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Verwirkung ist ein schwieriges Pflaster. Es ist gut und richtig, diesen Versuch zu machen wenn man sowieso wegen anderen Dingen vor Gericht ist, aber die Kriterien sind reiner Gummi und ein nicht wohlgesonnener Richter kann den nach Belieben zerren und biegen.
In der Praxis gibts selten Fälle, in denen das Kind, vertreten von Mutter und Beistand am Ende zahlen muss. Oft wird auch trotz ungleichem Ausgang die Aufhebung der Kosten gegeneinander beschlossen, jeder zahlt dann seine eigenen Kosten: Die Mutter nix, der Vater den eigenen Anwalt. Sollte der Beistand das Verfahren komplett verlieren und das Gericht die Kosten dem unterlegenen Kind zuweisen, beträgt das Kostenrisiko in einem einfachen Fall und ohne riesige Streitwerte rund 800 EUR.
Das Kostenrisiko bei einer Vollstreckung ohne weiteres Verfahren sind die eventuell uneinholbaren Vollstreckungskosten. Bei einer Kontenpfändung ist das nicht viel.
Das Nichtbeachten der Nachhilfe wird einer Nachprüfung vermutlich Stand halten. Sollte die das privat, nicht im Rahmen eines angemeldeten Nebenjobs gemacht haben, kann das Gericht davon ausgehen, dass der Betrag die Relevanzgrenze nicht überschreitet. Es würde dir ohnehin nur die Hälfte davon beim Unterhalt abgezogen. Anders eigenes Vermögen. Da gibt es zwar ein Schonvermögen (Ersparnisse für den Führerschein etc.), aber bei Volljährigen und Indizien für höhere Beträge ist das zu prüfen. Hoffentlich war der Antrag im Punkt Vermögen nur auf die Volljährigkeit bezogen, da ist alles eindeutiger.
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Wer kann mir denn ca. sagen, was mich der Spass letzten Endes ungefähr kostet? Im Netz find ich nur widersprüchliche Rechner.
Bisher hab ich ca. 1300 EUR gezahlt an Anwalts- u- Gerichtskosten für einen Streitwert von 390 EUR (lfd Unterhalt) x 12, der Verfahrenswert wurde aber jetzt -wegen der Hinzunahme der Rückstände- auf rund 23000 EUR festgesetzt. Seh ich das richtig, das mich der "Spaß" jetzt nochmal zusätzlich rund 5000 EUR kostet und sollte ich Beschwerde einreichen ich nochmals mit rund 7000 EUR dabei bin???
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27-03-2020, 22:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-03-2020, 22:46 von Surajin.)
Geh vors OLG, hast doch eh nichts mehr zu verlieren.
Gegen die Kostenfestsetzung ist seperat sofortige Beschwerde einzulegen.
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So, Beschwerde ist eingereicht.
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Auch schon die Begründung?
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(18-07-2019, 15:47)p__ schrieb: Genau. Ab 18 dann "nur" noch Volljährigenunterhalt für Studenten.
Ah das wusste ich auch noch nicht. danke, ist interessant.
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@ Gast1969
Ich habe mal nachgeschaut. Du hast vor fast einem Jahr das Thema gepostet. Es wurde viel über Unterhalt justiziert.
Aber es geht ja angeblich um die soziale Komponente - also die soziale Verantwortung der Väter, das Kindeswohl, die familiäre Bindung, etc.
Mich würde interessieren, wie die Beziehung zu Deiner Tochter ist. Hast Du noch mal was von der gehört? Da gibt es ja auch den Link zu Deiner Mutter.
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Seit Mitte Oktober habe ich keinen Kontakt mehr zu meiner Tochter.
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07-05-2020, 16:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07-05-2020, 16:03 von Alles-durch.)
Ist Sie bei der Mutter ausgezogen? Ist Sie zugänglich für Gespräche?
Was bedeutet dieses Ergebnis (10 Jahre zurück blickend) für die Sorge, Rücksichtnahme und Verantwortung dem eigenen Kind gegenüber.
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Ausgezogen ja, eigene Wohnung in Uni-Nähe. Wie gesagt, keinen Kontakt mehr. Und rückblickend: Schxxx, aber total!
