28-02-2020, 08:14
Tochter wird 18 - Ideensammlung
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28-02-2020, 09:49
Was die Gegenseite sagt, sollte es dir eigentlich erleichtern, sich von diesen Leuten emotional zu lösen. Wäre schon viel früher fällig gewesen, aber besser spät als nie. Wer sich eine eigene Realität konstruiert, für den sind natürlich alles Lügen, was mit dieser Realität kollidiert. Ist aber nicht dein Problem.
Konzentriere dich jetzt eher auf ein menschenwürdiges Leben trotz Hungerlohn für Vollzeitarbeit. Die Verfahren werden zu Ende gehen, so oder so. Es wird Stillel, Ruhe und Endgültigkeit eingekehren. Das könnte psychisch für dich noch schwieriger werden, die Probleme kommen oft erst wenn sich der Staub gelegt hat.
28-02-2020, 09:50
(28-02-2020, 03:23)Gast1969 schrieb: Achja, für meine ganze Lügerei würd ich ja eigentlich in den Knast gehören. Ein Wunder, das ich da noch nicht wäre.............................. Blubber, blubber, blubber. Hoer Dir den Mist nicht mehr an. Sag Deiner Familie Du willst nicht dass sie Kontakt mit der Gestoerten haben und falls doch, willst Du davon nichts hoeren. Es bringt Dir nichts ausser schlechter Laune.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
28-02-2020, 12:02
(28-02-2020, 09:50)kay schrieb: Blubber, blubber, blubber. Hoer Dir den Mist nicht mehr an. Sag Deiner Familie Du willst nicht dass sie Kontakt mit der Gestoerten haben und falls doch, willst Du davon nichts hoeren. Es bringt Dir nichts ausser schlechter Laune. "Aber es ist doch unsere Enkelin...". Das wird man sich dann von den Eltern oder sonstigen Verwandtschaft anhören dürfen. Und irgendwas wird da ja schon dran sein, wenn sich so eine tolle Frau von meinem Sohn/Bruder/Onkel scheiden lässt......
Bibel, Jesus Sirach 8.1
01-03-2020, 15:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01-03-2020, 15:58 von Alles-durch.)
@Gast1969
Ich lese ja immer wieder mit Spannung Deine Geschichte. Eines Tages wird meine Tochter ebenfalls 18 sein. Eine Sache kann ich nach wie vor nicht richtig nachvollziehen. Irgendwie gelingt es Dir nicht den Streit auf Tochter-Vater umzugewichten. Ich meine Deine Ex ist einfach mal raus. Warum funktioniert das nicht, dass Du Deine Tochter in die Verantwortung bekommst? Von Anfang an hieß es vom Töchterchen, dass die nichts damit zu tuen haben will. Aber dann marschiert die zur mündlichen Gerichtsverhadlung und verteidigt die Forderungen im eigenen Namen; ebenso wie die aktuellen Pfändungsaktionen. Ich meine das muss doch möglich sein der zu sagen: "Alles Deine Verantwortung - ich bin nicht mit Deiner Mutter vor Gericht, sondern mit meiner Tochter und meine Tochter pfändet mich und bezeichnet mich als Lügner, komm also nicht eines Tages angeschie...ssen, um mir zu erklären, dass Du dumm und naiv warst. Warum zockst Du nicht zur Abwechslung einfach mal Deine Mutter......." Irgendwie verstehe ich das nicht. Die hat die Freiheit sich auch in Deine Richtung zu orientieren. Warum kollaboriert die mit der Mutter statt mit Dir? Ist die auf die Mutter angewiesen oder abhängig von der? Den gesetzlichen Unterhaltsanspruch hat die schließlich auch gegen die Mutter. Das könnte die ja einfach einklagen, wenn die Mutter nicht zahlen will. Warum läuft die nicht zu Dir über? Töchterchen läßt Dich anscheinend noch nicht einmal soweit ran kommen, dass Du mal die Chance hast, dass mit ihr zu diskutieren. Warum? Was hast Du falsch gemacht oder hättest Du anders machen müssen? Die sollte zwischenzeitlich doch auch eine eigene Studentenbude haben - also bei der Mutter aus dem Haus sein. Ich hätte das anders erwartet, sobald die bei der Mutter raus ist.
