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Tochter wird 18 - Ideensammlung
(11-12-2019, 18:49)Gast1969 schrieb: +++++++Die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des xxxxxxxxxxxxxx wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 600,00 EUR einstweilen eingestellt,soweit ab dem 09.10.2019 laufender Unterhalt vollstreckt wird +++++++++++

Ich verstehe das so das die Unterhaltsrückstände  gegen die Sicherheitsleistung eingestellt wird da der laufende Unterhalt vollstreckt wird...kann aber auch so wie p sein...

Es ist echt einfacher sich gegen das System zu stellen als zu versuchen sich auch nur ansatzweise "anständig" zu verhalten...
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Wird wohl nur abwarten übrig bleiben. Sicherheitsleistung leisten (wäre ja eh gepfändet worden und hätte dann nicht zur Verfügung gestanden) und dann zu sehen was sie noch darüber hinaus pfänden. Machen kannst du eh nichts dagegen. Aber die Sicherheitsleistung ist schon ein Erfolg. Wenn du gewinnst, kriegst du dieses Geld auch tatsächlich zurück.
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So, hab jetzt mit meiner Anwältin gesprochen. Ist tatsächlich so, das "nur" die Vollstreckung für den laufenden Unterhalt einstweilig eingestellt wird und der rückständige Unterhalt nach wie vor gepfändet wird. Auf meinem Konto würde ich davon allerdings nichts merken, da ohnehin weiter bis zum Selbstbehalt gepfändet würde. Würde halt dann komplett von meinen Rückständen abgerechnet anstatt das der Anteil für laufenden Unterhalt davon abgezogen würde.

Mein "Problem" wäre halt, das ich so gut verdiene, das ich alles bedienen könne. Mir würde ja noch der Selbstbehalt bleiben............

Ist schon echt erstaunlich wie das in D so geht mit dem vermeintlichen Recht. Rechtsbrüche, Erpressung und Nötigung mir gegenüber (auch so ja von meiner Anwältin ggü Gericht vorgetragen, Schreiben s. weiter oben in diesem Thread) aber egal, interessiert keinen, der hat ja die Kohle das zu bezahlen. Ist ja auch egal, wenn ich selber demnächst Miete und sonstige Verpflichtungen von meinem wahnsinnigen Selbstbehalt nicht mehr bezahlen kann.......................................

Also entgegen meiner Vorstellung war die Volljährigkeit meiner Tochter und die damit verbundene Abänderung des bestehenden -natürlich unbefristeten- Titels das schlimmste, was mir passieren konnte. Hätte einfach NICHTS unternehmen sollen und den Titel Titel sein lassen und alles unverändert weiterzahlen sollen - hätte ich sicherlich auf mein RECHT verzichtet, aber dafür einigermaßen Leben können.

Im Übrigen, Termin für das Verfahren (Abänderungsklage) hab ich auch erhalten. Bisher hat Töchterchen immer noch keinerlei Unterlagen eingereicht. Die Vermutung liegt nahe -auch lt. meiner Anwältin- das es da einiges zu Verbergen gibt (Vermögen und Co.). Aber ist ja auch im Grunde egal ob die Tochter überhaupt Unterhalt bekommt oder nicht, da sie ja von mir ohnehin Zehntausende von Euros problemlos bekommt, um ihr eigenes Vermögen auf meine Kosten noch zu Vergößern. Für meine Tochter ist es doch vollkommen egal wie das Verfahren ausgeht. Gewonnen hat sie allemal :-(
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Du hattest doch mal erwaehnt dass Deine Eltern angeboten hatten zu helfen. Wie waere es mit so einer Art Umschuldung? Deine Eltern geben Dir ein Darlehen mit dem Du die Schulden zurueckzahlst um Ruhe vor Pfaendungen etc. zu haben. Den Unterhalt bedienst Du weiterhin und mit Deinen Eltern einigst Du Dich auf eine Rueckzahlung die Dir Spielraum zum Leben laesst. Ausserdem nochmals der Hinweis dass es fuer einen Musiker immer Moeglichkeiten gibt sich irgendwie was hinzuzuverdienen und dabei auch noch Spass zu haben.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Mit der Volljährigkeit hatte das nichts zu tun, die haben alle losgeschlagen weil du regelmässiges Einkommen erwirtschaftet hast. In dem Moment kriechen alle aus den Löchern.
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kay schrieb:Du hattest doch mal erwaehnt dass Deine Eltern angeboten hatten zu helfen. Wie waere es mit so einer Art Umschuldung? Deine Eltern geben Dir ein Darlehen mit dem Du die Schulden zurueckzahlst um Ruhe vor Pfaendungen etc. zu haben. Den Unterhalt bedienst Du weiterhin und mit Deinen Eltern einigst Du Dich auf eine Rueckzahlung die Dir Spielraum zum Leben laesst. Ausserdem nochmals der Hinweis dass es fuer einen Musiker immer Moeglichkeiten gibt sich irgendwie was hinzuzuverdienen und dabei auch noch Spass zu haben.

