Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Situationsbestimmung und mögliche Optionen
#1
Hallo,

nach einiger Zeit des Mitlesens habe ich mich jetzt auch im Forum angemeldet und würde gerne meine Situation vorstellen.
Ich habe schon viele Informationen gesammelt und mein anfänglicher Optimismus von vor ein paar Jahren schwindet immer mehr.
Deshalb würde ich gerne von Euch hören, ob meine Einschätzungen in etwa richtig sind, auch was meine möglichen Optionen betrifft.
Im Voraus schon mal herzlichen Dank für Eure Hilfe!

Ich bin seit 20+ Jahren verheiratet, habe einen Sohn, 22 Jahre, und eine Tochter, 16 Jahre.
Beide Kinder wohnen noch bei uns.
Ich bin ganztags beschäftigt und verdiene ca. 4000,- Netto.
Meine Frau arbeitet halbtags und verdient ca. 1000,- Netto.
Mein Sohn macht eine Lehre und ist in ca. 1 Jahr damit fertig, wenn alles klappt.
Ich und meine Frau haben ein gemeinsames Haus, Eigentum je zur Hälfte.

Nach einem Unterhaltsrechner im Internet müsste ich ca. 535,- für meinen Sohn zahlen und 475,- für meine Tochter. Nach der 3/7-Regel würde meine Frau ca. 1200,- bekommen, und das bis zur Rente. Stimmen diese Unterhalts-Zahlen in etwa?

Momentan zahle ich alles, was die Familie braucht, meine Frau behält ihren kompletten Lohn für sich und will auch nichts davon für die Familie bezahlen. Mir bleiben ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies.

Ich habe kein Problem damit, Unterhalt für meine Kinder zu zahlen, ich liebe sie und es ist meine Verantwortung. Was mich stört, ist der nacheheliche Unterhalt für meine Frau.  Sie macht mir seit Jahren das Leben zur Hölle, es gibt keine gemeinsamen Unternehmungen mehr, ich möchte das auch gar nicht, wenn ich ehrlich bin. Und wenn ich daran denke, fast die Hälfte meines Gehalts ewig für nichts an sie abzudrücken, kommt mir die Galle hoch.

Ich sehe jetzt 4 Optionen

1) alles so weiterlaufen lassen: Sicherlich die billigste Option, allerdings bin ich damit äußerst unzufrieden, und das Leben geht schneller vorbei als man denkt..

2) der "normale" Weg: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. Brav alles zahlen. Dann hätte ich ca. 1700,- für mich, davon gehen dann Miete ab und Lebenshaltungskosten, mir bleiben dann wohl nur max. 500,- im Monat übrig, wenn nicht weniger

3) alles an die Wand fahren: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. - das bleibt ja immer oder?
nichts zahlen, nur Minimalunterhalt für Kinder wegen §170 ??
Job kündigen
Schulden auflaufen lassen
Hartz4
Dann habe ich zwar auch nicht mehr Geld, aber das Leben ist ruhiger ohne den Stress im Job.
Was passiert hier beim Eintritt ins Rentenalter? Wird die Rente gepfändet? Was ist mit Betriebsrente?

4) auf und davon: irgendwo ins Ausland, von dort Minimal-Unterhalt für Kinder zahlen, um §170 zu vermeiden
Kann ich mir gut vorstellen, ich hänge hier an nichts wirklich.
Der Kontakt zu den Kindern geht auch per Mail, falls die das dann überhaupt noch wollen.
Ich hab mich schon intensiv mit dem Thema beschäftigt, das könnte klappen.
Ein wenig Startgeld habe ich, ich komme überall klar, auch mit geringen Ansprüchen.

Das Haus ist mir auch egal, das brauche ich nicht. Allerdings kann man das nicht einfach so verkaufen, wenn sie nicht will oder? Wenn sie drin bleibt, könnte ich ja anteilig Miete verlangen und auf den Unterhalt anrechnen oder?

So, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, ich hoffe, dass das nicht zu viel ist für den Anfang.
viele Grüße

santiago
Zitieren
#2
Smile 
ein fall für PetriebsmittelPereitstellung Blush
Zitieren
#3
Das es Frauen ja meistens vor allem ums Geld geht, koenntest Du ev. mit ihr verhandeln. Sie bekommt das Haus und verzichtet auf Unterhalt oder aehnliches......
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
Zitieren
#4
ich würde auf 50% Teilzeit gehen(aus gesundheitlichen Gründen) und nach einem Jahr mich von dem Weib trennen = weniger unterhalt für alle und mehr Freizeit für dich(für Nebentätigkeiten)
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#5
Willkommen im Forum. Habe die endlosen Leerzeilen aus dem Beitag rausgenommen, damit er lesbarer wird.

Ob die Zahlen stimmen, kann ich nicht sagen, dafür sind viele Informationen mehr nötig. Der Sohn ist jedenfalls nichtprivilegiert und eigenes Einkommen (bekommt er was in der Lehrzeit?) senkt seinen Bedarf. Damit steht er in der Rangfolge der Berechtigten noch hinter der Ehefrau.

Die Kinder sind sowieso flügge oder bald flügge. Das ist nicht mehr das Problem. Ich würde jetzt irgendwo so viel wie möglich Geld bunkern, das sich nicht von Staat und Ex finden lässt, das Trennungsjahr beginnen und so bald wie möglich die Scheidung einreichen. Möglicherweise läuft das ja zivil ab und ihr könnt euch über das Haus und weiteres einigen. Sollte klar werden, dass es nur Stunk und Pleiten gibt, dann treten die anderen Optionen in den Vordergrund.
Zitieren
#6
Meine Meinung:
4000 Netto ist doch Sahne-mäßig.
Selbst wenn du deiner Frau lebenslänglich was zahlen musst, bleiben dir mind. 2000 € übrig (Überschlagsrechnung).
Davon kann man gut leben!

Wie du schreibst: "das Leben geht schneller vorbei als man denkt."
Geld ist nicht alles! 2000 € ist gut!
Lass es sauber durch einen guten Anwalt abwickeln.
Danach lebe mit dem was dir bleibt, ärgere dich nicht und mach dir so wenig Stress wie möglich damit.
Zitieren
#7
Es kommt darauf an wie Hart man(n) für 4000€ Netto arbeiten muss!
Zitieren
#8
Zitat:Mir bleiben ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies.


Ich sehe jetzt 4 Optionen

1) alles so weiterlaufen lassen: Sicherlich die billigste Option, allerdings bin ich damit äußerst unzufrieden, und das Leben geht schneller vorbei als man denkt..

2) der "normale" Weg: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. Brav alles zahlen. Dann hätte ich ca. 1700,- für mich, davon gehen dann Miete ab und Lebenshaltungskosten, mir bleiben dann wohl nur max. 500,- im Monat übrig, wenn nicht weniger

3) alles an die Wand fahren: Trennung, Scheidung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, hohe Scheidungskosten etc. - das bleibt ja immer oder?
nichts zahlen, nur Minimalunterhalt für Kinder wegen §170 ??
Job kündigen
Schulden auflaufen lassen
Hartz4
Dann habe ich zwar auch nicht mehr Geld, aber das Leben ist ruhiger ohne den Stress im Job.
Was passiert hier beim Eintritt ins Rentenalter? Wird die Rente gepfändet? Was ist mit Betriebsrente?

4) auf und davon: irgendwo ins Ausland, von dort Minimal-Unterhalt für Kinder zahlen, um §170 zu vermeiden
Kann ich mir gut vorstellen, ich hänge hier an nichts wirklich.
Der Kontakt zu den Kindern geht auch per Mail, falls die das dann überhaupt noch wollen.
Ich hab mich schon intensiv mit dem Thema beschäftigt, das könnte klappen.
Ein wenig Startgeld habe ich, ich komme überall klar, auch mit geringen Ansprüchen.

