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Hallo zusammen,
meine Ex will im Laufe des Jahres heiraten.
Wir haben ein gemeinsames Kind (nicht verheiratet aber gem. Sorgerecht).
Sie meinte zu mir, das ihr zukünftiger Mann dann der Stiefvater unseres Kindes wird.
Muss er das Kind dafür nicht adoptieren?
Und können die beiden mein Kind ohne meine Zustimmung einbennennen?
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Hi,
also, da Ihr beide das Sorgerecht habt, kann Deine Ex das Kind nicht ohne Deine Zustimmung einbenennen.
Die Bezeichnung "Stiefvater" ist nicht an eine Adoption gekoppelt. Würde das Kind vom neuen Mann der Mutter adoptiert, so wäre dieser der Vater, nicht der Stiefvater.
Ein "Stiefvater" hat keine rechtliche Bedeutung. Das ist einfach Mann der mit der Kindesmutter zusammenlebt.
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(04-01-2020, 20:43)Theo schrieb: Ein "Stiefvater" hat keine rechtliche Bedeutung.
Doch, das hat mehrere Rechtsfolgen. Mit der Heirat erwirbt der Stiefvater ein sogenanntes kleines Sorgerecht für die Kinder seiner Frau. Das bedeutet, dass er für das Stiefkind eine eigene Entscheidungsbefugnis und rechtliche Vertretungsbefugnis in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens hat. Dies betrifft Fragen zur Ernährung, zur Gesundheit, Hygiene und zu Alltagsfragen aus der Schule.
Es gibt noch mehr Rechte. Nach einer Scheidung können Stiefeltern z.B. auch Umgangsrecht mit dem Stiefkind haben.
Die Bundesregierung ist sogar dabei, das noch kräftig auszuweiten: https://www.welt.de/politik/deutschland/...eiten.html
"Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Justizministeriums hatte bereits 2016 in einem Gutachten gefordert, Stiefeltern mehr Rechte einzuräumen, da sie mitunter in eine volle Elternrolle hineinwachsen."
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Oh... ☹️, das liest sich ja jetzt sehr deprimierend für mich.
Ich dachte immer das der neue Ehemann trotz Heirat keine rechtlichen Befugnisse meinem Kind gegenüber hat. Wow! Im Prinzip ist es ja quasi dann "sein" Kind.
Vor allem das er ein Umgangsrecht bekommt, finde ich unmöglich!
Dann ist mein Sorgerecht ja bald komplett fürn Art***.
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Keine Sorge, für dich hat die Gesetzgeberin ja auch eine verantwortungsvolle Aufgabe geschaffen: Maximalen Unterhalt bezahlen. Und damit du von nichts abgelenkt wirst, hilft man dir dabei mit gesteigerter Erwerbobliegenheit, Verpflichtung zu einer einseitigen dynamischen, unbegrenzten, sofort vollstreckbaren Verpflichtungserklärung (ein Titel), volle Auskunft alle zwei Jahre über deine kompletten finanziellen Verhältnisse, Bonbons und Extraspiele wie Mehrbedarf, Sonderbedarf, stetige Erhöhungen....
Sorry, etwas zynisch heute...
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Zynismus braucht man manchmal einfach... Bin Vater Staat ja sehr sehr dankbar für meine verbliebenen "Rechte" ?.
Was wäre denn, wenn Mutti plötzlich sterben würde? Müsste ich mich dann mit ihrem Mann noch um Sorgerechtsfragen streiten?
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Das Familiengericht überträgt dir nach dem Ableben der Mutter das alleinige Sorgerecht. Zuvor prüft es jedoch, ob diese Entscheidung im Sinne des Kindes wäre. Es gibt schon Fälle, in denen das Kind trotzdem beim Stiefelternteil bleibt.
