16-07-2020, 17:57
Mit Halbwissen hat das schlicht nichts zu tun. Es gibt sieben Einkunftsarten. Alle sind schlicht unterhaltsrelevant. Die EÜR ist der normale Geschäftsabschluss eines Selbständigen nach dem Geschäftsjahr. Es sei denn, er ist bilanzierungspflichtig. Trading hat mit der Erzielung von Umsätzen nichts zu tun. Traden ist das handeln mit Kapital = Besteuerungsform "Abgeltungssteuer". Damit sind die Kursgewinne und Dividenden abgegolten. Wie der Name schon sagt. Sie tauchen separat in der Est.-Erklärung auf. Einer EÜR bedarf es da nicht. Verluste werden mit Gewinnen in dem Jahr verrechnet, in dem sie angefallen sind. Ab 2021 aber nur möglich, wenn sie aus gleicher Kategorie kommen. (Anlage KAP)
Macht er zwei Jahr gute Gewinne - und dieses Beispiel hast Du ja genannt - und wird dann zur Auskunft aufgefordert, dann wird dementsprechend der Unterhalt berechnet. Das wird dann zum Problem, wenn er in den darauf folgenden Jahren nicht mehr so viele - oder keine - Gewinne macht. Hier ist doch das Problem mit den Berechnungen und Einkommenseinbrüchen bekannt...
Natürlich ist ein PayPal Konto auch ein Konto und das Geld, welches darauf landet ist eine Einnahme. Die 50.000 € Umsatzhürde hast Du damals unterschreiten wollen, um nicht bilanzierungspflichtig zu werden. Das ist verständlich. Bei der Aussage, der von Dir zitierten SBs, hätte ich erst mal die Stirn gerunzelt und mir zeigen lassen, wo das steht.... Außerdem war die damalige Grenze nicht 50.000 € Umsatz, sondern 50.000 € Gewinn (Heute 60.000 €)
Den Bogen in Richtung Unterhalt und was es damit zu tun hat, kann ich gerade freilich nicht schlagen.
Der bester Rate wäre, wenn Gewinne zu verzeichnen sind: Reserven anlegen.
Macht er zwei Jahr gute Gewinne - und dieses Beispiel hast Du ja genannt - und wird dann zur Auskunft aufgefordert, dann wird dementsprechend der Unterhalt berechnet. Das wird dann zum Problem, wenn er in den darauf folgenden Jahren nicht mehr so viele - oder keine - Gewinne macht. Hier ist doch das Problem mit den Berechnungen und Einkommenseinbrüchen bekannt...
Natürlich ist ein PayPal Konto auch ein Konto und das Geld, welches darauf landet ist eine Einnahme. Die 50.000 € Umsatzhürde hast Du damals unterschreiten wollen, um nicht bilanzierungspflichtig zu werden. Das ist verständlich. Bei der Aussage, der von Dir zitierten SBs, hätte ich erst mal die Stirn gerunzelt und mir zeigen lassen, wo das steht.... Außerdem war die damalige Grenze nicht 50.000 € Umsatz, sondern 50.000 € Gewinn (Heute 60.000 €)
Den Bogen in Richtung Unterhalt und was es damit zu tun hat, kann ich gerade freilich nicht schlagen.
Der bester Rate wäre, wenn Gewinne zu verzeichnen sind: Reserven anlegen.