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Hallo Leute,
ein für eure Verhältnisse wohl eher unspektakulärer Fall, Trennung heute. Ist mein Haus, Mietzahlungen meiner Ex seit 3 Jahren ohne Mietvertrag. Eingezogen ist Sie als ich schon hier wohnte (1 Monat versatz da wir als ich das Haus gekauft habe auch zusammen eingezogen sind) und es waren fast alles meiner Möbel, von ihr ist nur ein kleiner Schrank und ein Sideboard.
Aus meiner Sicht, gehe ich davon aus es handelt sich um ein Untermietverhältniss für möblierten Wohnraum mit einer Grundsätzlichen Kündigungsfrist von 2 Wochen (das jemand hier so schnell ne Wohnung findet ist unrealistisch und hart rauswerfen will ich Sie auch gar nicht). Wenn ich ihr jetzt eine Kündigung schreiben würde auf der Basis und quasi auf Kulanz 3 Monate einräume, geht das oder muss ich den potentiell schlechteren Fall annehmen damit die Kündigung wirksam ist.
Wie verhält es sich denn im Extremfall das ich räumen müsste, hat man da überhaupt ne Chance in absehbarer Zeit.
Ach ja keine Kinder, keine ehe.
Grüße,
Martin
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Wenn das Deine Huette ist, kannst Du doch im Zweifellsfall das Schloss austauschen..... Im uebrigen wuerde ich mir da keine grossen Gedanken machen, es gibt hunderte von Frauenhaeuser in der Republik, da kommt sie immer sofort unter.
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13-01-2020, 01:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2020, 01:43 von Vater Morgana.)
Moin.
(12-01-2020, 23:48)meiloheilo schrieb: Ach ja keine Kinder, keine ehe. Das hast Du ja wenigstens richtig gemacht. Du trägst nämlich keinerlei Verantwortung für sie oder ihre Entscheidungen. Wenn es zu Ende ist, ist es zu Ende. Und dann sollte die Trennung auch konsequent vollzogen werden. Ist gesünder...
Was die rechtliche Situation angeht, bin ich kein Experte. Aber nach drei Jahren solltest Du auch ohne Mietvertrag davon ausgehen, dass sie sich zumindest auf Gewohnheitsrecht berufen kann - immerhin ist es eine Frau. Du wirst daher evtl. Schadenersatzforderungen (für "entgangene Nutzung") in Kauf nehmen müssen. Das ist aber in jedem Fall ihrem Verbleib in deinen vier Wänden vorzuziehen! Sei das Arschloch - nicht das Opfer!
VM
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Wie schon weiter oben erwähnt: Schloss austauschen und ggf. Hausverbot schriftlich zusenden. Sie kann im Frauenhaus oder bei Hantel Hakan bzw. Disco Freddie schlafen.
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Tausche du die Scjlösser aus, bevor sie es tut!
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Ok ich seh schon, ich bin da ich nicht gar so gebeutelt bin doch noch etwas entspannter...... rechtlich läuft es wohl auf eine normale Kündigung mit 3 Monaten K´ündigungsfrist hinaus welche ich ihr die Tage geben werde (ist egal da der aktuelle Monat nur reinzählt wenn man bis zum dritten Werktag gekündigt hat). Das ganze mit Zeuge dann sollte die Fristeinhaltung fix sein soweit es geht.
Da Sie im Februar eh 17 Tage nicht da ist und wir ja nicht wie Feuer und Wasser streiten (Haus ist groß genug zum getrennt pennen) hab ich beschlossen vom Extremfall Schlösser raus und Ihre Sachen einlagern abzusehen weil unnötige Konfrontation da Sie auch von sich aus angeboten hatte erstmal bei Freunden zu wohnen.
Was ich aber grade überlege, Sie hatte 2 Katzen mitgebracht und angefragt ob die Katzen bei mir bleiben könnten (Emotional kommt mir das entgegen weil ich die Tiere gern hab) weil Sie sich mit Wohnung schwer tut und der Kater dann evtl. keinen Freigang mehr hat etc......... Jetzt frag ich mich aber, ab wann sind das denn rechtlich meine Tiere..... kann ich mich da irgendwann auf Gewohnheit berufen oder muss ich es mir schriftlich von Ihr geben lassen, weil ich hab nu keine Lust n halbes Jahr oder so den Lückenbüsser zu spielen und dann fällt ihr doch ein Sie holt sie ab.