@Alles-durch: das liegt daran, das meine Tochter bei der Mutter (und deren neuem Ehemann) aufgewachsen ist und somit deren "Weltbild" vermittelt bekommen hat. Was meinst Du, wie oft die -täglich (??)- zu hören bekommen hat was ihr Vater für ein Lügner und Arxxx ist. Gekümmert hat der sich auch nie um sie (hatte halt "nur" Elternzeit damals und hab auf das Kind aufgepasst, aber kann man ja schonmal vergessen). Und das Geld steht ihr doch zu, da gibts doch schließlich nen Titel - und der ist noch von nem Gericht per Urteil erlassen, stell Dir vor, vom Gericht (!!). Na der MUSS doch zahlen. Hat zwar nie Kohle gehabt aber jetzt - also ran. Das Geld war/ist doch für dich bestimmt und soll dir für DEIN Leben zur Verfügung stehen etc etc.
Meinst Du ehrlich, DA stellt sich ein Kind dagegen? (Und natürlich könnte auch die Mutter für den Unterhalt sorgen, aber warum sollte sie? Die arme hat ihr Geld ja schon die letzten 16 Jahre für die Tochter ausgegeben weil der Sausxxx von Vater alle Jahre nicht genug bis nichts bezahlt hat...............................jetzt hat der Vater ja endlich Kohle, jetzt ist der halt dran)
07-03-2020, 04:13
Also jetzt wirds langsam lustig bei mir (wenn's denn nicht so ernst und daher eher zum weinen wäre):
heute die Stellungsnahme der gegnerischen Anwältin auf die Schriftsätze meiner Anwältin erhalten (was schon im letzten Verfahren hätte verhandelt werden sollen) für das demnächst anstehende Verfahren. Noch NIE in meinem Leben soviel Unverschämtheit auf einem Haufen gelesen.............................. Meine Insolvenz (Restschuldbefreiung übrigens schon 2013 erteilt) sei noch mal zu prüfen ob nicht gegen die Erteilung der Restschuldbefreiung vorgegangen werden könne, da ich ja während der Wohlverhaltensphase nachweislich und unstreitig sogar vorsätzliche neue Forderungen habe entstehen lassen. Jedenfalls bedeute eine restschuldbefreiende Wirkung nicht, das die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Inso-Verfahrens bestehenden Forderungen erloschen seien, sondern nur eine Leistungsverweigerungsrecht des Antragstellers. Sie würden schonmal vorsorglich erklären, das für den Fall das ich die Erstattung bereits vollstreckter Beträge verlange, die Aufrechnung mit noch bestehenden Forderungen der Antragsgegnerin erfolgt. Verwirkung sei natürlich auch nicht eingetreten, da Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder ja gar nicht verwirken könnten und ausserdem unstreitig noch während der Minderjährigkeit meiner Tochter Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt worden seien. Ausserdem hätte man mich regelmäßig zur Auskunftserteilung und Zahlung aufgefordert (nur von 2013 - 2017 nicht; Anmerkung von mir). Zudem hätte man nur nicht gegen mich Vollstreckt da ich mich seinerzeit (wann auch immer das sein soll?) durchweg in einer prekären finanziellen Lage und im Leistungsbezug befunden hätte (mindestens von 2011-2015 nicht, dazu noch ab 2013 wegen Restsch.-Befr. wieder offiziell in "geordneten finanziellen Verhältnissen"; meine Anmerkung) und daher Vollstreckungsversuche aussichtslos gewesen wären. - Es gibt aber leider Urteile wonach Verwirkung von tituliertem Unterhalt eintritt sobald über einen längeren Zeitraum (ab 3 Monate) Teilzahlungen auf den laufenden Unterhalt akzeptiert werden. Ich habe von 2011 bis 2015 Teilzahlungen geleistet, dazu kommen noch so 2-3 weiter Umstandsmomente die eine Verwirkung begründen könnten.- Aber lt. Gegenanwalt sind weitere Verwirkungstatbestände natürlich nicht gegeben...........................-woher weiß man das alles, wenn doch jahrelang tatsächlich von mir keine Auskünfte angefordert wurden? Dann wieder das übliche blablabla vonwegen nur ich hätte ja keine Einkommensauskunft geben wollen, meine Ex ja, damit Volljährigen-Unterhalt berechnet werden könne, ich hätte mich nicht einigen wollen, meine Anwältin hätte meiner Ex auch keine Auskunft erteilen wollen. Ich wäre doch schon vor Volljährigkeit meiner Tochter verpflichtet gewesen, den künftigen Unterhalt feststellen zu lassen, nur ICH hätte das ja nicht gewollt. Ein Grund für das derzeitige Abänderungsverfahren hätte jedenfalls nicht bestanden. Dies wäre alleine aufgrund MEINES Verhaltens zustandegekommen usw. usf. Das ein Anwalt so etwas überhaupt schreibt (schreiben darf)...............................