Ja, da bin ich mit meiner Mutter dran. Glaub aber nicht, das wir die geforderte Summe stemmen können. Und wie sagte man mir ja (s.o.): ich verdiene so gut, das ich alles bedienen kann, also auch ein Vergleich vermutlich eher unmöglich.

Das Thema "Musiker" ist für mich erledigt. 1. keine Kunden mehr, 2. krieg ich das gesundheitlich neben meiner Arbeit nicht mehr auf die Reihe und 3. wär das in meinem Job eh ziemlich unmöglich, da meine Tage nicht planbar sind (Nacht- und Sondereinsätze je nach -pötzlichem- Bedarf, Wochenend-Rufbereitschaften usw.).
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Kommunizierst du noch mit dieser Ronja Räubertochter?

Für mich wäre jetzt das Stadium erreicht, wo ich alles abbrechen würde.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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(12-12-2019, 16:10)p__ schrieb: Mit der Volljährigkeit hatte das nichts zu tun, die haben alle losgeschlagen weil du regelmässiges Einkommen erwirtschaftet hast. In dem Moment kriechen alle aus den Löchern.

Das ist ja das "Tödliche"...Sobald Du Geld hast funktioniert das System 850d, §170StGB, Vollstreckungen...u.s.w.

Hast Du das System durchschaut kannst Du alles dagegen verwenden...Beratungsschein, Pflichtverteidiger, Vollstreckungsabwehrklage, Erinnerung...bei mir kommen nach 6 Jahren keine S** mehr...

Als die letzte Behörde Geld von mir haben wollte habe ich denen die Anklageschriften der Staatsanwaltschaft zugeschickt...nie wieder was von denen gehört.

...und ich hatte noch Glück...bei mir wurde aus versehen bis auf das 18 Lebensjahr begrenzt...Heute haben die ja Anspruch auf unbegrenzt.
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Nur die Ruhe. Der laufende Unterhalt wird nach dem nächsten Termin mit guter Wahrscheinlichkeit weg sein und damit sind die Beträge des Sperrkontos wieder frei.

Selbst im worst case Szenario, wenn die miesen juristischen Lügentricks gelingen und die illegale Pfändung der Rückstände nach §850d ZPO weitergeht, werden Sperrkontogeld plus eventuell die Beträge ab Rechtshängigkeit die Rückstände weiter tilgen. Sollte deine Mutter was beisteuern, ist das Ende der Rückstände in Reichweite.

Im rechtlich korrekten Szenario gilt die alte vereinbarte Tilungsvereinbarung wieder und du stotterst die Rückstände langsamer und mit mehr Lebensqualität ab. Von rechts wegen müsste dir dann auch Schadenersatz gezahlt werden für den Aufwand, der dir durch den Bruch der Vereinbarung entstanden ist. Aber sowas weiss das Juristengesockse immer zu verhindern, nur Geldsäcke und Roben kassieren immer, der zum Schuldner Degradierte nie.

Noch eine Warnung. Selbst wenn der nächste Termin gut läuft, die Depression und der Herzkasper kommen meistens erst wenn der Stress nachlässt und eine kalte Leere da ist.
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(12-12-2019, 16:30)Gast1969 schrieb: Das Thema "Musiker" ist für mich erledigt. 1. keine Kunden mehr, 2. krieg ich das gesundheitlich neben meiner Arbeit nicht mehr auf die Reihe und 3. wär das in meinem Job eh ziemlich unmöglich, da meine Tage nicht planbar sind (Nacht- und Sondereinsätze je nach -pötzlichem- Bedarf, Wochenend-Rufbereitschaften usw.).

Ich dachte das macht Dir Spass und da haengt Dein Herz dran..... Es gibt doch immer die Moeglichkeit irgendwo irgendwie mit anderen zusammen und meist auch in wechselnder Zusammensetzung "Spass" zu haben und ein Zubrot zu generieren.... Falls nicht, gib Unterricht. Geht das auch nicht, mach doch irgendwas ueber Ebay, Ankauf/Verkauf, Ankauf defekt, Verkauf repariert etc.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Ich habe eine vielleicht doofe Frage (obwohl: doofe Fragen gibt es ja eigentlich nicht, es gibt nur..........):

Ich war heute bei der Hinterlegungsstelle und Gerichtskasse um meine Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Aufgrund einer Bemerkung dort bin ich nun unsicher:

wer hat alles den Beschluss zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung erhalten? Nur ich (bzw. mein Anwalt) oder auch der Gläubiger (meine Tochter)? Oder muss ICH (bzw. mein Anwalt) die informieren?

