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Kinderbonus / Familienbonus 300€ beschlossen
#1
Im Corona-Konjunkturpaket der Bundesregierung soll ein "Kinderbonus" von 300 € pro Kind automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt werden.
Falls das passiert, wird der Bedarf des volljährigen Kindes im Monat der Auszahlung entsprechend sinken?
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#2
Das gab es schon mal, 2008 oder so, Einmalzahlung aufs Kindergeld obendrauf. Blieb damals bei jeglichem Unterhalt unberücksichtigt. Ich weiss es, den Schriftverkehr hab ich noch hier, hab damals ein paar nette Briefe mit dem Jugendamt ausgetauscht anlässlich ihrer jährlichen Schuldenaufstellung :-)
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#3
Wäre das bei volljährigen kindergeldberechtigten Kindern anders? Da sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.
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#4
Mit Titel ist das völlig egal, ohne Verhandlungssache
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#5
(30-05-2020, 10:05)p__ schrieb: ...[...]...hab damals ein paar nette Briefe mit dem Jugendamt ausgetauscht anlässlich ihrer jährlichen Schuldenaufstellung :-)

Du hast noch eine Schuldenaufstellung bekommen ?...Warst wohl nicht überzeugend genug Big Grin Wink Big Grin Kriegst Du heute noch eine Schuldenaufstellung ?
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#6
Die haben mir das jedes Jahr geschickt, dieses Jahr auch. Und ich hab immer rumgenickelt und wirre Einsprüche erhoben. Die Sonderzahlung kam mir da gerade recht.

Prinzip: Spass haben und Sand ins Getriebe streuen, Arbeit machen. Und nicht zahlen :-)
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#7
Ich bin am Pfingstsonntag mal bisschen böse ;-) .... Diese sog. staatlichen Hilfen sind wirtschaftlich schwachsinnig und helfen auch nicht der Konjunktur. Das ist nichts anderes als Opium fürs Volk um Wiederwahlen zu sichern und sinnloses Streuen von billigst bedruckten Zellstofflappen, deren Wert alsbald gegen Null gehen wird.
Das Unterhaltszahler hier keine Vorteile zu erwarten haben, ja dafür braucht man keine Brille. Wäre das so, wäre ja der Effekt den man haben will, verpufft.
Es geht um das erneute Pudern derjenigen faulen Är.... die ohnehin nur von Drittgeldern leben, deren Anzahl allerdings deshalb systemrelevant ist, weil genau sie das Klientel darstellen, welches seit Jahrzehnten hofiert wird und dem man die fehlenden Prozente noch abtrotzen kann, die der Politkaste von geistig gesunden Menschen entzogen wurden.

Wenn ich ein Beispiel nehme, welches mir gerade durch den Sinn kommt, muss ich zeitgleich beim Tippen den Kotzkübel holen. Ein nette Mann - paar Dörfer weiter und der mir manchmal etwas hilft - hat ein Kind in geistiger Umnachtung mit einer nun 7-fachen Mutter gezeugt - vor sechs Jahren. Die Anzahl der Väter ist nicht unerheblich. Keiner geht dort ein und aus um sein Kind sehen zu dürfen.

Die Dame hat alles was man so braucht. Bei Pferden angefangen und bei der Beistandschaft aufgehört. Ein Prozesshansel ist es auch, denn sie bekommt ja VKH, während der Tierschutzverein die Viecher füttert, weil sie nicht mal dazu in der Lage ist.

Und genau diese Völker bekommen jetzt mal wieder Taschengeld oben drauf. Macht bei 7 Kindern, deren Therapeutenplätze jetzt schon besetzt werden sollten - natürlich auf Kosten der Allgemeinheit - 7 x 300 € überwiesen. Natürlich ohne Berücksichtigung des Unterhalts und was da sonst noch so kommt.

Was mit diesem Geld passiert, ist klar. Verpulvert in Sprit um zum nächsten Lover zu kommen und Videospiele. Würde mich wundern, wenn diese Figuren davon nur einen neuen Pullover fürs Kind kaufen würden.