07-03-2020, 10:09
Was sie schreibt, erreicht ihr Ziel und funktioniert, denn: Du regst dich auf.
Natürlich ist es Quatsch, in einem Unterhaltsverfahren die Versagung einer Insolvenz von 2013 zu beantragen. Die Frist für einen Widerruf der Restschuldbefreiung ist ein Jahr. Den Richter wird das nicht erfreuen. Ich hoffe auch, ihr Text ist schön lang mit vielen Vorwürfen im obigen Stil. Das wird ihn noch viel weniger erfreuen. Zeitverschwendung und Verwirrungstaktik zieht nur beim Antragsgegner, aber nicht bei Richtern, die reagieren in der Regel genervt.
08-03-2020, 02:19
(07-03-2020, 10:09)p__ schrieb: Was sie schreibt, erreicht ihr Ziel und funktioniert, denn: Du regst dich auf. Hi p__, ja der Text ist schöne 5 Seiten lang , da kommt echte Freude auf Natürlich ist das Quatsch, was da geschrieben wird. Ich reg mich auch diesmal weniger auf, als das ich mich kaputtlache (bisschen Freude im Leben muss man ja nun noch haben). Ich frag mich halt nur, wie man als Anwalt so einen Quatsch überhaupt schreiben kann Wäre ich Richter, ich würd ja mal die Sach- u- Fachkompetenz des Anwaltes in Frage stellen....... Da wir ja auf die Verwirkung hinauswollen, bin ich echt mal gespannt, wie der Richter das entscheidet bzw. welche juristischen Kniffe und Fallstricke da wieder hervorgeholt werden, weshalb (die teilweise oben ja schon angebrachten vorliegenden Umstandsmomente der Verwirkung) denn ausgerechnet bei mir und in meinem Fall im besonderen mal wieder nicht gelten sondern ich nicht davon ausgehen konnte, das ........................ blablablablablubb................
09-03-2020, 00:59
Wenn dich das umrührt, lies es gar nicht erst. Dein Anwalt ist dazu da, richtig zu reagieren. Mein ich ernst. Ich hab auch so ein 20seitiges Elaborat der Ex irgendwo in den Akten. Die erste Seite habe ich ansatzweise gelesen, den Rest bis heute nicht. Mit Schwachsinn sollte sich niemand den Kopf anfüllen. Bei mir wars auch witzig, weil die Antwort auf einen Antrag von mir kam, der nur ein Satz mit ca. 5 Worten war.
Verwirkung ist nicht so einfach, die Beschlüsse dazu weisen eine erhebliche Bandbreite auf. Wichtig ist das Pflichtprogramm, der Antrag zur Abänderung. Einstellung der Pfändung gegen feste Raten. Dann ist das grösste Loch gestopft. Das Bonusprogramm wäre, wenn ein Teil der Gelder verwirkt wäre.
09-03-2020, 01:28
Anwälte werden als Mietmäuler und Gewohnheitsbetrüger dafür bezahlt, irgendwelchen Schwachsinn zu Papier zu bringen und möglicherweise noch damit beim Gericht durchzukommen. Die sind wie ein Parkuhr wo man Geld reinwirft und man sich Schreib- und Redezeit kauft.
Immer daran erinnern: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt." Bei mir war das ähnlich: Die gegnerische Anwältin ( Typ: jung, dynamisch, arrogant und dumm ) wollte sich offenbar bei Ihrer Mandantin beliebt machen und hat über 15 Seiten nicht nur völligen Blödsinn fabriziert, sondern im Ergebnis Ihrer Mandantin sogar durch Rechtsanwendungsfehler massiv geschadet. Da war die Antwort meines Anwalts richtig knackig über 5 Seiten. Für mehr gab es auch kein Geld.