Da ich ja durch die Hinterlegung der Sicherheitsleistung nun die Bedingung zur Einstellung erfüllt habe: wer bekommt denn nun alles diese Info von mir? Meine Tochter, mein Arbeitgeber, im Internet was von einer "Vollstreckungsstelle" gelesen - wer soll das sein, das den PfÜB erlassende Amtsgericht?-? Mein Anwalt dürfte klar sein. Oder muss mein Anwalt alle beteiligten Stellen Informieren (dann dauerts natürlich länger, als wenn ich das jetzt selbst mache)? Jemand vergessen?


P.S.: @kay: Du hast zwar grundsätzlich Recht, aber in der heutigen Zeit ist das alles zu "öffentlich" (für Unterricht z.B. muss ich ja irgendwie Werbung machen, oder wo sollen Schüler herkommen etc.). Davon ab denke ich, das mein Arbeitgeber aufgrund meiner dienstlichen Tätigkeit keine Nebentätigkeit genehmigen wird, jedenfalls hat auch keiner meiner Kollegen eine solche Genehmigung.
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Den Beschluss erhalten Kläger und Beklagte.
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Du solltst Dir das ja auch nicht genehmigen lassen sondern das ganze "so" machen. Offiziell natuerlich nur aus Spass und Freundschaftsdiensten. Und gegen Ebay kann keiner was machen solange Du das nicht uebertreibst.
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Bei mir hat mal eine Anwältin schon mal rein vorsorglich um Zugriff auf den hinterlegten Goldschatz beim Gericht gepocht und
irgendwelche E-Mails von mir als Anspruchsgrundlage benannt. Letztlich wollte die Rechtspflege vom Gericht aber wissen, ob ich mit diesem Zugriff auch einverstanden bin.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ich hoffe, Ihr hattet alle ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest!

Kennt sich hier evtl. jemand damit aus? Heute hatte ich meinen Anteil vom Gehalt auf meinem Konto. Da die Vollstreckung ja (s.o.) einstweilig eingestellt wurde, hat mein Arbeitgeber (Öffentlicher Dienst) die schon in Auftrag gegebene Abführung des gepfändeten Gehaltsanteils per DATEV wieder zurückgeholt. Wird mir dieser Anteil evtl verspätet Nachüberwiesen, oder was passiert mit diesem Gehaltsanteil?
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Was heisst das? Ist der jetzt gezahlte Monatslohn wieder komplett da? Dann freu dich.
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Na, noch nicht. Das war ja meine Frage, ob mir der noch ausstehende Gehaltsanteil (also die Pfändung) noch Nachüberwiesen wird. Per DATEV zurückgeholt ist er wohl. Und ja , dann wäre mein Gehalt wieder komplett  Smile
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Der Arbeitgeber darf es sicher nicht einkassieren. Also müsstest du es bekommen. Ausser, es laufen mehrere Pfändungen. Dann wird sich der nächste Gläubiger bedienen können.
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Aktuell hat die Unterhaltsvorschusskasse einen "Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel und Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels vom xxxxxx" beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Lt. meinem Anwalt ist das so normal und ich könne da nichts dran machen.

Daraufhin hatte ich der Unterhaltsvorschusskasse einen Vergleich angeboten (da -wer sich erinnert- meine Mutter mich in der Angelegenheit ja dankenswerterweise unterstützen will). Als Antwort bekam ich dann "dass ein Vergleich und damit verbunden der Erlass eines Teilbetrages meiner Forderung, nicht in Betracht kommt." Man würde mir aber -gnädigerweise- weiterhin die Möglichkeit einer Ratenzahlung anbieten.

Jetzt ist meine Frage, ob sich jemand damit auskennt (sorry, falls es unübersichtlich werden sollte):

- wenn die Umschreibung der Vollstreckungsklausel erfolgt ist, gilt dann die einstweilige Einstellung der Vollstreckung aus dem zugrundeliegenden Titel (s. weiter oben in diesem Thread) auch für den "umgeschriebenen Teil" oder kann die Unterhaltsvorschusskasse dann trotzdem munter drauf los pfänden?

- wenn meine Tochter demnächst mal wieder evtl. erneut aus dem Titel vollstrecken sollte (man erinnere sich: mir bleiben als Selbstbehalt ca. 1.000 EUR), muss sich die UHVK da hinten anstellen dann mit ihren Forderungen? Weil ich könnte ja deren Forderungen dann nicht mehr bedienen. Oder laufen die parallel zu meiner Tochter und beide werden aus der Pfändungssumme 50/50 bedient?

