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Hallo Gemeinde,
darf ein Sachbearbeiter eine Rechtsberatung beim Unterhaltsschuldner machen. Z.B. Der Richter wird dann einem sagen das man das oder jenes zu Zahlen hat...e.c.t...
Finde dazu nichts aber ich war der Meinung das der Sachbearbeiter überhaupt keine Rechtsberatung beim Unterhaltsschuldner durchführen darf...ausser darauf hinzuweisen das es die Möglichkeit auf eine Abänderungsklage u.s.w hat...
Lg
A.
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War es eine Rechtsdienstleistung? Die Definition:
"Der Begriff der Rechtsdienstleistung in § 2 Abs. 1 RDG erfasst jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht; ob es sich um eine einfache oder schwierige Rechtsfrage handelt, ist dabei unerheblich."
Wenn ja, kommt die Frage, ob sie erlaubt war. In §5 RDG sind die erlaubten Nebenleistungen aufgeführt.
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Danke...
Dann würde ich sagen hat mein geliebter Sachbearbeiter eine Rechtsberatung begangen als er mir mitteilte was ein unabhängiger deutscher Richter zu mir sagen wird...
Er wollte eine Abänderungsklage verhindern...
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(29-07-2020, 13:07)Arminius schrieb: Danke...
Dann würde ich sagen hat mein geliebter Sachbearbeiter eine Rechtsberatung begangen als er mir mitteilte was ein unabhängiger deutscher Richter zu mir sagen wird...
Er wollte eine Abänderungsklage verhindern...
...oder der Herr Sachbearbeiter und der Herr Richter kennen sich, besser als du glaubst.
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(29-07-2020, 13:13)Austriake schrieb: ...oder der Herr Sachbearbeiter und der Herr Richter kennen sich, besser als du glaubst.
Das weiss ich sogar ! ...Zitat: ...das ist ALLES sehr Besorgniserregend !...
Nur sind die meisten Sachbearbeiter nicht so dumm eine Aussage vor dem Staatsanwalt zu machen...mit genau diesem Text !...
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(29-07-2020, 13:28)Arminius schrieb: Nur sind die meisten Sachbearbeiter nicht so dumm eine Aussage vor dem Staatsanwalt zu machen...mit genau diesem Text !...
Das stimmt wohl. Vor dem Sozialgericht sagte mir ein SB in Gegenwart der Richterin :"Die haben da einen Fehler gemacht...".
Mit "Die" waren die Kollegen von der Leistungs- und Widerspruchsabteilung des JC gemeint, die meine Bescheide über 24 Monate
abgeschlägig beschieden haben.
Habe ihn dann gefragt, ob er diese Aussage auch in einem Zivilprozess wegen Amtshaftung wiederholen würde. Da hat er natürlich
seinen Kopf geschüttelt.
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(29-07-2020, 14:13)Sixteen Tons schrieb: (29-07-2020, 13:28)Arminius schrieb: Nur sind die meisten Sachbearbeiter nicht so dumm eine Aussage vor dem Staatsanwalt zu machen...mit genau diesem Text !...
Das stimmt wohl. Vor dem Sozialgericht sagte mir ein SB in Gegenwart der Richterin :"Die haben da einen Fehler gemacht...".
Mit "Die" waren die Kollegen von der Leistungs- und Widerspruchsabteilung des JC gemeint, die meine Bescheide über 24 Monate
abgeschlägig beschieden haben.
Habe ihn dann gefragt, ob er diese Aussage auch in einem Zivilprozess wegen Amtshaftung wiederholen würde. Da hat er natürlich
seinen Kopf geschüttelt.
Es hätte wahrscheinlich genügt, diese Aussage ins Verhandlungsprotokoll aufnehmen zu lassen. Muss man dem Richter sagen, während er das Protokoll ins Tonband diktiert.
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29-07-2020, 14:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-07-2020, 14:26 von Arminius.)
Das wir uns richtig verstehen...Ich habe das in den Ermittlungsakten stehen genau so ! Und das der rückständige Unterhalt bezahlt ist...
Na ja...als Zeuge der Staatsanwaltschaft ist keiner erschienen...so will will ich das sehen so soll es sein !
Er ist halt übernommen wurden aus den DDR-Behörden...War genau meine Geschmacksrichtung
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(29-07-2020, 14:19)Austriake schrieb: (29-07-2020, 14:13)Sixteen Tons schrieb: (29-07-2020, 13:28)Arminius schrieb: Nur sind die meisten Sachbearbeiter nicht so dumm eine Aussage vor dem Staatsanwalt zu machen...mit genau diesem Text !...
Das stimmt wohl. Vor dem Sozialgericht sagte mir ein SB in Gegenwart der Richterin :"Die haben da einen Fehler gemacht...".
Mit "Die" waren die Kollegen von der Leistungs- und Widerspruchsabteilung des JC gemeint, die meine Bescheide über 24 Monate
abgeschlägig beschieden haben.
Habe ihn dann gefragt, ob er diese Aussage auch in einem Zivilprozess wegen Amtshaftung wiederholen würde. Da hat er natürlich
seinen Kopf geschüttelt.
Es hätte wahrscheinlich genügt, diese Aussage ins Verhandlungsprotokoll aufnehmen zu lassen. Muss man dem Richter sagen, während er das Protokoll ins Tonband diktiert.
Und dann erscheint die Aussage nicht im gedruckten Protokoll, das wird vorher gefiltert. Und die Aufnahmen existieren natürlich nicht mehr, wenn Du nachfragst. So bei mir nicht nur einmal geschehen.
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29-07-2020, 20:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-07-2020, 20:53 von Zahlesel_RUS.)
fuck, ich habe gehofft, dass alles wa protokoliert wird, erscheint auch dort.
okay, dann nächstes Mal wird versteckte Videokamera mitgebracht.
Sonst habe ich immer usb stick für die aufnahmen um später mein Verhalten zu analysieren und sich ein bisschen sicherer zu fühlen
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