09-03-2020, 03:06
(09-03-2020, 00:59)p__ schrieb: Verwirkung ist nicht so einfach, die Beschlüsse dazu weisen eine erhebliche Bandbreite auf. Wichtig ist das Pflichtprogramm, der Antrag zur Abänderung. Einstellung der Pfändung gegen feste Raten. Dann ist das grösste Loch gestopft. Das Bonusprogramm wäre, wenn ein Teil der Gelder verwirkt wäre. Richtig, wie oben schon angedeutet dürften bei mir aber gleich mehrere Verwirkungsgründe vorliegen. Die Richterin hatte ja auch schon im letzten Verfahren festgestellt, das wohl Verwirkung eingetreten sei. Bin mal gespannt. Natürlich, das wäre DAS Bonusprogramm! +++++++++[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif] sondern im Ergebnis Ihrer Mandantin sogar durch Rechtsanwendungsfehler massiv geschadet.++++++++++++++++++++++++[/font] [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Ja, aus zumindest meiner Sicht könnte meiner Tochter so etwas wohl auch drohen.[/font] [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Hab meiner Anwältin heute erstmal meine Stellungsnahme zu dem obigen Pamphlet geschrieben.[/font]
09-03-2020, 10:03
(09-03-2020, 01:28)Alberto schrieb: Bei mir war das ähnlich: Die gegnerische Anwältin ( Typ: jung, dynamisch, arrogant und dumm ) wollte sich offenbar bei Ihrer Mandantin beliebt machen und hat über 15 Seiten nicht nur völligen Blödsinn fabriziert, sondern im Ergebnis Ihrer Mandantin sogar durch Rechtsanwendungsfehler massiv geschadet. Viele, sehr viele Frauen-Anwältinnen richten mehr Schaden an als sie ihren Mandantinnen Nutzen bringen. In meinem Fall war die gegnerische Anwältin eine alterfahrene feministische Kampflesbe, die sich aufgeführt hat, als wäre ich ihr persönlicher privater Feind. Damit hat sie aber auch nur vor dem Familiengericht Erfolg gehabt, das OLG hat sie ins offene Messer laufen lassen....... Ergebnisse der "Bemühungen" dieser Kampflesbe: ihre Mandantin lebt von Grundsicherung, und sie wird dies bis ans Ende ihrer Tage tun müssen. Ich wünsche meiner Ex ein langes Leben in Not und Elend. Die Kinder aus dieser 34 Jahre dauernden Ehe wurden dem Vater systematisch entfremdet. Was heute noch an Kommunikation zwischen Vater und zweien der drei Kinder stattfindet, sind gelegentlich ein paar Zeilen per WhatsApp. Mit dem dritten Kind gibt es überhaupt keinen Kontakt mehr. Das als Altersversorgung gedachte und erbaute Dreifamilienhaus mit 360 qm Wohnfläche, welches einen Mietwert von ca. 2.000.- € monatlich darstellt, wurde von mir als Abfindung der Ex und den Kindern angeboten. Die hätten es auch genommen, aber die KampflesbenAnwältin meinte, noch mehr herausholen zu können (aber nicht mit sachlicher Verhandlung, sondern mit wüster und beleidigender Beschimpfung meiner Person vor Gericht und in diversen Schriftsätzen).....tja, das Haus gehört jetzt der Kommune, und die hat ein Flüchtlingsheim daraus gemacht. Die drei Kinder aus dieser Ehe sind de facto enterbt - weil mir ihre Mutter nichts mehr übrig gelassen hat, was zu vererben wäre. Ein wenig Kompromißbereitschaft, ein wenig ein konzilianter Ton im Umgang miteinander - schließlich will ja die eine Seite von der anderen etwas - würde den Frauen oft mehr bringen als dieses destruktive Gehabe, das sie an den Tag legen. Dass die Frauen so drauf sind, hat zum Einen mit ihrer Psyche zu tun, weil sie eben infantil sind und eigentlich Kinder bleiben, auch wenn sie über 50 sind. Und zum Anderen eben mit der ausgeübten Rechtssprechung (nicht Rechtslage! Die ist oft genug anders und wird zurecht gebogen), die den Frauen den Eindruck oder die Gewißheit vermittelt, sowieso alles gewinnen zu können was ihnen ihre Anwältinnen versprechen. Damit erzeugen sie bei der Gegenseite, bei ihren Ex-Männern, nur die Bereitschaft zum totalen Krieg ohne Rücksicht auf eigene Verluste. Zurück bleiben zerstörte Familien und gestörte Kinder.
Bibel, Jesus Sirach 8.1
09-03-2020, 12:14
Die Strategie verfängt auch auch oft. Wir können uns hier im Forum Rückhalt geben und länger wirkende Strategien herausarbeiten, aber oft genug lassen sich Männer von solchen Breitseiten beeindrucken, reagieren ihrerseits würtend und geben sich damit Blössen. Sie gehen nach einem schlechten Amtsgerichtsbeschluss nicht ans Oberlandesgericht.
Mir ging das selbst so, in zwei anderen Rechtgebieten. Ich war jung und unerfahren. Und dann leider auch schnell überfahren. Nie wieder.
