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Kinderbonus / Familienbonus 300€ beschlossen
#51
Ich werde am Montag mir einen Beratungsschein holen, da ich echt eine Rechtsberatung brauche.
Fakt ist: Erwachsenes Kind bekommt normalerweise Unterhalt. Wenn ich kürzer oder nicht zahle kann es pfänden UND mich anzeigen. (Beides schon gehabt).
Mutter bekommt Kindergeld. Von daher bekommt Sie auf Ihr Konto auch den Bonus.
Meinem Verständis nach müsste ich dem Kind Unterhalt in voller Höhe überweisen und Mutter auffordern mir den Bonus zu überweisen...... {wird Sie bestimmt gerne und freiwillig machen / Ironie ende}
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#52
Ich habe gerade folgendes auf Unterhalt.net gelesen:

"Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 150 Euro ausgezahlt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 75 Euro zu verzichten."

Ich hatte gehofft, daß ich die 75 € einfach abziehen darf. Muss ich jetzt wirklich noch ein sinnentleertes Schreiben an das Jugendamt aufsetzen, in dem ich zum "Verzicht" auffordere? Oder schlimmer noch direkt an die Kindesbesitzerin?
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#53
(06-07-2020, 14:09)i-wahn schrieb: Ich habe gerade folgendes auf Unterhalt.net gelesen:

"Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 150 Euro ausgezahlt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 75 Euro zu verzichten."

Ich hatte gehofft, daß ich die 75 € einfach abziehen darf. Muss ich jetzt wirklich noch ein sinnentleertes Schreiben an das Jugendamt aufsetzen, in dem ich zum "Verzicht" auffordere? Oder schlimmer noch direkt an die Kindesbesitzerin?

p hatte es doch schon weiter oben erklärt. Bonus
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#54
Hatte ich wohl gelesen. Für mich trifft der zweite Punkt soweit zu ("- Unterhalttitel, der bezahlt wird und in dem etwas steht "...unter Anrechnnug des halben Kindesgeldes": Anrechnung.")

Dahingehend differenziert der Hinweis von Unterhalt.net aber nicht. Da steht nur, daß ich nicht ohne schriftliche Aufforderung kürzen darf.

Aber egal. Ich kürze einfach und gut ist.
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#55
Man kann es auch anders formulieren. Der Bonus ist als höheres Kindergeld zu betrachten. Es kommt also drauf an, wie der Titel das Kindergeld mitberechnet.

Würde man den Bonus nur als Einkommen des Kindes betrachten, könnte nichts angerechnet werden. Ist also kein Kindergeld im Titel genannt, gibts auch keinen "Plan B" in der Anrechnung.
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#56
Das tolle ist ja, das bei H4-Empfängerinnen der Bonus ja quasi wieder auf die vollen 300€ aufgestockt wird. Denn das, was der Unterhaltszahler abzieht vom Unterhalt kommt vom Steuerzahler wieder oben drauf.
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#57
Werde der KM und dem erwachsenen Kind schriftlich über einen Gerichtsvollzieher mitteilen, dass ich für das Minderjährige Kind 50% abziehen und für das volljährige 100%.
https://www.unterhalt.net/blog/unterhalt...XNQeEdhZjQ.
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#58
Habe nun mal das Schreiben an die ex verfasst. Das an den Junior ist noch in der Mache. Denkt Ihr bei einem erwachsenen Kind wo nur ich Unterhalt bezahle, bin ich damit "Aufvordern und nachweislich" gerecht geworden?

.....

