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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#76
So, nach Ewigkeiten bequemt sich wenigstens eine seite mal.
Die Anzeige ist immer noch offen und keinerlei Rückmeldung.
Wegen der Vollstreckungsabwehrklage hätte ich eine Frage: warum landet das wieder beim Familiengericht und sieder bei der gleichen Richterin, welche alles ignoriert?
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#77
(17-06-2019, 19:32)fragender schrieb: So, nach Ewigkeiten bequemt sich wenigstens eine seite mal.
Die Anzeige ist immer noch offen und keinerlei Rückmeldung.
Wegen der Vollstreckungsabwehrklage hätte ich eine Frage: warum landet das wieder beim Familiengericht und sieder bei der gleichen Richterin, welche alles ignoriert?

Scheint Standard zu sein. Mir wollten die eine zivilrechtliche Unterlassungssache auch dorthin portieren, durch Fehler des Zivilrichters und Beschwerde wurde daraus jedoch nichts.

Ich denke die Sache ist klar: Familiensachen werden entgegen Zivilsachen nicht öffentlich verhandelt, so bekommt die Öffentlichkeit nichts von den Foltermethoden in unserem Land mit.
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#78
Das ging mir auch durch den Kopf. Ich werde mal nett nachfragen ob Sie sich sicher sind, dass eine Vollstreckungsabwehrklage richtig beim FG angesiedelt ist.
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#79
(18-06-2019, 13:37)fragender schrieb: Das ging mir auch durch den Kopf. Ich werde mal nett nachfragen ob Sie sich sicher sind, dass eine Vollstreckungsabwehrklage richtig beim FG angesiedelt ist.