10-03-2020, 01:36
10-03-2020, 10:40
(10-03-2020, 01:36)Gast1969 schrieb: Naja, das ist ja nun auch wieder ein ggf erheblicher Kostenfaktor : Relativ. Verglichen mit 20 Jahren zu viel Unterhalt zahlen?
Bibel, Jesus Sirach 8.1
10-03-2020, 21:48
Leisten können muss man es sich trotzdem..............
So, der Gerichtsbeschluss ist da................................. (verkürzte Darstellung, daher vielleicht teilweise verworren oder schlecht nachvollziehbar?)
Und schon wieder wird ein Vater eiskalt abserviert und vernichtet ;-( Erstmal bedurfte es natürlich keiner Verlegung des Verkündungstermins, da sich lt. Richterin durch den Schriftsatz der Gegenseite keine nennenwerten Veränderungen ggü. der mündlichen Verhandlung ergeben hätten. Ich erinnere nochmal: der Gegenseite waren angeblich unsere eingereichten Schriftsätze total unbekannt, daher bräuchte man eine Schriftsatznachlassfrist um darauf reagieren zu können. Dann folgte ein 5-seitiges Lügen- und Schmähschreiben mit völlig haltlosen Einlassungen der Gegenseite. Diese konnte die Richterin bei der mündlichen Verhandlung genauso wenig kennen wie wir. Eine Rückäußerung unsererseits auf dieses Schreiben war aber offensichtlich nicht nötig. Natürlich hat die Richterin dann aufgrund der Behauptungen in o.g. Lügenschreiben für ihre Beschlussbegründung herangezogen. Ich schulde also meiner Tochter (aufgrund der Einkommensverteilung 46%/54% mit meiner Ex-Frau) über 300 EUR/mtl laufenden Unterhalt seit Oktober letzten Jahres. Die Pfändung von ca. 530 EUR Rückstand ist unzulässig (Danke auch................... NICHT). Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen. Es wird zwar im Beschluss festgestellt, das meine Tochter durch ihr Verhalten das Gerichtsverfahren provoziert hat und ich auch aufgrund des "ungewöhnlichen und letztlich ungangbaren Weges" meiner Ex (man erinnere sich vielleicht an ihr Auftreten in der Kanzlei meiner Anwältin) berechtigt war die Abänderung auf offiziellem Wege zu verfolgen. Dennoch bin ich verpflichtet worden 92% der Verfahrenskosten zu tragen, meine Tochter nur 8%! Für Vermögen etc. meiner Tochter sei ich Beweispflichtig (wie soll ich deren Vermögen nachweisen?). Da ich das nicht getan habe, sei dies unbeachtlich. Die zwischenzeitlich von meiner Tochter gepfändeten 7.500 EUR seien per se in ihrer Vollstreckbarkeit verbraucht, dafür brauche es keinen Vollstreckungsschutz mehr. Überdies sei unklar, wann diese Pfändungen erfolgt seien (dazu hätte einfach ein Blick in meine eingereichten Gehaltsabrechungen gereicht, dort sind die Pfändungsbeträge nämlich jeweils aufgeführt) und ob diese überhaupt den Unterhaltsrückstand reduziert hätten. Lediglich nachgewiesene Zahlungen vermögen einen Erfüllungseinwand zur Unzulässigkeit der Pfändung zu begründen. Da liesse sich nur ein Betrag von 150 EUR zuordnen (wie soll ich Zahlungen nachweisen, wenn diese direkt bei meinem Arbeitgeber gepfändet werden? Sehr witzig.......), weitere Zahlungen seien nicht belegt. Weitere Gründe die eine Unzulässigkeit der Pfändung begründen könnten seien nicht gegeben. Also sprich: es darf wie bisher weiter gepfändet werden! :-( :-( Selbstverständlich liegt auch eine Verwirkung der Unterhaltsansprüche nicht vor. Der Antragsteller -also ich- hätte keine Anhaltspunkte für das vorliegen von Umstandsmomenten vorgetragen (haha, sehr sehr witzig, die waren reihenweise in meiner Stellungsnahme zum Lügenschreiben der gegnerischen Anwältin, welches man ja für seine Beschlussfassung nicht mehr benötigen wollte *grrrrrr*). Vielmehr hätte die Antragsgegnerin vorgetragen, nur keine Vollstreckungsversuche unternommen zu haben wegen meiner prekären Finanzlage und daraus resultierenden fehlenden Erfolgsaussichten und hohem Kostenrisiko. Die prekäre Finanzlage (Achtung: jetzt kommts!) sah man als belegt durch die Eröffnung meines Insolvenzverfahrens an! (Meine bereits 2013 erteilte Restschuldbefreiung und ausbleibende Reaktionen der Gegenseite von 2013 - 2017, sowie meine Einkommenslage von 2011 - 2015 bleiben dabei vollkommen unbeachtet.). Man stellt zwar fest, das auch während der