Der Karren ist bei mir lange gegen die Wand gefahren und habe wenig bis gar nicht auf solche Briefe wie unten Reagiert aus dem einfachen Grund, es versetzt mich in Trauma was die sich erlauben.
Bewerbungs- nachweise kann ich auch keine nachweisen. Bin ohne Krankenversicherung und SGB Leistungen. Konten abrufen, hab ich kein Problem mit. Ich Lebe bei meine Eltern und Pflege den Vater.
Die Zeit ist mir zu aufraubend denne zu Antworten. Es macht mich fix und fertig. Zum Arzt kann ich auch nicht, da keine Krankenversicherung. Also weiter so laufen laufen lassen und die sollen tun?
Bitte senden Sie mir Ihre Unterlagen bis zum 23.01.2020
Sollten Sie der Aufforderung bis zu o.g Termin nicht nachkommen bzw. sind Zeiträume nicht belegt, wird die gesamte ausgezahlte Unterhaltsvorschussleistung für o.g Kind zurückgefordert, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass Sie in Höhe des gezahlten Regelbetrages leistungsfähig waren.
Solange Sie eine fehlenden oder geminderten Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerihtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichterteilung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG- Entbürokratiesierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.[i] [/i]
Bewerbungs- nachweise kann ich auch keine nachweisen. Bin ohne Krankenversicherung und SGB Leistungen. Konten abrufen, hab ich kein Problem mit. Ich Lebe bei meine Eltern und Pflege den Vater.
Die Zeit ist mir zu aufraubend denne zu Antworten. Es macht mich fix und fertig. Zum Arzt kann ich auch nicht, da keine Krankenversicherung. Also weiter so laufen laufen lassen und die sollen tun?
Zitat:gemäß § 6 Abs. 1 UVG sind Sie verpflichtet, dem Jugendamt Auskünfte über Ihr Einkommen zu erteilen. Deshalb möchte ich Sie bitten, Ihre Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate ab Zustellung dieses Schreibens. an das Jugendamt zu senden. Sollten Sie während dieser Zeit arbeitslos gemeldet gewesen sein, erbitte ich von Ihnen eine Kopie des Arbeitslosenbescheides sowie die monatlichen Erwerbsbemühungen um Arbeit. Sofern Sie bereits Einkommen- und Vermögensnachweise erbracht haben, bitte ich Sie lediglich um Einreichung und Ergänzung der fehlenden Zeiträume.
Bitte senden Sie mir Ihre Unterlagen bis zum 23.01.2020
Sollten Sie der Aufforderung bis zu o.g Termin nicht nachkommen bzw. sind Zeiträume nicht belegt, wird die gesamte ausgezahlte Unterhaltsvorschussleistung für o.g Kind zurückgefordert, da in diesem Fall davon auszugehen ist, dass Sie in Höhe des gezahlten Regelbetrages leistungsfähig waren.
Solange Sie eine fehlenden oder geminderten Leistungsfähigkeit nicht nachweisen, gehe ich entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerihtshofes von Ihrer vollen Leistungsfähigkeit aus. Die Auskunftserteilung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Bei Nichterteilung der Auskunft ist das Jugendamt berechtigt, Sozialdaten nach den §§ 67 ff. SGB X zu erheben und nach dem UVG- Entbürokratiesierungsgesetz ein Kontenabrufverfahren durchzuführen.[i] [/i]
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
Wechselmodell per Gesetz!
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