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Mögliche Szenarien
#1
Moin Moin,

durch Zufall bin ich auf dieses Forum gestoßen und würde gerne meine Situation schildern.

5 Jahren verheiratet, Tochter (3), Scheidung ist noch ausstehend, Trennungsjahr läuft.
Ich verdiene etwa 1.500 Euro (netto), Ex um die 1.000 (netto).

Es fließt jedoch kein Geld zwischen uns. 
Die räumliche Trennung erfolgte dann im Oktober 2019, indem die Ex ohne die Tochter ausgezogen ist.

Dies wurde seinerzeit auch so mündlich festgelegt, da ich Teilzeit (20 h/Woche) arbeite und mir die Arbeitszeit frei einteilen.
Sie dagegen arbeitet Vollzeit und hatte auch sonst andere Pläne, welche sie nach der Trennung unbedingt umsetzen wollte.
Auch gibt es keine richtige Wohnung, denn soweit ich informiert bin, ist das Mietverhältnis immer auf ein halbes Jahr befristet.

Des Weiteren hat die Ex bis auf paar Freunde, keine Verwandschaft in Deutschland.
Meine Verwandschaft ist in der Nähe und ich erhalte immer die notwendige Unterstützung. 

Ich habe mich hauptsächlich um alle Angelegenheiten der Tochter gekümmert. 
Arztbesuche, Eingewöhnung in der Krippe, Freizeitaktivitäten, Urlaube ect.

Inzwischen habe ich eine neue Lebenspartnerin, die sich bestens mit der Kleinen versteht und ist eine feste Bezugsperson für sie. 

Die Ex sieht die Kleine praktisch jeden Tag.

1. und 3. Woche im Monat immer 3 Stunden täglich. Nach Feierabend bis die Kleines ins Bett muss.
2. und 4. Woche im Monat. Nach Feierabend mit Übernachtung. Tagsüber erfolgte Betreuung durch mich oder Krippe, es sei denn, die die Ex hatte Urlaub oder einen freien Tag.

Mein Ziel war es jedoch immer eine Gleichheit in der Betreuung zu erreichen.
Dies konnte jedoch nicht realisiert werden, da die Ex beruflich sehr eingespannt ist. 

Wenn die Kleine nicht krank ist, dann geht sie 5-6 Stunden in die Krippe.
Die Ex kann die Kleine jedoch entweder in die Krippe bringen oder abholen. 

Eine Erweiterung der Betreuungsstunden, kann aufgrund der chronischen Krankheit der Kleinen nicht erfolgen.

Die Ex hat seit längerem einen Lover in der Schweiz und möchte jetzt unbedingt zu ihm ziehen.
Die Tochter würde Sie gern mitnehmen, jedoch stimme ich diesem Vorhaben nicht zu.

Unter dem Vorwand, dass dem Kind der praktizierte "Wechsel" nicht gut tun würde, soll dieser Wechsel abgeschafft werden.
Wo nun der Lebensmittelpunkt unserer Tochter ist, war für die KM plötzlich auch unklar und sollte nun zu ihr verlagert werden.
Ich sehe darin jedoch keinen Vorteil für die Kleine, sondern lediglich dann einen Vorteil für die Ex, um perspektivisch eine Entfernung zu schaffen.
 
Das JA war natürlich pro Ex und verwies auf eine Elternberatung.
Wegen Corona, wurde allerdings alles abgesagt und so vergingen weitere Monate und alles blieb wie es ist. 

Vor paar Wochen dann, stellte ihr Anwalt einen Antrag, dass mein Umgang nun gerichtlich Geregelt werden sollte.
Auf diesen Antrag wurde natürlich anwaltlich reagiert und die in den Raum gestellten, unwahren Behauptungen mit entsprechenden Fakten widerlegt. 

Zeitgleich beantragte mein Anwalt eine Regelung des Umganges für die Ex, jedoch nach dem Ermessen des Gerichtes.
Das Gericht bestellte nun einen VB für die Kleine, die sich nun mit mir Verbindung setzen wird.

Ist das gängig oder hätte bereits eine Entscheidung fallen sollen? 
Auf was ich mich genau jetzt einstellen muss?

Mir ist bewusst, dass jedes Wort eines Vaters auf die Goldwaage gelegt wird.
Daher würde ich mich gerne vorab informieren, was jetzt auf mich zukommt und wie meine Chancen stehen, dass der Umgang für die Ex geregelt wird und der Lebensmittelpunkt der kleinen Unverändert bleibt. Jedoch belegen zahlreiche Geschichte hier im Forum, dass Väter generell keine Chancen haben, auch wenn es dem Kind gut geht.

Danke und viele Grüße
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#2
Hallo rupert,

Zunächst einmal: Du hast fast Ideale Voraussetzungen: Du bist die Hautbezugsperson, Kind ist bei Dir gemeldet (?), Du hast dich um die Angelegenheiten deiner Tochter gekümmert, Frau ist ausgezogen, Ex will ins Ausland (das wiegt bei ABR-Entscheidungen wohl recht schwer). ABER: Bereite Dich trotzdem auf einen harten Prozess vor. Ich musste mir am OLG anhören, dass in unserer Gesellschaft die Kinder nunmal zu Mutter gehören. Weißte Bescheid.

