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Umgangsrecht Corona
#1
Nachdem ich an den finanziellen Streitigkeiten nun einen Haken dran machen konnte, werden neue Barrieren aufgebaut was den Umgang bedeutet.

Bis Mitte 2020 lief alles nach Wochenend-Papa-Entertainment-System. Da mein Sohn in einem anderen Bundesland lebt, ich regelmäßig Hin- und Zurück 5 Std. Fahrt auf mich nehmen musste, also Freitags holen, Samstags Entertainment, Sonntags zurück, bin ich aus der bisherigen Umgangsregelung ausgebrochen. Ich hab meiner Ex schlichtweg meine Vorstellungen von Umgang um die Ohren gehauen, bin seither einmal im Monat für 1-2 Wochen mit dem Wohnmobil bei ihm vor Ort. Für meinen Sohn ist das alles prima, er kann mich nach der Schule im WoMo besuchen, oder auch das WE bei mir verbringen, ganz wie er möchte. Das klappte bisher prima.

Nun mit Corona und dem Verbot von touristischen Reisen steh ich vor einem Problem. Der Wohnmobilstellplatz ist zwar geöffnet, ein Anruf bei denen hat auch ergeben, dass ich dort trotz Corona stehen dürfe, doch da ich weiß, dass die Polizei dort auf dem Platz alle drei Tage Streife fährt, wollte ich mir auch von deinen das Okay abholen, dass ich dort kein Bußgeld verpasst bekomme. Dieses Okay bekam ich nicht. Damit müsse ich schon rechnen, Knackpunkt wäre das Übernachtungsverbot. Unter anderem da ich aus einem Risikogebiet käme (Inzedenz >50, Zielort jedoch auch!), dürfte ich dort im WoMo nicht übernachten. 

Was tun sprach Zeuss?
Sondergenehmigung bei Merkel einfordern?
Gerade die hat heute ja verlautbaren lassen, dass die Beschränkungen den ganzen Winter andauern könnten. Trotzdem möchte ich meinen Sohn besuchen, und zwar so wie bisher dann vor Ort bleiben. Leider ist der bisherige Umgangstitel auch nicht geeignet, bei einer Kontrolle mein Umgangsrecht glaubhaft zu machen, da die alte Regelung nun seit geraumer Zeit nicht mehr so praktiziert wird. Auf die Mithilfe der Ex kann ich pfeifen, die würde sich noch freuen, wenn ich Strafzettel verpasst bekäme.

Auf den November kann ich ja noch verzichten, hab entsprechend auch meinem Sohn schon Bescheid gegeben, doch sollte das wie zu erwarten noch Monate weitergehen, wird eine Lösung fällig. 

Und nun?
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#2
Es geht wohl nicht mit dem Wohnmobil bei den momentanen Beschränkungen. Das Ding ist einfach zu auffällig, um es trotzdem zu machen. Du musst wohl eine Zeitlang fahren. Vielleicht lässt es sich machen, dass das etwas weniger der Fall ist, er in den Weihnachtsferien dafür länger bei dir.
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#3
Da sprechen leider andere Gegebenheiten gegen, genauer erläutern möchte ich das an dieser Stelle nicht. Ich werde morgen mal die dortige Stadtverwaltung und ggf. das Jugendamt mit ins Boot holen, vielleicht kann mir dort jemand mein eigenes Hygienekonzept genehmigen? Heißt: Anfahren, WoMo abstellen, lediglich Kontakt zu meinem Sohn pflegen.

Da geht einem schon etwas die Hutschnur hoch, wenn ich eben noch beobachten durfte, dass vor dem Tennisverein nebenan mindestens 12 Autos tlw. mit zwei Personen besetzt vorfuhren, die nun auf drei Plätzen mit scheinbar 15-20 Leuten gegen jegliche Coronavernunft ihr eigenes Ding durchziehen.
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#4
Übernachtungsangebote werden ebenfalls nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Dies betrifft auch die Camping- und Stellplatzinfrastruktur. (aus caravaning.de).

Umgangszeiten mit dem eigenen Kind sind ja nach wie vor drin. Das Übernachtungsverbot betrifft ja Hotels, Gaststätten und Campingplätze, wenn es sich - wie oben stehend - um touristische Zwecke handelt.

Das alleinige Schlafen im eigenen Wohnmobil dürfte - zumindest logisch betrachtet - in keinster Weise darunter fallen.

