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Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt.
Was bringt dem Staat mich einzusperren? Der Staat muss für 3 Kinder Unterhalt bezahlen und mein Aufenthalt im Knast, also es kommt nur weitere Belastung für die Steuerzahler.
Wie ist es bei dir gelaufen? Nach der Inhaftierung hast du Unterhalt bezahlt oder deine Schulden beglichen?
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Ich wurde nie wegen Unterhaltspflichtverletzung verurteilt...Allerdings wegen Beleidigung und Bedrohung.
Habe immer wieder auf ne Mahnung gewartet und dann mal 20 oder 10 Euro an die STA bezahlt...
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Okay, dann ist es wohl eine andere Nummer.
400 EUR waren es 2 Wochen Haft? Was ist mit dem Unterhalt für diesen Zeitraum geschehen?(du warst ja nicht berufstätig)
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Die Zahl der Hafttage richtet sich nach der Zahl der unbezahlten Tagessätzen.
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(12-10-2020, 08:29)p__ schrieb: Die Zahl der Hafttage richtet sich nach der Zahl der unbezahlten Tagessätzen.
@p
Danke
@Zahlesel_Rus
Das macht bei dir KEINEN Sinn...Würdest Du zu 1000 Euro Tagessatz verurteilt werden zahlbar an die UHVK...wäre ich sofort in Haft ! Besser kannst Du die Schulden nicht loswerden...
In meinen AUGEN haben der Richter und die StA es bei dir "übertrieben" !....Kann ich nicht beurteilen. Aber das ist schon hart. In meinen Augen kommst Du nur noch mit einer Wideraufnahme aus der Nummer raus.
Monatlich 1000,00 Euro OHNE rechnerische Grundlage ! Die Steilvorlage für die Berufung/Revision....
Du weißt ja ich dich ! Aber ich habe das Gefühl das Du juristische zusammenhänge nicht Nachvollziehen kannst...Sprachlich ? Als Bsp: [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]400 EUR waren es 2 Wochen Haft? [/font]Du machst Übungen im Verwaltung/Familien und Strafrecht.
Lg
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12-10-2020, 11:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2020, 11:39 von Zahlesel_RUS.)
1000€ Tagessatz! und am Ende kene Schulden mehr! ist leider nur ein Traum.
Ich verstehe alles, was mit mir passiert.
Nur ist es ein Sonderfall und mir ist sehr interessant wer und in welcher Höhe von mir die Kohle pdänden kann/darf
Ich kaufe für Weihnachtsgeld noch keine 20 Urlaubstage, mal schauen, wer zu sich 1,5K€ packt.
In der Coronazeit haben sie nicht so viel Zeit bis zum 25.11.
Wenn ich die Kohle bekomme ist gut, wenn nicht, dann werden 20 Tage im Mai gekauft
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12-10-2020, 11:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2020, 11:44 von Zahlesel_RUS.)
p__ schrieb:Die Zahl der Hafttage richtet sich nach der Zahl der unbezahlten Tagessätzen.
ist mir bekannt. Aber Kollege sagte nicht wie viel Tage es Waren.
Wenn 4 Tage für 400 EUR, dann war er nicht solange wer um als nicht zahlungsunfähiger zu gelten.
Mich interessiert folgende Lage: Unterhaltrückstand 1000EUR
-> Anzeige -> Verurteilung mit Bewährungsauflage 100EUR monatlich zu zahlen
-> 5 Monate keinen Cent bezahlt, dann Rechnung mit dem kompletten Betrag von StAw(1000EUR) nicht bezahlt
-> Haft z.B. 10 Tage(100EUR Tagessatz)
Hat man dann 1000 EUR Schulden nicht mehr? An so was glaube ich nicht.
Vielleicht hat man 100EUr schulden nicht bei der StAw aber bei dem Gläubiger bestehen die Schulden weiter.
Oder liege ich falsch?
Mein Tagessatz 200x30x6=36000 passt
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12-10-2020, 11:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2020, 12:00 von Arminius.)
Setze nochmal das komplette Urteil anonymisiert hier rein ! KOMPLETT mit allen Angaben....
(12-10-2020, 11:39)Zahlesel_RUS schrieb: ist mir bekannt. Aber Kollege sagte nicht wie viel Tage es Waren.
Ich weiß jetzt nicht ob Du mich meinst. Ich wurde zu 20 Tagessätze a 20 Euro...verdonnert ! Beleidigung des StA...und glaub mir das waren Beleidigungen.
Jeder Tag Knast hätte 20 Euro abgegolten...lohnt sich nicht !
Bei 1000 Euro...denk selber nach !
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12-10-2020, 12:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2020, 12:08 von Zahlesel_RUS.)
Ich sehe für mich eine Möglichkeit, weß aber nicht ob es geht. Theoretisch schon
1.Teilausfertigung des Titels für JA und Jobcenter blocken-> keiner Darf sich mehr bedienen, da die StAw alles schon in ihrer Rechnung hat. (Sogar bis 11.12.2020 statt 15.10 Wechselmodell Anfang.2.5 Monate zu viel)
2. Dann 6 Monate Knast und ich bin schuldenfrei
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(12-10-2020, 12:04)Zahlesel_RUS schrieb: 2. Dann 6 Monate Knast und ich bin schuldenfrei
Schulden kann und konnte man noch nie durch Gefängnis loswerden. Was du manchmal kannst und musst, ist eine verhängte Strafe im Gefängnis abbüssen. Urteil: 20 Tagessätze zahlen. Folge: Zahlen oder 20 Tage ins Gefängnis.