Ich hatte das gleiche Problem...Vollstreckungsgericht an das örtliche Familiengericht, örtliches Familiengericht an das zuständige Familiengericht, zuständige Familiengericht an Arminius ANWALTSPFLICHT....Kotz !
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#80
Hier tut sich auch mal ein klein wenig. ... Gericht will hier erstmals Geld (82€ im Monat vorschuss).
Mein Anwalt hat natürlich kein bock; ist aber vom Gericht schon berufen. Gegnerischer Anwalt schreibt sich um Kopf und Kragen... ich werde dennoch auf eine Klage pochen.
Ich versuche meinem Anwalt klar zu machen, dass ich aufgrund einer überhöhten Pfändung nur eine vollstreckungsabwehrklage machen kann und keinen Deal eingehen werde.
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#81
heute habe ich vom Gegnerischen Anwalt über das Gericht seine Schuld anerkenntnis erhalten. Er hat die Falsche und überhöhte Pfändung zurück genommen. Nun ist zwar die Summe an sich richtig gestellt, jedoch trage ich vermutlich nun, die Kosten für meinen Anwalt selber. Zu einer Klage wird es nicht kommen, da nun durch die Rücknahme der Pfändung der Klagegrund entfallen ist.
Es ist schon lustig: Anwalt "verrechnet sich aus Versehen" und würde fast 2000€ zu viel pfänden. Ich muss einen Anwalt auf Anordnung des Gerichts nehmen; da Anwaltspflicht bei Familiensachen und dann.... ups.. doch verrechnet...
Seht Ihr eine Changse, dass ich der Gegenseite die Kosten von meinem Anwalt aufbrummen kann?
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#82
Wenn Anwaltspflicht herrschte und das der Weg war, die Pfändung loszuwerden, kannst du versuchen das als Schadenersatz geltend zu machen.
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#83
...versuchen. Dann ist schon klar, dass ein Anwalt sich wenden wird wie er nur kann. Somit bezahl ich einfach meinen Anwalt und hoffe, dass die nächste Pfändung (welche vermutlich schon auf dem Weg ist) diesmal richtig ist und sich nicht wieder "ein bedauerlicher Rechenfehler" einschleicht.
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#84
Mit Schadenersatz kenne ich mich nicht aus. Aber du kannst zunächst mal unter Fristsetzung verlangen, dass dir der entstandene Schaden ersetzt wird. Lehnt der Typ ab, kannst du dir immer noch überlegen, ob das einzuklagen versuchst. Ohne Anwaltspflicht wäre das ein preiswerter Versuch.
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#85
Heute hat mein Anwalt mir ein Schreiben vom Gegnerischen weitergeleitet. Jetzt "verzichtet" dieser nach §843 ZPO auf die zu viel geforderten 1.800€. Wie kann dieser auf was verzichten, ohne jemals ein Anrecht meineserachtens gehabt zu haben?
Das ganze geht jetzt schon über ein Jahr und der Gegnerische Anwalt kommt ständig mit irgendwelchen Abarten oder Versuchen die Pfändungsabwehrklage abzuwenden.
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#86
Ein letztes Update von mir heute in dieser Sache, damitdies der Form halber abgeschlossen ist und wenn es einmal jemand interessiert damit er hoffentlich schneller zum Erfolg kommt.
Heute habe ich den Beschluss bekommen. Gegenseite muss sämtliche Kosten übernehmen. Ein kleiner Erfolg ist halt dumm gelaufen, dass Gericht Anwaltspflicht bestimmt hat, sein Anwalt nicht lesen kann und ich nicht mehr klein bei gebe.
Vermute wird es jetzt für Ihn teuer; keine PKH, sein Anwalt, mein Anwalt und Gerichtskosten
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#87
So ist das richtig!
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#88
Und munter weiter dreht sich das rad:
Junior hatte einen Titel (aufgrund der Unfähigkeit meines damaligen Anwalts) unbefristet ergattert.
Er legte erst, trotz vorheriger Aufforderung, den Nachweis über die Schule erst bei Gericht vor.
Heute, zwei Jahre später scheint sich die Sache zu wiederholen, wieder auf meine Kosten.
Ich habe mit dem Hinweis auf die beendigung der Schule zum Juli 2020 ihn via Gerichtsvollzieher binnen großzügiger Frist aufgefordert seinen geplanten Werdegang sowie seine einkünfte wie die seiner Mutter offen zu legen... es kam natürlich nichts.
Mir schwebt jetzt vor, dass ich direkt das Amtsgericht anschreiben und den verlange, dass der Unterhalt auf 0 betitelt wird, da keinerlei Auskünfte kamen.
.... was meint ihr, wie soll ich mich verhalten?
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#89
Unterhaltsrecht bedeutet Anwaltspflicht. Anträge ans Amtsgericht nur durch einen Anwalt.
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#90
Und schon freut sich wieder der Anwalt.........................
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#91
Man könnte VKH beantragen. VKH Antrag geht ohne Anwalt und gibt Aufschluß über die Erfolgsaussichten des Antrags auf Abänderung.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#92
(11-09-2020, 00:35)Gast1969 schrieb: Und schon freut sich wieder der Anwalt.........................

Verstehst Du jetzt warum ich alles ins Strafrecht verlege...Kostengünstig, Effektiv und wenn man den roten Stier von Herr der Ringe spielt...zeigt man gleich wie beeindruckt man von allem ist...und es wird sehr ruhig !

Sonst wieder zum Anwalt!...wieder fiktives Einkommen!...wieder Kosten!...wieder Herzinfarkt!...wieder...wieder...u.s.w...u.s.w...u.s.w

In meinen Augen hat die Anwaltspflicht alles zerstört und die Juristen eine Möglichkeit gefunden unfähige Juristinnen zu alimentieren...

Schönes Wochenende !
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#93
Problem ist, dass das Strafrecht keinen bestehenden Titel ändert.
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#94
(11-09-2020, 10:40)p__ schrieb: Problem ist, dass das Strafrecht keinen bestehenden Titel ändert.

Das ist klar...Stell dir mal vor Du änderst deinen Titel (der begrenzt auf das 18.Lebensjahr) war gewinnst die Abänderung und hast spöter einen unbegrenzten Titel am Hals...