Heute kam ich von der Arbeit nach Hause und hab nen schönen gelben Brief im Briefkasten liegen. Hab jetzt meine 2. Lohnpfändung laufen................................. Die Unterhaltsvorschusskasse will nun ihr Geld aus ihrer vollstreckbaren Teilausfertigung des Titels, während wohlgemerkt meine Tochter ja noch schön weiterpfändet bis auf den Sozialsatz.
1024 EUR will man mir belassen (was immerhin schon 20 EUR mehr als in der bestehenden Lohnpfändung ist), da "natürlich" Pfändung nach § 850d ZPO - für Forderungen aus 2007-2011. Ebenso hat man gegenüber meinem Arbeitgeber "natürlich" auch nicht angegeben, das ich noch ein Unterhaltsberechtigtes Kind habe - kann man ja auch mal vergessen sowas................
Hab echt Wut in mir jetzt!!
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Du weisst ja, wie Unterhalt den Pfändungsfreibetrag erhöht, wie man das geltend macht.
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Nein, hab ich leider keine echte Ahnung von.
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Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen. Begründen. Kein Anwalt.
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So, hatte letztens beantragt den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen. Hab da schon auf Nachfrage ob ich denn aktuell Unterhalt bezahle erklärt (und vorgelegt) das ich lt. Beschluss zur Zahlung von 302 EUR laufender Unterhalt verpflichtet bin, dies aber über den PfüB meiner Tochter passiert, da dort der lfd Unterhalt mitgepfändet wird.
Heute bekomme ich die Mitteilung, das die Pfändung der UVK einstweilig bis zur Klärung eingestellt ist. Ich soll z.B. per Kontoauszug nachweisen, das ich tatsächlich den laufenden Unterhalt in o.g. Höhe zahle, dies würde sich alleine aus dem Beschluss des AGs nicht ergeben. Ich meine, wie soll ich das Nachweisen, wenn es doch wie o.g. schon über den PfüB meiner Tochter mitgepfändet wird? Steh ich aufm Schlauch?
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Habe alles durchgelesen, steht mir noch bevor, wenn meine Tochter 18 wird.
zu dem Offtopic, ob der Islam uns ein besseres Familienrecht bescheren könnte.
1. ich denke nicht. das schlimmste was hier passieren wird ist ein Staat wie die Türkei. Da ist viel Platz für Nutznießer, die das jetzige Familienrecht zum Zwecke der Abzocke beibehalten.
2. das Familienrecht hier ist kein Überbleibsel von einem christlichen Staat. Sondern man hat es neu geschaffen, nachdem der Staat nicht mehr christlich war.
3. die derzeitige überzogene Mutterbevorzugung ist ein Produkt der Moderne. Hier ein paar Gesetze, als wir tatsächlich noch ein christlichen Staat hatten (Spoiler: ist im Prinzip ähnlich wie im Islam, keine Überraschung, weil Völker in ihrer Geschichte schon gelernt hatten, dass der Vater wichtiger ist als die Mutter):
BGB von 1900-1958 (elterliche Sorge hieß damals noch elterliche Gewalt)
§ 1627. Der Vater hat kraft der elterlichen Gewalt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen.
§ 1635. (1) [1] Ist die Ehe aus einem der in den §§ 1565 bis 1568 bestimmten Gründe geschieden, so steht, solange die geschiedenen Ehegatten leben, die Sorge für die Person des Kindes, wenn ein Ehegatte allein für schuldig erklärt ist, dem anderen Ehegatten zu; sind beide Ehegatten für schuldig erklärt, so steht die Sorge für einen Sohn unter sechs Jahren oder für eine Tochter der Mutter, für einen Sohn, der über sechs Jahre alt ist, dem Vater zu. [2] Das Vormundschaftsgericht kann eine abweichende Anordnung treffen, wenn eine solche aus besonderen Gründen im Interesse des Kindes geboten ist; es kann die Anordnung aufheben, wenn sie nicht mehr erforderlich ist.
(2) Das Recht des Vaters zur Vertretung des Kindes bleibt unberührt.
§ 1680. (1) [1] Der Vater verwirkt die elterliche Gewalt, wenn er wegen eines an dem Kinde verübten Verbrechens oder vorsätzlich verübten Vergehens zu Zuchthausstrafe oder zu einer Gefängnißstrafe von mindestens sechs Monaten verurtheilt wird.