Wie Sie sicherlich wissen hat die Bundesregierung einen einmaligen Kinderbonus beschlossen:
„Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist „: „Artikel 9 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Dem § 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009(BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1055) geändert worden ist, wird folgender Absatz 3 angefügt:„(3) Darüber hinaus wird für jedes Kind, für das für den Monat September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt““
Da Sie jedoch laut Vergleich ______ vom _____ nicht Leistungsfähig sind und somit keinen Unterhalt für Ihren erwachsenen Sohn aufbringen ist dieser Bonus (wie auch das auf Ihren Konto ausbezahltes Kindergeld) zu 100% auf den von mir bezahlten Unterhalt anzurechnen.
Ich fordere Sie hiermit auf, auf den Kinderbonus zu verzichten und den Betrag:
• Für den Monat September 2020, in Höhe von 200€ an Ihren Sohn weiter zu geben
• Für den Monat Oktober 2020, in Höhe von 100€ an Ihren Sohn weiter zu geben.
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#59
Beim Junior kommt ebenfalls der ganze Gesetzesblatt schmodder rein.

...

Dieses Geld wird der Person ausbezahlt, welche auch das Kindergeld erhält (Ihre Mutter). Da diese laut Vergleich ______ vom ______ nicht Leistungsfähig ist wird dieser Bonus (wie auch das Kindergeld) zu 100% auf Ihren Unterhalt angerechnet.
Von daher habe ich Ihre Mutter schriftlich und nachweislich aufgefordert Ihnen den Betrag auszubezahlen.
Somit reduziert sich einmalig die Zahlung im:
• September 2020 um 200€ auf ___€
• Oktober 2020 um 100 € auf ___€.

Sollte ich dem Junior noch mitgeben, für den Fall dass er nicht das ganze Gerld erhält, dass er seine Mutter anzeigen muss und nicht mich?
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#60
Zum Thema Kinderbonus, Auswirkungen auf Zahlungspflichtige:

1.
Meine Exe hatte Ende Januar 2020 ohne Veranlassung auf eigenen Wunsch hin Beistandschaften für unsere minderjährigen Kinder beantragt,
obwohl ich als unterhaltspflichtiger Beamter nie auch nur einen Cent zu wenig oder zu spät Unterhalt, Mehrbedarf, Sonderbedarf und Beiträge für die Private Krankenkasse der Kinder überwiesen habe.
Daraufhin wurden umgehend im Februar 2020 meine Einkommens-, Vermögens- sowie meine Wohn- und Meldesituation amtlich überprüft.
Das Ergebnis war: ich musste nicht mehr zahlen, es änderte sich überhaupt nichts.
Die Exe erhielt lt. Beistandschaft Kenntnis von jedem einzelnen Antwortschreiben und natürlich auch von der Einwohnermeldeamtsauskunft,
die im Vorwege von Amts wegen ohne meine Kenntnis durch die Beistandsstelle durchgeführt wurde.
Hintergrund war vermutlich mein Wohnungswechsel innerhalb des Ortes letztes Jahr.
Den hatte ich nämlich nicht vorauseilend gemeldet.
Ohne Ausgaben und ohne Mühe wurde die Exe nach dieser amtlich und für sie kostenlosen Überprüfung auf dem neuesten Stand gebracht.,
weiß jetzt von der Wohnungsgröße und Miete und wüsste sogar von einer möglichen Mitbewohnerin, wenn es eine gäbe ( red Pill MGTOW).
Ihr Stalkingproblem wurde sozusagen amtlich befriedigt.

2.
Heute erhielt ich ein Schreiben von eben dieser "Beistandschaftsstelle des Kreises Sowieso, Landrat, Fachbereich Jugend u. Familie Beistandschaften"
und bin erstaunt über folgenden Wortlaut:
Aufgrund des Zweiten Corona-Stuerhilfegesetzes vom 29.06.2020 (BGBl. I, S. 1512) wird dem Kindergeldberechtigten für jedes Kind,
für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, für den Monat
-September 2020 ein Einmalbetrag von 200 Euro und für den Monat
-Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100 Euro gezahlt (§66 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 3 BKGG).

Dieses mindert gemäß § 1612b BGB hälftig den Bedarf des Kindes.
Der unterhaltsverpflichtete Elternteil kann daher im Monat September 2020 den Unterhaltsbetrag um 100 € und für den Monat Oktober 2020 um 50€ (pro Kind) kürzen.
Im Rahmen der Beistandschaft wird dieses in der Sollstellung berücksichtigt.