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(08-01-2020, 17:16)p__ schrieb: Keine Sorge, für dich hat die Gesetzgeberin ja auch eine verantowrtungsvolle Aufgabe geschaffen: Maximalen Unterhalt bezahlen. Und damit du von nichts abgelenkt wirst, hilft man dir dabei mit gesteigerter Erwerbobliegenheit, Verpflichtung zu einer einseitigen dynamischen, unbegrenzten, sofort vollstreckbaren Verpflichtungserklärung (ein Titel), volle Auskunft alle zwei Jahre über deine kompletten finanziellen Verhältnisse, Bonbons und Extraspiele wie Mehrbedarf, Sonderbedarf, stetige Erhöhungen....
Sorry, etwas zynisch heute...
Nicht zynisch, sondern realistisch (leider)!
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08-01-2020, 20:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-01-2020, 20:52 von Vater Morgana.)
(08-01-2020, 17:16)p__ schrieb: Sorry, etwas zynisch heute... Solange Zynismus noch ausreicht, ist doch alles in Butter. Leider...
VM
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09-01-2020, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2020, 14:36 von Zahlesel_RUS.)
Ist es nicht so, das nach der Adoptierung der neue Vater für den Unterhalt zuständig ist?
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Ja. Deshalb vermeiden das die Stiefväter auch lieber, die rechnen können. Auch wenn der leibliche Vater gar keinen Unterhalt zahlt ist das ein kräftiges Minusgeschäft, der Unterhaltsvorschuss fällt weg.
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09-01-2020, 15:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-01-2020, 15:33 von Zahlesel_RUS.)
Der Vater von meiner Stieftochter hat nicht gezahlt und um sein Sorgerecht gekämpft, zu seinem Glück nicht lange.
Ich bin ja Zahlesel hoch zwei.... wenn ich damals mir es nur vorstellen konnte, was daraus wird ...
Wenigstens ich habe einen Vater von Unterhaltssklaverei befreit
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Welche Pflichten du mit der Adoption eingehst, wird aber jedem Adoptionswilligen klargemacht. Wenn da weghörst und trotzdem adoptieren willst...
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Ich habe mit der Scheidung nie gerechnet, ich hatte ja eine echte Frau. Sie hat ja nur den Falschen geheiratet. Zwei mal hintereinander. Haaaahaaaaa LOL
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Immerhin kannst du noch lachen. Viele Pflichtige lachen nicht mehr, wenn sie merken dass sie den Rest des Lebens nur noch für Andere arbeiten und mit Schuldenabtrag nie fertig werden, so dass es am Ende nicht mal für eine Billigurne reicht.
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(09-01-2020, 15:58)p__ schrieb: Viele Pflichtige lachen nicht mehr, wenn sie merken dass sie den Rest des Lebens nur noch für Andere arbeiten und mit Schuldenabtrag nie fertig werden, so dass es am Ende nicht mal für eine Billigurne reicht.
Der große gigantische Witz ist ja...es glaubt Dir keiner ! Bis Sie selbst betroffen sind. Gott sei Dank habe ich von vornherein die Reisleine gezogen.
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(09-01-2020, 16:06)Arminius schrieb: Der große gigantische Witz ist ja...es glaubt Dir keiner ! Bis Sie selbst betroffen sind. Schuldig im Sinne der Anklage.
VM
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(09-01-2020, 16:06)Arminius schrieb: Der große gigantische Witz ist ja...es glaubt Dir keiner ! Bis Sie selbst betroffen sind.
Ja, leider ist es GENAU so.
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Der einzige mir bekanntliche Vorteil durch die neue Ehe der Ex:
Diese gibt damit die ggf. notwendig werdenden Unterhaltsvorschussleistungen auf. Sie kann somit zukünftig von dieser staatlichen (vorfinanzierten) Subvention nicht mehr profitieren. Sollte sie den Unterhalt bereits von der UVS-Kasse bekommen, wird ein Aufhebungsbescheid die Folge sein.
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Ja, IPAD3000, das war mein Glück. Sonst hätte ich bei der UHVK noch erheblich mehr Schulden (Ok, so hab ich sie bei meiner Tochter........).
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