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In den oben angegebenen Angelegenheiten geht es zäh vorran. Was ja keinen Verwundert.
Nun habe ich als Verutreilter Straftäter noch eine Frage für die Zukunft:
- Wenn ein Titel in der Minderjährigkeit existiert und Kind wird volljährig
- Ich das Kind aufvordere mir eine Kontonummer mitzuteilen und es nicht nach kommt
- Ich da Kind auffordere mitzuteilen ob es weiterhin bedürftig ist und dem nicht nach kommt ist die Abänderungsklage klar, aber bis die durch ist muss ich ja weiterhin bezahlen, was im "alt-Titel" seht. Geld sollte ich nicht an Muti überweisen, da Geld sonst futsch ist und Kind kann mich dennoch anzeigen und ich bekomme wieder eine Strafe (letztes mal waren es 30 Tagessätze) aufgebrummt
Nun zur Frage: wie würdet Ihr das Geld dem Kind zukommen lassen ?
und würdet Ihr Muti im Monat der Volljährigkeit die volle Summe zukommen lassen?
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- Ein Titel ohne Schranke gilt weiter.
- Ohne Kontonummer kannst du nicht zahlen, lege das Geld zurück. Du solltest auch nachweisen können, dass du das Kind nach der Bankverbindung gefragt hast und dass diese Frage das Kind erreicht hat.
- Überweisen auf das Konto, das Kind dir angibt. Das solltest du dir aber schriftlich geben lassen.
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(10-11-2019, 10:08)p__ schrieb: Du solltest auch nachweisen können, dass du das Kind nach der Bankverbindung gefragt hast und dass diese Frage das Kind erreicht hat.
Zustellung per Gerichtsvollzieher Kosten zwischen 7,50 - 15,00 Euro. Einzige effektive Nachweis.
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Ist Hinterlegung beim Amtsgericht noch eine Option?
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Ich habe damals meinen Sohn schriftlich aufgefordert eine Kontonummer und Nachweise ob er noch bedürftig ist zu erbringen. Dieses Schreiben wurde mit einem Gerichtsvollzieher überbracht.
Es war sogar eine Abänderungsklage zu diesem Zeitpunkt anhängig.
Dennoch wurde ich vom Strafgericht Böblingen zu 30 Tagessätzen verurteilt mit der Begründung: Es existiert ein Titel und der will bedient werden. Das das Kind einfach auf mein Schreiben nicht reagierte und ich nicht zahlen konnte war uninteressant.
Wie läuft das mit der Hinterlegung beim Amtsgericht?
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Hinterlegung im BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__372.html
Ich habe damit keine Erfahrung, aber man müsste wohl zum Amtsgericht gehen dort die Hinterlegung beantragen und hält dann wahrscheinlich eine Bankverbindung, wo man das Geld ein bezahlen kann.
Damit es dokumentiert, dass Mann die Leistung schuldenfreiend erbracht hat.
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10-11-2019, 14:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-11-2019, 14:44 von fragender.)
Werde mich mal damit in 2 Jahren nochmal auseinander setzen. Aber es ist schon traurig, was Man (n) tun muss um nicht straffällig zu werden, obwohl man nur den Unterhal bezahlen will.
Sollte es dann doch wieder auf eine Anzeige rauslaufen und die Deutschland GmbH verurteilt mich, dann werde ich dem Richter meinen Perso an den Kopf werden und Ihm mitteilen, dass ich kein Mitglied in seinem faschistischen Verein sein werde
@Che... danke für den Paragraphen..... ich musste mir den 3 mal durchlesen und auf der Zunge zergehen lassen.... "wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist" .... einfach nur geil
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Nennt sich Treuhandkonto oder Anderkonto. Frag mal in der Rechtspflegestelle deines Amtsgericht nach.
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(10-11-2019, 11:42)fragender schrieb: Dennoch wurde ich vom Strafgericht Böblingen zu 30 Tagessätzen verurteilt mit der Begründung: Es existiert ein Titel und der will bedient werden.
Sorry...aber das kann unmöglich die Begründung sein. Oder warst Du ohne Pflichtverteidiger ? Was hatten die für Beweise? Sonst würde das LG bzw. OLG den guten Thomas Fischer zitieren.
Und nicht es existiert ein Titel und der will bedient werden...der Richter hätte an mir seine wahre Freude. Bei mir müssen die Anklageschriften und Urteile auch bedient werden.
Solche Urteile ärgern mich maßlos...
. Die haben nur einen Zweck!!!!
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Kleines Update.... Polizei ermittelt mittlerweile gegen Anwalt. Er behauptet nach wie vor dass er das Geld nicht mehr habe. Ferner Gericht Klage eingereicht... die wollen erstmals Geld von mir
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Sagt der das einfach so in diesem knappen Satz? "Habe das Geld nicht mehr"?
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Viel geiler. Behauptet das Geld an mich zurück geschickt hätte und gut ist. Das die Kontonummer nicht mehr existierte ignoriert er. Meine ex Bank hat mir schriftlich bestätigt, dass er das Geld zurückbekam.
Vor Gericht gibt er an:
"Es wird bestritten,dass die xxx Bank den Betrag i.h von xxxx€ zurücküberwiesen haben soll "
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(11-03-2020, 23:51)fragender schrieb: "Es wird bestritten,dass die xxx Bank den Betrag i.h von xxxx€ zurücküberwiesen haben soll "
Wenn Du das Schriftlich hast brennt der Busch....
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Ich denke mal nicht, dass für einen Anwalt hier in der BRD irgendetwas "brenzlig" wird. Ich hoffe, dass die Polizei entlich mal Ihren sch... Job macht und ich auch von dieser Seite aus die Bestätigung und daraufhin das Geld zurückbekomme. Ist zumindest knapp ein Netto-Monatsgehalt. Mag vielleicht für den ein oder anderen läppisch sein; mir geht es ums Prinzip.
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Klar geht es ums Prinzip, auch bei 10€....elendiges Robenpack!
Ich bin gespannt was dabei rauskommt.
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Ich habe schon für 4 Euro jeweils einen Mitarbeiter beim Finanzamt und beim Jobcenter für einige Zeit beschäftigt. So ist es richtig, es geht um das
Prinzip. Heute ist es ein Monatsgehalt und beim nächsten Fall sind es drei Gehälter. Wehret den Anfängen.
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