11-07-2013, 14:21
Du erwartest hoffentlich nicht von mir, dass ich das weiter öffentlich ausführe?
Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
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11-07-2013, 14:21
Du erwartest hoffentlich nicht von mir, dass ich das weiter öffentlich ausführe?
11-07-2013, 14:29
Vielleicht solltest Du das doch... Es kann ja für betroffene Väter durchaus Sinn machen, sich auf einen Vergleich einzulassen unter der Option, dass nachgebessert werden kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
11-07-2013, 21:18
Kuckst du hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-2666...#msg307312
11-08-2020, 14:46
Es wird sich nichts ändern. Der Ausschluss nichtehelicher Väter von der gemeinsamen Sorge wenn es Mutti nicht passt, bleibt bestehen: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...lenspende/
"Entgegen den Empfehlungen einer hochkarätigen Arbeitsgruppe soll es auch weiterhin kein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter geben." Die Machthaberinnen haben etwas dagegen. Frauenrechtsorganisationen, Deutsche Juristinnenbund, VAMV. Auch auch die CDU-Fraktion. Hauptsache, bei Lesbenpaaren gibts jetzt zwei Mütter, das sprintet die Reform geradezu. Warum nicht fünf? Hauptsache, kein Vater. Von Männerquote ist trotz des starken Feauenüberhangs im Ministerium auch keine Rede. Väter, alle Pflichten, keine Rechte. Jeden Tag Danke ich dem Schicksal, die Karre voll gegen die Wand gefahren zu haben und keines dieser Scheissspiele mitzumachen, insbesondere über die aufgetürmten Unterhaltsschulden herzhaft zu lachen und anderen dabei zu helfen, das ebenfalls zu tun.
15-08-2020, 13:29
So langsam sickert mehr durch, https://www.lto.de/recht/hintergruende/h...engericht/
So wie es aussieht, läuft es sogar auf eine Verschlechterung hinaus. Also kein gemeinsames Sorgerecht wie bisher, der Vater muss bei Ablehnung klagen und der Richter muss einen "Konsens" zwischen den Eltern feststellen um die gemeinsame Sorge auszusprechen. Aber nun soll der Verlauf der Vaterschaftsanerkennung als explizites Hindernis zur gemeinsamen Sorge für den Vater hinzukommen. Nur wenn er die Vaterschaft "freiwillig" anerkennt und die Mutter dem zustimmt, zählt das als "Konsens" und als Eintrittskarte für die gemeinsame Sorge. Die Mutter kann das nun also sehr leicht und von Anfang an ausknipsen, in dem sie einfach die Unterschrift verweigert. Ausserdem entsteht nun ein zusätzlicher Druck auf Männer, ohne Vaterschaftstest eine Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben, weil sie sich sonst die gemeinsame Sorge zerschiessen. Nachdem mit dem Schlampenschutzgesetz Vätern sowieso schon erschwert wurde, das Wissen über ihre Vaterschaft zu erlangen, kommt nun der nächste Schlag. Ein verweigertes Wissen, das Mütter übrigens von Anfang an haben. Lambrecht faselt dann noch etwas von Vergwaltigungen als Argument gegen die gemeinsame Sorge. Das ist so verlogen wie die ganze Figur, nämlich maximal. Als ob es dem Staat jemals verboten gewesen wäre, die gemeinsame Sorge einfach per Federstrich aufzuheben! Dem Argument nach dürfte es auch kein gemeinsames Sorgerecht für Mütter geben, wer weiss schon ob sie nicht durch Samenraub ein Kind produziert hat? Ob sie sich überlegt hat, das Kind abzutreiben? Wer sich nicht reinen Herzens "zum Kind bekennt" kriegt doch keine gemeinsame Sorge, oder, Frau SPD-Dummbrecht? Und nur für die Akten: Applaudiert und gegen die gemeinsame Sorge ist die Linkspartei, obwohl sie in der Opposition ist. Ihrem Geschwätz und ihrer familienpolitische Dummschwätzerin im Bundestag, Katrin Werner widmet man auch einen ganzen Absatz. Die Reform wollen die SPD, CDU und CSU. Dagegen und stattdessen für gemeinsame Sorge sind FDP und AfD. |
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