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Wenn sie die Katzen mitnimmt, dann kauf dir doch drei Neuen. Kitten ohne Erinnerung an die Zeiten mit Ex sind doch besser
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Lass es dir schriftlich geben das sie bei die bleiben können, wenn sie es nicht macht, soll sie die Katzen gleich mitnehmen......es ist bewiesen das Katzen KEINE bindung zum Mensch aufbauen, denen ist es völlig sch... egal wer die Dose aufmacht. Katzen leiden bei einem Revier wechsel, nicht beim Mensch wechsel oder wenn einer von heute auf morgen weg ist.
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(17-01-2020, 12:08)meiloheilo schrieb: Sie hatte 2 Katzen mitgebracht und angefragt ob die Katzen bei mir bleiben könnten (Emotional kommt mir das entgegen weil ich die Tiere gern hab) weil Sie sich mit Wohnung schwer tut und der Kater dann evtl. keinen Freigang mehr hat etc.... Jetzt frag ich mich aber, ab wann sind das denn rechtlich meine Tiere..... kann ich mich da irgendwann auf Gewohnheit berufen oder muss ich es mir schriftlich von Ihr geben lassen.
Wenn sie Dir explizit sagt, dass sie Dir die Katzen schenkt, ist das schon ein Schenkungsvertrag. Er bedarf an sich keiner Schriftform. Wenn er aber nicht schriftlich ist, ist es halt wieder so eine Sache mit dem Beweis.
Deshalb: Schriftform kann nicht schaden.
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(17-01-2020, 12:08)meiloheilo schrieb: weil unnötige Konfrontation da Sie auch von sich aus angeboten hatte erstmal bei Freunden zu wohnen. Das entspannt die Lage. Sie ist jetzt eine Außenstehende, die in deinem Revier nichts mehr zu suchen hat. Und sie sollte sich als solche wahrnehmen und entsprechend benehmen. Das ist auch nichts schlimmes, sondern kann von jedem - Freund oder Feind - in den eigenen vier Wänden erwartet werden. Das heißt es, nur noch "Gastrecht" zu haben.
Zitat:oder muss ich es mir schriftlich von Ihr geben lassen, weil ich hab nu keine Lust n halbes Jahr oder so den Lückenbüsser zu spielen und dann fällt ihr doch ein Sie holt sie ab.
Da ertönen bei mir die Sirenen. Ihre emotionale Bindung zu einem Haustier, welches bei dir lebt, ist ein Einfallstor für tränenreich erhobene Ansprüche, die über das oben erwähnte Gastrecht hinausgehen - auch wenn die Tiere formal dir gehörten. Die entscheidende Frage ist: würde sie es auch akzeptieren, wenn sie deine Katzen nicht mehr sehen dürfte? Das musst Du sie nicht fragen, aber das solltest Du einschätzen können...
Ich kenne keine Frau persönlich, deren Katzen ich behalten wollen würde. Aber ich bin nicht Du...
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Wenn irgendeine Emanze deiner Ex erklärt was das Gewaltschutzgesetz ist, wird aus Gastrecht ganz schnell Hausverbot.....dann fängt das gejammer an!
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Schmeiß alles raus von der alte. Desinficiere die Wohnung.
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Welche "Strafe" kanns denn geben wenn ich z.B. in 2 Wochen wenn Sie in den Urlaub fährt eine kalte Entmietung durchführen würde? Weil nach Gewohnheitsrecht (gingen ja jeden Monat Zahlungen namens Miete bei mir ein) hat sie ja einen Mietvertrag nach BGB und könnte sich ja Theoretisch auch wieder einlass geben lassen über Polzei etc. dann muss ich ja Ihre Sachen irgendwo einlager etc....... Was kann einem denn da schlimmstens passieren, ich nehme an Schadensersatz den sie benennen müsste nebst Zivil einklagen oder?
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23-01-2020, 14:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2020, 14:35 von meiloheilo.)
