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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#26
Ich komme mit dem Vorschlag wohl zu spät, aber trotzdem nur mal so als Idee: Warum nicht die Erstberatung in Höhe von 195€ nutzen, für die Berechnung?
Wird ein Familienrechtsanwalt doch in 1 Std. hinbekommen, wenn man diesem alle seine Einkünfte und Ausgaben genau und verständlich aufdröselt.
Die meisten haben dafür extra Software, kaum ein Anwalt hat Lust händisch alles für jeden Mandanten von vorne durchzukalkulieren.

Da bei einer Abänderungsklage ohnehin Anwaltszwang herrscht, kannst den "Kalkulations"-Anwalt auch in Aussicht stellen, dass er Dich vor Gericht in dieser Angelegenheit vertreten soll.
Bei Anwälten muss man zielgerichtet vorgehen, ihnen klar zeigen, dass man etwas von der Rechtsmaterie versteht und kein blutiger Anfänger ist. Dann kann man Aufwand/Kosten gering halten.
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#27
(02-04-2019, 14:27)Maestro schrieb: Ich komme mit dem Vorschlag wohl zu spät, aber trotzdem nur mal so als Idee: Warum nicht die Erstberatung in Höhe von 195€ nutzen, für die Berechnung?
Wird ein Familienrechtsanwalt doch in 1 Std. hinbekommen, wenn man diesem alle seine Einkünfte und Ausgaben genau und verständlich aufdröselt.
Die meisten haben dafür extra Software, kaum ein Anwalt hat Lust händisch alles für jeden Mandanten von vorne durchzukalkulieren.

Die Unterhaltsberechnung ist nicht von einer Beratung umfaßt. Eine individuelle, schriftliche Unterhaltsberechnung stellt keine Beratung mehr dar, sondern ist eine konkrete Geschäftsbesorgung. Also zahlt man eine Geschäftsgebühr, keine Beratungsgebühr. Streitwert für die Bemessung der Vergütung ist dann regelmässig die Summe eines Jahresunterhalts.

Problem ist auch, daß das Jobcenter eine Unterhaltsberechnung vom Jugendamt anerkennt, aber keine von einem Rechtsanwalt. Ich brauche aber den Segen vom Amt, damit ich weiter aufstocken kann.

(02-04-2019, 14:27)Maestro schrieb: Da bei einer Abänderungsklage ohnehin Anwaltszwang herrscht, kannst den "Kalkulations"-Anwalt auch in Aussicht stellen, dass er Dich vor Gericht in dieser Angelegenheit vertreten soll.
Bei Anwälten muss man zielgerichtet vorgehen, ihnen klar zeigen, dass man etwas von der Rechtsmaterie versteht und kein blutiger Anfänger ist. Dann kann man Aufwand/Kosten gering halten.

Mein Anwalt ist ein erfahrener, kompetenter und einfühlsamer Geschäftspartner. Er weiß, das ich mich mit der Materie auskenne und hat Respekt vor meinen bisherigen Leistungen vor der Sozialgerichtsbarkeit. Er kennt meine finanzielle Situation und tut nur daß, was wir besprochen haben. Aber auch er leistet bei der Abrechnung über Verfahrenskostenhilfe auch nur das obligatorische Soll. Fristen reizt er regelmässig bis zum letzten Tag aus. Letztlich macht er aber, was er soll. Ein Anwalt ist auch ohnehin nur so gut, wie man ihm zuarbeitet. Du hast natürlich Recht, wenn man den Anwalt zügellos laufen läßt, kann es sein, daß er einen unnötigen Kostenberg produziert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#28
Das ist doch mal ein schöner Start in die Woche. Der VKH Antrag von meiner Ex ist von dem Amtsgericht abgebügelt worden.
Sinngemäß hat das Gericht dem Anwalt von der Ex seine Faulheit vorgehalten, daß er eben so gar nix dazu vorgetragen hat, was sich zwischen dem bestehenden Titel und heute verändert hat. Er hätte sich in die Entstehungsgeschichte des bestehenden Titels einarbeiten müssen, um die damaligen Verhältnisse mit denen von heute zu vergleichen. Es wäre nicht Aufgabe des Gerichts oder des Antragsgegners, ihm das abzunehmen. Es reicht nicht aus, einfach mal zu sagen, der Pflichtige verdient jetzt halt mehr. Ggf. stelle ich das noch bei den Gerichturteilen mit ein. Die Ex hat jetzt 4 Wochen Frist zur Beschwerde beim OLG.
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#29
Hach, ist mal ein schönes Ostergeschenk. Und ich möchte wetten, der Anwalt lässt sich jetzt Zeit bis zu einem Neuversuch.  Denn die ganze nötige Rechnerei (die in deinem Fall durchaus Zeit kostet) wird ihm ja höchstens mit Verfahrenskostenhilfe vergütet und bei der ist der Staat knausrig, da gibts weniger Geld wie wenn ein Mandant zahlt. Der wird jetzt die Ex höflich einbremsen, weil er keine Lust mehr hat.