1. Keine Reise, sondern Umgang mit dem Kind
2. Kein Kontakt mit anderen, sondern schlafen im eigenen fahrbaren Haus

Mir kommt in den Sinn, mal bei Deinem Ordnungsamt nach zu fragen. Vielleicht sogar den Umgangsbeschluss mitnehmen. Leiter mal vornehmen. Vielleicht trifft man auf ordentliche Leute und bekommt was Schriftliches? Versuchen sollte man es, denke ich.
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#5
Also hat die Polizei Mist erzählt?
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#6
Habe auch das Problem mit Corona.
Aber wie gesagt Übernachtungen aus touristischen Gründen sind verboten, nicht aber Übernachtungen für Umgang oder wie das Gesetz vorschreibt auch für Hilfebedürftige Personen wo auch Kinder einbegriffen werden, da sie noch nicht selbständig leben können.
Auf jeden Fall würde ich das Jugendamt rauslassen, denn auch wie bei mir, haben die keine Ahnung und aus Vorsicht und Angst, werden die bestimmt keine Genehmigung erteilen, im Gegenteil die unterstützen nur die Mutter und den Umgangsboykott.
Da würde ich mich ehr an die Stadt richten oder Anwalt sofort einschalten.
Leider muss ich sagen, dass auch wie bei mir Anwälte sich aus allem raus halten mit der Begründung Corona wäre ein Ausnahmefall und hier gibt es keine klaren Regeln oder Gesetzte.
Du wirst wohl so wie ich auch abhängig von der Laune der Mutter sein, die momentan machen kann was sie will, sogar Umgänge vereiteln ohne Folgen.
Habe auch schon geklagt, natürlich nicht mit Erfolg.
Hier steht das Jugendamt natürlich stramm da und meint: Wenn Eltern nicht vernünftig etwas regeln können wird unser Kind in Obhut genommen.
Auf Deutsch: Spielt die Mutter verrückt, ist das Kind ganz weg, auch kein Umgang mehr für alle.
Menschenrechte kennen die ja nicht, da kann es einem Kind noch so gut beim Vater gehen.
Denke so oder so, macht es alles nur noch schlimmer.
Ja es ist schlimm und Traurig, aber versuche es hinzunehmen, der Mutter nicht noch mehr Macht zu geben und genieße die Freie Zeit um dich zu entspannen oder die eigene Brieftasche etwas aufzufüllen.
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#7
Ich wuerde es einfach machen und abwarten was kommt. 1. ist das keine touristische Uebernachtung 2. sind die meisten Polizisten auch nur Menschen und ganz o.k. und 3. kannst Du hinterher immernoch gegen einen ev. Bussgeldbescheid vorgehen. Ich denke die Chancen sind nicht sehr hoch dass Dir deswegen jemand an die Karre faehrt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#8
Die Frage ist halt, was er in dem Moment macht, wenn die Bullizei vor der Tür steht und dagegen wummert, ihn auffordert wegzufahren. Auch wenn er recht hat, könnte das unerwünschte Folgen nach sich ziehen, wenn das Kind der Mutter später erzählt, dass die Polizei kam und sie verhaften wollte....
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#9
(11-11-2020, 23:26)p__ schrieb: Die Frage ist halt, was er in dem Moment macht, wenn die Bullizei vor der Tür steht und dagegen wummert, ihn auffordert wegzufahren. Auch wenn er recht hat, könnte das unerwünschte Folgen nach sich ziehen, wenn das Kind der Mutter später erzählt, dass die Polizei kam und sie verhaften wollte....

Da besteht keine Gefahr, die Mutti ist eher froh, wenn ich ihr Zeit für nichttouristische Aktivitäten mit ihrem Lover verschaffe. Und mein Sohn inzwischen alt genug, hier keine Panik zu schieben. Da auch ich weiß, das Polizisten auch nur Menschen sind, hab ich ja mit der am Wohnort zuständigen Wache telefoniert. Leider war der Polizist weniger hilfreich, was ein „ich vermerke die Reise in den Akten damit’s keine Schwierigkeiten gibt“ angeht. Da mir aus vorherigen Übernachtungen auf dem Stellplatz bekannt ist, dass spätestens alle drei Tage ne Streife vorbeifährt, möchte ich vorab Klarheit. Mag sein das ein/zwei Beamte das mitmachen, bis der dritte als Paragraphenreiter nen paar hundert Euro zu Gunsten der Staatskasse verhängen mag. Das wird mir dann doch zu teuer ...
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#10
Zitat:[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Wenn Eltern nicht vernünftig etwas regeln können wird unser Kind in Obhut genommen.[/font]
.
Das ist kein Grund ein Kind in Obhut zu nehmen und rechtswidrig. Die würde ich mir gerne vornehmen, hätte ich das schriftlich...