Das Haus ist mir auch egal, das brauche ich nicht. Allerdings kann man das nicht einfach so verkaufen, wenn sie nicht will oder? Wenn sie drin bleibt, könnte ich ja anteilig Miete verlangen und auf den Unterhalt anrechnen oder?

So, das sind jetzt viele Fragen auf einmal, ich hoffe, dass das nicht zu viel ist für den Anfang.
viele Grüße

santiago
Hallo Santiago,
ja das ist nicht schön, eine Trennung will aber gut überlegt sein. "ca. 1300,- für mein Privatleben und Hobbies" Das wirst Du nach einer Trennung wohl nicht mehr haben.
Zu dem ein oder anderen kann ich noch etwas sagen.

Zur Option 2: "Dann hätte ich ca. 1700,- für mich" ich weiß nicht wieviel Ausbildungsvergütung Dein Sohn bekommt, aber solange Du noch unterhaltspflichtig bist, denke ich, ohne nachgerechnet zu haben, dass Du auch schnell am Selbstbehalt von 1160 kratzen wirst. Wenn die Kinder mit der Ausbildung fertig sind, sieht es natürlich anders aus, ist ja nicht mehr lange.

Zu3: Natürlich wird die Rente gepfändet, Betriebsrente auch, es dürften die gleichen Selbstbehalte gelten.

Zu 4: Das wäre nichts für mich, ich leide weiterhin an zu wenig Umgang und meine Kinder auch. Mein Großer ist gerade in Argentinien, Whatsapp ist super zum telefonieren, aber direkt und häufiger wäre schon schön.

Wegen dem Haus: Ist es bezahlt? bei mir läuft das so: Sie wohnt mit den Kindern drin, die Darlehen bedienen wir zur Hälfte, was ich bezahle wird bei meiner Leistungsfähigkeit zu meinen Gunsten berücksichtigt. Verkaufen kann man nur, wenn beide zustimmen. Eine Teilungsversteigerung ist eine hohe Hürde. Wenn Sie Dir mehr Miete bezahlt, als Dich das Haus kostet, ist es Einkommen für Dich und Du darfst es als Unterhalt zurück überweisen.

Ich wünsche Dir weise Entscheidungen,
Grüße marcus
Zitieren
#9
2000 EUR Netto? Ist doch noch super! Viel mehr hab ich -regulär- auch nicht und ist noch mehr als der bundesdeutsche Durchschnitt so verdient. Zur Zeit bin ich allerdings dazu verdammt worden mit 1000 EUR auskommen zu müssen. Da hört der Spaß dann echt auf....................
Zitieren
#10
(25-02-2020, 17:16)Gast1969 schrieb: 2000 EUR Netto? Ist doch noch super! Viel mehr hab ich -regulär- auch nicht und ist noch mehr als der bundesdeutsche Durchschnitt so verdient. Zur Zeit bin ich allerdings dazu verdammt worden mit 1000 EUR auskommen zu müssen. Da hört der Spaß dann echt auf....................

Naja das ist schon ein Unterschied ob du einen Job für 3.000 brutto oder 7.000 brutto ausübst und unterm Strich das gleiche netto übrig bleibt... Der Druck ,die Anforderungen, Überstunden sind i.d.R. bei dem Job für 7.000 € wesentlich höher, der Verschleiss auch.

Grüße

Lullaby
Zitieren
#11
Kleine Anmerkung noch von mir: der §170 StGB gilt für jede Art von Unterhalt, nicht nur Kindesunterhalt.

Ich bin von meiner Exe zwei mal nach §170 StGB angezeigt worden, wegen Ehegattenunterhalt. Das erste Mal, um mich einzuschüchtern weil ich gegen das viel zu hohe Unterhaltsurteilsurteils des Familiengerichts vor das Oberlandesgericht gezogen bin. Das zweite Mal, weil Exe den Staatsapparat dazu benutzen wollte, meine Adresse (im Ausland) und meine Lebensumstände zu erforschen.
Beide Strafverfahren wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, aber es hätte auch anders ausgehen können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#12
Ich glaub, so schlimm wird es nicht für dich enden. Die Kinder sind nahezu raus, Ausbildungsvergütung wird angerechnet, der 22jährige ist nicht mehr privilegiert, Selbstbehalt ihm ggü. 1.300 Euro. Deine Tochter- was tut die? Schule? Dann fällt noch Unterhalt für sie ab. Ab Studium oder Ausbildung sieht das anders aus. Ab Volljährigkeit fällt die Privilegierung weg. Könnte nur noch sein, dass du das Studium finanzieren musst, sollte Bafög nicht bewilligt werden. Aber auch hier SB 1.300 Euro.