Diejenigen, die neben der Arbeit Homescooling machen und ein Kind haben, ihren Laden am laufen halten und ackern gehen, pfeifen auf die 300 Euronen.

Wie sollen auch ideologisch Verblendete Blödmannsgehilfen Konjunkturpakete schnüren? Das hier ist ein Beispiel dafür. Das meiste Geld geht für Pack drauf, denen selbst die jetzigen Vorgänge im Rahmen der Corona-Pandemie völlig am Büffelhintern vorbei gehen, weil sie sowieso nicht betroffen sind.

Da kann man durchaus zum Misanthropen werden und hoffen, dass dieser Laden bald so vor die Wand kachelt, dass sich tatsächlich eine Marktbereinigung einstellt. Aber eine, die mal diejenigen trifft, die am wenigsten damit gerechnet haben. Obwohl es wahrscheinlich dann doch wieder anders kommen wird...
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#8
(31-05-2020, 13:21)Nappo schrieb: Ich bin am Pfingstsonntag mal bisschen böse ;-) .... Diese sog. staatlichen Hilfen sind wirtschaftlich schwachsinnig und helfen auch nicht der Konjunktur. Das ist nichts anderes als Opium fürs Volk um Wiederwahlen zu sichern und sinnloses Streuen von billigst bedruckten Zellstofflappen, deren Wert alsbald gegen Null gehen wird.

Das Unterhaltszahler hier keine Vorteile zu erwarten haben, ja dafür braucht man keine Brille. Wäre das so, wäre ja der Effekt den man haben will, verpufft.

Volle Zustimmung, auch zu dem Rest des Posts!

(außerdem bist Du nicht böse, sondern klarsichtig!  Big Grin )
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#9
Corona trifft schon mal die richtigen. Z.B. mir bekannte Mutti mit drei Kindern von zwei Vätern. War so blöd den neuen noch zu heiraten, und als Papa 1 nicht mehr zahlte, prallten ihre Ansprüche bei der Unterhaltsvorschusskasse bereits mit voller Wucht ab (Hast doch jetzt Papa 2 den du schröpfen kannst, wird man ihr gesagt haben). 

Um die sieben Jahre lang witterte sie noch die Millionen unterm Kopfkissen eben des bereits entsorgten Papa Eins. Bedauerlicherweise war der sturr und aktuell - pünktlich mit Corona - sahen dies die Gerichte anders, nicht ein Cent musste Papa 1 noch zahlen gar nachzahlen. 

Nun ist Papa 2 der Depp (war er schon immer da er zwei fremde Kinder mitfinanzieren musste) da in der Veranstaltungsbranche tätig und bis mind. Herbst in Kurzarbeit, wenn sein Arbeitgeber ihn nicht längst gänzlich auf die Straße setzen durfte. Und da Mutti nie wirklich Geld nach Hause brachte, und jetzt mit Corona ihre schitzophrenen Ängst sie gänzlich ausknocken werden was ihre eigene Arbeitsfähigkeit angeht (bisher war sie schon nur temporär halbtags unterwegs) und nebenbei sind die großen Kinder zwangsläufig Home-Studis, so dass sie mit Papa2, drei Kiddys und sich selbst 24/7 zurechtkommen muss.  Der Super-Gau, schließlich hat man(n und Frau) sich wegen wechselnder Arbeitszeiten nur zum kurzen Fxxx zwischendurch ertragen müssen. Das schlimmste Gör von Papa1 war längst temporär ausgezogen, um sich kriminell zu betätigen, nun ist die Bude aufgeflogen und er macht ein auf gute Sozialprognose indem er ein Studium begonnen hat, da ihm noch ein entsprechendes Strafverfahren bevor steht. Da kommt sowas nicht schlecht, nur nagt er nun an den Nerven des Stiefpapas, das hielte nicht mal Papa eins noch aus.