Wohlverhaltensphase neu aufgelaufene Schulden auch während dieser Vollstreckt werden können -was ja bei mir nicht geschehen ist-, aber bei MIR ist die Insolvenzeröffnung dann eben der Beweis meiner prekären Lage = keine Verwirkung! Ebenso stellt die Richterin fest, das auch dann Ansprüche verwirkt sein können, wenn die Gegenseite sich über einen längeren Zeitraum (lt. Rechtsprechung schon nach 3 Monaten) widerspruchslos mit einer deutlich reduzierten (Teil)Zahlung auf den titulierten Unterhalt zufrieden gibt (dies habe ich von 2011-2015 gezahlt). Eine Verwirkung sei aber GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen, wenn nur nicht Vollstreckt wurde da............... s.o. (keine Frage wieso ich plötzlich Teilzahlungen leisten konnte, wo das Geld herkommt, ob meine Einkommenssituation sich verbessert hat oder wie oder was - ich war einfach nur "Insolvent", obwohl ichs nicht mehr war). Ausserdem hätte ich in einer EMail ggü. dem Jugendamt in 11/2018 auf eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem JA (man erinnere sich: bzgl. Rückstände, damit meine Lohnpfändung die mich während Probezeit ereilte ruhend gestellt wurde) aus 10/2018 Bezug genommen. Daher seien Unterhaltsrückstände wohl dauerndes Thema zwischen mir und der Gegenseite gewesen und daher läge auch kein Zeitmoment der Verwirkung vor. Dieses Schreiben würde darauf hinweisen, das Rückstände wohl offenbar vorher schon ein Problempunkt waren, die dadurch geregelt werden sollten (hahaha, was ist mit der Zeit zwischen 2013 und 2017 wo die Gegenseite überhaupt nicht reagiert hat? Letzte Einkommensauskunft bis 2017 wurde 2012 angefordert - das sind 5 Jahre, letzte Rückstandsmitteilung erfolgte 2013 OHNE Geltendmachung/Aufforderung zur Zahlung/Ratenzahlungsvereinbarung etc.! Scheint alles keine Rolle zu spielen?). Daher KEINE Verwirkung! Danke auch! Mann muss in diesem Land anscheinend nur unverschämt und dreist sein dann erhält man vor Gericht (in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt) alles was man will. Rechtsbrüche spielen dabei offensichtlich auch keinerlei Rolle. Wie p__ schon immer sagt: Hauptsache der Unterhalt ist maximiert................................ ;-( (und ich ruiniert) P.S.: wie ist das eigentlich? Wenn mein Kind doch eine Beistandschaft hatte, dann bestand doch gar kein Kostenrisiko für erfolglose Vollstreckungsversuche, oder wie?
27-03-2020, 06:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-03-2020, 06:54 von Alles-durch.)
Eine Sache ist mir sofort aufgefallen und da musste ich an mich selbst denken:
Bei Geld: "Du hast ja recht, aber es kommt doch dem Kind zu gute." Bei Besitzansprüchen am Kind: "Du hast ja recht, aber es ist doch die Mutter." Oft genug vom Jugendamt usw. gehört. Die Richterinnen haben sich den zweiten Teilsatz immer verkniffen. Also in der mündlichen Verhandlung Verständnis gezeigt und mir zugestimmt. Der Beschluss hat dann aber hinterfotz....ig eine ganz andere Sprache gesprochen. Den Richterinnen ging es nämlich nie um Recht, sondern immer nur um persönlich empfundene Gerechtigkeit. Aus der mündlichen Verhandlung bin ich daher jedes Mal ebenso euphorisch wie Du raus gegangen. Der Beschluss hat mich dann aber jedes Mal umgehauen und völlig überrascht. Die Erwägungen waren, ähnlich wie bei Dir, immer vollkommen widersprüchlich und völlig absurd. Die Ex nebst Anwältin haben auch nie Sachargumente gebracht, sondern immer nur die dreckige Opfermasche -- natürlich alle ohne Beweise - einfach mal behauptet; was aber dann zur Rechtsgrundlage gemacht wurde, während die umfangreichen Gegenbeweise alle - aber auch wirklich alle - ignoriert wurden. Wie bei Dir! Warum ich ständig an der Wand stand und mich rechtfertigen musste, war mir auch immer völlig unklar. Deshalb -- herzliche Corona-Grüßen an alle Alleinerziehenden-Assi-Mamis, die sich mit "Kevin" allein zuhause beschäftigen dürfen. Hoffentlich fallen Kindergärten, Schulen und Großelternunterstützung noch lange weg; ebenso das Füllhorn maßloser Unterstützung eines dekadenten Sozialstaates, dass maßgeblich von Männern finanziert wird.