§ 1697. [1] Die Mutter verliert die elterliche Gewalt, wenn sie eine neue Ehe eingeht. [2] Sie behält jedoch unter den im § 1696 bestimmten Beschränkungen das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen.
§ 1707. [1] Der Mutter steht nicht die elterliche Gewalt über das uneheliche Kind zu. [2] Sie hat das Recht und die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen; zur Vertretung des Kindes ist sie nicht berechtigt. [3] Der Vormund des Kindes hat, soweit der Mutter die Sorge zusteht, die rechtliche Stellung eines Beistandes.
§ 1708. (1) [1] Der Vater des unehelichen Kindes ist verpflichtet, dem Kinde bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahrs den der Lebensstellung der Mutter entsprechenden Unterhalt zu gewähren. [2] Der Unterhalt umfaßt den gesammten Lebensbedarf sowie die Kosten der Erziehung und der Vorbildung zu einem Berufe.
[Quelle: lexetius.com]
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18-05-2020, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-05-2020, 19:12 von Simon ii.)
(18-05-2020, 18:37)Einhorntrainer schrieb: 2. das Familienrecht hier ist kein Überbleibsel von einem christlichen Staat. Sondern man hat es neu geschaffen, nachdem der Staat nicht mehr christlich war.
Volle Zustimmung!
Umso "lustiger" ist es, daß dieselben Personen, die das christliche Familienbild systematisch zerstören bzw. zerstört haben, gleichzeitig mit Begeisterung die Einwanderung einer Religion mit extrem patriarchalischem Familienbild massiv fördern.
Ich sehe das etwas anders als Du, "unsere" Feministinnen werden sich meiner Meinung nach bald fassungslos umschauen (mit der Abzocke hast Du zwar recht, aber die Feministinnen werden nicht mehr die Nutznießerinnen sein).
Wären die Kollateralschäden in anderen Bereichen nicht so extrem, könnte ich diese Entwicklung fast nicht erwarten.
Ansonsten vielen Dank für den Rückblick auf vergangene Gesetzeszeiten!
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(18-05-2020, 18:37)Einhorntrainer schrieb: Hier ein paar Gesetze, als wir tatsächlich noch ein christlichen Staat hatten
[Quelle: lexetius.com] Das ist alles aus dem BGB weggefallen?!... Das hab ich jetzt nicht erwartet. Danke für den Fingerzeig!
VM
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(14-05-2020, 20:23)kay schrieb: Wenn Du in der Vergangenheit bevor die Pfaendung losging immer bezahlt hast, lege das vor und gut ist.
Dann hätte ich ja keine Rückstände.....................
Die Pfändung startete ja mit Aufnahme meines neuen Jobs. Ging dann nahtlos ab Volljährigkeit auf meine Tochter über, laufender Unterhalt wird lt. deren PfüB mitgepfändet - nach PfüB der UVK nicht (für die hab ich ja kein Unterhaltsberechtigtes Kind).
Werd wohl nochmals mit allen Unterlagen (man hat ja sonst nichts zu tun) beim AG aufschlagen, damit die o.g. nochmals Schwarz auf Weiß sehen können, Kontonachweise hab ich daher nicht. Warte mit dem Aufschlagen aber erstmal bis ich hoffentlich diese Woche mal endlich meine Beschwerdebegründung vorliegen habe - vielleicht ergibt sich daraus ja noch was?
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Du hast doch bevor das Theater losging regelmaessig den laufenden Unterhalt gezahlt, oder? Das leg vor.
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@Einhortrainer
sehr interessant die alten Gesetze. Die Problematik ist leider sehr vielfältig.
1. tummeln sich bestimmte Menschentypen in bestimmten Berufszweigen. Bei der Familien- und Sozialindustrie leider überwiegend Frauen oftmals alleinerziehend. Die prägen dann auch die Stimmung beim Familiengericht. Beweise braucht es dort keine. Beim Kindeswohl kann dann jeder mitreden und seine Meinung kund tun.