Das alles kann unter Berücksichtigung des psychisch angeknabberten Synapsenpuddings im Hirn der Mutti nur den Rausschmiss oder die Flucht von Papa2 zur Folge haben oder wahrscheinlicher Mird und Todschlag. Denn der ist eh über Gebühr seit Jahren damit strapaziert, diese schrecklichen Kinder ertragen zu müssen, sich dann bei steigendem Testosteronspiegel noch mit der Sense durch ehemalig ostdeutsche tiefdunkle Wälder den Weg zur längst trocken gelaufenen Grotte bahnen zu müssen. Und nun geht die Sense zum Pfandleiher ... echt dumm gelaufen, aber absolut gerecht! Schließlich hatte er in der Vergangenheit keine Scheu, die Unterhaltspflicht von Papa1 rigoros anzuprangern. Big Grin

Prognose: Das nächste Familiendrama, welches medial zwischen Corvid und Corona drei Zeilen belegen wird, findet hier im Norden statt. Ich warte tagtäglich und werde am Ende sicherlich nicht enttäuscht werden.  Angel
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#10
Wird er auch an die Eltern von Volljährigen mit dem Kindergeld ausgezahlt?
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#11
Sehe ich das richtig, dass ich dann einmalig 150€ weniger Unterhalt zahlen muss?

Wann wird der Bonus denn ausgezahlt?
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#12
Hallo zusammen,

https://www.tagesschau.de/inland/konjunk...t-115.html

Da steht:

„Eltern mit 300-Euro-Bonus pro Kind entlastet“

Dürfen wir dann 150 Euro einmalig vom Unterhalt abziehen, da uns ja die Hälfte des Kindergeldes zusteht?
Wäre doch mal wert, das auszuprobieren. Die Exe wird ausflippen..
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#13
Nein, dem familienfernen Elternteil steht natürlich nichts zu. Das gehört alles der Mutti!
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#14
(04-06-2020, 14:37)Lullaby schrieb: Nein, dem familienfernen Elternteil steht natürlich nichts zu. Das gehört alles der Mutti!
Hast Du dafür irgendwelche Belege - immerhin bekommen wir entsorgten Väter doch auch die Hälfte des Kindergeldes (was meine Exe auch schon nervt) - es käme auf einen Versuch an..
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#15
(04-06-2020, 15:26)Clint Eastwood schrieb:
(04-06-2020, 14:37)Lullaby schrieb: Nein, dem familienfernen Elternteil steht natürlich nichts zu. Das gehört alles der Mutti!
Hast Du dafür irgendwelche Belege - immerhin bekommen wir entsorgten Väter doch auch die Hälfte des Kindergeldes (was meine Exe auch schon nervt) - es käme auf einen Versuch an..

War 2008/2009 als ich anfing mich mit einer etwaigen Unterhaltspflicht zu beschäftigen, schon einmal so. Der Betrag steht der Kontoinhaberin des Kontos zu, auf das das Kindergeld gezahlt wird. 50:50 Verteilung sind nicht möglich. Man nennt es auch "Gleichberechtigung" bzw. "Gleichstellung".

Grüße

Lullaby
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#16
Update:

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/i...y-100.html

1. ... 3 x 100 € monatlich an Kinderbonus. Zitat: "...Zahlt ein in Trennung lebender Elternteil Unterhalt, wird die Hälfte des Kindergelds davon abgezogen – dies wird voraussichtlich auch für den Kinderbonus gelten...." Voraussichtlich. Ja, da grübeln die noch, ob das wirklich "gerecht" wäre. (Ironiebutton aus)

Viel mehr ist aber das hier interessant:

2. Für Alleinerziehende ist zusätzlich zum Kinderbonus ein steuerlicher Bonus für 2021 vorgesehen. Demnach soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro angehoben werden. Das gilt befristet für die Jahre 2020 und 2021 und kostet den Bund 750 Millionen Euro.

Alleinerziehendenentlastungsbetrag: Sagen wir mal so. Ich kenne einige Steuererklärungen.... Das ding haut denen in der 2021er Erklärung richtig rein. Je nach Konstellation ist das ein hoher dreistelliger Betrag allemal. Der Unterhaltszahler geht weiterhin leer aus. Der darf ja bekanntermaßen den Kindesunterhalt nicht mehr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Sie ist ja nicht außergewöhnlich. Höchst richterlich entschieden.