Das Haus kannst du schwer zersägen. Einer wird den anderen auszahlen müssen, je nachdem, wer dies haben möchte. Oder, wie schon hier erwähnt, mit Anrechnung auf Unterhalt der Ex zur Verfügung stellen. Dazu solltet ihr vielleicht einen Mediator aufsuchen und versuchen, eine vernünftige Lösung zu erarbeiten.

Mit 4.000 netto wirst du nicht untergehen. Geld ist nicht alles, sorge für ein gesunden Neuanfang, vielleicht allein, vielleicht mit einer Partnerin, die dir bekömmlicher ist.

Viel Glück.
Zitieren
#13
Besten Dank erstmal für die vielen Antworten!

(25-02-2020, 13:03)Zahlesel_RUS schrieb: ich würde auf 50% Teilzeit gehen(aus gesundheitlichen Gründen) und nach einem Jahr mich von dem Weib trennen = weniger unterhalt für alle und mehr Freizeit für dich(für Nebentätigkeiten)
Ich fürchte, mit meiner Ausbildung kriege ich dann fiktives Einkommen angerechnet und muss trotzdem genau so viel zahlen wie mit Vollzeit.

(25-02-2020, 13:07)p__ schrieb: Willkommen im Forum. Habe die endlosen Leerzeilen aus dem Beitag rausgenommen, damit er lesbarer wird.
Danke, das hatte bei mir irgendwie nicht geklappt.

(25-02-2020, 13:07)p__ schrieb: Ob die Zahlen stimmen, kann ich nicht sagen, dafür sind viele Informationen mehr nötig. Der Sohn ist jedenfalls nichtprivilegiert und eigenes Einkommen (bekommt er was in der Lehrzeit?) senkt seinen Bedarf. Damit steht er in der Rangfolge der Berechtigten noch hinter der Ehefrau.
Ich kann mehr Infos liefern, wenn gewünscht. Ich würde sehr gerne wissen, mit was für Zahlen ich rechnen kann.
Mein Sohn kriegt ca. 900,- in seiner Lehre.

(25-02-2020, 13:21)Newton schrieb: Meine Meinung:
4000 Netto ist doch Sahne-mäßig.
Selbst wenn du deiner Frau lebenslänglich was zahlen musst, bleiben dir mind. 2000 € übrig (Überschlagsrechnung).
Davon kann man gut leben!

Wie du schreibst: "das Leben geht schneller vorbei als man denkt."
Geld ist nicht alles! 2000 € ist gut! 
Lass es sauber durch einen guten Anwalt abwickeln.
Danach lebe mit dem was dir bleibt, ärgere dich nicht und mach dir so wenig Stress wie möglich damit.
Wenn mir 2000,- bleiben würden, wäre ich zufrieden. Ich befürchte allerdings, dass nach Wegfall des Kindesunterhalts der Ehegattenunterhalt aufgestockt würde, so dass mir unter dem Strich wieder nur das gleiche bleibt. (wegen 3/7-Regel)


