Hallo,
meine Tochter ist ja bekanntlich (?) volljährig und lebt als Studentin in ihrer eigenen Bude, pfändet bei mir aber lustig seit Volljährigkeit meinen Lohn nach § 850d ZPO um Rückstände (und laufenden Unterhalt - dazu kommen wir gleich weiter unten) zu tilgen.
Nun hatte ich ja auch ebenfalls eine Lohnpfändung der UVK erhalten, die ebenfalls fleißig nach § 850d ZPO pfänden möchte dank vollstreckbarer Teilausfertigung aus Töchterchens PfüB. Im Rahmen dessen hatte ich vor dem AG beantragt, mir den verbleibenden Freibetrag (rund 1000 EUR) doch um den Betrag des laufenden Unterhaltes zu erhöhen, damit ich auch dann noch in der Lage bin, den laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen zu können, wenn diese mal keinen PfüB mehr hat der noch bedient werden muss. Ich hoffe, soweit könnt Ihr noch folgen?
Ich habe dem Gericht natürlich sämtliche benötigten Unterlagen eingereicht, wie den Beschluss des AG das ich mtl. über 300 EUR laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen muss, meine Lohnabrechnungnen, sowie den PfüB meiner Tochter, aus dem hervorgeht, das sowohl Rückständen i.H.v. xxxxx EUR UND laufender Unterhalt gepfändet werden. Leider meinte das Gericht nicht erkennen zu können, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle(n muss lt. Beschluss) und verlangte auch Kontoauszüge, die ich logischerweise nicht habe, da ja alles gepfändet wird und nur auf der Lohnabrechnung auftaucht. Dies dem Gericht niederschriftlich erklärt.
Dieses hat dann die UVK angeschrieben mit Bitte um Stellungnahme. Das Anwortschreiben ans AG habe ich die Tage als Kopie erhalten. Auch die UVK kann nicht erkennen, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle und ein unterhaltberechtigtes Kind hätte. Daraufhin hätte man meine Tochter kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Und jetzt kommts (nur zur Erinnerung: es liegt ein Beschluss des AG vor, nachdem ich meiner volljährigen Tochter ggü. mtl. über 300 EUR lfd. Unterhalt schulde):
Meine Tochter hat der UVK mitgeteilt, das sie lt. dem og. Beschluss des AG seit ihrer Volljährigkeit KEINERLEI Unterhaltsansprüche mehr hätte (und derzeit ausschließlich Rückstände pfändet)!
Nun meine Frage:
da ich ja derzeit eine Beschwerde gegen den og. AG-Beschluss beim OLG anhängig habe: kann ich diese schriftlich vorliegende Aussage meiner Tochter -das sie der Meinung ist, sie habe keinerlei Unterhaltsansprüche mehr- irgendwie zu meinen Gunsten im Beschwerdeverfahren beim OLG nutzen??
meine Tochter ist ja bekanntlich (?) volljährig und lebt als Studentin in ihrer eigenen Bude, pfändet bei mir aber lustig seit Volljährigkeit meinen Lohn nach § 850d ZPO um Rückstände (und laufenden Unterhalt - dazu kommen wir gleich weiter unten) zu tilgen.
Nun hatte ich ja auch ebenfalls eine Lohnpfändung der UVK erhalten, die ebenfalls fleißig nach § 850d ZPO pfänden möchte dank vollstreckbarer Teilausfertigung aus Töchterchens PfüB. Im Rahmen dessen hatte ich vor dem AG beantragt, mir den verbleibenden Freibetrag (rund 1000 EUR) doch um den Betrag des laufenden Unterhaltes zu erhöhen, damit ich auch dann noch in der Lage bin, den laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen zu können, wenn diese mal keinen PfüB mehr hat der noch bedient werden muss. Ich hoffe, soweit könnt Ihr noch folgen?
Ich habe dem Gericht natürlich sämtliche benötigten Unterlagen eingereicht, wie den Beschluss des AG das ich mtl. über 300 EUR laufenden Unterhalt an meine Tochter zahlen muss, meine Lohnabrechnungnen, sowie den PfüB meiner Tochter, aus dem hervorgeht, das sowohl Rückständen i.H.v. xxxxx EUR UND laufender Unterhalt gepfändet werden. Leider meinte das Gericht nicht erkennen zu können, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle(n muss lt. Beschluss) und verlangte auch Kontoauszüge, die ich logischerweise nicht habe, da ja alles gepfändet wird und nur auf der Lohnabrechnung auftaucht. Dies dem Gericht niederschriftlich erklärt.
Dieses hat dann die UVK angeschrieben mit Bitte um Stellungnahme. Das Anwortschreiben ans AG habe ich die Tage als Kopie erhalten. Auch die UVK kann nicht erkennen, das ich derzeit laufenden Unterhalt zahle und ein unterhaltberechtigtes Kind hätte. Daraufhin hätte man meine Tochter kontaktiert und um Stellungnahme gebeten. Und jetzt kommts (nur zur Erinnerung: es liegt ein Beschluss des AG vor, nachdem ich meiner volljährigen Tochter ggü. mtl. über 300 EUR lfd. Unterhalt schulde):
Meine Tochter hat der UVK mitgeteilt, das sie lt. dem og. Beschluss des AG seit ihrer Volljährigkeit KEINERLEI Unterhaltsansprüche mehr hätte (und derzeit ausschließlich Rückstände pfändet)!
Nun meine Frage:
da ich ja derzeit eine Beschwerde gegen den og. AG-Beschluss beim OLG anhängig habe: kann ich diese schriftlich vorliegende Aussage meiner Tochter -das sie der Meinung ist, sie habe keinerlei Unterhaltsansprüche mehr- irgendwie zu meinen Gunsten im Beschwerdeverfahren beim OLG nutzen??