- wenn nicht 50/50 könnte ich in solch einem Fall ja auch keine mit der UHVK erzielten Ratenvereinbarungen mehr einhalten?

Meine Fragen zielen darauf, ob es nicht evtl. für die UHVK doch günstiger wäre sich auf einen Vergleich einzulassen?
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Ja, das ist normal und üblich. Die schichten deine Schulden und die Rechte am Titel nach der Volljährigkeit um. Geht normal schneller wie bei dir. Da wird nur der Berechtigte ausgetauscht, die können ohne Pause direkt weiterpfänden.

Laufender Unterhalt wäre vorrangig, da nach §850d ZPO gepfändet wird. Altschulden sind in den Grenzen des §850d gleichrangig.

Wenn du nicht vor hast eine Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB zu begehen, kannst du mit den Gläubigern weiterverhandeln. Im Detail sind mir deine Fragen aber nicht klar geworden. Vergleiche über Schuldn schliesst man am Besten, wenn amtlich klar ist dass der Gläubiger sowieso nie mehr alles erhält. Das dürfte bei dir und deinem Einkommen schwierig werden.
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(09-01-2020, 15:54)p__ schrieb: Vergleiche über Schuldn schliesst man am Besten, wenn amtlich klar ist dass der Gläubiger sowieso nie mehr alles erhält. Das dürfte bei dir und deinem Einkommen schwierig werden.

Das ist mir durchaus bewusst. Da reibt sich ja bei mir jeder die Hände, nur ich nicht :-(

Könnte ja aber auch mal schnell vorbei sein mit dem guten Einkommen. War und bin jetzt über den Jahreswechsel schwer krank und war glaub ich dem Tod näher als dem Leben (Tierbiss mit Folgen.........). Dann bekommt keiner mehr was -hätte man sich vielleicht mal doch besser auf nen Vergleich eingelassen......  Confused



********[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wenn du nicht vor hast eine Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB zu begehen, kannst du mit den Gläubigern weiterverhandeln.************************[/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wie Du diesen Teil meinst, ist mir nicht ganz klar?[/font]
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Der Mittelweg ist in Unterhaltssachen immer ungünstig, das ist der Weg der kontinuierlichen Auszehrung. Entweder du bis pleite und bleibst es, dann ist alkles sehr entspannt,sofern du einen Platz hast an dem du dich wohlfühst und wo man dich nicht vertreiben kann. Oder du sorgst für Tilgung mittels erhöhtem Einkommen. Nebenjobs, Erbschaften, Verkauf einer Niere, Goldfunde...
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Na, meine Mutter hat mittlerweile auch fast keine Lust mehr mich zu Unterstützen. Weil's alles so kompliziert und undurchschaubar ist und scheinbar die eine Baustelle behoben wird, damit die nächste Baustelle aufgeht und der eine wird befriedigt, damit der andere dann doch noch immer Vollstrecken kann wie er lustig ist usw. Dafür wäre ihr ihr Geld eigentlich zu Schade.
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(09-01-2020, 15:29)Gast1969 schrieb: Aktuell hat die Unterhaltsvorschusskasse einen "Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel und Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels vom xxxxxx" beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Lt. meinem Anwalt  ist das so normal und ich könne da nichts dran machen.

Welchen Titel wollen die Umschreiben und von wann ist der ?...
Mit was wird/wurde dein Konto gepfändet....
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(10-01-2020, 11:38)Arminius schrieb:
(09-01-2020, 15:29)Gast1969 schrieb: Aktuell hat die Unterhaltsvorschusskasse einen "Antrag auf Umschreibung der Vollstreckungsklausel und Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels vom xxxxxx" beim zuständigen Amtsgericht eingereicht. Lt. meinem Anwalt  ist das so normal und ich könne da nichts dran machen.

Welchen Titel wollen die Umschreiben und von wann ist der ?...
Mit was wird/wurde dein Konto gepfändet....

Den gerichtlich festgesetzten Titel aus 2010, bei dem ich aktuell eine Abänderungsklage wegen Volljährigkeit meiner Tochter laufen habe. Und es wird nicht mein Konto gepfändet, sondern man pfändet munter meinen Lohn bis zum Existenzminimum - aktuell ist allerdings die Vollstreckung einstweilig Eingestellt. In diesem Titel ist auch der "Anteil" der Unterhaltsvorschusskasse enthalten, weshalb diese ihren Anspruch gerne separat hätte. Steht aber alles weiter oben in diesem Thread genauer erläutert.
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