Am liebsten wäre es mir, wenn ich nur für die Kinder zahlen müsste und ich mit der Frau nichts mehr zu tun hätte.
Mir wäre es auch egal, wenn ich das Haus opfern müsste, nur dass ich nicht noch lebenslang  für die Frau schuften müsste. Ich habe gelesen, dass auch nach einer Abfindung später noch Unterhaltsforderungen kommen können. Wie könnte man das wasserdicht machen, dass ich z.B. das halbe Haus, was mir gehört, irgendwie auf den Unterhalt anrechne und dann einen Schlussstrich ziehen kann?
Ich gehe davon aus, dass sie zunächst das Haus mit den Kindern weiter bewohnen will, was ich aber nicht sicher weiß.
Vielleicht will sie auch wieder zurück zu ihren Eltern ziehen (400 km) und wir könnten das Haus verkaufen.
Aber meine Kinder haben hier Freunde und mein Sohn eine feste Freundin, so dass die Kinder wohl nicht mitgehen würden. Wäre für mich natürlich gut, aber alleine geht sie sicher nicht weg.

Meine Unabhängigkeit ist mir wichtiger als Geld, ich will nicht mein ganzes Leben noch die Frau an der (finanziellen) Backe haben.

viele Grüße
santiago
Zitieren
#14
Die Ratschläge von "Zahlesel_RUS" kann man nicht ernst nehmen, und schon gar nicht befolgen. Ihn hat seine Vorgehensweise in den Knast gebracht, muss man nicht nachmachen.

Natürlich wird man dir fiktives Einkommen zurechnen, wenn du dein Einkommen reduzierst. Hier gibt es den Begriff der "eheprägenden Verhältnisse". Wenn deine Frau nachweisen kann, z.B. durch Kontoauszüge oder was auch immer, dass es in dieser Ehe gelebte Praxis war dass von deinem Einkommen alle Kosten bestritten wurden und ihr Einkommen ihr persönliches Taschengeld war - dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Gericht diese Verhältnisse für die Zeit der Trennung und nach der Scheidung festschreiben wird. Madame darf ja auf gar keinen Fall schlechter gestellt werden als während der intakten Ehe. Von daher wird das Gericht dafür sorgen, dass deine Exe keine Nachteile durch die Scheidung erleidet.

Nimm eure beiden Netto-Einkommen, addiere sie zusammen und ermittle die Differenz. Von dieser Differenz wirst du drei Siebtel abdrücken dürfen. Wenn deine Exe irgendwann mal in eine Notlage gerät und zum Jobcenter oder zum Sozialamt marschiert, dann kann es auch gerne noch mehr sein - alles oberhalb des Selbstbehaltes von 1.200.- €.

Das ist ein realistischeres Szenario. Du kannst dir auch gerne den §1579 BGB anschauen wegen der Verwirkung von Unterhaltsansprüchen - aber wenn deine Frau nicht gerade (vor Zeugen!) einen Mordversuch an dir per Küchenmesser unternimmt, hast du als Mann keine Chance von der Unterhaltspflicht wegzukommen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#15
Ich bin immer noch nicht im Knast Smile
1 Jahr Teilzeit oder Jobwechsel ist doch legal. Danach trennt man sich und lässt sich titulieren.
Hat das schon jemand probiert?
Wenn Kinderunterhalt bezahlt wird droht ihm kein Gefängnis
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
Zitieren
#16
(26-02-2020, 09:51)santiago schrieb: Ich kann mehr Infos liefern, wenn gewünscht. Ich würde sehr gerne wissen, mit was für Zahlen ich rechnen kann.
Mein Sohn kriegt ca. 900,- in seiner Lehre.

Du siehst, dann ist deine obige Rechnung bereits Makulatur. Mit 900 EUR ist der Sohn aus allem raus und nicht mehr unterhaltsberechtigt. Auch dein Nettoeinkommen muss nicht korrekte Grundlage sein. Wahrscheinlich habt ihr Steuerklasse 3/5. Das würde ich mal ändern auf 4/4. Wie siehts mit berufsbedingten Aufwendungen aus? Ist das Haus eigentlich abbezahlt? Ist der Job der Noch-Frau Teilzeit, der sich jederzeit auf Vollzeit ausweiten lässt? Was macht die Tochter, wie lange geht sie noch eine weiterführende Schule? Wenn sie zum Beispiel mit 18 noch privilegiert ist, wäre auch die Mutter gesteigert erwerbspflichtig.