27-03-2020, 11:26
Ist leider ziemlich unstrukturiert. Klar, dass die Emotionen einiges überspielen, versuche aber mal, konkret zu benennen was da aufgrund welchen Antrags beschlossen wurde. Der Thread ist auch viel zu aufgeblasen, um den Unterbau verstreuter Informationsstückchen zusammenzuklauben.
Laufender Unterhalt für die Volljährige. Sie ist Studentin. Für sie sollst du 300 EUR Unterhaltsanteil zahlen. Um die Verfahrenskosten zu beurteilen, müsste man die Anträge der Parteien im Wortlaut kennen. Das sollte dein Anwalt beurteilen, ob es sich lohnt Beschwerde gegen die Kostennote einzulegen. Dass du der Tochter ihr Vermögen nachweisen musst, kann ich nicht ganz glauben. Sie ist unterhaltsfordernd und somit auskunftspflichtig. Nach § 1605 Abs. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Eine Auskunft besteht aus Aufstellung nebst Nachweis. In deinem Fall ist der Vermögensstamm der Unterhaltsbegehrenden für Unterhaltsforderung relevant. Das musst du aber auch so im Antrag stehen haben. Die Rückstandspfändung bist du los? Dann bleibt dir monatlich wenigstens mehr Geld. Was gepfändet wird, ist nicht rückholbar, das war klar. Mir ist aus deiner Schilderung nicht klar geworden, was diese monatlich gepfändeten Gelder bewirkt haben. Wieso ist die Frage offen gelieben "ob diese überhaupt den Unterhaltsrückstand reduziert hätten"? In welche Kasse ist denn nun das Geld hin? Wenn dir vorgeworfen wird, Zahlen wären nicht belegt und du hast die aber belegt, ist das ein eindeutiger Fall fürs OLG. Richter, die Unterlagen nicht lesen sind häufig. Wieso darf weiter gepfändet werden, wenn die Pfändung unzulässig war? Versuche das mal strukturiert zu erklären. Auch bezüglich Verwirkung steige ich nicht durch. Klar ist, dass ein ziemlich dreh- und dehnbarer Punkt ist. Auch hier wären vorgelegte Nachweise, die die Richterin ignoriert hat eine Steilvorlage fürs OLG. Das sollte sich dein Anwalt ansehen.
27-03-2020, 13:28
+++++++++++++++++Die Rückstandspfändung bist du los?++++++++++++++++++++++++++++++
Nein. Nur eine einmalige Summe i.H.v. 530 EUR. +++++++++++++Laufender Unterhalt für die Volljährige. Sie ist Studentin. Für sie sollst du 300 EUR Unterhaltsanteil zahlen. Um die Verfahrenskosten zu beurteilen, müsste man die Anträge der Parteien im Wortlaut kennen. Das sollte dein Anwalt beurteilen, ob es sich lohnt Beschwerde gegen die Kostennote einzulegen. Dass du der Tochter ihr Vermögen nachweisen musst, kann ich nicht ganz glauben. Sie ist unterhaltsfordernd und somit auskunftspflichtig. Nach § 1605 Abs. 1 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Eine Auskunft besteht aus Aufstellung nebst Nachweis. In deinem Fall ist der Vermögensstamm der Unterhaltsbegehrenden für Unterhaltsforderung relevant. Das musst du aber auch so im Antrag stehen haben.+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ Doch doch, ich wäre da Nachweispflichtig. +++++++++++++++Wieso darf weiter gepfändet werden, wenn die Pfändung unzulässig war? Versuche das mal strukturiert zu erklären.+++++++++++++++++ Die ist leider nicht unzulässig. +++++++++++++++Die Rückstandspfändung bist du los? Dann bleibt dir monatlich wenigstens mehr Geld.++++++++++++++++++++++++++++ Nein. +++++++++++++++++++++++Auch bezüglich Verwirkung steige ich nicht durch. Klar ist, dass ein ziemlich dreh- und dehnbarer Punkt ist. Auch hier wären vorgelegte Nachweise, die die Richterin ignoriert hat eine Steilvorlage fürs OLG.+++++++++++++++++++++++++++++ Wir konnten ja nichts mehr vorlegen. Also hat die Richterin auch nichts ignoriert. Ein nettes Forumsmitglied hat den Beschluss im Original gesehen und trotzdem nicht nachvollziehen und verstehen können.
