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Sohn volljährig, Ausbildung 876 Euro Netto, noch Unterhalt zahlen?
#1
Hallo,
Mein Sohn ist volljährig und fängt jetzt demnächst mit einer recht gut bezahlten Ausbildung an.

Netto wären das mindestens 876€. Der Unterhaltsbedarf sind mind. 735€.

Mein Plan ist es jetzt, ab Erhalt des Gehalts die Zahlungen einsustellen. Gehen noch an die Mutter bisher.

Spricht da etwas dagegen? Hab ich was übersehen?
Hab Angst, dass die Mutter versuchen könnte, noch mehr Geld rauszuholen.
Bzw. Meine Tochter dahingehend zu übereden versucht.

Danke im Voraus!
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#2
Solange Mama den Titel hat, bekommt sie Unterhalt. Versuch erstmal den Titel von der Mutter zu bekommen. Der Sohn muss dann, sofern er bedürftig ist, selbst an Dich herantreten.
https://t.me/GenderFukc
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#3
(30-06-2020, 22:08)Petrus schrieb: Solange Mama den Titel hat, bekommt sie Unterhalt. Versuch erstmal den Titel von der Mutter zu bekommen. Der Sohn muss dann, sofern er bedürftig ist, selbst an Dich herantreten.


Hallo Petrus,

Danke dir.. ich kann damit jetzt nichts anfangen.. kannst du das genauer erklären? Höre das mit dem Titel zum ersten mal. Geht das bei Volljährigkeit nicht an den Sohn direkt?
Was ist wenn die Mutter sich weigert den abzugeben?
Er verdient doch soviel, dann sollte doch die Unterhaltszahlung nicht mehr notwendig sein?
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#4
Mit Volljährigkeit ist die Mutter aus dem Spiel:

a) Bloß kein Geld mehr an sie zahlen, dein Sohn könnte es nochmals fordern!
b) Dein Sohn muss von dir direkt zur Auskunft aufgefordert werden, bez. Verdienst etc., auch dem der Mutter (er hat von ihr entsprechend Auskunft zu verlangen.
c) Der Unterhalt ist neu zu berechnen, Mutti ist jetzt auch Bar-Unterhaltspflichtig! Unterhaltsbedarf nach Abzug des eigenen Azubi-Gehaltes (90 Euro darf er behalten, der Rest deckt seinen Bedarf), dann verteilt auf Mutti und Vati abhängig derer Einkünfte.
d) Sobald c) erledigt ist, ist der Titel abzuändern, in deinem Fall vermutlich auf Null, heißt zurückzugeben.
Das alles wird ggf. einen Anwalt benötigen.

Vorschlag:
Schreib deinen Sohn an, Verlange Auskunft über sein Einkommen und Vermögen, fordere ihn zudem auf, eine Auskunft über die Einkommensverhältnisse der Mutter beizufügen. Beende deine Aufforderung mit dem Hinweis, dass du anhand der dir bereits bekannten Informationen davon ausgehst, dass du keinen Unterhalt mehr zu leisten haben wirst. Biete an, er möge dir den vollstreckbaren Titel bis ... herausgeben, dann hätte sich dein Auskunftsbegehren erledigt.

Noch zur Info:
Mit Abschluss der Schulausbildung steht dir (und der Mutter) ein Selbstbehalt von 1.400 Euro zu. Dir kann keine erhöhte Erwerbsobligenheit mehr abverlangt werden, auch fällt das Thema Fiktives Einkommen unter den Tisch. Erst mit dem Monat, in welchem du die Auskunft verlangst (EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN), kann später auch rückwirkend der Titel aus der Welt geschaffen werden. Oft bekommen Kinder mt Volljährigkeit den Titel nicht von der Mutti herausgegeben, dann möge dein Sohn eine Verzichtserklärung abgeben, die reicht auch.

Hast du ein gutes Verhältnis mit deinem Sohn, besprich all das persönlich mit ihm, doch schieb ihm trotzdem ein Schreiben zu, er möge dir kurz mit Unterschrift bestätigen, dass du ihm die Auskunft abverlangt hast. Alternativ bereite eine Verzichtserklärung vor, bitte ihn, bei entsprechender Einsicht alternativ diese zu unterschreiben.
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#5
(30-06-2020, 22:16)Manni schrieb: Danke dir.. ich kann damit jetzt nichts anfangen.. kannst du das genauer erklären? Höre das mit dem Titel zum ersten mal. Geht das bei Volljährigkeit nicht an den Sohn direkt?

IPAD hat ja schon einiges geschrieben. Zur Ergänzung: Wenn Mami einen Titel hat, kann sie den auch benutzen. Außerdem läuft die Verpflichtung weiter - selbst dann, wenn sie Dir sagt, dass sie ihn nicht einsetzt. Deshalb sorg per Einschreiben/Rückschein dafür, wie es IPAD geschrieben hat, dass sie den Wisch herausrückt. Tut sie das nicht, obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet ist, kannst Du die Herausgabe kostenpflichtig für sie einklagen. Wenn es keinen Titel gibt, umso besser, denn dann kannst Du einfach die Zahlungen an Mami einstellen.

Was Dein Sohnemann danach macht, steht auf einem anderen Blatt. Er muss sich jetzt bzgl. Unterhalt zur Ergänzung seines Ausbildungsgehalts an beide Eltern halten. Ich würde versuchen, das im Zweier- oder Dreiergespräch mit Mami zu klären, sofern eine Kommunikation möglich ist. Andernfalls fängt das Theater mit Gerichten, Auskunftsbegehren etc. auf einem entschärften Niveau wieder von vorne an, bis dann irgendwann seine Ausbildung beendet ist. Die Geschichte klingt aber so, als ob es nur um ein paar hundert EUR für zwei bis drei Jahre geht. Das ist einen Rechtsstreit nicht wert.
https://t.me/GenderFukc
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#6
IPAD3000 schrieb:c) Der Unterhalt ist neu zu berechnen, Mutti ist jetzt auch Bar-Unterhaltspflichtig! Unterhaltsbedarf nach Abzug des eigenen Azubi-Gehaltes (90 Euro darf er behalten, der Rest deckt seinen Bedarf), dann verteilt auf Mutti und Vati abhängig derer Einkünfte.

Die Ausbildungspauschale, welche abgezogen werden kann, beträgt mittlerweile 100 €.
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#7
Hallo,

danke für die tollen Antworten.

Ich hab keine Unterhaltstitel, bzw wurde sowas nie rechtlich festgehalten.
Wir hatten uns damals drauf geeinigt, das ganze privat zu regeln.
Hatte trotzdem was unterschrieben...
Hab den Schrieb mal angehängt. Das ist ja kein Titel...

   





Also ich fasse zusammen
- Sie hat keinen Titel, also ist das ganze sehr unkompliziert Smile
- Ich stelle die Zahlungen mit Erhalt des ersten Ausbildungsgehaltes ein
- Wenn mein Sohn, dann was will muss er es einklagen
- Aber da er soviel verdient, wird er kaum was holen können, bzw. gar nichts

werde gleichzeitig das persönliche Gespräch mit IHM suchen. Ihm erkären, dass ich jetzt keinen Unterhalt mehr an seine Mutter zahle und wenn es da Probleme gibt, er sich an mich wenden soll, bevor er irgendwas doofes macht.
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#8
Das klingt sehr gut, mach das so.

Exe wird eventuell herumheulen, dass der Sohn ja noch bei ihr wohnt und Kosten verursacht und dies und das und blablabla - aber der Junge ist volljährig und verdient genug. Muss sich Mutti mit ihm einigen, Du bist raus.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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