Es bringt jetzt nicht viel, die Unterhaltspflichten so genau ausrechnen zu wollen. Bei 4000 EUR Einkommen jetzt hast du immerhin Spielraum und bist nicht sofort an der Kante. Irgendwas um die 2000 EUR werden dir schon bleiben, zeitweise vielleicht auch weniger, wenn Anwaltskosten bezahlt werden müssen.

Interessant wären die Mechanismen, die die Noch-Frau zu mehr Arbeit treiben könnten. Ein nicht abbezahltes Haus wäre gut. Wenn sie es will, könnte sie es vielleicht nur mit mehr erwirtschaftetem Einkommen halten.

Wie ist eigentlich dein Verhältnis zu Noch-Frau? Weiss sie, dass du dich sicher scheiden lassen willst? Habt ihr schon mal über Scheidungsfolgen gesprochen? Hat sie schon "Lunte gerochen"?
Zitieren
#17
(26-02-2020, 11:45)p__ schrieb: Du siehst, dann ist deine obige Rechnung bereits Makulatur. Mit 900 EUR ist der Sohn aus allem raus und nicht mehr unterhaltsberechtigt. Auch dein Nettoeinkommen muss nicht korrekte Grundlage sein. Wahrscheinlich habt ihr Steuerklasse 3/5. Das würde ich mal ändern auf 4/4.
Was wären hierbei die Vorteile?
Wenn ich das richtuig sehe, würde ich dann weniger Netto kriegen und meine Frau mehr. Das würde sich dann wohl auf den Trennungsunterhalt auswirken.
Bis zur Trennung würde ich dann weniger für mich haben und meine Frau mehr für sich.
Für den nachehelichen Unterhalt wäre ich in Steuerklasse 1 oder?

(26-02-2020, 11:45)p__ schrieb: Wie siehts mit berufsbedingten Aufwendungen aus? Ist das Haus eigentlich abbezahlt? Ist der Job der Noch-Frau Teilzeit, der sich jederzeit auf Vollzeit ausweiten lässt? Was macht die Tochter, wie lange geht sie noch eine weiterführende Schule? Wenn sie zum Beispiel mit 18 noch privilegiert ist, wäre auch die Mutter gesteigert erwerbspflichtig.
Mir fallen keine berufsbedingten Aufwendungen, ein, nur evtl. das Auto, welches ich brauche um zur Arbeit zu fahren. Das Haus ist abbezahlt. Der Chef meiner Frau möchte gerne Vollzeit, aber meine Frau jammert die ganze Zeit, dass ihr der Job zu viel ist und sie am liebsten aufhören würde. Ich könnte mir vorstellen, dass sie bei einer Trennung "psychische Probleme" bekommt und den Job schmeißt.
Meine Tochter macht Abitur und will danach evtl. studieren.


(26-02-2020, 11:45)p__ schrieb: Es bringt jetzt nicht viel, die Unterhaltspflichten so genau ausrechnen zu wollen. Bei 4000 EUR Einkommen jetzt hast du immerhin Spielraum und bist nicht sofort an der Kante. Irgendwas um die 2000 EUR werden dir schon bleiben, zeitweise vielleicht auch weniger, wenn Anwaltskosten bezahlt werden müssen.
Wenn ich in Steuerklasse 1 wäre, würde mein Netto nicht mehr 4000,- sein. Und selbst wenn ich keinen Kindesunterhalt mehr zahlen müsste, würde meine Frau dann immer noch 3/7 von meinem Netto kriegen oder?

(26-02-2020, 11:45)p__ schrieb: Wie ist eigentlich dein Verhältnis zu Noch-Frau? Weiss sie, dass du dich sicher scheiden lassen willst? Habt ihr schon mal über Scheidungsfolgen gesprochen? Hat sie schon "Lunte gerochen"?
Es gibt zwar jeden Tag Zoff und Streit, aber von Trennung hat noch keiner von uns beiden gesprochen.
Zitieren
#18
Hallo Santiago,
"Es gibt zwar jeden Tag Zoff und Streit, aber von Trennung hat noch keiner von uns beiden gesprochen."