27-03-2020, 13:44
Wie gesagt, ich steige nicht durch, man muss da alles parallel auf dem Tisch liegen haben. Der erste Weg sollte jetzt zu deinem Anwalt sein, der hat alles auf dem Tisch.
Es kommt da eben auch aufs Detail an. Beispiel Vermögensnachweis. Darüber muss Auskunft gegeben werden, aber das ist an Bedingungen geknüpft. Ist Vermögen für den Unterhalt irrelevant: Keine Auskunft. Wird nicht gefragt: Keine Auskunft. Wichtig ist, dass du mit deiner Auskunftsforderung auch die Relevanz von eigenem Vermögen für die Unterhaltsberechnung betonst. Bei Ehegattenunterhalt wäre das zum Beispiel grundsätzlich nicht der Fall. Weil der sich beispielsweise auf ehebedingte Nachteile begründet und nicht das Nichtvorhandensein von Vermögen. Auch eine Begründung für einen Verdacht muss in die Forderung mit rein. Zum Beispiel: Die Oma hat einen grösseren Geldbetrag verschenkt / vererbt. Eigentlich sind das Standardvorgänge für den Anwalt. Lag es an dem? Wie ist das nun mit den Rückständen? Werden die wenigstens nun nach §850c ZPO gepfändet und nicht nach §850d? Wohin ist das gepfändete Geld gegangen? 530 EUR sind doch mehr wie der laufende Unterhalt. Da müssen doch noch Rückstände damit getilgt worden sein? Falls dir der Anwalt keine Hoffnung fürs OLG macht, überleg dir ob du weiter mitspielen willst. Du könntest auch Teilzeit arbeiten und unter der Pfändungsgrenze bleiben. Das wäre dann eben ein dauerhafter Zustand, mit dem du klarkommen musst. Aber du hättest mehr Ruhe.
27-03-2020, 14:14
++++++++++++Wie ist das nun mit den Rückständen? Werden die wenigstens nun nach §850c ZPO gepfändet und nicht nach §850d?++++++++++++++++
Hahahahahahaha....................... sorry. Natürlich wird weiter nach 850d gepfändet. Die 530 EUR setzen sich aus 1 Monat Zahlung Rate Rückstand und Laufender Unterhalt zusammen. Die sind halt im September letzen Jahres von mir wohl überzahlt worden und dürfen daher nicht mehr gepfändet werden. ++++++++++++++++Wichtig ist, dass du mit deiner Auskunftsforderung auch die Relevanz von eigenem Vermögen für die Unterhaltsberechnung betonst. Bei Ehegattenunterhalt wäre das zum Beispiel grundsätzlich nicht der Fall. Weil der sich beispielsweise auf ehebedingte Nachteile begründet und nicht das Nichtvorhandensein von Vermögen. Auch eine Begründung für einen Verdacht muss in die Forderung mit rein. Zum Beispiel: Die Oma hat einen grösseren Geldbetrag verschenkt / vererbt.+++++++++++++++++++++++++++++++ Ist alles eingereicht worden. Ebenso das meine Tochter regelmäßig (!) Geld verdient mittels Nachhilfe und Listung auf diversen Nachhilfevermittlungswebseiten und nen Trainerschein hat. Aber scheint alles keine Rolle zu spielen bzw. ICH müsste das Nachweisen. Der Beschluss an sich ist wie o.g. ziemlich verworren. Ebenso bleibt die Frage: hat meine Ex bei einer Vollstreckung überhaupt ein Kostenrisiko gehabt, wenn eine Beistandschaft bestand?
27-03-2020, 14:20
Während der Beistandschaft zahlt sie nie was für den eigenen Beistand, aber wenn die Kostenfestsetzung ihr einen Anteil auferlegt, zahlt sie was für deinen Anwalt.
27-03-2020, 14:34
Danke. Mir geht es darum, das ja eine Verwirkung prinzipiell ausgeschlossen zu sein scheint, wenn "von einer Vollstreckung nur abgesehen wurde da der pflichtige in einer prekären finanziellen Situation war und daher mit der Vollstreckung ein hohes Kostenrisiko verbunden ist." Wenn aufgrund der Beistandschaft bei einer Vollstreckung kein Kostenrisiko besteht, kann das ja auch nicht als Begründung herhalten. Dann wäre eine risikolose Vollstreckung ja jederzeit möglich gewesen.
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