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27-01-2020, 15:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 16:00 von Vater Morgana.)
Moin zusammen.
Situation: Zahnspangenbehandlung des Kindes, begonnen als noch "alles gut" und ich ein Idiot war. Es galt eine mündliche Absprache mit der Mutter und der Praxis, dass sie die Kosten für anfallende private Zusatzleistungen allein bestreitet. Am Tag des Behandlungsbeginns war ich allein zugegen und unterschreibe also - in Vertretung der Mutter - den Behandlungsvertrag. Zuhause angekommen, weigert sie sich, durch ihre Unterschrift die Vertragspflichten auch rechtlich zu übernehmen. Ich Depp denke mir nichts dabei, außer dass ihr mal wieder ein Pfurz querhängt (Idiot!). Die ersten Rechnungen werden dann auch anstandslos von ihr beglichen.
Ein Jahr später (mittlerweile herrscht offener Krieg zwischen der Kindbesitzerin und mir) bekomme ich ein Schreiben der Praxis, mit einer offenen Rechnung über mehrere hundert Euro und einer angehängten Mail der Kindbesitzerin, dass die Praxis sich an mich als deren Vertragspartner wenden soll. Die Rechnung ist aber - wie bis dahin auch - an sie adressiert. Muss ich diese Rechnung begleichen oder gilt, dass solange mein Name nicht auf der Rechnung steht, mir auch nichts in Rechnung gestellt wurde? Für Hinweise und Informationen dankbar...
VM
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Wenn nur du Unterschrieben hast, wirst auch nur du zur Kasse gebeten.
Wenn meine Ex was Unterschreibt, würde ich auch nicht dafür aufkommen......
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27-01-2020, 16:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 16:42 von Vater Morgana.)
(27-01-2020, 16:08)Bitas schrieb: Wenn nur du Unterschrieben hast, wirst auch nur du zur Kasse gebeten. Das ist der Preis, den Mann dafür zahlt, dass er Frauen für etwas anderes hält, als sie tatsächlich sind. Und den werde ich wohl zahlen müssen.
Klar ist aber auch: Die Forderung ist erst ab Fälligkeit eintreibbar und dies ist das Rechnungsdatum. Diese Rechnung ist aber nicht an mich gerichtet, sondern an eine dritte Person, die nicht Vertragspartnerin ist (entsprechend der mündlichen Vereinbarung mit dieser dritten Person). Daher ist es für mich schon relevant, ob formal meine Namen und Adresse auf der Rechnung stehen müssen, um daraus eine gerichtsfeste Forderung gegen mich zu begründen. Ich habe nicht schlecht Lust, der Arzthelferin eine kleine Szene zu machen und brauche einen Grund für das Theater...
VM
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Du hast natürlich ein Anrecht auf eine formal korrekte Adressierung in der Rechnung.
Schon aus dem Grund, daß du während der lfd. Behandlung oder nach der erfolgreich abgeschlossenen Behandlung (je nach KK) dir diese Kosten erstatten lassen kannst. Und da geht nun mal gar nichts ohne (korrekte) Belege. Für eine Rechnung an die Mutti gibt es natürlich nichts.
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Welcher Name stand denn auf dem Vertrag drauf den Du unterschrieben hattest? Du kannst ja durchaus auch was "im Auftrag" unterschreiben....
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27-01-2020, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 17:42 von Vater Morgana.)
(27-01-2020, 17:07)kay schrieb: Welcher Name stand denn auf dem Vertrag drauf den Du unterschrieben hattest? Du kannst ja durchaus auch was "im Auftrag" unterschreiben.... Ich habe die Kostenvereinbarung tatsächlich wiedergefunden...
1. Es ist eine private Kostenvereinbarung zwischen der Praxis und beiden Eltern (beide namentlich erwähnt).
2. Enthalten ist folgende Klausel: "Sollte nur ein Elternteil unterzeichnen, so übernimmt der/die Unterzeichnende alle Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung."
3. Unterschrift des/der Zahlungspflichtigen: Ein Idiot.
Und dieser Idiot schiebt nochmal ein paar Hundert Euro hinterher. Ich sehe gerade selbst, dass die Rechnung wahrscheinlich formal korrekt adressiert wurde (da sie an einen der gemeinschaftlich erwähnten Eltern ergangen ist). Seitens der Praxis wäre dann alles korrekt. Also kein Dampfablassventil für meinen Ärger...
VM
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Dann würde ich die Arzthelferin nicht zusammenfalten, sondern freundlich darum bitten, dir künftig die Rechnungen mit
deiner Adresse im Briefkopf zu schicken.
Damit du später nicht noch den Ärger mit Ex und Krankenkasse hast, wenn es um die Rückerstattung der ausgelegten Beträge geht.
Und künftig halt vorher das Kleingedruckte lesen.
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27-01-2020, 20:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 20:49 von Alles-durch.)
Es mag ja sein, dass Du im Außenverhältnis gegenüber der Zahnarztpraxis die Rechnung begleichen musst. Im Innenverhältnis kannst Du es Dir m.E. nach von der Ex zurück holen. Schließlich handelt es sich um eine notwenige Arztbehandlung und die Ex war einverstanden.