Man muss sich auf Niveau des Pfändungsfreibetrag oder Aufstockung begeben...alles andere hat keinen Sinn !
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#95
Ich bin mir zwar bewust, dass Anwaltspflicht herscht (war ja lustigerweise auch bei der falschen Pfändung so). Ich werde dennoch meinen Antrag bei Gericht mal stellen und mich "doof" stellen. Zwar wird der Richter zuerst entweder den Antrag abweisen oder er wird mich auf den Anwaltszwang verweisen. Somit muss ich nicht zuerst auf meine Kosten zum Anwalt rennen sonder werde dann vom Gericht genötigt.
Wenn ich mal wieder beweisen kann, dass die Gegenseite die Kosten schuldhaft verursacht haben dann werde ich vielleicht wieder die gesamten Kosten der Gegenseite auferlegen (lassen)....
Bei der Pfändung hat es nach 1,5 Jahren ja auch geklappt.
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#96
Eine Feage hätte ich vielleicht noch bezüglich "privilegierten" kindern. Mein Junior, um den es hier geht wurde im September 21. Nachweise hat er bis heute keine geschickt. In dem Titel hatte er ja nur bis Juli einen Nachweis erbracht, dass er sich in einer "allgemeinen Schulausbildung" sich befindet. OB er diese abgeschlossen, oder gar abgebrochen hat kann ich nicht sagen. Ebensowenig ob er Geld verdient, da ich dies ja nie beweisen kann.
Diese System ist so voller Fehler.... Wie habe ich mal gelesen, ich könnte gar nicht so viel essen, wie ich kotzen könnt.... mal davon abgesehen, dass meist das Geld hierzu fehlen würde
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#97
So, nun kam mit Verspätung ein Schreiben seiner neuen Anwältin. Als Nachweis hat Sie mir nur den "letter Admision" und "den Zulassungsbescheid" übermittelt.
Nachweise von seiner Mutter sowie seine Einkünfte bzw. den Eidesstadlichen Nachweis das er keiner Arbeit nachgeht kam natürlich nicht.
Würdet Ihr der Anwältin die Angeforderten Unterlagen ( Steuerbescheid/ Lihnzettel) schicken oder darauf verweisen, dass Ihr Mandant die geforderten Unterlagen nicht geschickt hat?
Und da er ja jetzt angeblich studieren geht, habe ich da inner noch kein Anrecht auf Nachweise, dass er sein Dtudium zielstrebig führt?
Ich hoffe, dass jemand mir hierzu ne Antwort geben kann.
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#98
Auskunft kannst du jetzt geben. Und gleichzeitig die fehlenden Unterlagen fordern.
Erst geht es um die Unterhaltsbedürftigkeit. Dann geht es um die Haftungsquote der Eltern. Auskunft des anderes Elternteils kann logischerweise kein Grund für eine Auskunftsbockade sein, denn dann gibts einen Deadlock, jeder wartet auf den Anderen.
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#99
Generell bin ich bei Dir doch, komischerweise habe ich immer sämtliche Unterlagen pünktlich, ausführlich geliefert, doch NIE entsprechende zeitnah bekommen. Immer erst, wenn ich vor Gericht gegangen bin.
Wie geschrieben habe ich ja inkl. Nachweis vom GV die vollständigen Unterlagen angefordert.
Ich befürchte halt mal wieder, dass die Anwältin die Unterlagen von mir nimmt, sieht, dass nicht mehr rauszuholen ist und mir einfach keine zur Verfügung stellt
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Wenn kein gültiger Titel existiert, kannst du in Ruhe abwarten, bis entweder alle nötigen Unterlagen da sind oder bis du verklagt wirst. Nicht du bist der Kläger, sondern die Gegenseite muss sich rühren. Da wird schon bei der VKH-Prüfung dem Unterhaltsbegehrenden klar gemacht, dass ohne Auskunft seinerseits auch das Verfahren keine Chance hat.

Die Gegenseite hat das Recht, Auskunft zu fordern und dann doch nicht mehr Unterhalt zu wollen.
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