Ja, die Begründung des Beschlusses über die abgelehnte VKH wäre für den öffentlichen Bereich "Gerichtsurteile" interessant. Schliesslich gibt das auch Formulierungsmunition für andere Väter, die verklagt werden sollen.
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#30
(15-04-2019, 19:22)p__ schrieb: Hach, ist mal ein schönes Ostergeschenk. Und ich möchte wetten, der Anwalt lässt sich jetzt Zeit bis zu einem Neuversuch.  Denn die ganze nötige Rechnerei (die in deinem Fall durchaus Zeit kostet) wird ihm ja höchstens mit Verfahrenskostenhilfe vergütet und bei der ist der Staat knausrig, da gibts weniger Geld wie wenn ein Mandant zahlt. Der wird jetzt die Ex höflich einbremsen, weil er keine Lust mehr hat.

Ja, die Begründung des Beschlusses über die abgelehnte VKH wäre für den öffentlichen Bereich interessant. Schliesslich gibt das auch Formulierungsmunition für andere Väter, die verklagt werden sollen.
Jaaaa, rein damit
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#31
Ja gut. Mache ich voraussichtlich heute abend.
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#32
Update: Die Gegenseite hat Beschwerde eingelegt. Der wurde nicht abgeholfen. Jetzt darf sich das OLG Hamm damit
beschäftigen.
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#33
Der Rechtsanwalt meiner Ex hat die Beschwerde gegen die VKH Ablehnung zurückgezogen. Man hat wohl
einen richterlichen Hinweis erhalten, daß die Beschwerde abgelehnt wird. Damit ist jetzt wohl erst mal eine
Weile Ruhe.
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#34
Den Anwalt muss die Ex jetzt selber zahlen und es wurde nicht mal geklagt :-)
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#35
Es geht wohl in eine 2. Runde. Ich habe gestern zwei meiner Kinder für den unterwöchigen Umgang abgeholt und habe da
neue Schriftsätze von ihrem Anwalt mit Datum vom Mittwoch and das zuständige Amtsgericht gesehen. Antragsgegner in dem Schreiben enthält meine Postanschrift.
Der will mir wohl mal wieder das Wochenende versauen.
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#36
Post vom Amtsgericht. Dreizeiler vom Gericht. Antrag vom Anwalt der Mutter auf VKH wieder abgebügelt. Das ist doch mal ein guter Start in die Woche.
Habe ich in die Gerichtsurteile eingestellt.
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#37
"die erneute Antragstellung ohne Darstellung der ursprünglichen Entscheidungsgrundlage verwundert" - das ist so eine der härtesten Ohrfeigen unter Juristen füreinander. Gratuliere. Könnte auch einen Lerneffekt haben. Die Arbeit des Anwalts muss die Mutter wie erwartet jetzt selbst zahlen. Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zwar kostenfrei, aber der Anwalt nicht.

Inhaltlich ist nichts verwunderlich. Ich verstehe nicht, wie sich der Anwalt von der Ex da hineinmanövrieren liess.
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#38
Habe jetzt die Rechnung vom Anwalt bekommen, weil im VKH-Prüfungsverfahren nicht über VKH abgerechnet werden kann.
Der VKH Antrag der Mutter wurde ja vom Gericht abgewiesen. Dafür werden bei mir jetzt 450 Euro fällig.
Ich muß jetzt mal schauen, ob ich mir das Geld vom JC wiederholen kann. Hatte vorsorglich Kostenübernahme beantragt, wurde damals aber abgelehnt,
weil zu dem damaligen Zeitpunkt noch keine Kosten angefallen waren.
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#39
Rechtsschutzversicherung Jobcenter :-)
Die Einzigen, die bei diesem Quark was verdient haben sind wieder mal die Anwälte.
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#40
So siehts aus, P. ;-)
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#41
Mal noch eine prozessuale Frage. Über meinen VKH-Antrag (um mich gegen den Antrag der Ex zu verteidigen) hat das Gericht ja gar nicht entschieden.
Hätte mein Antrag zwingend beschieden werden müssen, bzw. hat der Anwalt es verbummelt, auf einen
Beschluß über meinen Antrag zu entscheiden? Für verbummelte Entscheidungen trage ich nicht gerne die Kosten.
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#42
So weit ich weiss, ist ein Entscheid hinfällig, nachdem schon der Gegenseite negativ bescheiden wurde und du keine eigenständigen, davon unabhängigen Anträge gestellt hast. Denn jeder bekommt individuell Verfahrenskostenhilfe und das eben fürs Verfahren, das nunmehr gar nicht erst stattfand. Möglicherweise hätte dieses Vorfeld die Beratungshilfe abgedeckt.