Umgekehrt würde sich die Ex das schließlich ebenfalls über Mehrbedarf holen; auch wenn Du die unterschrift verweigert hättest. Das Gesetz hat dort Vorrang. Bloss weil ein Elternteil die Unterschrift verweigern, kann er sich nicht der Zahlungspflicht einer notwendigen!!! Arztbehandlung entziehen. Ansonsten würden wahrscheinlich viele Väter der Kindesbesitzerin sagen: "Dein Kind - Dein Problem"
Ich würde die Ex auffordern die Hälfte zu Zahlen oder es einfach vom Unterhalt kürzen. Das einzige wozu Du zugestimmt hast ist, dass die Arztpraxis halt nicht beide Eltern verklagen muss, sondern nur Dich.
Wenn Du es jetzt einfach zahlst, dann werden die Dir sagen, dass es jetzt halt verbraucht ist. Also auf jeden Fall einen Vorbehalt machen und der Ex den Vorbehalt mitteilen. Im Innenverhältnis das Geld dann wiederholen!
P.S.
Der Ex würde ich die Rechnung schicken, mit der Bitte diese bis zum ..... zu prüfen und Dir vorbehalte mitzuteilen. Erst danach!!! zahlen. Ansonsten erzählt die Dir, dass die Rechnung nicht berechtigt gewesen wäre - zu hoch oder nicht erbrachte Leistungen,...
Ah - sorry. Ist natürlich nicht die Hälfte. Bei Mehrbedarf gilt doch eine Quotenregelung aus dem jew. Einkommen der Eltern, wenn ich das richtig im Kopf habe.
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27-01-2020, 23:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-01-2020, 23:58 von IPAD3000.)
Ich teile die Ansicht. Rechne die Forderung mit dem Unterhalt auf.
Deine Ex kassiert sonst doppelt, schließlich erstattet die Krankenkasse bei einer erfolgreichen Behandlung einer Zahnfehlstellung am Ende die vorgeschossenen Kosten. Und die greift sich dann die Mama ab, wenn auch erst ein paar Jahre später.
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Hallo VM, mit dem Unterhalt verrechnen gibt garantiert Ärger.
Wenn Du weiter kommen willst, solltest Du versuchen die Wogen möglichst glatt zu halten. Das kostet im Zweifel Geld und Nerven, kosten aber Anwälte und Gerichtsverfahren auch.
Arbeitest Du? Zahlst Du Steuern? Wenn ja, würde ich es so machen:
Kontaktiere die Praxis, erkläre, dass Du die Kosten übernimmst und lass Dir eine vernünftige Rechnung auf Deinen Namen ausstellen. Frage nach und stelle sicher, dass Du die Erstattung von der Krankenkasse, bei erfolgreicher Behandlung dann auch bekommst. Entweder bei der Praxis oder, wenn die nichts dazu sagen können, bei der Krankenkasse.
Die Rechnung würde ich von der Steuer absetzen, da gibt es Grenzen. Früher mussten die Krankheitskosten 3% vom versteuernden Brutto betragen um absetzbar zu sein. (ab drei Kinder 1%) Da hat sich aber 2020 etwas geändert, zugunsten des Steuerpflichtigen. Zu den abzusetzenden Kosten zählen dann auch alle Fahrten zu Apotheken und Ärzten, 30ct / km, Parkgebühren und alle Zuzahlungen die Du sonst noch hast.
Dies ist nur eine Meinungsäußerung von mir und stellt selbstverständlich keine steuerliche Beratung dar.
Grüße marcus
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Ich hatte auch so einen ähnlichen Fall und musste mal Arzkosten für meinen in Deutschland lebenden Sohn vorstrecken.
Habe die deutsche Krankenkasse angeschrieben, die Belege per Mail zugesendet und meine Banverbindung im Ausland wo ich wohne angegeben. Hier hatte mir die Krankenkasse ohne Probleme alles zurücküberwiesen.
Da Mutti ja Harz4 hat bekam ich die komplette Summe erstattet.
Dies war auch so für einen Inhalator, welchen die Mutter mir nicht mitgeben wollte, musste ich vorstrecken da sonst kein Umgang gewährt wurde, diesen angeblich nicht von der Mutter bekam, weil sie ihn, wie behauptet auch für den älteren Sohn bräuchte und auch gelogen kein Anrecht auf einen zweiten habe.
Also Beleg zur Krankenkasse und ohne die Mutter zu informieren meine Angaben gemacht.
Sogar noch vom Arzt in Deutschland einen Wisch ausfüllen lassen, dass ich diesen bräuchte.
Alles ohne Problemem erstattet bekommen auf mein Konto.
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29-01-2020, 01:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2020, 01:14 von Vater Morgana.)
Danke euch für die guten Infos.
Ich werde diese Rechnung korrigieren lassen und erstmal "unter Vorbehalt" zahlen. Lohnsteuer wird bei mir recht wenig abgeführt (will sagen: das bekomme ich sowieso schon zurück). Die Krankenkasse fällt aus, da es sich um nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen handelt. Alles Weitere dazu erfolgt "im Innenverhältnis", da habe ich mich bislang zu harmlos verhalten...
VM
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