3. Die Sache mit dem Kinderfreibetrag aus dem Artikel ist für 90% sowieso Augenwischerei
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#17
(04-06-2020, 16:11)Nappo schrieb: ... mehr ist aber das hier interessant:
..... Der Unterhaltszahler geht weiterhin leer aus. Der darf ja bekanntermaßen den Kindesunterhalt nicht mehr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Sie ist ja nicht außergewöhnlich. Höchst richterlich entschieden. 

Das sehe ich anders: 
https://www.test.de/Unterhalt-So-setzen-...5293366-0/
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#18
fragender schrieb:
Nappo schrieb:... mehr ist aber das hier interessant:
..... Der Unterhaltszahler geht weiterhin leer aus. Der darf ja bekanntermaßen den Kindesunterhalt nicht mehr als "außergewöhnliche Belastung" absetzen. Sie ist ja nicht außergewöhnlich. Höchst richterlich entschieden. 

Das sehe ich anders: 
https://www.test.de/Unterhalt-So-setzen-...5293366-0/

Was siehst du anders?

"Kinder. Bekommen Sie für Ihr voll­jähriges Kind, das auswärts lebt, weder Kindergeld noch Kinder­frei­beträge, können Sie finanzielle Unterstüt­zung ebenfalls bis zum Höchst­betrag als außergewöhnliche Belastung abrechnen."
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#19
Gerade in der Frazenkladde auf der Seite von der lieben Genossin Giffey gelesen: Kinderbonus wird nicht auf den Unterhalt angerechnet.
Man muss ja die Frauen stärken...
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#20
(09-06-2020, 19:38)Nappo schrieb: Gerade in der Frazenkladde auf der Seite von der lieben Genossin Giffey gelesen: Kinderbonus wird nicht auf den Unterhalt angerechnet.
Man muss ja die Frauen stärken...

Hast Du ernsthaft etwas anderes erwartet?

Big Grin
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#21
Sollte niemand überraschen.
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#22
(09-06-2020, 19:38)Nappo schrieb: Gerade in der Frazenkladde auf der Seite von der lieben Genossin Giffey gelesen: Kinderbonus wird nicht auf den Unterhalt angerechnet.
Man muss ja die Frauen stärken...
Gerade einen oder 2 Tage davor hatte sie gesagt, das es auf Unterhaltszahlungen angerechnet werden kann. In dem von die genannten Post hatte sie glaub Unterhaltsleistungen gesagt. Damit sind vermutlich Unterhaltsvorschuss und H4 gemeint, wo es nicht angerechnet wird.


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#23
So Sieht das geänderte Kindergeldgesetz aus

Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird folgender Absatz angefügt: „(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für die Monate September und Oktober 2020 jeweils ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.“ 

Heist für mich da im Titel steht XXX% abzgl. halbes Kindergeld, dass ich im September und Oktober jeweils 75.- abziehen kann.
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#24
(12-06-2020, 21:03)RunningMan schrieb: So Sieht das geänderte Kindergeldgesetz aus

Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird folgender Absatz angefügt: „(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für die Monate September und Oktober 2020 jeweils ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gezahlt. Ein Anspruch in Höhe der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro für das Kalenderjahr 2020 besteht auch für ein Kind, für das nicht für den Monat September 2020, jedoch für mindestens einen anderen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.“ 

Heist für mich da im Titel steht XXX% abzgl. halbes Kindergeld, dass ich im September und Oktober jeweils 75.- abziehen kann.

Da bin ich mir nicht sicher. Sind die extra 300 Euro als "Kindergeld" definiert? Nur dann könntest du es abziehen. Heißen die 300 Euro nicht "Kindergeld", sondern "Kinderbonus", "Extra-Unterstützung" o.ä., dann darfst du sie nicht abziehen.

Ich denke, dass man den Unterhaltspflichtigen nicht erlauben wird daran zu partizipieren. Das Geld soll ja den Kindern bzw. ihren Müttern zu Gute kommen.

Grüße

Lullaby
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#25
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/a...ind/156556

"Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut."
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