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Erwerbsobliegenheit bei nichtprivilegiertem Kind und BAföG-Anspruch
#1
Kann ein BAföG-Amt bei der Berechnung des BAföG fiktives Einkommen der Eltern unterstellen?
Das Einkommen ist vermutlich bei unterbeiden unter 1400€ Selbstbehalt für Kindesunterhalt und gleichzeitig im BAföG-Rahmen.
Kann ein volljähriges nichtprivilegiertes Kind seine Pflicht, BAföG zu beantragen, irgendwie umgehen, und stattdessen das unterm Selbstbehalt liegende Vatereinkommen fiktiv hochrechnen lassen? Gab es da schon kreative Richter, denen Teilzeittätigkeit nicht ausreichend war?
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#2
Strenger als der Unterhaltsanspruch volljähriger nichtprivilegierter Kinder darf das BAFÖG-Amt auch nicht sein. Und da gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, nur eine einfache Erwerbsobliegenheit mit wesentlich geringeren Anforderungen.
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#3
D.h. ein fiktiver Unterhalt aus einfacher Erwerbsobliegenheit ist kaum möglich?
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#4
Nur wenn Erwerbsobliegenheiten krass verletzt werden. Wenn z.B. begründet werden kann, dass sich jemand nur wegen Unterhalt arm gemacht hat.
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#5
Bei mir haben zwei Bafög-Ämter einfach meine Zahlen genommen und Bafög vollständig bewilligt. Ohne mich weiter zu malträtieren. Ging ganz geschmeidig.
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