Hab mich jetzt entschieden den rechtlich einwandfreien Weg zu gehen, sprich Kündigung Mietverhältniss nach 549 BGB zu Ende März (ja ich weiß ich hätte auch ende Februar machen können, aber was bringt es mir auf ne Räumungsklage hab ich keine Lust und evtl. geht sie so von alleine immerhin packt Sie schon fleissig) Kündigungsübergabe war schwierig, musste weil Sie sich weigerte meine Kündigung zu unterschreiben Zeuge dazuholen der ihr das Ding dann unter der Tür durchschieben musste und dann kam die Explosion und Sie hat das Ding Wutentbrannt zerissen.
Jetzt hab ich fürs erste eine rechtlich saubere Kündigung und kann darauf spekulieren dass Sie was findet und geht weil Sie selbst keinen Bock auf die Situation hat oder ich muss dann im April halt doch ran mit ner Räumungsklage. Hoffe mal das sich kein Richter findet der ihr irgendeine Härtefallnummer zugesteht, aber sie ist Anfang 30 keine Kids keine Prüfungen etc....... Ich drück mir einfach die Daumen :-)
Im Februar hab ich ja erstmal fast 3 Wochen Ruhe weil Sie im Urlaub ist. Glaub mittlerweile fast die Alte is irgendwie Borderline krank oder dergleichen auf jeden Fall nicht mehr ganz Chappi, komm mir schon fast paranoid vor und hab mittlerweile 2 Kameras in den Räumen die ich nutze man weiß ja nie.
Katzen nehm ich nicht, habt recht der Kontaktabbruch muss vollumfänglich erfolgen sonst taugt das nicht. Hole mir einfach eigene Tiere wenn ich dann meinen Frieden habe.
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So toll ist der Urlaub auch nicht. Wäre besser, sie würde sich fix um eine neue Bleibe kümmern statt in Urlaub zu gehen.
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23-01-2020, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-01-2020, 15:09 von meiloheilo.)
(23-01-2020, 14:37)p__ schrieb: So toll ist der Urlaub auch nicht. Wäre besser, sie würde sich fix um eine neue Bleibe kümmern statt in Urlaub zu gehen.
Seh ich auch so, sieht meine Mutter, meine Schwester, meine Chefin, der Hund der Chefin, die Katze der Nachbarin und der Fahrkartenabreißer in TangChingWu auch so aber Madame natürlich nicht. Und wer bin ich, dass ich meine Energie daran verschwende gegen eine Wand zu reden.
Sie ist ja auch der Meinung es wäre vollig ok, dass Sie von mir eine Kündigung bekommt die Sie fürs Wohnungsamt braucht aber es ein absoluter Affront wäre das Sie die unterschreibt oder ich das dann einfach mittels Zeugen löse. Hab mich rechtlich sauber gemacht und geh ihr solang ich Sie noch an der Backe hab einfach aus dem Weg.
Ach ja, tolle Artikel im MM von dir les ich immer wieder gerne!
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Die muss nur einmal die Gewaltschutzkarte richtig und "glaubhaft" spielen und DU bist draussen aus Deinem eigenen Haus. Du sitzt da auf einer tickenden Zeitbombe......
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(23-01-2020, 16:31)kay schrieb: Die muss nur einmal die Gewaltschutzkarte richtig und "glaubhaft" spielen und DU bist draussen aus Deinem eigenen Haus. Du sitzt da auf einer tickenden Zeitbombe......
Ist mir bewusst, aber einfach Schlösser austauschen und Sachen vor die Tür stellen funktioniert halt auch nur in der Theorie ganz gut. Dann ruft Sie die Bullen und kann sich aufgrund Ihrer Mietzahlungen wieder einlass geben lassen und sich dann aus Rache für den rauswurf so ne Gewaltnummer ausdenken. Glaube nicht, dass sich durch Öl ins Feuer gießen etwas gewinnen lässt an der Stelle.