Ich habe mal eine Äußerung gelesen, da hieß es sinngemäß, wenn manche Leute so viel Energie in ihre Beziehung gesteckt hätten, wie in die Streitigkeiten um Geld und Kinder nach einer Trennung, dann hätten sie sich nicht trennen brauchen.

Ich weiß nicht, ob das auf Deine Situation zutrifft, musst Du selbst entscheiden.
Wart ihr mal bei einer Beratung?

Grüße marcus
Zitieren
#19
@santiago:
Wenn du dich trennst, kommst du automatisch in St.kl. 1.
Insofern brauchst du darüber gar nicht nachdenken.

Wie Marcus auch schreibt:
Sie zu, dass du dir keinen Stress machst nach der Trennung!
Lass das einen Anwalt aushandeln und sei dann zufrieden.
Um die ganzen Zahlungen kommst du sowieso nicht drum rum.
Sich deswegen zu ärgern, vermiest dir nur das Leben!
Zitieren
#20
(27-02-2020, 08:56)santiago schrieb: Bis zur Trennung würde ich dann weniger für mich haben und meine Frau mehr für sich.

Das ist der Sinn der Sache. Oder willst du Unterhalt nach Steuerklasse 3/5 berechnet haben und nach der Scheidung kommst du in Steuerklasse 1 und musst den Unterhalt davon zahlen?

Das Problem hast du auch bei Kinderunterhalt. In der Trennungszeit nach dem höheren Klasse 3 - Einkommen berechnet, nach der Scheidung hast du nur noch 1. Kosten und Schwierigkeiten von Abänderungsklagen solltest du vermeiden.
Zitieren
#21
(27-02-2020, 10:36)Marcus schrieb: Ich habe mal eine Äußerung gelesen, da hieß es sinngemäß, wenn manche Leute so viel Energie in ihre Beziehung gesteckt hätten, wie in die Streitigkeiten um Geld und Kinder nach einer Trennung, dann hätten sie sich nicht trennen brauchen.
Ich weiß nicht, ob das auf Deine Situation zutrifft, musst Du selbst entscheiden.
Wart ihr mal bei einer Beratung?
Grüße marcus

Ja, schon vor einiger Zeit, habe aber keine so guten Erfahrungen damit gemacht. Damals war auch das Thema etwas anders, da hatten wir uns noch prinzipiell verstanden und dachten, man kann es irgendwie mit Verstand wieder einrenken, damit es gut wird.
Im Endeffekt sind es aber nur Kompromisse, die da rauskommen, und irgendwie möchte ich keine Kompromisse mehr eingehen. Man fühlt sich trotzdem nicht gut dabei.

@p_:
Wie lange sollte die Aufteilung in Steuerklasse 4/4 vor der Trennung wirksam sein?

Ich habe noch ein paar andere Fragen:
Wenn ich mich entscheide, in ein anderes Land zu gehen, dann hab ich ja 2 Möglichkeiten:
Entweder vollkommen weg und nicht auffindbar (ist das möglich?) oder mit bekannter Adresse etc.
Weiß jemand, ob auch im Ausland fiktives Einkommen angerechnet wird, so nach dem Motto: "Wäre er in D geblieben, könnte er soundso viel verdienen", und das wird als Basis genommen?

Ich will mich möglichst so trennen, dass ich nicht noch ein Leben lang von der Frau erpresst und verfolgt werden kann (Kinder zahle ich auf jeden Fall).
Hat jemand Erfahrungen, wie man so etwas abschließend regeln kann, ohne dass nachher noch unangenehme Überraschungen drohen?
Ich dachte z.B. an eine Abfindung, an die Überschreibung des Hauses etc, so dass alle Ansprüche abgegolten sind?
Zitieren
#22
Von Abfindungen rate ich ab. Das ist steuerlich ungünstig und kaum so zu gestalten, dass später nicht doch noch Nachforderungen gestellt werden. Sinnvoller ist ein geeigneter Scheidungsfolgenvertrag mit zeitlich begrenztem Unterhalt, explizit weiterhin gültigen Verwirkungsgründen und dafür ein aufgerundeter Zugewinnausgleich oder so was ähnliches.