Lies bitte mal, was Ersatzfreiheitsstrafe bedeutet: https://de.wikipedia.org/wiki/Ersatzfreiheitsstrafe
Das ist nur bei Geldstrafen so. Wenn du hingegen nach beispielsweise einer Ordnungswidrigkeit nichts zahlst, wirst du "nur" gepfändet.
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(10-07-2019, 12:17)Zahlesel_RUS schrieb: 3 Jahre Bewährungsstrafe und ich soll 1000 Eur monatlich an JC zurückzahlen, sonst Knast.
Laut Staatsanwältin ich konnte von Mindesbehalt leben und 3 Kinder in einer Wohnung 690 warm 10 Tage in 4 Wochen betreuen.
Ich gehe in die Berufung
DAS VERSTEH ICH NICHT ! Sowas habe ich als Auflage noch nie gesehen...ich weiß nicht was Du da gemacht hast. Wie ist das Urteil ? Wie lange sollst Du die 1000 Euro an das JC zurückzahlen ?
3 Jahre auf Bewährung...1000 Euro MONATLICH zurückzahlen... Wie lange ?
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12-10-2020, 13:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-10-2020, 13:26 von Zahlesel_RUS.)
Bewährungsauflage 3 Jahre lang 1000EUR an JC zu zahlen
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid202165
oder 1000 EUR solange der Betrag 35465 nicht bedeckt ist
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(12-10-2020, 13:23)Zahlesel_RUS schrieb: Bewährungsauflage 3 Jahre lang 1000EUR an JC zu zahlen
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid202165
oder 1000 EUR solange der Betrag 35465 nicht bedeckt ist
Das ist so Verrückt ! Wurden als Urteil geschrieben 36 Tagessätze a 1000,00 Euro ?...
Da muss doch ein Amtsanwalt + Richter auf Probe am Start gewesen sein oder Du hast die so Provoziert, dass das Blut gekocht hat...
Normalerweise wird der laufende Unterhalt als Bedingung gesetzt...zzgl, evtl ein kleiner Betrag f. den rückständigen...aber das ?
Das wäre auch mit laufendem Unterhalt (unabhängig jetzt vom Wechselmodell) nicht zu erfüllen....
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p__ schrieb:Das ist nur bei Geldstrafen so. Wenn du hingegen nach beispielsweise einer Ordnungswidrigkeit nichts zahlst, wirst du "nur" gepfändet.
okay, danke, leider habe ich keine Geldstrafe. Dann sollen die 3(JA,JC und StA) sich um meine Schulden gegenseitig klopfen
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Bewährungssache mündliche Verhandlung am 17.11
heute Einladung bekommen. Im Gerichtssaal mit der Maske war ich noch nicht
Was soll ich dort verhandeln? verstehe ich nicht
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Es geht sicherlich um die Klärung des Widerrufs der Bewährung. Das Verfahren richtet sich nach § 453 StPO und in deinem Fall wurde eine mündliche Anhörung verordnet. Der Widerruf der Bewährung droht dir nach wie vor.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19-10-2020, 18:19 von Zahlesel_RUS.)
Zitat: Staatsanwaltschaft und der Angeklagte sind zu hören
wird es wieder voll wie bei der ersten Sitzung? ist die Sitzung öffentlich?
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Keine Ahnung, es gibt den Grundsatz der Öffentlichkeit. Ob deshalb auch diese Sitzung öffentlich ist, wirst du dann spätestens im Gerichtssaal erfahren.
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Die Gerichtssäle sind inzwischen teilweise mit Plexiglas an den Plätzen ausgestattet, heißt es gestaltet sich wie ein Restaurantbesuch, mit Maske rein, hinsetzen, absetzen, verhandeln und um elf an die Sperrstunde erinnern
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cool, im Zirkus gibt es etwas neues es freut mich.
bei wem soll ich Coronaverdacht melden? beim Pförtnerpolizei oder gibt es Coronafzies?
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Rubel dir doch vorher die Stirn heiß, denn Fiebermessen ist bestimmt angesagt. Dann kannst du den Prozess vielleicht bis zur Verjährung hinauszögern ?
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25-10-2020, 17:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2020, 17:52 von Zahlesel_RUS.)
Ich glaube es reicht wenn ich sage, dass ich gestern Fieber hatte
ich hätte gern eine Verhandlung per Skype oder Whatsapp
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-11-2020, 11:52 von Zahlesel_RUS.)
war gerade bei der Gerichsverhandlug. Ex, JA un JC ware alle dabei
also kein Knast, da ich mein Zahlungswille gezeigt habe 100EUR monatlich an JC und 100EUR an UVK.
Mehr als 20stunden pro Woche zu arbeiten, hat der Richter mich nicht gezwungen. Obwohl er angeblich könnte.
JC will 19000 mehr, für sie spielt das Wechselmodell keine Rolle, dies werde ich noch extra klären müssen.
FAZIT: Also Jungs, wer ein bisschen zahlt, kommt nicht in den Knast.
Bewährungsdauer wird sich sicherlich auf 5 Jahre verlängern
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Dann gratuliere und viel Spass mit den fünf Jahren strenger Bewährungsaufsicht :-)
Das Jobcenter kann viel fordern, Hauptsache das Strafrecht hat nun nicht eine schwere Gittertür hinter dir zugeschlagen.
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