Soweit Sie den Unterhalt ungekürzt weiterzahlen, erfolgt eine Anrechnung auf den Rückstand.
Wenn kein Rückstand besteht, wird die Zahlung als freiwillige zusätzliche Leistung gewertet.
Wird der Unterhalt im Rahmen einer Pfändung eingezogen, erfolgt auch eine Information an den Drittschuldner.

Zum 1. Januar 2021 ist wieder eine Mindesunterhaltsänderung zu berücksichtigen und es ist mit einer Kindergeldänderung zu rechnen.
Hierüber werden Sie im Dezember 2020 informiert.
Die Mutter Ihres Kindes erhält eine Durchschrift dieses Schreibens."

3.
Fazit: Der Dauerauftrag für September und Oktober wurde sofort geändert.
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#61
.... und ich bekomme weder ein Zeugniss meines erwachsenen Kindes noch musste er laut der Richterin sagen welche einkünfte er hat.... eindeutig RECHTSMITTELSTAAT
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#62
(28-07-2020, 22:45)fragender schrieb: .... und ich bekomme weder ein Zeugniss meines erwachsenen Kindes noch musste er laut der Richterin sagen welche einkünfte er hat.... eindeutig RECHTSMITTELSTAAT

Och, meine volljährige Tochter musste bis dato auch noch nicht ein einziges stückchen Papier als Beweis für irgendetwas vorlegen. Scheint auch niemanden zu interessieren ausser mir (und meiner Anwältin).
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#63
Ja, deshalb meine Aussage. Du bist darauf angewiesen, dass du einen guten Anwalt hast. Hast du n Depp, dann wirst du zum Depp gemacht.
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#64
Ich wage mal eine zusätzliche Prognose für die Zeit mit und nach Corona. Wobei ich das „nach“ in weiter Ferne sehe:

Die ersten Sprösslinge stürmen nächste Woche wieder die Schulen. Die Lehrer müssen sehen, wie sie die Lücken des Homescollings ausgleichen. Aber genau das wird nicht möglich sein. Eine Corona-Infektion nach der nächsten wird bis zu den Herbstferien erneut die Schulen zum Shutdown zwingen.

Die Folgen sind absehbar: Viele Sprösslinge werden zwangsläufig mit dem Stoff nicht mehr mitkommen, diverse Schüler werden eine oder mehrere Ehrenrunden drehen dürfen - je nachdem, wie lang uns das Virus einschränken wird.

Was dann?
Ist doch klar: Jede Ehrenrunde bedeutet ein Jahr mehr Schulzeit. Bedeutet ein Jahr mehr Barunterhalt. Und pfiffige Mütter werden zudem Mehrbedarf für Nachhilfe und zusätzlichen Betreuungsbedarf (Kiddysitter, falls die Allerwerteste noch arbeiten geht) geltend machen. Und wer ist am Ende der Gearschte? Na? Wer weiß es?
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#65
Die müssen in der Schule nichts nach holen. Es werden die Schulen regelmäßig überschätzt. Wir haben im Homeschooling mehr gelernt, als unser Bub 6 Monate davor und auch in der Zeit danach.

Die doofe Dunsel von fauler Grundschulpädagogin hatte ein Arbeitspensum aufgegeben, dass sie selbst zu keinem Zeitpunkt erreicht hat
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#66
Zitat:[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Dieses mindert gemäß § 1612b BGB hälftig den Bedarf des Kindes.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Der unterhaltsverpflichtete Elternteil kann daher im Monat September 2020 den Unterhaltsbetrag um 100 € und für den Monat Oktober 2020 um 50€ (pro Kind) kürzen.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Im Rahmen der Beistandschaft wird dieses in der Sollstellung berücksichtigt.[/font]

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Soweit Sie den Unterhalt ungekürzt weiterzahlen, erfolgt eine Anrechnung auf den Rückstand.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wenn kein Rückstand besteht, wird die Zahlung als freiwillige zusätzliche Leistung gewertet.[/font]
[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wird der Unterhalt im Rahmen einer Pfändung eingezogen, erfolgt auch eine Information an den Drittschuldner.[/font]


verstehe ich es richtig: wenn du den Unterhalt un beiden Monaten nicht kürzt, dann bist du selber schuld?
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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#67
Wer in den Genuss kommt bei seiner Steuererklärung die Kinderfreibeträge zu nutzen, sollte diese Bonuszahlung unbedingt entsprechend einbehalten !

