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Die erste Frage ob Schulden auflaufen ist doch ob es einen Titel gibt. Gibt es keinen Titel, so laufen erstmal keine Schulden auf. Kommt dann das Jugendamt (Vorschusskasse) und will Geld, so muss diese Prüfen ob man Leistungsfähig ist. In diesem Fall, (erst)Ausbildung, ist es so dass man nicht Leistungsfähig ist und dieses auch von der Kasse zu akzeptieren ist. Weitere zu akzeptierende Sachverhalte wären Schüler oder Student im Erststudium. Auch möglich aber schwieriger wäre Arbeitslos/Hartz 4. Jedoch schwieriger wegen "Erhöhter Erwerbsobliegenheit", da wird dann rein fiktiv gesagt man könnte wenn man denn nur wollte.
Davon ab, es wird sehr oft versucht einem Schulden unterzuschieben, die man gar nicht hat. So auch bei mir, während des Studiums wurde mir gesagt ich müsste umbedingt jetzt bezahlen oder es würden Schule auflaufen. Ich solle dies oder das unterschreiben. Hätte ich das gemacht, so hätte ich wirklich Schulden gehabt. Daher nicht unter Druck setzen lassen und ggf. hier im Forum anonym die Schreiben posten.
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10-05-2020, 07:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2020, 07:50 von Austriake.)
(08-05-2020, 21:25)juju schrieb: Sie hat es mir so geschrieben habe es schwarz auf weiß. Wenn ich jeden Monat ihr 100€ überweise will Sie nicht vors Gericht gehen. Als ich ihr sagte das ich schon Unterhaltsvorschuss zurück Zahle kam 2 Tage Später ein Schreiben von ihrem Anwalt, das wenn ich bis zum 08.05.2020 nicht Zahle, es vor Gericht geht.
Dieser Vorgang erfüllt doch schon die Voraussetzungen des §240 StGB, Nötigung. Würde ich mit einem Anwalt besprechen, ob hier ein Strafantrag angebracht wäre.
(10-05-2020, 05:30)Zahlesel_RUS schrieb: Ergänzung: warum hat Dino so viele Schulden? Er ist ja Wenigverdiener und trotzdem laufen die Schulden auf.
Oder verstehe ich etwas nicht ganz?
Du hast das Prinzip nicht verstanden. Dino zahlt, aber nur den Mindestunterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses, den auch das Amt bezahlt. Und somit kommt Dino straffrei aus der Nummer heraus - denn wäre der Mindestunterhalt zu wenig, würde sich ja das Amt strafbar machen......
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Irgendwelche Deals darf sie ohnehin nicht anbieten. Sie handelt da mit etwas, das sie längst an Dritte abgegeben hat. Sobald sie Unterhaltsvorschuss bekommt, übernimmt bis zur Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages ihre Rechte und Forderungen die Unterhaltsvorschusskasse. Die wird klagen oder nicht, ganz egal was die Mutter mit dir vereinbart hat. Daran ist die UVK nicht gebunden.
Sie kann nur über Beträge oberhalb des Unterhaltsvorschusses verhandeln. Und das auch nur, wenn sie sonst keine Sozialleistungen erhält und keine Beistandschaft besteht. Hat sie eine Beistandschaft, wäre auch die Beauftragung eines Anwalts illegal.
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10-05-2020, 09:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-05-2020, 09:14 von Arminius.)
(10-05-2020, 07:47)Austriake schrieb: Du hast das Prinzip nicht verstanden. Dino zahlt, aber nur den Mindestunterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses, den auch das Amt bezahlt. Und somit kommt Dino straffrei aus der Nummer heraus - denn wäre der Mindestunterhalt zu wenig, würde sich ja das Amt strafbar machen......
Er hat doch von Schulden gesprochen nicht von Straffrei...
(10-05-2020, 08:12)p__ schrieb: Sobald sie Unterhaltsvorschuss bekommt, übernimmt bis zur Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages ihre Rechte und Forderungen die Unterhaltsvorschusskasse.
Genau so ist es...kann sogar übel werden sollte Sie nicht dem Gericht mitteilen das Sie um Unterhaltsvorschuss ist !
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(10-05-2020, 07:47)Austriake schrieb: Du hast das Prinzip nicht verstanden. Dino zahlt, aber nur den Mindestunterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses, den auch das Amt bezahlt. Und somit kommt Dino straffrei aus der Nummer heraus - denn wäre der Mindestunterhalt zu wenig, würde sich ja das Amt strafbar machen......
genau "von mir kann es nichts geben" ist also eine Lüge.
Er ist kein richtiger Unterhaltsreller, da er den Unterhalt nach UVK Höhe zahlt.
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An alle die hier Schreiben erstmal ein großes Dankeschön. Ich hab mich mit der ganzen Sache ziemlich alleine Gefühlt und gedacht ich bin am [Unterschreitung des Mindestniveaus], jeder wird gegen mich sein(gerade die Behörden). Aber was ihr bis jetzt so Schreibt, lässt mich wieder hoffen das ich doch nicht mit 10.000€ Schulden da stehe und mein Leben lang alles abzahlen muss. Ich warte jetzt ab sollte ein Brief kommen, das Sie mich vor Gericht ziehen will. Werde ich alle nötigen Schritte einleiten damit Sie sieht, das Sie zuweit gegangen ist.
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(10-05-2020, 12:57)Zahlesel_RUS schrieb: Er ist kein richtiger Unterhaltsreller, da er den Unterhalt nach UVK Höhe zahlt.
Ob er nach höhe UVK zahlt...glaube ich nicht. Aber das er was zahlt hast du doch gewusst, oder??????
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ja, ich habe es mir vorgestellt laut seinen Vorschlägen im Männermagazin.
obwohl er musste eigentlich nicht, da keiner seine Zahlungsfähigkeit nachweisen kann. Genauer weiß ich nicht.
Nur die Ratschläge sind für alle und er selbst ist ein Sonderfall mit eigener Firma und 800EUR Gehalt in bar
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