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Unterhaltsberechnung
#1
Hallo zusammen,
leider muss ich mich mit folgender Frage an euch wenden, weil sie aktuell auf mich zukommt.
Meine Frau hat sich vor 2 Tagen von mir getrennt und es stellt sich für mich nun die Frage, wieviel Unterhalt auf mich zukommt. Unser 1. Kind ist im August 2016 geboren, hier nahm meine Frau 12 Monate Erziehungszeit. Im Mai 2018 kam unser 2. Kinder zur Welt, wieder 1 Jahr Erziehungszeit meiner Frau. Danach arbeitete sie von Mai 2019 bis Dezember 2019 35%, ich 100%. Für 2020 haben wir entschieden, dass sie 50% arbeitet, ich 85%. Ich habe aktuell Lohnsteuerklasse 3, sie 5, mein derzeitiges Netto beträgt 2750 Euro, das meiner Frau 1200 Euro, die Zins- und Tilgungsrate für unser Haus beträgt 1300 Euro, ob und wer das Haus behält steht noch nicht fest. Durch die Trennung hat meine Frau jetzt ab 1.11.2020 wieder Erziehungszeit beantragt, für wie lange weiß ich nicht (weiß jemand wie lange sie noch maximal könnte?). Ich gehe daher davon aus, dass sie ab November erst mal kein Einkommen mehr hat auf unbestimmte Zeit. Ab 2021 werde ich wieder zu 100 % arbeiten.
Nun zu meinen Fragen: welcher Kindesunterhalt für beide Kinder kommt auf mich zu? Ebenso Unterhalt für meine Frau? Macht es einen Unterschied wer das Haus behält und die Rate dafür zahlt? Sind noch weitere Daten zur Berechnung nötig?
Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
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#2
Im Moment wirst du in der Düsseldorfer Tabelle vermutlich in die zweite Stufe eingeordnet, weil es drei Unterhaltsberechtigte gibt (2 Kinder, Ex). Das wären dann 2 x 286 EUR Kindesunterhalt netto. Von dem, was dir danach bleibt wird Trennungsunterhalt für die Ex fällig.

Durch Steuerklassenwechsel und andere Faktoren wird das aber alles nicht von Dauer sein. Das Haus hat damit erst mal nichts zu tun. Wer aber drin wohnt, muss dem anderen für seinen Anteil Miete bezahlen bzw. erhält entsprechend weniger Unterhalt, solange es beiden gehört.

Die Kinder sind sehr klein, die Trennung erst passiert, ist das alles schon endgültig? Wenn ja, solltst du sofort zum Anwalt, um den kommst du sowieso nicht herum weil bei Scheidungen Anwaltspflicht herrscht. Wer wohnt jetzt wo?
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#3
Elternzeit kann, soweit ich weiß, für drei Jahre genommen werden. Aber die drei nur wenn ursprünglich mal zwei beantragt worden. Das ist hier wohl nicht der Fall, so dass ich vermute, mehr wie insgesamt zwei Jahre wird man ihr nicht bewilligen.

Der Trennungsunterhalt wird bei 3/7 eurer Einkommensdifferenz liegen, jedoch auf Stkl. IV berechnet. Normalerweise zählen die eheprägenden Verhältnisse, ... wenn du Glück hast.

Grob geschätzter Trennungsunterhalt:
Du: 2750 Euro -> bei StKl. IV rund 2.400 EUR
Sie: 1200 Euro -> bei StKl. IV rund 1.400 Euro
Differenz: 1.000 Euro mal 3/7 sind rund 430 Euro TU

Ergibt am Ende:
Netto: 2.400 Euro
-KU: 570 Euro
-TU: 430 Euro
Netto zum „Leben“: 1.400 EUR

Nur diese Rechnung wäre ein Glücksgriff für dich. Leider oft Üblich ist den Kindern/der Mutti auch noch den Rest des Geldes zu gönnen, welches zw. deinem Selbstbehalt von 1.080 Euro und den theoretisch dir verbleibenden 1.400 Euro zukommen zu lassen. Lass dich überraschen, welche geldwerten Vorteile und erhöhtes Erwerbseinkommen sie dir noch andichten werden. Ist wie Lotto ... da verliert auch jeder.

Was das Haus angeht bleiben die Tilgungsraten außer Betracht, allein die Zinsen können (wenn’s deins sein/werden sollte) dein unterhaltsrelevantes Einkommen schmälern. Ich kann nur dringend davon abraten, an der Immobilie festzuhalten. Bei einem „Abstoßen“ brechen dir nur leider (je nach Laufzeitbindung) die Vorfälligkeitszinsen womöglich bereits das Genick. Nur: Mit den Unterhaltspflichten im Gepäck müsste es ne Gartenlaube sein, damit du dieses noch halten könntest.

Viel Glück... wenn sich arbeiten für dich auch zukünftig nicht mehr lohnen wird. Einzige Chance: Gütliche Trennung und du „überzeugst“ deine Noch-Frau davon, dass Trennungs- und auch nachehrlicher Unterhalt kontraproduktiv wären. Dir dann die Pleite sicher wäre, sie damit den Kindesunterhalt nicht auf Dauer sicherstellen kann. Vielleicht nickt sie ja ab ...

Ich persönlich war auch mal damit konfrontiert. Vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Scheidungstermin hab ich keinen TU gezahlt, obwohl gefordert. Innerhalb dieses Jahres bin ich bereits finanziell durch die Anwälte geschröpft worden, zum Glück erkannte die Richterin dies, legte meine Ex nahe, sich hinsichtlich des KU zu verständigen (ich musste 120% hinnehmen), Auf den geforderten TU von theoretisch aufgelaufenen 20.000 Euro zu Gunsten der Leistungsfähigkeit zum KU zu verzichten. Zitat:“Sie haben ja die Zeit auch ohne TU überlebt“. Eingeschüchtert nickte diese ab. Von daher: Besser bis zum Termin kein TU zahlen, evt. hast du dieselbe Richterin nachher am Pult sitzen.
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#4
p__ schrieb:Das Haus hat damit erst mal nichts zu tun. Wer aber drin wohnt, muss dem anderen für seinen Anteil Miete bezahlen bzw. erhält entsprechend weniger Unterhalt, solange es beiden gehört.
Hallo das war bei mir anders und es kann einen erheblichen Unterschied machen.
Das Haus gehörte uns gemeinsam, wie haben jeder die Hälfte der Belastungen bezahlt, jeder ca. 400 / Monat.
Diese 400€ die ich dafür bezahlt habe, dass sie mit den Kindern weiter dort wohnen kann, wurden aber nicht vom zu leistenden Unterhalt abgezogen, sondern bei der Berechnung meiner Leistungsfähigkeit angerechnet, wodurch es zum Mangelfall kam und die Mutter UHV bekam.

Grüße marcus
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