@ipad, Du weißt ja nicht, wie lange der Zirkus noch andauert. Das ist das Problem. Also ich rechne mal nicht damit, dass das Ganze mit dem 30.11 aufgehoben ist. In der Zwischenzeit sorgt dann Corona für Entfremdung und 3 Monate plus X keinen Umgang?

Ein gewisses Risiko hast Du. Gegen Bußgelder kann man Einspruch erheben. Eine ausreichende Argumentation hast Du auch. Polizisten erzählen oft Mist, einfach nur, weil sie es nicht besser wissen. Und was soll der Anwalt schon im Vorhinein machen? Und selbst wenn, dann zahlst Du zwar kein Bußgeld, aber dafür Beratungskosten... Och nö.

Ich würde es mit der Anmeldung auf dem Campingplatz machen. Und direkt am Anfang klar machen, dass es keine touristische Sache ist. Auf das was dann evtl. kommt, muss man abwarten und entsprechend reagieren.

Im Grunde gibt es ja keine Alternative, außer zuhause zu bleiben. Vielleicht wäre noch eine schriftl. Bestätigung der Mutter drin? Wenn man der Polizei mit solchen Zetteln winkt, kann das hilfreich sein.
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#11
Die Betreibergesellschaft des Stellplatzes hat mir längst das Okay gegeben. Ich denke, ich werde den November abwarten und dann Anfang Dezember vielleicht mein Glück versuchen und mit der Argumentation einsteigen, dass ich ja extra nachgefragt habe.

Ich hätte ja nichts dagegen, im Zweifel gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, nur leider ist der SB meiner Rechtsschutzversicherung genauso hoch wie das Bußgeld selbst.
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#12
Im Leben ist nichts ohne Risiko. Mach es einfach und Punkt und Aus. Es ist nun mal eindeutig keine touristische Uebernachtung.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#13
Vermutlich leide ich unter Juristenphobie ... wir alle wissen ja, wie die ohne jegliche menschliche geprägte Logik ihre Paragraphen wälzen. Da ich keinen Umgangstitel habe, der sich mit meinen Besuchszeiten deckt, werden die Paragraphenscheisser am Ende auch noch gewinnen. Grrrr.....
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#14
Zwischenstand:
Gesundheitsamt sagt nein, länderübergreifende Reisen auch ihn zu mir holen: nein
Ordnungsamt sagt nein
Polizei sagt nein
Stellplatzbetreiber sagt ja
Tolles Deutschland !
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#15
3:1 dagegen. Wobei die Abholfahrten definitiv erlaubt sind, das Gesundheitsamt erzählt da Mist. Eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang gilt trotz der Coronakrise weiter, schreibt das Bundesjustizministerium.
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#16
(12-11-2020, 15:05)p__ schrieb: 3:1 dagegen. Wobei die Abholfahrten definitiv erlaubt sind, das Gesundheitsamt erzählt da Mist.  Eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang gilt trotz der Coronakrise weiter, schreibt das Bundesjustizministerium.

Das Schreiben kenne ich, war jedoch beim ersten Lockdown Usus. Die neuen Coronaregeln geben dagegen keine Rechtssicherheit mehr, umfassen auch Familienbesuche. Neue Regeln, neues Spiel, neue Hürden.
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#17
Das wäre aber ein Punkt, auf den man es ankommen lassen kann und sollte. Zumal jetzt die Vorlage des Frühjahrvorgehens da ist. Wirst du den Umgang jetzt einstellen? Ohne Hinfahren geht gar nichts. Das Kind muss transportiert werden.
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#18
Keine Ahnung. Ich steh echt auf dem Schlauch.

Die Vorlage aus dem Frühjahr bringt mir leider nichts mehr, da der Umgang inzwischen nicht mehr so wie im Gerichtsbeschluss festgelegt, ausgeübt wird. Sonst würde ich nicht ganz so in der Luft hängen.
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#19
Antwort vom Familienministerium:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfragen an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeiten  weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann. Ich hoffe, die folgenden allgemeinen Hinweise helfen Ihnen weiter.

Ich kann nachvollziehen, dass Sie die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Alltag und insbesondere im Umgang mit Ihrem Sohn vor große Herausforderungen stellen. Daher ist es auch nachvollziehbar, dass Sie sich mit Ihren Fragen an das Bundesfamilienministerium wenden. Dennoch muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihre Fragen nicht abschließend beantworten kann.