Steuerklasse 4/4 so früh wie möglich. Vordergründig profitiert deine Frau erst mal davon.

Wenn du das Land verlässt, gilt fast immer Deutschland weiterhin als Gerichtsstand. Nur wenn es zur Vollstreckung kommt, gilt lokales Recht an deinem Wohnnort. Bist du wirklich in der Lage, ganz zu gehen, deinen Lebensunterhalt weit weg zu verdienen? Hast du besondere Kenntnisse, Sprachkenntnisse? Wenn das keine realistische Option ist, dann hake das gleich wieder ab.

Man sieht an deinen Fragen, dass es Zeit für dich wird, mal zu einem Anwalt zu gehen und mit den Vorarbeiten zu beginnen. Den Anwalt kannst du dir nicht sparen, Scheidungsverfahren und fast alle damit verwandten Verfahen unterliegen der Anwaltspflicht. Fang auch an, nötige Arbeiten zur Einleitung der Trennung zu beginnen, siehe faq, dann die räumliche Trennung vollziehen.

Es bringt in deiner Situation nichts, noch lange zu warten. Der Versorgungs- und Zugewinnausgleich erhöht sich stetig zu deinen Ungunsten.
Zitieren
#23
Es ist glaub ich ein Mythos, nur weil man noch die Stkl III hätte, dass diese auch für den Unterhalt relevant sei. Bei mir reichte bisher immer der Hinweis, dass selbstverständlich nur die StKl IV bzw. nach Scheidung I als Grundlage dienen kann. Niemand, nicht das Gericht, nicht die Gegenseite hat sich jemals dagegen gestemmt. Im Trennungsjahr werdet ihr ja eh noch zusammen veranlagt, dein steuerliches Plus musst du ihr dann eh ausgleichen. Was effektiv zu IV/IV führt. Im Jahr danach eh I.
Zitieren
#24
Für Kindesunterhalt ist es definitiv relevant und gerade Kindesunterhalt ist nur sehr schwer wieder zu senken wenn mal tituliert. Für Trennungsunterhalt ebenfalls Relevanz.
Zitieren
#25
Vielleicht ist untere Frage und hoffentlich eure Einschätzungen & Tipps auch sinnvoll für Santiago -

Als (nicht-)deutscher EU Bürger bin ich angemeldet und wohnhaft in nicht-mehr EU Land (BoJo lässt grüssen). Aufenthaltsort bekannt.

Mein Kurzmandat ist jetzt vorbei und habe kein Einkommen. Spargeld ist ausgegeben und werde von meiner jetziger Ehefrau finanziell unterstützt. Rückstand ist derzeit fast €3.000 und werde KU März nicht bezahlen.

Seit UVK in 2017 involviert ist, habe ich bis Dato keine Nachweise bzgl. Einkommen vermittelt. Ich bezahle KU-Mindestsatz, habe aber immer brav meine Bewerbungsbemühungen gemeldet.
Habe o.g. bei UVK gemeldet und gebeten um Neuberechnung.

Einen Anwalt meinte vor einigen Jahren - "bald gibt es bei euch Brexit und die Chance sind gering dass die sich den Aufwand leisten werden .....". Ebenso meinte er: "Solltest du Post aus mittelgrosse NRW Stadt bekommen - einfach mit "Empfänger unbekannt” (auf Englisch) zurück schicken.

Was sind eure Einschätzungen?
Panto
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Optionen vor Trennung (mit Kindern) Axel5 35 11.202 14-12-2023, 15:50
Letzter Beitrag: p__
  Mögliche Szenarien rupert 4 3.221 25-07-2020, 18:46
Letzter Beitrag: Alles-durch
  Welche Optionen habe ich noch? Maestro 19 12.120 25-04-2017, 22:39
Letzter Beitrag: hans2000

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste