19-05-2020, 14:17
Guten Tag
Mein Anliegen ist schnell erklärt und es geht um zwei offene Fragen.
Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung und zwei weitere Kids aus meiner jetzigen Bindung.
Ich zahle ein Unterhalt welches bis Ende 01 2019 tituliert war. Zahle ich bis heute unverändert weiter.
Wie schon tausendfach gelesen, will die Kindsmutter alles und mehr haben, aber nichts abgeben.
Letztes Jahr Ende Januar 2019 ist eines meiner Kinder bei mir, in die nächsthöhere Altersklasse aufgrückt.
Das andere Kind bei mir ab Juli 2019 in die nächsthöhere.
Das würde technisch gesehen, für eine Anpassung der Summen bedeuten.
Im Hinblick, dass das zu erwarten war und die Berechnung sich immer in die Länge ziehen, habe ich bereits Ende Januar
die KindesMutter kontaktiert und erwähnt dass es nun losgehen kann, und dass sie das Jugendamt einschalten soll, da
wir zwei Jahre zuvor also irgendwann 2017, das über das JA geregelt hatten. Berechnet, tituliert und gut wars.
Nun denn, sie stimmte dem zu, und ich hatte vorab bereits den Sachbearbeiter der JA informiert dass wieder eine Neuberechnung ansteht, und
die Kindesmutter ihn aktivieren würde. Ich darf es ja nicht, da ich der Mann bin und das JA nur für die Mutter da ist.
Bis August 2019 tat sich wenig, obwohl sie wohl beim JA war und das initiiert hat, sollte sie für das JA Unterlagen abgeben, was sie wohl verdient und dergleichen.
Anbei stehe ich mit dem Sachbearbeiter der JA in Kontakt und rede immer wieder mit ihm. Er sagt, dass ihm die Hände gebunden sind, da sie keine Nachweise abliefert.
Solange er das von ihr nicht hat, wird er von mir nichts fordern.
Irgendwann hat das JA ihr ein Frist bis November 2019 gesetzt, und sie reagierte nicht mehr darauf und die Sache war für das JA erledigt.
Nun im März kam über einen Anwalt von der Kindesmutter, die Aufforderung die "nun längst überfällige Berechnung und Nachforderungen" zu responsen, da ich das hinausgezögert hätte.
Daraufhin gab ich es meinem Anwalt und dieser hat meine Auskünfte rübergereicht, da ich diese ja vorbereitet hatte, um dieses ja zu erledigen.
Nun meine erste Frage ob ich für die angeblichen Verzögerungen des vergangenen Jahres gerade stehen muss, da ich ja per Email Verläufe und Gespräche mit dem JA nachweisen kannn dass sie alles hinausgezögert und die Sache im Sande verlaufen lassen hat.
Ich glaube dass ich eher hier der gelackmaierte war, weil technisch gesehen, ich hätte weniger UHalt zahlen müssen, weil ja meine Kinder bei mir, ja in die höhere Gruppierungen reingerutscht sind. Zumindest aber gleichbleibende Summe.
Dann meine zweite Frage= Ich habe ab September 2019 eine Kleingewerbe angemeldet, und würde gerne wissen, wie das realistisch verrechnet wird. Natürlich habe ich die Gewinnermittlung ebenso wie meine Gehaltsnachweise mit abgegeben. Wie oft darf man den anfodern?
Viele Grüße
Mein Anliegen ist schnell erklärt und es geht um zwei offene Fragen.
Ich habe ein Kind aus einer früheren Beziehung und zwei weitere Kids aus meiner jetzigen Bindung.
Ich zahle ein Unterhalt welches bis Ende 01 2019 tituliert war. Zahle ich bis heute unverändert weiter.
Wie schon tausendfach gelesen, will die Kindsmutter alles und mehr haben, aber nichts abgeben.
Letztes Jahr Ende Januar 2019 ist eines meiner Kinder bei mir, in die nächsthöhere Altersklasse aufgrückt.
Das andere Kind bei mir ab Juli 2019 in die nächsthöhere.
Das würde technisch gesehen, für eine Anpassung der Summen bedeuten.
Im Hinblick, dass das zu erwarten war und die Berechnung sich immer in die Länge ziehen, habe ich bereits Ende Januar
die KindesMutter kontaktiert und erwähnt dass es nun losgehen kann, und dass sie das Jugendamt einschalten soll, da
wir zwei Jahre zuvor also irgendwann 2017, das über das JA geregelt hatten. Berechnet, tituliert und gut wars.
Nun denn, sie stimmte dem zu, und ich hatte vorab bereits den Sachbearbeiter der JA informiert dass wieder eine Neuberechnung ansteht, und
die Kindesmutter ihn aktivieren würde. Ich darf es ja nicht, da ich der Mann bin und das JA nur für die Mutter da ist.
Bis August 2019 tat sich wenig, obwohl sie wohl beim JA war und das initiiert hat, sollte sie für das JA Unterlagen abgeben, was sie wohl verdient und dergleichen.
Anbei stehe ich mit dem Sachbearbeiter der JA in Kontakt und rede immer wieder mit ihm. Er sagt, dass ihm die Hände gebunden sind, da sie keine Nachweise abliefert.
Solange er das von ihr nicht hat, wird er von mir nichts fordern.
Irgendwann hat das JA ihr ein Frist bis November 2019 gesetzt, und sie reagierte nicht mehr darauf und die Sache war für das JA erledigt.
Nun im März kam über einen Anwalt von der Kindesmutter, die Aufforderung die "nun längst überfällige Berechnung und Nachforderungen" zu responsen, da ich das hinausgezögert hätte.
Daraufhin gab ich es meinem Anwalt und dieser hat meine Auskünfte rübergereicht, da ich diese ja vorbereitet hatte, um dieses ja zu erledigen.
Nun meine erste Frage ob ich für die angeblichen Verzögerungen des vergangenen Jahres gerade stehen muss, da ich ja per Email Verläufe und Gespräche mit dem JA nachweisen kannn dass sie alles hinausgezögert und die Sache im Sande verlaufen lassen hat.
Ich glaube dass ich eher hier der gelackmaierte war, weil technisch gesehen, ich hätte weniger UHalt zahlen müssen, weil ja meine Kinder bei mir, ja in die höhere Gruppierungen reingerutscht sind. Zumindest aber gleichbleibende Summe.
Dann meine zweite Frage= Ich habe ab September 2019 eine Kleingewerbe angemeldet, und würde gerne wissen, wie das realistisch verrechnet wird. Natürlich habe ich die Gewinnermittlung ebenso wie meine Gehaltsnachweise mit abgegeben. Wie oft darf man den anfodern?
Viele Grüße