Auf der Internetseite des für das Umgangsrecht zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finden Sie Informationen zum Thema "Der Umgang in Trennungsfamilien in Zeiten von Corona"; Link: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusTheme..._node.html
Eventuell kann man Ihnen daher auch beim BMJV weitere allgemeine Hilfestellung geben.

Für die Umsetzung des Infektionsschutzes sind jedoch in erster Linie die Länder verantwortlich.
Ich empfehle Ihnen daher, sich ggf. nochmals direkt an die Behörden vor Ort zu wenden. Der Internetseite https://www.land.nrw/corona können die aktuell geltenden Regelungen für das Land NRW sowie die Kontaktdaten des Bürgertelefons entnommen werden. Eine Weiterleitung Ihrer Anfrage ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Auch wenn ich Ihnen leider keine direkte Unterstützung zukommen lassen kann, hoffe ich, dass ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte. Ihnen und Ihrem Sohn wünsche ich alles Gute und hoffe, dass Sie trotz der aktuell schwierigen Umstände eine schöne und unbeschwerte Zeit miteinander verbringen können!

Mit freundlichen Grüßen

Ich lese aus dem Link heraus, dass Umgang mit Umgangstitel weiterhin stattfinden kann. Nun gut, ich glaub dabei belasse ich’s dann erstmal, drucke mir das aus und versuche damit mein Glück.
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#20
Hi IPAd,

habe gerade auch wieder mit solchen Situationen zu tun. Noch heute Mittag mit einem bayrischen Jugendamt wegen einem unserer Väter telefoniert, dass die bei einer Pension bestätigen, dass "Umgang kein Tourismus" ist. Ist zäh, aber geht.

Auch in der bayrischen Verordnung steht aktuell
"a) die einreisen aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten oder Lebensgefährten oder eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts, "

Muss man hartnäckig dran bleiben und jede Amtsperson darauf hinweisen, dass sie eine "Garantenstellung für das Kindeswohl haben". Nicht abwimmeln lassen.

Hilfreich vielleicht auch noch der Link: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-...912116.php

Gern würde ich mich mit dir (auch per PN) austauschen, vielleicht helfen dir auch unsere Erfahrungen, und würde gerne solche Fälle sammeln und (anonymisiert) publik machen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#21
Klar, mach ruhig. Über meine Erfahrungen kann ich jedoch erst weiter berichten, sobald ich weiß, wie die Ordnungshüter vor Ort dann tatsächlich reagieren werden. Vielleicht fahr ich doch noch diesen Monat, ich kläre das gerade.
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#22
Meine Guete, mach einfach! Immer dieses typisch deutsche Sicherheitsbeduerfnis. Wenn es um mein Kind geht, sche.. ich auf Vorschriften und wuerde auch in Kauf nehmen gegen einen Strafzettel angehen zu muessen. Sche.. auf diesen ganzen Corona Schwachsinn! Ich muss eine Schengengrenze ueberqueren um meinem Sohn zu ermoeglichen zur Schule zu gehen. Das gab auch schon richtig Theater. Wir sind Maenner und Kaempfer und keine Heulsusen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#23
Ich pflichte @kay bei.
Diese Corona-Panikmache geht nur noch auf den Geist.
Wenn man demnächst mur noch mit einem rosa Punkt auf der Stirn hüpfend das Haus verlassen dürft macht ihr auch alle mit?

Kein Gesetz der Welt kann mich davon abhalten meine Familie und Freunde zu sehen..

V.
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#24
Es bringt nichts, sich an Coronaängsten oder Corona-Panikmache abzuarbeiten. Das ist nicht die Baustelle. Das Problem ist Polizei & Co. Die fahren nun mal auch über Campingplätze und kontrollieren, weil es leicht ist. Die Staatsmacht schlägt immer dort zu, wo es ihr leichtfällt. Was bringt mir die Versicherung, ein dummer deutscher Obrigkeitshöriger zu sein, wenn ich einen Platzverweis bekomme, Bussgeld? Nicht zahlen und stattdessen mit Corona-Panikmache argumentieren, Tür zuschlagen? Viel Spass. Kann er probieren, ja.

Es gilt, einen Schlängelweg da durch zu finden mit möglichst wenig Beschädigungen.
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#25
Ich kann nur wiederholen, dass ich den Stellplatz bereits kenne, und ich nicht die finanziellen Mittel habe, mir überhaupt ein Bußgeld zu leisten. Wohnmobil hört sich nach Luxus an, ja, aber ist nicht meines und zudem stolze 26 Jahre alt. Da ist es schon legitim, denke ich, vor Anreise zu klären, ob ich da unbehelligt stehen kann.
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