Daher ist meine Taktik aktuell aus dem Weg gehen und nüchtern und sachlich den normalen Weg abspulen incl. Räumungsklage in letzte Instanz. Ewig kann Sie sich in meinem Haus auch nicht halten (auch der Gewaltschutz bringt ihr nur Wohnen alleine bis zur Räumung aber hält die Räumung nicht auf IMHO), meine wichtigsten Sachen werden mich die Bullen mitnehmen lassen und wohnen kann ich bei meinen Eltern unterm Dach da hab ich im Zweifel ein großes Zimmer mit eigenem Bad. Klar das Risiko ist da aber ich sehe grade keine Möglichkeit mich dem zu entziehen ohne ggfls. Probleme zu verursachen die größer sind.
Wer hat denn hier schonmal seine Alte die einen Quasi Mietvertrag in Form von Regelmäßigen Zahlungen oder einen richtigen hatte von heute auf Morgen rausgeworfen? So ein Mieter ist ja nicht grade rechtlos......... Wie isses denn da ausgegangen, also wenn die Alte das nicht einfach Zähnknirschend hinnimmt.
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Man könnte sich auch in Ihrem Urlaub an eine Beratungsstelle für häusliche Gewalt wenden und dort sorgenvoll über die von Ihr ausgestossenen Drohungen gegenüber Deiner Person berichten. Zumindest hättest Du das so empfunden und Du hättest jetzt grosse Angst vor Deiner Ex....
Bin mal gespannt, was die sagen werden: Wahrscheinlich, dass man am Besten selber auszieht....
Weil eine Frau kann ja aufgrund ihres Geschlechts gar keine Täterin sein.
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(23-01-2020, 17:48)Alberto schrieb: Man könnte sich auch in Ihrem Urlaub an eine Beratungsstelle für häusliche Gewalt wenden und dort sorgenvoll über die von Ihr ausgestossenen Drohungen gegenüber Deiner Person berichten. Zumindest hättest Du das so empfunden und Du hättest jetzt grosse Angst vor Deiner Ex....
Bin mal gespannt, was die sagen werden: Wahrscheinlich, dass man am Besten selber auszieht....
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Also Gewaltschutz und dann auch noch so unspezifisch als Mann callen...... Ich glaub wir wissen alle wie das ausgehen würde.
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Das ist genau das Problem von uns Maennern, wir wollen alles korrekt machen. Wer Fakten schafft ist immer im Vorteil und das koennen Frauen richtig gut. Du glaubst doch nicht im Ernst dass Du in den Knast gehst wenn Du sie einfach rauswirfst??!! Was soll denn da gross passieren. Ich wuerde ab jetzt an Deiner Stelle nur noch mit 24 Stunden Bodycam unterwegs sein um lueckenlos dokumentieren zu koennen dass Du eben nicht Gewalt ihr gegenueber ausuebst. Ansonsten glaubt Dir als Mann naemlich keiner.
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Mal umgedreht....du tauschst die Schlösser....was passiert dann?
Die Bullerei kommt und sagt dir, lass die Frau wieder rein, du sagst nein und dann? Die Bullerei bricht die Tür auf um sie wieder rein zu lassen?
Nichts wird passieren.
Und das Mietzahlungen gleich zu setzen sind mit Mietvertrag ist mir neu, wo steht das genau?
Wenn du denkst das die Ex ne Borderleinerin ist, ist hier im Forum bei ca. 90% der Exen, dann ist sie ne tickende Zeitbombe.
Deine Räumungsklage kannst du auch vergesssen, die kann das Jahre hinziehen, wenn sie clever ist.
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Du musst richtig Fakten Schafen, danach soll Sie sich erklären.
Mein alter Nachbar hat seine Frau verprügelt. Die Polizei ist gekommen, die Alte hat sofort die Wohnung verlassen.
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@bitas
Maximal droht da Schadenersatz, den die Ex auf eigenes Risiko einfordern muss bei der Aktion.
Und diese sogenannten Mietzahlung waren natürlich nie welche.
Aber ich sehe schon wohin das führt: Zuerst einem Anwalt für Mietrecht, der gegen ordentlich Kohle ne Räumungsklage macht und dann der Bordi-Ex erst die Vorlage für die Gewaltschutzkarte liefert, die Sie dann ziehen wird.
Da der TS aber ja auch bei Mutti im Keller schlafen kann, während seine Bordi-Ex im Haus mit Dsco-Freddie und Hantel Hakan abfeiert ist das Lösungsbedürfnis offenbar gering.
Ich bin hier raus.
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