Das Kindergeld wird ja üblicherweise am Jahresende verrechnet, wenn der Bonus auch mit verrechnet wird zahlt man sonst sogar DOPPELT !
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#68
Ich habe einen Brief vom JA bekommen, in dem drin steht, ich könnte die Unterhaltszahlungen für September und Oktober auf Betrag X kürzen.

Kurz darauf bekam ich noch einmal einen Brief vom JA, dass der Brief zuvor nicht richtig war und ich trotzdem den vollen Betrag zahlen muss.

Grund: Kindmutter und Kind wohnen zwar in DE, Kindmutter arbeitet aber in der Schweiz und erhält wohl Kindergeld aus der Schweiz. Den Familienbonus bekommt sie somit nicht.

Meine Frage - stimmt das? Ich dachte immer, DE zahlt falls man aus dem Ausland weniger Kindergeld bekommt entsprechend den Differenzbetrag drauf.

Danke für Eure Antworten.
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#69
das Ganze ist ja kein Kindergeld - wird nur darüber abgewickelt.
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#70
Naja, ist im Grunde schon so etwas wie erweitertes Kindergeld und wird auch steuerlich so behandelt.
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#71
Nach meinem Verständnis ist der Kinderbonus rechtlich wie Kindergeld anzusehen. Wer ich nicht abzieht, stellt sich steuerlich schlechter.

Grüße

Lullaby
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#72
Hallo Leute,

es ist nun viel geschrieben worden und irgendwie ist doch nicht ganz klar was Sache ist:

- Kann ich nun (rückwirkend für September) und Oktober den Unterhalt kürzen? Wie hoch, Kind ist minderjährig
- Ich habe wegen Unterhaltsvorschuss-Schulden beim JA und bei der Mutter. Wie verhält sich das damit? Danke
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#73
(10-09-2020, 19:13)Markus Müller schrieb: - Kann ich nun (rückwirkend für September) und Oktober den Unterhalt kürzen? Wie hoch, Kind ist minderjährig

Für September nicht mehr, das hättest du vor der Zahlung machen müssen. Für Oktober kannst du 50 Euro abziehen. Allerdings nur wenn du Mindestunterhalt zahlst.

(10-09-2020, 19:13)Markus Müller schrieb: - Ich habe wegen Unterhaltsvorschuss-Schulden beim JA und bei der Mutter. Wie verhält sich das damit? Danke

Wenn du den laufenden Unterhalt bezahlst bleiben die Schulden gleich. Falls nicht steigen sie um September um 100 Euro und im Oktober um 50 Euro weniger an.
[/quote]
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#74
Ich zahle Mindestunterhalt. Muss ich die Mutter darüber gesondert informieren oder anderweitig aktiv werden?
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#75
(11-09-2020, 15:20)Markus Müller schrieb: Ich zahle Mindestunterhalt. Muss ich die Mutter darüber gesondert informieren oder anderweitig aktiv werden?

Schau Dir den Tweet hier an. Das Thema, sorry muss ich Dir schon mal sagen, ist seit Monaten überall und wurde auch hier diskutiert. Da hast Du einfach verschlafen und Deine Ex lacht sich ins Fäustchen.
Ich habe hier zwei Anschreiben veröffentlicht (natürlich ohne Gewähr. Aber so ging es bei mir für ein Minderjähriges und ein Volljähriges Kind raus. (Mit Zustellung über Gerichtsvollzieher (Schreiben je 16 €))
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