Leider schweigen sich §117ff ZPO darüber aus. Ich würde auf jeden Fall nochmal deinen Anwalt dazu befragen. Es sollte in seinem Interesse liegen, denn in solch knappen Verhältnissen hat er sonst ein erhöhtes Risiko für einen Zahlungsausfall und das mögen sie gar nicht, die Talare.
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#43
Nachdem das Jobcenter auf meine Kostenerstattungsforderung wegen meiner Anwaltskosten nicht reagiert, muss ich mal wieder vor dem Sozialgericht klagen. Klageschrift geht morgen raus, drückt mir mal die Daumen.
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#44
Es wird spannend. Am Freitag hat mich eine SB angerufen, habe das Gespräch nicht annehmen können.
Habe heute zurückgerufen und die Kollegin sagte mir, es ginge um meinen Antrag wg. Kostenerstattung Rechtsanwalt.
Die beiden Damen haben diskutiert, aus welchem "Topf" man denn das Geld für die Rückerstattung nehmen könne.
Naja, dachte ich, vielleicht gibt es da einen Etat für "Staatshaftung" oder §16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung). Big Grin
Jedenfalls sind die sich da wohl nicht einig geworden und haben das der Fachaufsicht übergeben. Jetzt müssen sie natürlich auf eine Antwort von dort warten und wollten mich fragen, ob das okay wäre, wenn ich noch bis Januar warte.
Habe geantwortet, daß die Klage schon raus ist und ich eine Klagerücknahme davon abhängig mache, wie die Entscheidung der Fachaufsicht ausfällt.
Aber ist doch schon interessant, wie die Administration anfängt zu rotieren, wenn das Pendel zurückschlägt.
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#45
Solange es nur um den Etatposten geht und nicht um eine grundsätzliche Weigerung, das Geld zu bezahlen wird sich da wohl eine Lösung finden lassen. Sie haben ja noch genug Zeit, um das Verfahren durch Anerkenntnis des Antrages wieder ganz schnell zu beenden.

Fälle wie deiner sind enorm wichtig, wenn der Schwachsinn der hemmungslos auf Vätern abgeladen wird mal wie ein Bumerang auf den Staat wieder zurückfliegt. Ist wohl der einzige Mechanismus, der für einen gewissen Reformdruck sorgen könnte.
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#46
(23-12-2019, 15:18)p__ schrieb: Fälle wie deiner sind enorm wichtig, wenn der Schwachsinn der hemmungslos auf Vätern abgeladen wird mal wie ein Bumerang auf den Staat wieder zurückfliegt. Ist wohl der einzige Mechanismus, der für einen gewissen Reformdruck sorgen könnte.

Ja, da sehe ich mich irgendwie in den Stiefeln des Pioniers. Jeder beschreitet eben seinen eigenen Pfad durch den Unterhaltswahnsinn und vielleicht wird er damit auch mal breiter für diejenigen, die danach kommen.
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#47
Nun habe ich immerhin schon mal ein Aktenzeichen von dem Sozialgericht bekommen. Das kann aber locker noch ein Jahr dauern, bis die Sache entscheidungsreif wird. Weil keine Eilbedürftigkeit besteht, kann sich das noch lange hinziehen. Aber vielleicht bekomme ich ja schon früher Rückmeldung von der Fachaufsicht des Jobcenters, wo mein Antrag jetzt herumliegt.
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#48
Heute erreichte mich von der optierenden Kommune folgendes Schreiben:

Sehr geehrter Herr Sixteen Tons,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen geltend gemachten Kosten in Höhe von
445,06 Euro für die Honorierung Ihres Anwaltes, Herrn xyz, Mustergasse 11, Musterstadt, ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht, erstatten werde.

Hiesiger Ansicht nach hat sich die Angelegenheit vor dem Sozialgericht Musterstadt, Az. S xx AS 1234/19, damit
erledigt.

Wenn die entsprechende Korrespondenz mit dem Sozialgericht Musterstadt abgeschlossen ist, wird die Zahlung veranlasst.

Ich wünsche, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein.

MfG
Im Auftrag
Es Beh

Es wird nun also lieber gezahlt, als daß man ein Urteil kassieren möchte.
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#49
Lieber ab und zu im Einzelfall nachgeben statt einen Beschluss, der die Lage für Alle klärt. Na gut, wenigstens bist du diesmal der Einzelfall :-)
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#50
Ich bin ja auch nicht unzufrieden mit dem Ergebnis. ;-)
Für mich heisst das im Ergebnis

a) Das ich keine solchen bescheuerten Mitwirkungsaufforderungen mehr von denen bekomme.
b) Das damit der Weg frei ist, eine Änderungstitulierung über das JA vorzunehmen. Kostet nix, die Kinder bekommen
mehr Geld und naja, ich dann auch. Win-Win Situation für fast alle Smile
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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