leben und nicht zurückkommen will. Mutter reagierte zwischen verständnislos bis eingeschnappt. Legte mit den Worten auf, dass sie doch machen soll, was sie will. Sie hat sofort angefangen, das Zimmer der Tochter zu packen. Gestern habe ich sie nun umgezogen. Dafür gab uns die Mutter ein Zeitfenster von 2 Stunden. Die Tochter solle die Schlüssel anschliessend liegen lassen (wurde zw. Mutter und Tochter via WhatsApp so kommuniziert). Meine kleine Hütte steht nun voll, aber wir werden Schritt für Schritt Ordnung schaffen.
Als erstes habe ich nun gestern beim Bierchen den Dauerauftrag für den KU gelöscht.
Es stehen aus:
1. Ummeldung Wohnsitz
2. Wechsel auf Steuerklasse 2, ggf. Übertragung des vollen Kinderfreibetrages. Also das volle Kind anstatt 0,5 Kinder.
3. Beantragung KG
4. Beantragung UHV
5. Alter Titel
Dass ich kein ABR mehr habe, sah ich immer als Problem an. Aber die Mutter hat ja selbst gepackt und die Schlüssel eingefordert. Kürzlich auch meinen alten Anwalt zufällig getroffen. Der meinte, dass das ABR bei einer fast 16 Jährigen (März) egal sei. Hier bin ich entspannt.
Ummeldung Wohnsitz werde ich wohl die Unterschrift der Mutter brauchen. Wir haben abgesehen vom ABR das gemeinsame Sorgerecht. Der Umzug macht Luftlinie keine 4 km aus. Mein Verständnis war immer, dass bei der Ummeldung dem Amt lediglich die tatsächlichen Wohngegebenheiten Mitgeteilt werden müssen. Da scheint es aber eine Änderung gegeben zu haben. Eine Kollegin hat das gerade durch, und sie brauchte wohl definitiv die Unterschrift des Vaters. Hier ging es allerdings 20 km weiter in eine andere Stadt. Weiss hier jemand den aktuellen Stand der Dinge?
Punkte 2 und 3 sollten dann ganz einfach mit der neuen Meldebestätigung gehen, oder? Übertragung des vollen Kindes auf meine Lohnsteuerkarte auf Basis, dass die Mutter keinen KU zahlen wird. (weniger 70% MindestKU).
Dass der Unterhalt und das KG der Mutter weg bricht, hat diese scheinbar realisiert. Für diesen Monat fordere ich da auch nichts retour, wenn das überhaupt möglich sein sollte.
Sobald ich UHV beantrage wird sich das Amt bei ihr melden und ganz vielleicht Druck machen. Hier erwarte ich noch ein wenig grummelige Stimmung. Nun denn.
Bauchschmerzen macht mir noch der alte Titel. Erster Schritt wäre ja offiziell die Herausgabe des Titels zu fordern. Das scheitert aber schon daran, dass all ihre Unterlagen nebst Titel seit Jahren auf der Halde liegen (Wasserschaden im Keller). Sie kann ihn also nicht herausgeben. Eine ersatzweise ausgestellte Verzichtserklärung werde ich von ihr wohl nicht erhalten. Versuch wird natürlich unternommen. Komme ich hier um einen Prozess herum?
Kann jemand etwas bezüglich Ummeldung und "Unterschriftenzwang" und der aktuelle Rechtssprechung hierzu, sowie zum Thema Titel etwas sagen?
Ansonsten... Was lange währt... LG, JahJah
Ach ja, Ummeldung Krankenkasse und Erweiterung meiner Haftpflicht auf das Kind stehen auch noch aus. Nur so am Rande.
15 Jahre hat es nun gedauert. Bei Trennung war Töchterchen keine 9 Monate. Habe damals versucht, die Tochter bei mir zu halten. Ergebnislos mit Folge des ABR Verlusts.