Dass das Gericht einen VB bestellt ist wohl so üblich, schließlich muss ja zum Wohle des Kindes ordentlich Geld veranwaltet werden. Sie wird bei der Kita anrufen und sich erkundigen wer die Bezugspersonen für euer Kind ist, und wie das allgemeine Befinden ist. Dann wird sie sich bei Dir mit Deiner Tochter unterhalten wollen um eine Meinung zum Umzug zu ertasten, dann natürlich auch mit Dir selbst und der Mutter reden wollen. In meinem Fall (https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=11658) habe ich meinem Sohn einfach kurz vorher gesagt, dass er seine ehrliche Meinung sagen soll und wenn er den Umzug doof findet das auch kundtun soll. Das hat er dann auch gemacht. 

Leider zählt die Meinung der Kinder in dem Alter null, und eine dreijährige wird die Folgen des Prozesses, in dem ihr euch jetzt befindet, kaum überblicken können. Am Ende war die "Meinung" der VB im Gerichtssaal "die Kinder fühlen sich hier wohl, aber haben auch nichts gegen den Umzug und werden dort sicher neue Freunde finden".

Es macht auch Sinn sich auf das Gespräch mit der VB vorzubereiten -- Saubere Wohnung, Frisches Obst in der Küche, Kinderzimmer, wer schläft wo, Namen von Erziehern und Freunden sollten sitzen... Bring auch Deine neue Frau ins Spiel und lass die VB auch mit ihr ein Gespräch führen. Wie sehr Du deine Ex durch den Kakao ziehen willst ist Deine Sache, was das bringt sowieso fraglich. Vielleicht sowas in der Art von "Bei der Ex nässt das Kind noch ab und zu ins Bett, bei mir ist das kein Problem".

Lass Dir diesen Käse, was dem Kind gut tun würde oder nicht, nicht auftischen. Auch dreijährige können ohne Probleme Bindungen zu mehreren Bezugspersonen aufbauen (Buchtipp: Glückliche Scheidungskinder von Remo Largo und seiner Frau). Die Kontinuität dieser Bindungen sind ganz entscheidend für die Lebensqualität des Kindes ("Kindswohl"), und da hast Du eindeutig gute Karten: In der Schweiz bleibt "nur noch" die Mutter, bei Dir gibt es einen Vater, Kita-Erzieher, Freunde, und Mama kommt auch jedes Wochenende...

Lass deinen Anwalt vortragen dass Du für den Fall, dass Sie in die Schweitz verzieht, großzügigen Umgang anbietest, und mach konkrete Angebote. Du kannst Deine Angebote sogar soweit ausweiten, dass Du in bestimmten Abständen die Fahrstecke auf Dich nehmen würdest.

Mir fallen sicher noch mehr Dinge ein, aber fürs erste hast Du was zu lesen.

Willkommen im Forum!
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#3
Hallo,

schade dass Du erst jetzt auf dieses Forum gestossen bist, ansonsten waerst Du wesentlich besser vorbereitet gewesen. Jetzt reagierst Du nur statt zu agieren. VB ist voellig normal in solchen Faellen. In der westlichen Welt gehoeren Kinder erstmal IMMER zu ihren Austraegerinnen. Punkt und aus. Selbst wenn sich JA und VB (weil auf die beiden kommt es naemlich erstmal an) fuer einen Verbleib bei Dir aussprechen, muss die Richterin dem nicht folgen und es gab schon einige Faelle wo das genauso passiert ist.

Versuch mal den Kinderarzt mit ins Boot zu holen, wenn der bestaetigt dass es aufgrund der Erkrankung und Behandlung extrem wichtig fuer die Tochter ist in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben, waere das ein starkes Argument fuer Dich. Weiterhin gilt es die VB und das JA zu ueberzeugen. Wie Du schon gemerkt hast, bei Muetter wird grosszuegigst ueber alle Verfehlungen hinweggesehen, bei Vaetern hingegen 10 Mal mit der Lupe gesucht.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
also - ich könnte p meine gesammelten werke v 2012 zur verfügung stellen...selbe situation, aber nach dem bereits 2012 das olg 
beschlossen hat, daß unsre tochter bei mir und neufrau leben soll.

es sind in den anhängen einige wichtige passagen drin, die genutzt werden könnten.

bb
netlover
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#5
Ich kann Dir folgende 4 Dinge als Tip geben:

1. Finde heraus welche Lösung die Verfahrensbeiständin sieht. Dann kennst Du auch direkt das Urteil. Da brauchst Du nicht gegen ankämpfen - das wird genau so kommen. Die Arbeiten in der Branche zielorientiert und Richter / VB / JA sprechen sich ab.

2. Die Verfahrensbeteiligten wollen Harmony. Bei Streß ist der Vater schuld. Das nutzen die Exen natürlich.

3. Halte Dich mit gerichtlichen Eingaben zurück. Wenn Dir etwas unklar ist oder Streß entsteht, dann ruf die VB an und kläre das mit der. Du musst da aber devot sein und ihr Vorschläge zur Genehmigung präsentieren. Ruf den VB an statt den Anwalt und frag, wie die das sieht.

4. Gehe mindestens 30 Minuten vor der Verhandlung zu Gericht und setze Dich dort auf den Flur. VB und JA kennen das Ergebnis dann bereits. Schau Dir genau an, wie die Beteiligten auf Dich und die Ex reagieren. Bei mir saßen die Damen immer gemeinsam auf der Bank. Die Mami in der Mitte und JA / VB als Bodygards rechts und links. Die Ex hatte immer gute Laune, weil man der das Ergebnis vorher gesteckt hatte.
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