2. Lügen, Betrügen und Hintertreiben hat auch keine Konsequenzen - auch nicht bei Gericht. Ganz im Gegenteil die Familien- und Sozialindustrie sieht sich dahingend sogar legitimiert, weil man einem ideologisch höheren Ziel dient - der Mutter-Kind-Symbiose
3. Ein Kind zu haben und sich danach zu trennen, ist viel zu attraktiv geworden!
Frauen die nach dem Kunststudium oder ganz ohne Schulabschluss halbwegs gescheit leben wollen, lassen sich von einem Mann schwängern, der in der Lage ist den Höchstsatz zu zahlen und trennen sich anschließend. Das Kind wird vollzeitbetreut, es gibt Kindergeld Unterhalt und frau wird überall bevorzugt. Alleinerziehende sind legitimiet daheim zu bleiben oder auch nicht. Haben Kündigungsschutz, Sonderurlaubstage, werden bei den Sozialwohnungen bevorzugt, etc.. Der Zahldepp nimmt das Kind dann auch noch jedes 2. Wochenende und die halben Schulferien.
Ich glaube, wenn der Unterhalt eine freiwillige Angelegenheit wäre, gäbe es keinen Streit mehr und viele Kinder würden beim Vater groß werden.
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19-05-2020, 00:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-05-2020, 00:03 von Vater Morgana.)
(18-05-2020, 21:59)Alles-durch schrieb: Ich glaube, wenn der Unterhalt eine freiwillige Angelegenheit wäre, gäbe es keinen Streit mehr und viele Kinder würden beim Vater groß werden. Der Reformbedarf im Familienrecht destilliert sich für mich inzwischen auf zwei einfache (und für manchen - illusorische) Forderungen:
- Automatisches Sorgerecht (ohne Klage!) ab Feststellung der Vaterschaft (d.h. auch mit Unterschreiben einer Vaterschaftsanerkenntnis)
- Abschaffung sämtlicher Unterhaltspflichten!
VM
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(19-05-2020, 00:02)Vater Morgana schrieb: Der Reformbedarf im Familienrecht destilliert sich für mich inzwischen auf zwei einfache (und für manchen - illusorische) Forderungen:
- Automatisches Sorgerecht (ohne Klage!) ab Feststellung der Vaterschaft (d.h. auch mit Unterschreiben einer Vaterschaftsanerkenntnis)
- Abschaffung sämtlicher Unterhaltspflichten!
VM
Der Entfall sämtlicher Unterhaltspflichten liesse sich sehr gut kombinieren mit bedingungslosem Grundeinkommen und Grundrente.
Jeder deutsche Staatsbürger erhält ab Geburt die 370.- € Grundsicherung, dafür entfallen Kindergeld, Kindesunterhalt, Wohngeld, BAFÖG, Grundsicherung, Hartz 4 und Heerscharen von Profiteuren des heutigen Systems. Abertausende SozialarbeiterInnen, angestellte der Jugend- und Sozialämter, Kindergeldstellen der Arbeitsagentur, FamilienrichterInnen. Alleine die ersparten Pensionsverpflichtungen dürften den Großteil der Refinanzierung decken.......
Hinzu noch die eingesparten Sozialleistungen für Nicht-Staatsbürger, und fertig ist ein gerechtes soziales Netz.
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(19-05-2020, 00:02)Vater Morgana schrieb:
- Automatisches Sorgerecht (ohne Klage!) ab Feststellung der Vaterschaft (d.h. auch mit Unterschreiben einer Vaterschaftsanerkenntnis)
- Abschaffung sämtlicher Unterhaltspflichten!
Wirst Du nicht erleben ! Dafür ernähren sich viel zuviele Parasiten aus dem Unterhalts topf. Es fließen unheimliche Summen im Unterhaltsrecht. Wo sollen den die ganzen Juristen hin die kein Prädikatsexamen gemacht haben ?
Ich bin mir ziemlich Sicher das es hier im Forum Leute gibt die alleine dazu fähig wären eine Unterhaltsberechnung Gerichtsfest durchzuführen. Der Anwaltszwang war der "Todesstoss" für alle Unterhaltsverpflichteten.
Gehe mal zu einem Anwalt weil Du gerade Arbeitslos geworden bist und möchtest eine Abänderungsklage auf 0. Jeder "zivilisierte" Anwalt würde dir sagen das es "so gut wie keinen" Sinn hat.
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