Umgang hatte ich in all den Jahren täglich mit Übernachtungen an jedem Wochenende. Ferien 80-100%. KU ist bis heute statisch tituliert bei €199. Habe aber "immer" angepasst und zahlte noch Anfang diesen Monats €378 plus diverse extras.
Nun hat Töchterchen den Mut gefasst und einen Schlussstrich gezogen. Sie rief Samstag ihre Mutter an und teilte ihr mit, dass sie bei mir leben und nicht zurückkommen will. Mutter reagierte zwischen verständnislos bis eingeschnappt. Legte mit den Worten auf, dass sie doch machen soll, was sie will. Sie hat sofort angefangen, das Zimmer der Tochter zu packen. Gestern habe ich sie nun umgezogen. Dafür gab uns die Mutter ein Zeitfenster von 2 Stunden. Die Tochter solle die Schlüssel anschliessend liegen lassen (wurde zw. Mutter und Tochter via WhatsApp so kommuniziert). Meine kleine Hütte steht nun voll, aber wir werden Schritt für Schritt Ordnung schaffen.
Als erstes habe ich nun gestern beim Bierchen den Dauerauftrag für den KU gelöscht.
Es stehen aus:
1. Ummeldung Wohnsitz
2. Wechsel auf Steuerklasse 2, ggf. Übertragung des vollen Kinderfreibetrages. Also das volle Kind anstatt 0,5 Kinder.
3. Beantragung KG
4. Beantragung UHV
5. Alter Titel
Dass ich kein ABR mehr habe, sah ich immer als Problem an. Aber die Mutter hat ja selbst gepackt und die Schlüssel eingefordert. Kürzlich auch meinen alten Anwalt zufällig getroffen. Der meinte, dass das ABR bei einer fast 16 Jährigen (März) egal sei. Hier bin ich entspannt.
Ummeldung Wohnsitz werde ich wohl die Unterschrift der Mutter brauchen. Wir haben abgesehen vom ABR das gemeinsame Sorgerecht. Der Umzug macht Luftlinie keine 4 km aus. Mein Verständnis war immer, dass bei der Ummeldung dem Amt lediglich die tatsächlichen Wohngegebenheiten Mitgeteilt werden müssen. Da scheint es aber eine Änderung gegeben zu haben. Eine Kollegin hat das gerade durch, und sie brauchte wohl definitiv die Unterschrift des Vaters. Hier ging es allerdings 20 km weiter in eine andere Stadt. Weiss hier jemand den aktuellen Stand der Dinge?
Punkte 2 und 3 sollten dann ganz einfach mit der neuen Meldebestätigung gehen, oder? Übertragung des vollen Kindes auf meine Lohnsteuerkarte auf Basis, dass die Mutter keinen KU zahlen wird. (weniger 70% MindestKU).
Dass der Unterhalt und das KG der Mutter weg bricht, hat diese scheinbar realisiert. Für diesen Monat fordere ich da auch nichts retour, wenn das überhaupt möglich sein sollte.
Sobald ich UHV beantrage wird sich das Amt bei ihr melden und ganz vielleicht Druck machen. Hier erwarte ich noch ein wenig grummelige Stimmung. Nun denn.
Bauchschmerzen macht mir noch der alte Titel. Erster Schritt wäre ja offiziell die Herausgabe des Titels zu fordern. Das scheitert aber schon daran, dass all ihre Unterlagen nebst Titel seit Jahren auf der Halde liegen (Wasserschaden im Keller). Sie kann ihn also nicht herausgeben. Eine ersatzweise ausgestellte Verzichtserklärung werde ich von ihr wohl nicht erhalten. Versuch wird natürlich unternommen. Komme ich hier um einen Prozess herum?
Kann jemand etwas bezüglich Ummeldung und "Unterschriftenzwang" und der aktuelle Rechtssprechung hierzu, sowie zum Thema Titel etwas sagen?
Ansonsten... Was lange währt... LG, JahJah
Ach ja, Ummeldung Krankenkasse und Erweiterung meiner Haftpflicht auf das Kind stehen auch noch aus. Nur so am Rande.