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Vielleicht suchst du mal ein Gespräch mit dem Vermieter, erklärst ihm die Pfändungsgefahr, und dass du deshalb gern die Kaution mit der Restmiete verrechnen würdest. Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung okay ist und er die Kaution nicht für die Beseitigung von Mietsachschäden benötigt. Lass ihn in deine Wohnung, macht vorab ne Besichtigung, dann gehst du wenigstens mit deinem Vermieter in Frieden auseinander, reicht ja schon, dass der Rest der Welt dich ans Kreuz nagelt.
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Der Vermieter kommt ohne Schaden aus meiner Nummer raus.
Für die Knastzeit falls es dazu kommt zahle ich 6 Monate voraus.
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also Kurzinfo
bin gerichtlich gegen Jobcenter vorgegangen.(UVK auch, aber keinen Eilantrag)
Sozialgericht meinte, der Antrag soll zum Amtsgericht.. egal
Also Eilantrag, da der Knast droht
ich will vom JC den Titel, da es kostenlos ist, sonst gerichtlich kommen wieder 2000EUR auf mich zu.
ich will das JC den betrag um 10k EUR als meine Schulden bestätigt, ich würde mit diesem Betrag zur Staatsanwaltschaft gehen
als Erstergebnis ich habe eine Antwort vom JC
1. Wechselmodell hat die Mutter nicht bestätigt, also ich schulde schon 26.000
2. Der Titel wird nicht herausgegeben
ich werde verrückt! habe weiter eine Antwort mit Wechselmodellbestätigungen vom Gericht usw.
Wenigstens eine Antwort auf sie ich schon seit dem August 2019 Warte
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(22-05-2019, 09:17)Arminius schrieb: Nimm Dir einen Anwalt ! Hier geht es nicht um Zahlung von Unterhalt. Schau mal was Du an Schulden hast ! Selbst wenn Du nur als Bsp. § 153a kassierst kann das "zivilrechtlich" folgen haben...
Hattest Du ein Schreiben vom JC das die dich ggf. Anzeigen werden...?
Ich würde auch unbedingtzu einem ANwalt raten.
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02-05-2020, 21:09
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-05-2020, 21:16 von Zahlesel_RUS.)
alle Anwälte hattan/wollten mich verarschen. Das ist deren Brot. Nein, ich komme ohne deiese Verbrecher klar. Hier poste ich einfach Stand der Dinge. Wie Unterhal halt „gerecht“ berechnet wird.
Keiner ob StAw-aft oder JC machen eigenen Job, ich muss allen die Fehler vorführen.
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Du hast Mut Zahlesel_RUS, das muss man Dir lassen. Viel Erfolg weiterhin und Danke für die vielen Berichte!
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meine Beschwerde hat erfolg und gegen diesen Beschluss ist eine andere Beschwerde unzulässig
also ich bleibe weiterhin frei
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15-05-2020, 15:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2020, 15:41 von herrx.)
(15-05-2020, 10:40)Zahlesel_RUS schrieb: meine Beschwerde hat erfolg und gegen diesen Beschluss ist eine andere Beschwerde unzulässig
also ich bleibe weiterhin frei
Ich gratuliere dir! Was wurde denn genau entschieden? Hast du noch Bewährungsauflagen?
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immer diese russen....ich geh mal im keller jetzt schauen...ob die russen da sind...
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15-05-2020, 18:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2020, 18:45 von Zahlesel_RUS.)
(15-05-2020, 15:38)herrx schrieb: Ich gratuliere dir! Was wurde denn genau entschieden? Hast du noch Bewährungsauflagen? Danke!
Ablauf:
Widerruf von der Strafaussetzung zur Bewährung wurde aufgehoben.(31.03.2020)
Sofortige Beschwerde(01.04.2020)
" Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht Hannover zurückgewiesen"
Also mal schauen, welche Bewährungsauflagen der Amtsrichter für mich ausdenkt.
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Man nimmt die Entscheidung des Amtsgerichts so komplett auseinander, als ob der Amtsrichter ein laienhafter Amateur ist.
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Gratuliere! Da hat einer aber mal auf den Kollegen gut draufgehauen.
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kein einfacher Kollege: seit 27.04.2016: Präsident des Amtsgerichts Hannover
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15-05-2020, 20:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-05-2020, 20:56 von Alberto.)
Gratuliere zur erfolgreichen Verteidigungsstrategie. Ich habe den Auszug auch an einen deutschen Anwalt geschickt, mal schauen was der dazu sagt.
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@Zahlesel_RUS was ist eigentlich mit deiner russischen Hompage passiert?
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Meine Trennungs Seite funktioniert wie immer https://www.razvod.net
Es gibt wohl Probleme mit der Umleitung von razvod.net auf www
danke, werde gleich fixen
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(15-05-2020, 18:42)Zahlesel_RUS schrieb: "Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht Hannover zurückgewiesen" Moin Zahlesel.
Das freut mich ungemein. Weiter so!
VM
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Danke, zum ersten Mal die Gerechtigkeit in deutschem Rechtssystem erlebt
Sonst hat ja den Strafrichter bei dem Landgericht (2.te Instanz) die unerfüllbare Bewährungsauflage gar nicht gestört und er meinte man könne beim Bewährungsgericht den Betrag anpassen.
Aber es gibt in meinem Fall keinen Bewährungsrichter sondern nur den Strafrichter beim Amtsgericht, der diese Auflage ausgerechnet hat und mich wegen Nichterfüllung einsperren will.
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(16-05-2020, 08:03)Zahlesel_RUS schrieb: Danke, zum ersten Mal die Gerechtigkeit in deutschem Rechtssystem erlebt
Sonst hat ja den Strafrichter bei dem Landgericht (2.te Instanz) die unerfüllbare Bewährungsauflage gar nicht gestört
Ich hatte durchweg gute Erfahrungen im STRAFRECHT.
Du warst in der 2.te Instanz LANDGERICHT und die haben unerfüllbare Bewährungsauflage zugestimmt ???
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(16-05-2020, 09:51)Arminius schrieb: Ich hatte durchweg gute Erfahrungen im STRAFRECHT.
Habe auch immer den Eindruck gehabt, dort würden ein paar Prinzipien des Rechts ein bisschen ernster genommen, das liegt auch an der Fachkunde, dieses Rechtsgebiet ist angesehener und öffentlicher.
Die Begründung gefällt mir, die haben sich tatsächlich hingesetzt, sind den Fall durchgegangen und haben keine Textbausteine abgesetzt (sondern das sogar gerügt). So wie das geschrieben wurde, sind jetzt auch die Aussichten gut, dass die Bewährungsauflagen realistisch umgestaltet werden.
Endlich. Schade, dass etwas Verstand so selten durchkommt. Immerhin jetzt.
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(16-05-2020, 09:58)p__ schrieb: (16-05-2020, 09:51)Arminius schrieb: Ich hatte durchweg gute Erfahrungen im STRAFRECHT. Die Begründung gefällt mir, die haben sich tatsächlich hingesetzt, sind den Fall durchgegangen und haben keine Textbausteine abgesetzt (sondern das sogar gerügt). So wie das geschrieben wurde, sind jetzt auch die Aussichten gut, dass die Bewährungsauflagen realistisch umgestaltet werden.
Ich frage mich nur wieso Landgericht ? Wann war er am Landgericht ? Bisher habe ich verstanden das er eine Bewährungsauflage bekommen hat UND keine Berufung eingelegt hat.
Die Bewährungsauflage kann er nicht bezahlen und es drohte Haft.
Kann man auch die Auflagen EXTRA angreifen nach aber wieso sollte das Landgericht sagen NEIN und ein RiAG (wenn auch Amtsgerichtspräsident) sagt der Beschluss wird aufgehoben ?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-05-2020, 11:06 von Zahlesel_RUS.)
(16-05-2020, 09:51)Arminius schrieb: Du warst in der 2.te Instanz LANDGERICHT und die haben unerfüllbare Bewährungsauflage zugestimmt ??? ja, für sie war es kein Problem gewesen und sie wollten/konnten an der Bewährungsauflage nichts ändern, deswegen habe ich meine Beschwerde zurückgezogen.
Die strafe 6 Monate Haft -> 3 Jahre auf Bewährung ist ja kein Problem für mich.
Verhandlung beim Amtsgericht im Juli 2019
Berufung
Verhandlung beim Landgericht Jan 2020, dann die Berufung zurückgezogen
März 2020 Widerruf der Bewährungsstrafe (Amtsgericht)
Sofortige Beschwerde
Beschluss Mai 2020(Landgericht)
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hat IM-merkel sich nicht über hacker-angriffe aus russland beschwert....warst du das? kannst nichtmal den bundescomputer
angreifen? ich hab noch ein paar abgerüstete ss-20 im keller....
bb
netlover
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vorletzte Woche hat der Richter bei der Personalabteilung Anfrage gestellt wieso ich in der Teilzeit arbeite, Antwort vom Chef war: wegen Kinderbetreuung.
Also der Richter führ seinen Krieg weiter. Ich warte auf neuen Brief mit Drohungen.
Der Sommer ist fast vorbei, den Winter kann ich absitzen
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